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Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren

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    #31
    Ja, der Anzeigende wurde genötigt, seine Karre anzuhalten/Platz zu machen, wozu er laut StVO verpflichtet ist, wenn ein Einsatzwagen mit Blaulicht und/oder angestelltem Martinshorn angefahren kommt. Das ist sooo furchtbar, dass er kurz warten musste. Ehrlich.

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      #32
      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
      Ja, der Anzeigende wurde genötigt, seine Karre anzuhalten/Platz zu machen, wozu er laut StVO verpflichtet ist, wenn ein Einsatzwagen mit Blaulicht und/oder angestelltem Martinshorn angefahren kommt. Das ist sooo furchtbar, dass er kurz warten musste. Ehrlich.
      Deine Empörung baut immer noch auf Dingen auf, die du dir extra zu diesem Zweck selbst ausgedacht hast. Zwei Zeitungsartikel reichen nicht aus, um sich ein detailliertes Bild über den "Dreckskerl" zu machen, der die Anzeige erstattet hat. Falls es überhaupt ein Mann war.

      Und übrigens:

      endar: In dem Fall weiß ich es genau.

      Staatsanwaltschaft Bremen - Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
      Jemand, der es angeblich "genau weiß", sollte schon zumindest zwischen Strafrechtsverstößen und Ordnungswidrigkeiten unterscheiden können. Was du da zitiert hast, betrifft das Strafrecht. Die Straßenverkehrsordnung ist was anderes und fällt nicht unter das Strafrecht (stattdessen eben... k.A., wie man das zusammenfassend nennt, Ordnungskatalog vielleicht ).

      Deine ganze Empörung basiert wieder einmal auf irgendwelchen Phantastereien, die auf Unkenntnis aufbauen.

      Ist auch nicht schlimm, wenn man das durcheinander bringt. Man sollte aber schon soviel Reflexion mitbringen, sich die eigene Unkenntnis einzugestehen, sonst verliert man den Boden der Realität.
      Republicans hate ducklings!

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        #33
        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
        Es ist gar nicht sicher, dass der Mann, der angezeigt hat, nicht genötigt wurde. Nur weil man Arzt im Noteinsatz ist, ist man nicht automatisch unschuldig.
        Für das vorliegen einer Straftat nach § 315 Absatz 2 StGB müssen allerdings zwei (!) Tatbestandsmerkmale vorliegen:

        Das Verhalten muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos sein.
        Die Rücksichtslosigkeit ist der Knackpunkt, da nach herrschender Rechtsprechung
        "... im objektiven Bereich ein Handeln aus eigensüchtigen Gründen, insbesondere um des eigenen ungehinderten schnelleren Vorwärtskommenswillen. In der Regel muss ein überdurchschnittliches Fehlverhalten festgestellt werden, welches von einer besonders verwerflichen Gesinnung geprägt sein muss!" (Quelle: http://www.svr.nomos.de/fileadmin/sv...satz_05_01.pdf)

        Die eigensüchtigen Gründe dürften bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten kaum gegeben sein.

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          #34
          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
          Die eigensüchtigen Gründe dürften bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten kaum gegeben sein.
          Nur weiß ich als Außenstehender gar nicht ob das eine Einsatzfahrt war. Da haben wir ja wie ich das sehe nur die Angabe des Angezeigten. Ich hätte da ehrlich gesagt lieber ein Verfahren gehabt, das klarstellt, dass der Arzt richtig gehandelt hat. Durch die Aufhebung des Strafbefehls wird es dazu nicht kommen. Da kann jetzt jeder wild drauf los spekulieren. Substanz hat aber keine dieser Spekulationen.
          Ich will hier gar nicht sagen, dass der Arzt was falsch gemacht hat. Ich will einfach nicht, dass dauernd jemand Leute verurteilt und beleidigt ohne Hintergrundwissen zu haben. Wenn Bethany denkt, dass der Anzeiger den Notarzt rechtswidrig aufgehalten hat, dann soll sie hier nicht mit gassenfotzigen Sprüchen kommen, sondern den Anzeiger selbst anzeigen.
          Ich hoffe der Arzt hat das getan.

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            #35
            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Nur weiß ich als Außenstehender gar nicht ob das eine Einsatzfahrt war.
            Ich denke, wir können davon ausgehen, dass praktisch JEDER davon ausgeht, dass Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienste nicht zum Spass mit "Lichtorgel und Konzert" durch die Gegend fahren.

            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Da haben wir ja wie ich das sehe nur die Angabe des Angezeigten.
            Der im Endeffekt nur genötigt worden sein kann, wenn er selbst keine "freie Bahn" geschaffen hat. Leider ist die Verjährungsfrist für die entsprechende OWi-Anzeige abgelaufen...

            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Ich hätte da ehrlich gesagt lieber ein Verfahren gehabt, das klarstellt, dass der Arzt richtig gehandelt hat.
            Ein Verfahren gibt es aber nur, wenn der StA zu > 50% davon ausgeht, dass es zu einer Verurteilung kommt.
            Im vorliegenden Fall liegt nicht einmal eine strafbare Handlung vor. Ansonsten wäre der Strafbefehl nicht zurückgenommen worden.

            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Durch die Aufhebung des Strafbefehls wird es dazu nicht kommen. Da kann jetzt jeder wild drauf los spekulieren. Substanz hat aber keine dieser Spekulationen.
            Keine Straftat = keine Verhandlung.

            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Ich will hier gar nicht sagen, dass der Arzt was falsch gemacht hat. Ich will einfach nicht, dass dauernd jemand Leute verurteilt und beleidigt ohne Hintergrundwissen zu haben. Wenn Bethany denkt, dass der Anzeiger den Notarzt rechtswidrig aufgehalten hat, dann soll sie hier nicht mit gassenfotzigen Sprüchen kommen, sondern den Anzeiger selbst anzeigen.
            Ich hoffe der Arzt hat das getan.
            Der Arzt wird das wohl kaum getan haben.
            Immerhin kostet das "Behindern" (keine freie Bahn schaffen) ganze 25,- Euro. Der Arzt hat ganz andere Dinge im Kopf als da noch eine Owi-Anzeige zu stellen.
            Selbst ich als Polizist habe meistens andere Dinge im Kopf als solche Schnarchnasen von Fahrzeugführern mit Owi-Anzeigen zu überhäufen (obwohl es sich bei der Masse lohnen würde)... Und ich bin - im Gegensatz zum Arzt - vom "Fach" was das schreiben von OWis angeht.

            Der Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...

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              #36
              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Ich denke, wir können davon ausgehen, dass praktisch JEDER davon ausgeht, dass Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienste nicht zum Spass mit "Lichtorgel und Konzert" durch die Gegend fahren.
              Ich hab in der neunten Klasse ein Praktikum bei der Polizei gemacht. Wir sind zumindest sinnlos mit Blaulicht rumgefahren und der dicke Polizist hat auf der Fahrt zur Burg Frankenstein auch sinnlos das "Konzert" gemacht.


              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Der im Endeffekt nur genötigt worden sein kann, wenn er selbst keine "freie Bahn" geschaffen hat. Leider ist die Verjährungsfrist für die entsprechende OWi-Anzeige abgelaufen...
              Danke für die Info.

              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Ein Verfahren gibt es aber nur, wenn der StA zu > 50% davon ausgeht, dass es zu einer Verurteilung kommt.
              Im vorliegenden Fall liegt nicht einmal eine strafbare Handlung vor. Ansonsten wäre der Strafbefehl nicht zurückgenommen worden.
              Das ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.

              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Keine Straftat = keine Verhandlung.
              Cool du kannst den Inhalt meiner Sätze mit anderen Worten wiedergeben. Das ist ja abgefahren.
              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Der Arzt wird das wohl kaum getan haben.
              Immerhin kostet das "Behindern" (keine freie Bahn schaffen) ganze 25,- Euro. Der Arzt hat ganz andere Dinge im Kopf als da noch eine Owi-Anzeige zu stellen.
              Das weißt du woher?
              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Selbst ich als Polizist habe meistens andere Dinge im Kopf als solche Schnarchnasen von Fahrzeugführern mit Owi-Anzeigen zu überhäufen (obwohl es sich bei der Masse lohnen würde)... Und ich bin - im Gegensatz zum Arzt - vom "Fach" was das schreiben von OWis angeht.
              Aus meiner Erfahrung was die Schreibfertigkeiten von Ärzten und Polizisten angeht, bereitet das dem Arzt wesentlich weniger Mühe.
              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Der Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...
              Schrecklich, was in Deutschland als Polizist rumläuft. Von dir kann man keine Unvoreingenommenheit erwarten.
              Ich kann's nur immer wieder sagen die Polizei muss besser ausgebildet werden.

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                #37
                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                Ich hab in der neunten Klasse ein Praktikum bei der Polizei gemacht. Wir sind zumindest sinnlos mit Blaulicht rumgefahren und der dicke Polizist hat auf der Fahrt zur Burg Frankenstein auch sinnlos das "Konzert" gemacht....
                Das ist/war in der Tat ein Problem. Bis Ende der 80er war es sowohl bei Polizei wie Berufsfeuerwehr in Bielefeld "üblich", die Lichtorgel zB auch einzusetzen, wenn man für sich und Kollegen die Sammelbestellung an der Frittenbude abgeholt hab, damit das Futter nicht kalt ankommt. Mitte oder Ende der 90er gab's nochmal einen Fall, in dem die Mannschaft eines Rettungswagens absichtlich mit lalülala ohne laufenden Einsatz, wohl aber mit Schweinemasken im Gesicht ein "Erinnerungsfoto" an einer Radarfalle hat machen lassen. Der letzte Fall war dann aber schon deutlich schwieriger unter den Tisch zu kehren als die lange praktizierte Methode des Nahrungstransports. Letztere hatte sogar zur Erschaffung eigener Funkbezeichnungen geführt (zB "roter Lieger" -> Currywurst), da der Funk ja zu der Zeit noch mühelos mit nem leicht modifizierten Kofferradio mitgehört werden konnte....
                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                  #38
                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Ich hab in der neunten Klasse ein Praktikum bei der Polizei gemacht. Wir sind zumindest sinnlos mit Blaulicht rumgefahren und der dicke Polizist hat auf der Fahrt zur Burg Frankenstein auch sinnlos das "Konzert" gemacht.
                  Ich würde das als "Spass für den Praktikanten" verbuchen.


                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Das ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
                  Doch, dass ist sicher. Das läuft - im Groben - so ab:
                  - Strafanzeige -> Prüfung durch StA -> StA meint "Straftat, aber nicht schlimm genug für Hauptverhandlung" -> Strafbefehl.
                  - Strafbefehl wird durch Beschuldigten abgelehnt (Widerspruch) -> Hauptverhandlung -> Gerichtsurteil.

                  Wenn nun der OStA den Fall erneut prüft und zu dem Schluss kommt, dass KEINE strafbare Handlung vorgelegen hat wird der Strafbefehl zurückgezogen.


                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Das weißt du woher?
                  Wir sind ALLE nur Menschen. Und ein Notarzt wird auf dem Weg zum Einsatzort sicherlich anderes im Kopf haben, als sich die Kennzeichen und Fahrzeugtypen von trödelnden Verkehrsteilnehmern zu merken.


                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Aus meiner Erfahrung was die Schreibfertigkeiten von Ärzten und Polizisten angeht, bereitet das dem Arzt wesentlich weniger Mühe.
                  Ich rede auch nicht vom Schreiben an sich, sondern vom Wahrnehmen verfahrensrelevanter Informationen während einer Eilfahrt.


                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Schrecklich, was in Deutschland als Polizist rumläuft. Von dir kann man keine Unvoreingenommenheit erwarten.
                  Ich kann's nur immer wieder sagen die Polizei muss besser ausgebildet werden.
                  Mit "Unvoreingenommenheit" glänzt du auch nicht gerade...

                  Die Polizei ist in Deutschland sehr gut ausgebildet. Da kannst du sagen was du willst.
                  Und die Polizei macht - trotz der desolaten Personallage - eine sehr gute Arbeit.

                  Und ich kann mir meine "Voreingenommenheit" in Bezug auf die Vermutung wie es um die Aufmerksamkeitsspanne des Anzeigen im Straßenvekehr bestellt ist erlauben. Ich erlebe jede Woche dutzende Fälle von mündigen Bürgern am Steuer, die es nicht mitkriegen, wenn hinter ihnen Einsatzfahrzeuge mit Sonder-/Wegerechten stehen und durch wollen. Oder Fahrzeugführer, die noch mal schnell auf den Fahrstreifen des Einsatzfahrzeugs wechseln um dann dort "Strich 50" zu fahren ohne daran zu denken Platz zu machen....

                  Aber ich bin natürlich ein voreingenommener, unwissender und schlecht ausgebildeter Beamter... Ich verneige mich vor deiner uneingeschränkten Weisheit und Lebenserfahrung in allen nur erdenklichen Bereichen.

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                    #39
                    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                    Der Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...
                    Ja, der ist plötzlich aufgetaucht auf einer Straße, die rund 600 m einsehbar ist.

                    Eine Privatfahrt ist halt wichtiger als so ein blöder Rettungseinsatz... Da gehts ja "nur" um Menschenleben...

                    Weißt du eigentlich, ob es dem Arzt irgendwie möglich ist, dass die Sache aus seiner Polizeiakte rausgenommen wird?

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                      #40
                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Weißt du eigentlich, ob es dem Arzt irgendwie möglich ist, dass die Sache aus seiner Polizeiakte rausgenommen wird?
                      Nö, bei der Polizei bleibt das in der Regel bis zum St. Nimmerleinstag. Im Führungszeugnis stehen allerdings nur Verurteilungen drin, keine Vorgänge (Anzeigen, Tätigkeitsberichte, etc. pp.).

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                        #41
                        @ himura_kenshin:

                        Danke für die Info.

                        Kommentar


                          #42
                          Die Kriminalakten werden regelmäßig geprüft und wenn keine neue Straftat mehr hinzukam wird gelöscht.
                          Bei dem Arzt stellt sich das Problem aber nicht ich zitiere aus einem Erlass des Innenministerium NRW.
                          In sonstigen Fällen des Freispruches sowie in den Fällen von Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 ff. sowie nach § 170 Abs. 2 StPO sind die verfahrensbezogenen Daten zu löschen, es sei denn, es bestehen weiterhin Verdachtsmomente gegen die betroffene Person, die eine Fortdauer der Speicherung zur präventiv-polizeilichen Verbrechensbekämpfung rechtfertigen, und eine Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls ergibt, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Die Gründe für die Prognoseentscheidung sind aktenkundig zu machen.
                          @himura_kenshin Danke für die Bestätigung meiner Aussage zum Ausbildungsstand.
                          https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...hoben=N&menu=1
                          Erschreckend ist aber das Rechtsverständnis, das hinter deiner Ausführung zur Datenspeicherung trotz Verfahrenseinstellung bis zum Sankt Nimmerleinstag stehen muss.

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                            #43
                            Möchtest du dich jetzt an der saloppen Formulierung "St. Nimmerleinstag" festbeißen, Tibo?

                            Es war natürlich schon immer so, dass "Vorgänge" - also Einzelakten - nicht vernichtet werden, nur weil ein Strafverfahren oder sonstwas eingestellt wurde.

                            Da muss man zwischen Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht unterscheiden.

                            Da braucht man auch keine Erlasse zitieren, denn das ist im Prinzip überall gleich: Es gibt Aufbewahrungsfristen, wie lange welche Form von Akten aufbewahrt werden muss. Sowohl beim Arzt, wie auch bei der Polizei, wie bei Gericht, wie im Museum.

                            Nach Abschluss dieser Fristen werden die staatlichen Aktenvorgänge an ein zuständiges Staatsarchiv abgeführt, welches entscheidet, welche Akten aus wissenschaftlichen Gründen aufgehoben werden und welche vernichtet werden. Manchmal treffen die Gerichte z.B. eine Vorauswahl, was leider manchmal nach hinten losgeht. Die Allgemeinbevölkerung kann dann nach Ablauf von Sperrfirsten (bei den Ländern meist 50 Jahre) Einblick in die Akten nehmen.

                            Und das, was ich schreibe, widerspricht NICHT dem, was himura_kenshin schreibt. Und wenn du meinst, dass es notwendig ist, dass Polizisten die verschiedenen Aufbewahrungsfristen von Aktenvorgängen aus dem ff. herunterrattern können sollten, so wirst du nicht viele Leute finden, die dir da zustimmen. Ich tue es nicht.

                            In der Tat ist es so vorgesehen, dass relevante Vorgänge bis zum "St. Nimmerleinstag" aufbewahrt werden.
                            Republicans hate ducklings!

                            Kommentar


                              #44
                              Zitat von endar Beitrag anzeigen
                              Möchtest du dich jetzt an der saloppen Formulierung "St. Nimmerleinstag" festbeißen, Tibo?

                              Es war natürlich schon immer so, dass "Vorgänge" - also Einzelakten - nicht vernichtet werden, nur weil ein Strafverfahren oder sonstwas eingestellt wurde.

                              Da muss man zwischen Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht unterscheiden.

                              Da braucht man auch keine Erlasse zitieren, denn das ist im Prinzip überall gleich: Es gibt Aufbewahrungsfristen, wie lange welche Form von Akten aufbewahrt werden muss. Sowohl beim Arzt, wie auch bei der Polizei, wie bei Gericht, wie im Museum.

                              Nach Abschluss dieser Fristen werden die staatlichen Aktenvorgänge an ein zuständiges Staatsarchiv abgeführt, welches entscheidet, welche Akten aus wissenschaftlichen Gründen aufgehoben werden und welche vernichtet werden. Manchmal treffen die Gerichte z.B. eine Vorauswahl, was leider manchmal nach hinten losgeht. Die Allgemeinbevölkerung kann dann nach Ablauf von Sperrfirsten (bei den Ländern meist 50 Jahre) Einblick in die Akten nehmen.

                              Und das, was ich schreibe, widerspricht NICHT dem, was himura_kenshin schreibt. Und wenn du meinst, dass es notwendig ist, dass Polizisten die verschiedenen Aufbewahrungsfristen von Aktenvorgängen aus dem ff. herunterrattern können sollten, so wirst du nicht viele Leute finden, die dir da zustimmen. Ich tue es nicht.

                              In der Tat ist es so vorgesehen, dass relevante Vorgänge bis zum "St. Nimmerleinstag" aufbewahrt werden.
                              Vielleicht verstehe ich den Ausdruck ja falsch. Aber für mich bedeutet "Aufbewahrung bis zum St. Nimmerleinstag" das es nie aus der Akte geslöscht wurde. Dem widerspricht der Erlass (so wie ich ihn versteh) und ich bin auch sicher, dass man das eine solche Löschung einklagen kann. Natürlich meine ich nicht, dass Polizisten diese Fristen kennen müssen. Wie gesagt eventuell verstehe ich den Ausdruck falsch. Für mich ist das ein Tag, der nie eintreten wird. Wenn himura_kenshin damit einen unbekannten Tag des Fristablaufs meinte, habe ich ihn falsch verstanden. Letzteres täte mir sehr leid.

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                                #45
                                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                                Vielleicht verstehe ich den Ausdruck ja falsch. Aber für mich bedeutet "Aufbewahrung bis zum St. Nimmerleinstag" das es nie aus der Akte geslöscht wurde.
                                Da liegt vielleicht tatsächlich ein Missverständnis vor.

                                Die Polizei und die Staatsanwaltschaft führen keine Akten zu Personen, sondern zu Vorgängen. z.B. eine Akte mit dem Aktenzeichen 2 Js 17/2015 "Brandstiftung am 15.2.2015 an dem und dem Gebäude".

                                Wenn also 20 Personen der Brandstiftung angeklagt sind, findet sich alles in dieser Akte. Ich habe auch schon Gerichtsverfahren gegen 30 Personen bearbeitet, die sich auf 20 verschiedene Einzelakten aufteilten (Staatsanwaltschaftliche, Gerichtliche, Generalstaatsanwaltschaftliche etc.)

                                Das andere mag sich auf das polizeiliche Führungszeugnis beziehen, die dann wiederum mit einer Art Kartei zu vergleichen ist. Rechtskräftige Verurteilungen finden sich ja im Führungszeugnis. Wenn jetzt nach X Jahren z.B. eine Verurteilungen wegen § XYZ aus dem Führungszeugnis gelöscht wird, bedeutet das aber nicht, dass der dazugehörige Aktenvorgang auch geschreddert wird. Der wird natürlich nicht geschreddert, sondern liegt in irgendwelchen Schränken.
                                Republicans hate ducklings!

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