Ja, der Anzeigende wurde genötigt, seine Karre anzuhalten/Platz zu machen, wozu er laut StVO verpflichtet ist, wenn ein Einsatzwagen mit Blaulicht und/oder angestelltem Martinshorn angefahren kommt. Das ist sooo furchtbar, dass er kurz warten musste. Ehrlich.
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Keine Ankündigung bisher.
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenJa, der Anzeigende wurde genötigt, seine Karre anzuhalten/Platz zu machen, wozu er laut StVO verpflichtet ist, wenn ein Einsatzwagen mit Blaulicht und/oder angestelltem Martinshorn angefahren kommt. Das ist sooo furchtbar, dass er kurz warten musste. Ehrlich.
Und übrigens:
endar: In dem Fall weiß ich es genau.
Staatsanwaltschaft Bremen - Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
Deine ganze Empörung basiert wieder einmal auf irgendwelchen Phantastereien, die auf Unkenntnis aufbauen.
Ist auch nicht schlimm, wenn man das durcheinander bringt. Man sollte aber schon soviel Reflexion mitbringen, sich die eigene Unkenntnis einzugestehen, sonst verliert man den Boden der Realität.Republicans hate ducklings!
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenEs ist gar nicht sicher, dass der Mann, der angezeigt hat, nicht genötigt wurde. Nur weil man Arzt im Noteinsatz ist, ist man nicht automatisch unschuldig.
Das Verhalten muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos sein.
Die Rücksichtslosigkeit ist der Knackpunkt, da nach herrschender Rechtsprechung
"... im objektiven Bereich ein Handeln aus eigensüchtigen Gründen, insbesondere um des eigenen ungehinderten schnelleren Vorwärtskommenswillen. In der Regel muss ein überdurchschnittliches Fehlverhalten festgestellt werden, welches von einer besonders verwerflichen Gesinnung geprägt sein muss!" (Quelle: http://www.svr.nomos.de/fileadmin/sv...satz_05_01.pdf)
Die eigensüchtigen Gründe dürften bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten kaum gegeben sein.
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Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenDie eigensüchtigen Gründe dürften bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten kaum gegeben sein.
Ich will hier gar nicht sagen, dass der Arzt was falsch gemacht hat. Ich will einfach nicht, dass dauernd jemand Leute verurteilt und beleidigt ohne Hintergrundwissen zu haben. Wenn Bethany denkt, dass der Anzeiger den Notarzt rechtswidrig aufgehalten hat, dann soll sie hier nicht mit gassenfotzigen Sprüchen kommen, sondern den Anzeiger selbst anzeigen.
Ich hoffe der Arzt hat das getan.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenNur weiß ich als Außenstehender gar nicht ob das eine Einsatzfahrt war.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDa haben wir ja wie ich das sehe nur die Angabe des Angezeigten.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenIch hätte da ehrlich gesagt lieber ein Verfahren gehabt, das klarstellt, dass der Arzt richtig gehandelt hat.
Im vorliegenden Fall liegt nicht einmal eine strafbare Handlung vor. Ansonsten wäre der Strafbefehl nicht zurückgenommen worden.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDurch die Aufhebung des Strafbefehls wird es dazu nicht kommen. Da kann jetzt jeder wild drauf los spekulieren. Substanz hat aber keine dieser Spekulationen.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenIch will hier gar nicht sagen, dass der Arzt was falsch gemacht hat. Ich will einfach nicht, dass dauernd jemand Leute verurteilt und beleidigt ohne Hintergrundwissen zu haben. Wenn Bethany denkt, dass der Anzeiger den Notarzt rechtswidrig aufgehalten hat, dann soll sie hier nicht mit gassenfotzigen Sprüchen kommen, sondern den Anzeiger selbst anzeigen.
Ich hoffe der Arzt hat das getan.
Immerhin kostet das "Behindern" (keine freie Bahn schaffen) ganze 25,- Euro. Der Arzt hat ganz andere Dinge im Kopf als da noch eine Owi-Anzeige zu stellen.
Selbst ich als Polizist habe meistens andere Dinge im Kopf als solche Schnarchnasen von Fahrzeugführern mit Owi-Anzeigen zu überhäufen (obwohl es sich bei der Masse lohnen würde)... Und ich bin - im Gegensatz zum Arzt - vom "Fach" was das schreiben von OWis angeht.
Der Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...
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Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenIch denke, wir können davon ausgehen, dass praktisch JEDER davon ausgeht, dass Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienste nicht zum Spass mit "Lichtorgel und Konzert" durch die Gegend fahren.
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenDer im Endeffekt nur genötigt worden sein kann, wenn er selbst keine "freie Bahn" geschaffen hat. Leider ist die Verjährungsfrist für die entsprechende OWi-Anzeige abgelaufen...
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenEin Verfahren gibt es aber nur, wenn der StA zu > 50% davon ausgeht, dass es zu einer Verurteilung kommt.
Im vorliegenden Fall liegt nicht einmal eine strafbare Handlung vor. Ansonsten wäre der Strafbefehl nicht zurückgenommen worden.
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenKeine Straftat = keine Verhandlung.
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenDer Arzt wird das wohl kaum getan haben.
Immerhin kostet das "Behindern" (keine freie Bahn schaffen) ganze 25,- Euro. Der Arzt hat ganz andere Dinge im Kopf als da noch eine Owi-Anzeige zu stellen.
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenSelbst ich als Polizist habe meistens andere Dinge im Kopf als solche Schnarchnasen von Fahrzeugführern mit Owi-Anzeigen zu überhäufen (obwohl es sich bei der Masse lohnen würde)... Und ich bin - im Gegensatz zum Arzt - vom "Fach" was das schreiben von OWis angeht.
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenDer Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...
Ich kann's nur immer wieder sagen die Polizei muss besser ausgebildet werden.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenIch hab in der neunten Klasse ein Praktikum bei der Polizei gemacht. Wir sind zumindest sinnlos mit Blaulicht rumgefahren und der dicke Polizist hat auf der Fahrt zur Burg Frankenstein auch sinnlos das "Konzert" gemacht....Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.
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Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenIch hab in der neunten Klasse ein Praktikum bei der Polizei gemacht. Wir sind zumindest sinnlos mit Blaulicht rumgefahren und der dicke Polizist hat auf der Fahrt zur Burg Frankenstein auch sinnlos das "Konzert" gemacht.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDas ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
- Strafanzeige -> Prüfung durch StA -> StA meint "Straftat, aber nicht schlimm genug für Hauptverhandlung" -> Strafbefehl.
- Strafbefehl wird durch Beschuldigten abgelehnt (Widerspruch) -> Hauptverhandlung -> Gerichtsurteil.
Wenn nun der OStA den Fall erneut prüft und zu dem Schluss kommt, dass KEINE strafbare Handlung vorgelegen hat wird der Strafbefehl zurückgezogen.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDas weißt du woher?
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenAus meiner Erfahrung was die Schreibfertigkeiten von Ärzten und Polizisten angeht, bereitet das dem Arzt wesentlich weniger Mühe.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenSchrecklich, was in Deutschland als Polizist rumläuft. Von dir kann man keine Unvoreingenommenheit erwarten.
Ich kann's nur immer wieder sagen die Polizei muss besser ausgebildet werden.
Die Polizei ist in Deutschland sehr gut ausgebildet. Da kannst du sagen was du willst.
Und die Polizei macht - trotz der desolaten Personallage - eine sehr gute Arbeit.
Und ich kann mir meine "Voreingenommenheit" in Bezug auf die Vermutung wie es um die Aufmerksamkeitsspanne des Anzeigen im Straßenvekehr bestellt ist erlauben. Ich erlebe jede Woche dutzende Fälle von mündigen Bürgern am Steuer, die es nicht mitkriegen, wenn hinter ihnen Einsatzfahrzeuge mit Sonder-/Wegerechten stehen und durch wollen. Oder Fahrzeugführer, die noch mal schnell auf den Fahrstreifen des Einsatzfahrzeugs wechseln um dann dort "Strich 50" zu fahren ohne daran zu denken Platz zu machen....
Aber ich bin natürlich ein voreingenommener, unwissender und schlecht ausgebildeter Beamter... Ich verneige mich vor deiner uneingeschränkten Weisheit und Lebenserfahrung in allen nur erdenklichen Bereichen.
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Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenDer Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...
Eine Privatfahrt ist halt wichtiger als so ein blöder Rettungseinsatz... Da gehts ja "nur" um Menschenleben...
Weißt du eigentlich, ob es dem Arzt irgendwie möglich ist, dass die Sache aus seiner Polizeiakte rausgenommen wird?
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenWeißt du eigentlich, ob es dem Arzt irgendwie möglich ist, dass die Sache aus seiner Polizeiakte rausgenommen wird?
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Die Kriminalakten werden regelmäßig geprüft und wenn keine neue Straftat mehr hinzukam wird gelöscht.
Bei dem Arzt stellt sich das Problem aber nicht ich zitiere aus einem Erlass des Innenministerium NRW.
In sonstigen Fällen des Freispruches sowie in den Fällen von Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 ff. sowie nach § 170 Abs. 2 StPO sind die verfahrensbezogenen Daten zu löschen, es sei denn, es bestehen weiterhin Verdachtsmomente gegen die betroffene Person, die eine Fortdauer der Speicherung zur präventiv-polizeilichen Verbrechensbekämpfung rechtfertigen, und eine Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls ergibt, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Die Gründe für die Prognoseentscheidung sind aktenkundig zu machen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...hoben=N&menu=1
Erschreckend ist aber das Rechtsverständnis, das hinter deiner Ausführung zur Datenspeicherung trotz Verfahrenseinstellung bis zum Sankt Nimmerleinstag stehen muss.
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Möchtest du dich jetzt an der saloppen Formulierung "St. Nimmerleinstag" festbeißen, Tibo?
Es war natürlich schon immer so, dass "Vorgänge" - also Einzelakten - nicht vernichtet werden, nur weil ein Strafverfahren oder sonstwas eingestellt wurde.
Da muss man zwischen Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht unterscheiden.
Da braucht man auch keine Erlasse zitieren, denn das ist im Prinzip überall gleich: Es gibt Aufbewahrungsfristen, wie lange welche Form von Akten aufbewahrt werden muss. Sowohl beim Arzt, wie auch bei der Polizei, wie bei Gericht, wie im Museum.
Nach Abschluss dieser Fristen werden die staatlichen Aktenvorgänge an ein zuständiges Staatsarchiv abgeführt, welches entscheidet, welche Akten aus wissenschaftlichen Gründen aufgehoben werden und welche vernichtet werden. Manchmal treffen die Gerichte z.B. eine Vorauswahl, was leider manchmal nach hinten losgeht. Die Allgemeinbevölkerung kann dann nach Ablauf von Sperrfirsten (bei den Ländern meist 50 Jahre) Einblick in die Akten nehmen.
Und das, was ich schreibe, widerspricht NICHT dem, was himura_kenshin schreibt. Und wenn du meinst, dass es notwendig ist, dass Polizisten die verschiedenen Aufbewahrungsfristen von Aktenvorgängen aus dem ff. herunterrattern können sollten, so wirst du nicht viele Leute finden, die dir da zustimmen. Ich tue es nicht.
In der Tat ist es so vorgesehen, dass relevante Vorgänge bis zum "St. Nimmerleinstag" aufbewahrt werden.Republicans hate ducklings!
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Zitat von endar Beitrag anzeigenMöchtest du dich jetzt an der saloppen Formulierung "St. Nimmerleinstag" festbeißen, Tibo?
Es war natürlich schon immer so, dass "Vorgänge" - also Einzelakten - nicht vernichtet werden, nur weil ein Strafverfahren oder sonstwas eingestellt wurde.
Da muss man zwischen Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht unterscheiden.
Da braucht man auch keine Erlasse zitieren, denn das ist im Prinzip überall gleich: Es gibt Aufbewahrungsfristen, wie lange welche Form von Akten aufbewahrt werden muss. Sowohl beim Arzt, wie auch bei der Polizei, wie bei Gericht, wie im Museum.
Nach Abschluss dieser Fristen werden die staatlichen Aktenvorgänge an ein zuständiges Staatsarchiv abgeführt, welches entscheidet, welche Akten aus wissenschaftlichen Gründen aufgehoben werden und welche vernichtet werden. Manchmal treffen die Gerichte z.B. eine Vorauswahl, was leider manchmal nach hinten losgeht. Die Allgemeinbevölkerung kann dann nach Ablauf von Sperrfirsten (bei den Ländern meist 50 Jahre) Einblick in die Akten nehmen.
Und das, was ich schreibe, widerspricht NICHT dem, was himura_kenshin schreibt. Und wenn du meinst, dass es notwendig ist, dass Polizisten die verschiedenen Aufbewahrungsfristen von Aktenvorgängen aus dem ff. herunterrattern können sollten, so wirst du nicht viele Leute finden, die dir da zustimmen. Ich tue es nicht.
In der Tat ist es so vorgesehen, dass relevante Vorgänge bis zum "St. Nimmerleinstag" aufbewahrt werden.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenVielleicht verstehe ich den Ausdruck ja falsch. Aber für mich bedeutet "Aufbewahrung bis zum St. Nimmerleinstag" das es nie aus der Akte geslöscht wurde.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft führen keine Akten zu Personen, sondern zu Vorgängen. z.B. eine Akte mit dem Aktenzeichen 2 Js 17/2015 "Brandstiftung am 15.2.2015 an dem und dem Gebäude".
Wenn also 20 Personen der Brandstiftung angeklagt sind, findet sich alles in dieser Akte. Ich habe auch schon Gerichtsverfahren gegen 30 Personen bearbeitet, die sich auf 20 verschiedene Einzelakten aufteilten (Staatsanwaltschaftliche, Gerichtliche, Generalstaatsanwaltschaftliche etc.)
Das andere mag sich auf das polizeiliche Führungszeugnis beziehen, die dann wiederum mit einer Art Kartei zu vergleichen ist. Rechtskräftige Verurteilungen finden sich ja im Führungszeugnis. Wenn jetzt nach X Jahren z.B. eine Verurteilungen wegen § XYZ aus dem Führungszeugnis gelöscht wird, bedeutet das aber nicht, dass der dazugehörige Aktenvorgang auch geschreddert wird. Der wird natürlich nicht geschreddert, sondern liegt in irgendwelchen Schränken.Republicans hate ducklings!
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