Zitat von Tibo
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Was ich sagen wollte ist: dieser spezielle StA scheint die anzuwendenden Tatbestandsmerkmale NICHT ausführlich geprüft zu haben. Ansonsten wäre der Strafbefehl, der aufgrund der vorhergehenden Prüfung des Sachverhalts und der Tatbestandsmerkmale erging, NICHT zurückgezogen worden.
Besser?
Und natürlich war ich nicht dabei. Das habe ich aber auch nicht behauptet.
Die Anzahl der Personen die dabei war dürfte sich auf drei beschränken (Notarzt, Anzeigender, Zeuge).
Also bilde ich mir mein Urteil anhand der Fakten die ich kenne. Ich suche mir den passenden Straftatbestand raus und prüfe die Tatbestandsmerkmale. Und komme zu einem Ergebnis, das sich augenscheinlich mit dem des Generalstaatsanwalts und des erneut prüfenden Staatsanwalts in diesem Fall deckt.
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