Da sich hier in verschiedenen Threads die juristischen Feinheiten mal wieder austoben - was ich sehr informativ finde - dachte ich mir, mal gezielt zu einer Situation zu fragen, die mich schon seit mehreren Jahren brennend interessiert.
Unter dem sehr allgemeinen Oberbegriff "Zubehör" finden sich auch in Deutschland regelmässig Artikel, die dem Hersteller des Grundsystems nicht "passen", gegen die der Hersteller aber anscheinend auch nicht vorgehen will. In anderen Fällen scheint der Hersteller des Grundsystems Konkurrent auf dem Zubehörmarkt mal zu ignorieren, mal zu lizensieren; in einigen Fällen gibt's aber gar keine Konkurrenz. Ich füll das mal mit Beispielen:
- alle namhaften Hersteller im Segment "Drucker" wehren sich mit zahlreichen Klauseln dagegen, daß ihre Kunden "billige" Tinten- oder Tonerkartuschen verwenden; das geht bis zum Verfall der Garantie. Kurios dabei: der "Feind"anbieter muss doch Patrone wie Kartusche in gleicher Form herstellen, damit die überhaupt passt; wenigstens beim Gehäuse-Anteil der Ware sollten HP, Epson und Co so doch einen Patentrechtsverstoß geltend machen können?
- die Firma hama in Monheim hat sich praktisch auf günstigeres Zubehör als das Original spezialisiert. Völlig egal, ob PlayStation oder Smartphone - die Bayern haben fast immer was günstigeres im Angebot als der Originalhersteller. Im Einzelfall - ich erinner mich da an eine Multi-Aufladestation für PS3-Controller - sogar was praktischereres. Und hama ist in dem Segment ja nicht alleine unterwegs. Ist den Herstellern des Orignalzubehörs - Samsung, Sony usw. - der verlorene Marktanteil egal oder sind denen die Hände gebunden - oder ist das tatsächlich in allen Fällen lizensierte Ware?
- Im Bereich Spielwaren erinner ich mich noch - Jahre her - aus der Zeit als Sammler von Action-Figuren an sogenannte "Replica-Packs", die eben Replica der oft verlorenen Kleinteile beinhalteten, um lose Figuren wieder in den Zustand "vollständig" zu versetzen. Die waren nur im Einzelfall von den Original-Herstellern und wurden anscheinden ebenfalls ohne juristische Folgen vertrieben. Ich für dieses Beispiel an, weil anders als in den beiden oberen Beispielen diese Ware gar keinen Anteil an Eigendesign anhält und man hier praktisch von einem direkten Plagiat sprechen kann. Natürlich verzichteten die Anbieter dieser Packs darauf, wie die chinesischen Produktfälscher den Markennamen des Originalherstellers zu verwenden, aber: Reicht das schon aus, um sich vor juristischer Belangung zu schützen? Immerhin besteht das eigene Produkt ja aus einer 1:1-Kopie eines Teils des Originalproduktes.
- Im Bereich Software dagegen wird der Vertrieb von meist "Mods" direkt untersagt und gegen jede andere Verbreitung als "ich bin Fan und biete das umsonst an" verfolgt. Es gibt Einzelfälle, aber in denen haben sich Modder und Rechte-Inhaber des Originals zu einem Vertrag zusammengerauft. Warum ist das in diesen einem Fall so konsequent? Natürlich enthalten viele Mods immer Teile der Originalsoftware und in diesem Fall wäre man bei einer "teilweisen illegalen Raubkopie", aber es sind genauso gut Script- und Filter-Mods denkbar, die keinen Teil der Originalsoftware mehr enthalten, wohl aber in der Scriptsprache dieser Software (ist erstaunlich, wie viele Hersteller doch noch in Teilbereichen "eigene" Formate einsetzen) geschrieben sind - reicht das, um gegen eine kommerzielle Verbreitung dieses "Zubehörs" vorzugehen, oder hat der Software-Markt nur die stärkere Lobby?
Besonders aus dem Marktansatz der Firma hama ergeben sich für mich noch zwei weitere Fragen. Zum einen werden auf der Packung im Beschreibungstext oft Formulierungen wie "Passend für PlayStation 4" oder "Geeignet für Samsung Galaxy blablabla" verwendet. Damit wird auf geschützte Markennamen/Produkte hingewiesen, von denen man sich im Kleingedruckten direkt wieder distanziert: ".... geschützer Produktname der Firma .... in keinem Zusammenhang ...." - Reicht das aus, um sich das "Recht" auf die Verwendung der exakten Bezeichnung zu sichern? Könnten Sony oder Samsung (oder auch bei den Druckerpatronen HP und Epson) der "unliebsamen Konkurrenz" die Verwendung ihrer Typenbezeichnungen nicht generell untersagen?
Und die zweite Frage ist für mich noch interessanter: Um auf den Fall zurückzukommen, in dem der "Fremdhersteller" das praktischere Zubehör entworfen hat als der Originalhersteller - wie ist da die rechtliche Situation des Fremdherstellers, wenn die Originalfirma sich entscheidet, den Entwurf des Fremdherstellers (oder etwas sehr sehr ähnliches) in die eigene Produktpalette aufzunehmen?
Ich hoffe auf fundierte und elaborierte Antworten!
Unter dem sehr allgemeinen Oberbegriff "Zubehör" finden sich auch in Deutschland regelmässig Artikel, die dem Hersteller des Grundsystems nicht "passen", gegen die der Hersteller aber anscheinend auch nicht vorgehen will. In anderen Fällen scheint der Hersteller des Grundsystems Konkurrent auf dem Zubehörmarkt mal zu ignorieren, mal zu lizensieren; in einigen Fällen gibt's aber gar keine Konkurrenz. Ich füll das mal mit Beispielen:
- alle namhaften Hersteller im Segment "Drucker" wehren sich mit zahlreichen Klauseln dagegen, daß ihre Kunden "billige" Tinten- oder Tonerkartuschen verwenden; das geht bis zum Verfall der Garantie. Kurios dabei: der "Feind"anbieter muss doch Patrone wie Kartusche in gleicher Form herstellen, damit die überhaupt passt; wenigstens beim Gehäuse-Anteil der Ware sollten HP, Epson und Co so doch einen Patentrechtsverstoß geltend machen können?
- die Firma hama in Monheim hat sich praktisch auf günstigeres Zubehör als das Original spezialisiert. Völlig egal, ob PlayStation oder Smartphone - die Bayern haben fast immer was günstigeres im Angebot als der Originalhersteller. Im Einzelfall - ich erinner mich da an eine Multi-Aufladestation für PS3-Controller - sogar was praktischereres. Und hama ist in dem Segment ja nicht alleine unterwegs. Ist den Herstellern des Orignalzubehörs - Samsung, Sony usw. - der verlorene Marktanteil egal oder sind denen die Hände gebunden - oder ist das tatsächlich in allen Fällen lizensierte Ware?
- Im Bereich Spielwaren erinner ich mich noch - Jahre her - aus der Zeit als Sammler von Action-Figuren an sogenannte "Replica-Packs", die eben Replica der oft verlorenen Kleinteile beinhalteten, um lose Figuren wieder in den Zustand "vollständig" zu versetzen. Die waren nur im Einzelfall von den Original-Herstellern und wurden anscheinden ebenfalls ohne juristische Folgen vertrieben. Ich für dieses Beispiel an, weil anders als in den beiden oberen Beispielen diese Ware gar keinen Anteil an Eigendesign anhält und man hier praktisch von einem direkten Plagiat sprechen kann. Natürlich verzichteten die Anbieter dieser Packs darauf, wie die chinesischen Produktfälscher den Markennamen des Originalherstellers zu verwenden, aber: Reicht das schon aus, um sich vor juristischer Belangung zu schützen? Immerhin besteht das eigene Produkt ja aus einer 1:1-Kopie eines Teils des Originalproduktes.
- Im Bereich Software dagegen wird der Vertrieb von meist "Mods" direkt untersagt und gegen jede andere Verbreitung als "ich bin Fan und biete das umsonst an" verfolgt. Es gibt Einzelfälle, aber in denen haben sich Modder und Rechte-Inhaber des Originals zu einem Vertrag zusammengerauft. Warum ist das in diesen einem Fall so konsequent? Natürlich enthalten viele Mods immer Teile der Originalsoftware und in diesem Fall wäre man bei einer "teilweisen illegalen Raubkopie", aber es sind genauso gut Script- und Filter-Mods denkbar, die keinen Teil der Originalsoftware mehr enthalten, wohl aber in der Scriptsprache dieser Software (ist erstaunlich, wie viele Hersteller doch noch in Teilbereichen "eigene" Formate einsetzen) geschrieben sind - reicht das, um gegen eine kommerzielle Verbreitung dieses "Zubehörs" vorzugehen, oder hat der Software-Markt nur die stärkere Lobby?
Besonders aus dem Marktansatz der Firma hama ergeben sich für mich noch zwei weitere Fragen. Zum einen werden auf der Packung im Beschreibungstext oft Formulierungen wie "Passend für PlayStation 4" oder "Geeignet für Samsung Galaxy blablabla" verwendet. Damit wird auf geschützte Markennamen/Produkte hingewiesen, von denen man sich im Kleingedruckten direkt wieder distanziert: ".... geschützer Produktname der Firma .... in keinem Zusammenhang ...." - Reicht das aus, um sich das "Recht" auf die Verwendung der exakten Bezeichnung zu sichern? Könnten Sony oder Samsung (oder auch bei den Druckerpatronen HP und Epson) der "unliebsamen Konkurrenz" die Verwendung ihrer Typenbezeichnungen nicht generell untersagen?
Und die zweite Frage ist für mich noch interessanter: Um auf den Fall zurückzukommen, in dem der "Fremdhersteller" das praktischere Zubehör entworfen hat als der Originalhersteller - wie ist da die rechtliche Situation des Fremdherstellers, wenn die Originalfirma sich entscheidet, den Entwurf des Fremdherstellers (oder etwas sehr sehr ähnliches) in die eigene Produktpalette aufzunehmen?
Ich hoffe auf fundierte und elaborierte Antworten!
Kommentar