Zitat von Moogie
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Und das:
Die begangenen Angrabbelungen (abgesehen von den Vergewaltigungen) sind nämlich unter bestehendem deutschen Sexualstrafrecht nicht strabar. Und selbst bei Vergewaltigungen kommt es noch immer (strafrechtlich) stark darauf an, wie sehr sich das Opfer gewehrt hat damit aus einer Anzeige mehr wird.
Strafbar können die Handlungen sehr wohl sein, das Problem ist natürlich die Nachweisbarkeit, aber der durch strengere Gesetzgebung beizukommen halte ich für unrealistisch.
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