@endar: Was ist denn mit den speziellen Personenakten, zB die Kriminalakte und die INPOL-Datenbank?. Letztere enthalten doch imho auch Einträge über eingestellte Ermittlungsverfahren?
Hier wurde doch gerade der letzte Punkt ("Eigensicherung") in letzter Zeit in den Medien diskutiert, da in diesem Datenbanken u.U. auch Informationen zu früheren, auch eingestellten, Verfahren gespeichert wurden, die zur Eigensicherung von Beamten nicht zwingend notwendig wären.
Eine Kriminalakte (KA) – auch Polizeiakte oder Krim-Akte genannt – ist eine personenorientierte Akte, die der Polizei zur Dokumentation dieser bestimmten Person dient. Sie dient hauptsächlich der Gefahrenabwehr (z. B. bei Zwangseinweisungen), aber auch dem Strafverfahren und der Eigensicherung (z. B. Hinweise auf Waffenbesitz).
Die Berliner Polizei nutzt darüber hinaus weitere PHW, darunter “Auskunftssperre”, “Aufenthaltsverbot”, “BTM-Kontakt”, (...)
Eine frühere Anfrage hatte ergeben, dass der Zuordnung eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss: Der Hinweis wird auch dann vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war.
Eine frühere Anfrage hatte ergeben, dass der Zuordnung eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss: Der Hinweis wird auch dann vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war.
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