Max, nichts für ungut - ich will und werde hier kein Rechtsgutachten schreiben. Das ist (leider) alles etwas komplizierter, als einfach nur mal schnell ins GG zu blättern und einzelne Passagen zu lesen. Wenn Du der Auffassung bist, daß Hartz IV gegen Grundrechte verstößt, kannst Du (im Fall eigener Betroffenheit und nach Erschöpfung des Rechtswegs) ja die Frage abschließend beim BVerfG klären lassen.

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