Asylanten: Einrichtung zerlegt! Aber was ist z.B, mit Obdachlosen? - SciFi-Forum

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Asylanten: Einrichtung zerlegt! Aber was ist z.B, mit Obdachlosen?

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    #46
    Ach, jetzt hast du ihn doch gelesen? Ja, der Artikel der SZ beschreibt eine Lokalposse, das ist richtig. Das ist auch die Aufgabe einer Zeitung über derartiges zu berichten.

    Anders als das von dir verlinkte Forum und "politically incorrect", "Junge Freiheit" etc. ist dabei nicht der Aufhänger, dass Asylbewerber in ein "4 Sterne Hotel" einziehen (also in Saus und Braus leben würden) und es werden auch keine Emotionen erzeugt oder bedient. Da gibt es deswegen auch keine Fotos von Asylbewerbern mit "4 Sternen" dabei.

    Wer hat eigentlich diese Überschrift ausgesucht?
    Oh, hat dich die Überschrift in die Irre geführt? Deswegen ist es immer besser, den Artikel auch zu lesen.
    Republicans hate ducklings!

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      #47
      Zu dem Obdachlosenheim in Düssedorf. Ich habe da jetzt mal die unmenschliche Qual auf mich genommen ein wenig zu googeln und nach zehn Sekunden bin ich über diesen Artikel gestolpert: Stadt schließt Obdachlosenheim - Nachrichten Print - WELT KOMPAKT - Düsseldorf - DIE WELT

      Das Heim war also offensichtlich eine versiffte Drecksbude, in der ein Verbleibt schlichtweg unzumutbar war. Es ging bei der Schließung also niemals darum, auf den armen deutschen Obdachlosen rumzudreschen und noch weniger darum, hier Ressourcen für "Asylanten" freizumachen, sondern im Gegenteil: Die Obdachlosen sollten aus einem unzumutbaren Quartier raus. Selbst die "Gutmenschen" (Streetworker, Grüne) haben nicht die Schließung kritisiert, sondern dass offenbar zunächst kein adäquater Ersatz da war und die Gefahr bestand, dass die Leute in Notunterkünfte müssen. Leider weiß ich nicht, wie die Sache nun ausgegangen ist, das ist ja nun auch schon wieder fast ein Jahr her.

      €: Ja, doch hier. Die sind offenbar in einem ehemaligen Bordell untergekommen. Zwar nur BLÖD-Zeitung, aber da hier ja auch Junge Freiheit und PI als Quelle akzeptiert werden: http://www.bild.de/regional/duesseld...7346.bild.html

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        #48
        In Berlin wurde ein Obdachlosenheim ohne Ersatz geschlossen. Aus Kostengründen.

        Obdachlosenheime sind hoffnungslos überfüllt. Wieso werden hier keine Gebäude gesucht, um den Menschen ein Obdach zu geben? Es sind nicht alle Alkoholiker und Drogensüchtig und welche, die unbedingt auf der Straße leben wollen.

        Ich schrieb übrigens nicht, dass massenweise Obdachlosenheime geschlossen werden, sondern dass solche Heime geschlossen werden.

        Wegen Überbelegung:

        Die Wohnungslosen in Friesenheim müssen zusammenrücken: Weil die Zimmer im Obdachlosenheim voll belegt sind, sollen sich jetzt einzelne Bewohner ein Zimmer teilen. Das birgt Zündstoff.


        Wegen fehlender Obdachlosenheime:



        Der Markt an Häusern und freien Wohnungen, die für solch eine Unterbringung geeignet sind, sei momentan leer gefegt. Unter anderem durch die hohe Anzahl an Asylbewerbern. Denn die Stadt steht bei ihrer Suche in direkter Konkurrenz mit dem Landkreis, der für die Asylbewerber Unterkünfte braucht.
        Denn auch für die meisten Asylbewerber müssen die Kommunen nach der Entscheidung über den Aufenthaltsstatus Wohnraum bereitstellen.


        Obdachlosenheim wird zu Asylbewerberheim:



        Leider steht nicht, ob die vorherigen Bewohner wirklich neue Unterkünfte bekommen haben.

        Beim Hungerstreik der Asylbewerber in München sind inzwischen Menschenleben in Gefahr – und eine Lösung ist nicht in Sicht. In einer Schlüsselposition: der Sprecher der Flüchtlinge, Ashkan Khorasani.


        Und wieder versuchte Erpressung. Anstatt einfach das Verfahren abzuwarten, wird hier erpresst.
        Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 23.09.2014, 12:56.

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          #49
          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Obdachlosenheime sind hoffnungslos überfüllt.
          In dem Düsseldorfer Heim lebten 39 Personen. Kannst du das mit "hoffnungslos überfüllt" nocheinmal erläutern? Und hast du eventuell auch einen Beleg für diese Behauptung?

          Ich schrieb übrigens nicht, dass massenweise Obdachlosenheime geschlossen werden, sondern dass solche Heime geschlossen werden.
          Du schreibst eine ganze Menge, das du anschließend so nie gesagt haben willst. Erst postest du hier diese "politically incorrect" - Polemik und wenn dir jemand sagt, dass das nicht stimmen würde, schreibst du "Das behauptet doch auch keiner".

          Heime, Institutionen und Hotels öffnen und schließen ständig. Hier wird eins geschlossen, dort wird eins geöffnet. Wo ist die Relevanz?
          Republicans hate ducklings!

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            #50
            Zitat von Yodas_Kräutertee Beitrag anzeigen
            Wenn die verbrühte Fläche groß genug ist, kann man auch daran sterben. Man erstickt um genau zu sein, weil die Haut schließlich auch "atmet":
            Frau verbrüht Stieftochter lebensgefährlich | Welt
            Etwas Bildung täte dir gut, dann wüsstest du das dieses Ersticken weil die Haut nicht atmen kann hanebüchener Unsinn ist.

            ZEIT-Serie Stimmt's?: Wenn man den ganzen Körper mit Farbe einstreicht, erstickt man | ZEIT ONLINE



            Wir haben also einen Fall mit Vorgeschichte und Vorverletzungen ohne genauere Details, der pressemäßig garantiert auch noch hochstilisiert wurde. Ich wage zu bezweifeln das man das als Beispiel für die gängige Rechtsauffasung nehmen kann das übergiesem mit heißem Wasser eine gefährliche Körperverletzung ist.

            Zitat von Yodas_Kräutertee Beitrag anzeigen
            Auch juristisch hat Bethany absolut recht. Ein Angriff mit gesundheitsgefährdenden Stoffen ist gefährliche Körperverletzung. Die äußere Einwirkung kann mechanisch (Scherben, Steine, Rohre, Stangen etc.), thermisch (kochend heißes Wasser, heißes Öl etc.) oder biologisch (Krankheitserreger etc.) sein.
            Nein habt ihr beide nicht. Aber gut, wer glaubt man erstickt weil die Haut nicht atmen kann glaubt auch Wasser wäre ein gesundheitsschädlicher Stoff im Rahmen des StGB.

            Zitat von Yodas_Kräutertee Beitrag anzeigen
            Es schaffen anscheinend auch nur wenige sich selber mal zu informieren, daß "gefährliche Körperverletzung" keine Tötungsabsicht beinhalten muß. Denn dann wäre es versuchter Mord oder (fals "unbeabsichtigt") Totschlag.
            Die rechtichen Rahmen sind genau definiert, wenn man auch auf den ersten Blick nicht sofort erkennt, in welchem man sich grade bewegt.
            Du solltest vielleicht nicht über das informieren reden wenn du hier den Unsinn verbreitest man könnte ohne Hautatmung ersticken.

            Davon abgesehen wirfst du hier gerade eine Nebelkerze da Tötungsabsicht hier gar kein Thema war und du definierst Totschlag falsch, was schon mal darlegt das deine Auslegungen zum Thema doch eher sehr zweifelhaft sind. Man könnte auch sagen du hast keine Ahnung wovon du redest.

            Deine Qualifikation sowas einschätzen zu können ist noch mal was?
            Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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              #51
              Nicht nur Deutschland hat Probleme mit dem Flüchtlingsstrom:

              Semmering-Asylpläne: Heftige Proteste in Spital - steiermark.ORF.at

              Wegen gefährliche Körperverletzung: http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%...Deutschland%29

              Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen

              Gift ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen durch ihr chemisches oder chemisch-physisches Wirken dazu geeignet ist, die Gesundheit in erheblichen Maße zu beschädigen. Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die durch mechanische oder thermische Wirkung in der Lage sind, einen erheblichen pathologischen Zustand des Körpers hervorzurufen oder zu steigern. Darunter fallen unter anderem Alkohol (in hohen gesundheitsschädlichen Mengen), Bakterien, Viren (so z. B. auch HI-Viren[1]), heiße Flüssigkeiten und gesplittertes Glas. Beibringen erfordert das Herstellen einer Verbindung zwischen dem Gift beziehungsweise dem anderen Stoff und dem Körper, so dass sich die gesundheitsschädigende Wirkung entfalten kann.[2]

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                #52
                Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                Wir haben also einen Fall mit Vorgeschichte und Vorverletzungen ohne genauere Details, der pressemäßig garantiert auch noch hochstilisiert wurde.
                Yupp, Details zu kennen oder sie zu recherchieren, ist vielen zu mühselig. Rumgoogeln, gucken, ob die Überschrift passt und ungelesen posten, ist viel einfacher.

                Ich wage zu bezweifeln das man das als Beispiel für die gängige Rechtsauffasung nehmen kann das übergiesem mit heißem Wasser eine gefährliche Körperverletzung ist.
                Ja, das ist ein hochindividuelle Angelegenheit.

                Meiner Kenntnis nach hängt die Unterscheidung zwischen Körperverletzung,
                schwerer KV und gefährlicher KV und KV mit Todesfolge etc. grob gesagt vom "Erfolg" ab, d.h. welche Folgen sich tatsächlich für das Opfer des Angriffs ergeben haben.

                Beim Einsatz von kochendem Wasser spielt zudem eine Rolle, wie heiß das Wasser war, wieviel Wasser zum Einsatz kam, wieviel des Körpers bedeckt wurde etc.

                Wenn ich jemandem mit einem Knüppel eins übergebe und er hat nur eine Beule ist es wohl eine Körperverletzung, hat er bleibende Schäden, ist es gefährliche oder schwere KV. Wenn er stirbt, dann ist es Körperverletzung mit Todesfolge und ich bekomme eine deutlich höhere Strafe.

                Die "innere" Seite der Tat spielt auch eine Rolle, aber das meiner Kenntnis nach (nur) bei der Höhe der zu verhängenden Strafe.
                Republicans hate ducklings!

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                  #53
                  Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                  das ist bei weitem nicht das selbe, auch wenn die jüngeren Spätaussiedler durchaus nicht problemlos sind.
                  Ich empfehle aber eine ehmalige Kaserne mit paar tausend *Kulturbereicherern* drinne.
                  Ich bin absolut zuversichtlich das du ohne Probleme direkt nebenan wohnen wirst, tolerant wie du bist.
                  Natürlich gab es gerade mit den jüngeren auch Probleme, aber die wurden immer weniger, je weniger man sich ausweichen konnte und das ist genau das, was auch Tibo anspricht: Akzeptanz und Verständnis entsteht nur durch Nähe.
                  Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                  endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                  Klickt für Bananen!
                  Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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                    #54
                    In einigen Punkten werden diese Linkparaden ein bisschen lächerlich. Auch hier wirst du in 20 Minuten dir kaum die Zeit genommen haben, die Artikel wirklich zu lesen.

                    Ich nehme mal den ersten Artikel zum Friesenheim, deinen "Beleg" zur Frage der Überbelegung:

                    Die Fakten: 16 Zimmer, von denen über Jahre drei kleine frei standen. 14 Bewohner. Die in dem Artikel thematisierte Überlegung rührt nun von zwei neu obdachlos gewordenen Menschen her.

                    Und das präsentierst du hier als Beleg für die bundesweite Überbelegung von Obdachlosenheimen? Das ist leider keine Antwort auf die Frage der Relevanz für die gesamte Bundesrepublik.

                    Im zweiten Link steht ganz deutlich drin, dass die Stadt Ludwigsburg bereits den dritten Versuch unternommen hat, ein neues Heim aufzubauen. Sie droht jetzt, das steht ganz oben damit, Räume zu beschlagnahmen. Dieser Link passt überhaupt nicht zu deiner Argumentation, sondern widerspricht ihr sogar.

                    Link 3: Hier geht es um einen Neubau und die Schwierigkeiten, einen Platz zu finden. Du nimmst die Planungen eines Neubaus als Argument dafür, dass Städte und Kommunen die Obachlosenheime schließen würden? Fällt dir selbst nicht auf, dass das völlig unlogisch ist und als Beleg für Inaktivität nicht herhalten kann?

                    Die anderen Links lese ich später mal.

                    Du musst dir aber echt mal die Zeit nehmen, das auch zu lesen und zu durchdenken, ob das überhaupt deine These bestätigt bzw. eine gestellte Frage beantwortet, was du hier postest. Und fünf bis sieben Links in 10 Minuten zu posten, macht auch sehr deutlich, dass du selbst gar nicht liest, was du verlinkst.
                    Zuletzt geändert von endar; 23.09.2014, 14:32.
                    Republicans hate ducklings!

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                      #55
                      Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                      Etwas Bildung täte dir gut, dann wüsstest du das dieses Ersticken weil die Haut nicht atmen kann hanebüchener Unsinn ist.

                      ZEIT-Serie Stimmt's?: Wenn man den ganzen Körper mit Farbe einstreicht, erstickt man | ZEIT ONLINE

                      https://de.wikipedia.org/wiki/Hautatmung
                      Bei starken Verbrennungen (Verbrühungen) kommt es irgendwann zu einem hypovolämische Schock. Das Blut zirkuliert nicht mehr richtig, der Saurerstoff wird nicht mehr transportiert, Flüssigkeitsverlust etc.:
                      es droht Erstickung.
                      Bei mehr als 20% verbrannter Haut (> Oberfläche eines Beines) kommt man in eine Spezialklinik.
                      Verbrennung (Medizin) ? Wikipedia

                      Ein bischen Information täte dir gut oder zumindest zu wissen, wie man eine Enzyklopädie sinnvoll nutzt.
                      Beim Suchen nach "Hautatmung" hast du natürlich unterschlagen, daß wir von Verbrennungen reden.

                      Ich wage zu bezweifeln das man das als Beispiel für die gängige Rechtsauffasung nehmen kann das übergiesem mit heißem Wasser eine gefährliche Körperverletzung ist.
                      Wenn es sich bewahrheitet schon. Dann ist es sogar Totschlag fals die kleine daran sterben würde.

                      Nein habt ihr beide nicht.
                      Warum liest du nicht selber mal nach:
                      § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung - dejure.org
                      Gefährliche Körperverletzung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
                      Strafrechtskanzlei Dietrich | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
                      Fals dir das ca. 50€ wert ist, kannst du dich ja einfach mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

                      Aber gut, wer glaubt man erstickt weil die Haut nicht atmen kann glaubt auch Wasser wäre ein gesundheitsschädlicher Stoff im Rahmen des StGB.
                      Sachlich bleiben.
                      Wir reden von kochend heißem Wasser, welches absichtlich z.B. jemandem übergegossen wird.
                      Die absicht ist auch strafbar:
                      § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung - dejure.org]§ 224 StGB, (2) Der Versuch ist strafbar.

                      Du solltest vielleicht nicht über das informieren reden wenn du hier den Unsinn verbreitest man könnte ohne Hautatmung ersticken.

                      Davon abgesehen wirfst du hier gerade eine Nebelkerze da Tötungsabsicht hier gar kein Thema war und du definierst Totschlag falsch, was schon mal darlegt das deine Auslegungen zum Thema doch eher sehr zweifelhaft sind. Man könnte auch sagen du hast keine Ahnung wovon du redest.
                      Mit "Hautatmung" habe ich wohl daneben gelegen, weil es sich wohl doch eher um einen Schock handelt, der das Blut nur noch vermindert zirkulieren läßt und somit der "Sauerstoffhahn" abgedreht wird. Von der Beobachtung her, daß großflächige Hautverbrennung zum augenscheinlichen "Erstickungstod" führt lag ich aber richtig.
                      Das andere stimmt auch. Das kannst du ja jetzt nachschlagen. Drei Beispiele habe ich dir schon verlinkt.

                      Deine Qualifikation sowas einschätzen zu können ist noch mal was?
                      Das willst du nicht wissen.

                      Zitat von endar Beitrag anzeigen
                      Wenn ich jemandem mit einem Knüppel eins übergebe und er hat nur eine Beule ist es wohl eine Körperverletzung, hat er bleibende Schäden, ist es gefährliche oder schwere KV. Wenn er stirbt, dann ist es Körperverletzung mit Todesfolge und ich bekomme eine deutlich höhere Strafe.
                      Falsch! Absolut falsch! Es wird gewertet, daß der Angriff mit einem "gefährlichen Gegenstand" erfolgte, in einer Art die dazu "geeignet ist" die Gesundheit (ev. sogar auf Dauer) zu beeinträchtigen.
                      Wenn es so wäre wie du sagst, würde ich jedem der mir auf der Straße dumm kommt, erst mal eins auf die Fresse geben und dann erst fragen was er wollte.
                      Allerdings wirst du schon belangt, wenn du bloß jemandem eine Ohrfeige gibst und derjenige hat Zeugen. Sind Hautrötungen zu sehen ist es Körperverletzung, erfolgte die "Ohrfeige" mit einem nassen Lumpen oder einem nassen Handtuch, ist das gefährliche Körperverletzung.
                      Stichst du jemandem einen Zahnstocher ins Auge ist das gefährliche Körperverletzung, obwohl der Zahnsstocher keine Waffe ist u.s.w..

                      Die "innere" Seite der Tat spielt auch eine Rolle, aber das meiner Kenntnis nach (nur) bei der Höhe der zu verhängenden Strafe.
                      Es gibt keine innere oder äußere Seite einer Tat.
                      Was du meinst ist vielleicht ein "psychologisches Gutachten". Das sagt aber nichts über die Tat aus, sondern soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit geben.

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                        #56
                        Zitat von Yodas_Kräutertee Beitrag anzeigen

                        Falsch! Absolut falsch! Es wird gewertet, daß der Angrif mit einem "gefährlichen Gegenstand" erfolgte und in einer art die dazu "geeignet ist" eine, die Gesundheit (ev. sogar auf Dauer) zu beeinträchtigen.
                        Wenn es so wäre wie du sagst, würde ich jedem der mir auf der Straße dumm kommt, erst mal eins auf die Fresse geben und dann erst fragen was er wollte.
                        Allerdings wirst du schon belangt, wenn du bloß jemandem eine Ohrfeige gibst und derjenige hat Zeugen. Sind Hautrötungen zu sehen ist es Körperverletzung, erfolgte die "Ohrfeige" mit einem nassen Lumpen oder einem nassen Handtuch, ist das gefährliche Körperverletzung.
                        Stichst du jemandem einen Zahnstocher ins Auge ist das gefhrliche Körperverletzung, obwohl der Zahnsstoher keine Waffe ist u.s.w..

                        Es gibt keine innere oder äußere Seite einer Tat.
                        Was du meinst ist vielleicht ein "psychologisches Gutachten". Das sagt aber nichts über die Tat aus, sondern soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit geben.
                        Nur weil das, was ich beschrieben habe, dir nicht bekannt sein mag, heißt das nicht, dass es das nicht gibt.

                        Wenn ich einen Ziegelstein nach meiner Schwester werfe und daneben werfe, passiert gar nichts. Erst wenn ich sie treffe und verletzte oder töte, verstoße ich gegen einen Strafrechtsparagraphen.

                        Die äußere Seite ist das, was objektiv passiert - Werfen des Ziegelsteines -.

                        Die innere Tatseite befasst sich mit meiner Absicht, also meinem Motiv. Das spielt dann eine Rolle bei der Frage nach Vorsatz, Fahrlässigkeit etc. pp. und auch der Schuld und Strafzumessung.

                        Die "innere Tatseite" oder "subjektive Tatseite", das wird dir jeder Jurist bestätigen, kam erst relativ spät in das deutsche Recht und zwar mit dem sog. "Badewannenfall". Hier das entsprechende Urteil des Reichsgerichts von 1927(?):

                        Da hat eine Mutter ihr Kind von ihrer Schwester ersäufen lassen. Die Schwester war dabei die objektive Mörderin, die Mutter die subjektive, denn sie war diejenige, die die Tat gewollt hat.

                        RGSt 74, 84 ? Badewannenfall | Jurakopf

                        Deine Ausführungen zeigen nur, dass du wirklich nicht weißt, wovon du sprichst. Der wiki Artikel hat sogar eine eigene Überschrift "subjektive Tatseite".

                        Ich werde deswegen das auch mit dir nicht weiter diskutieren.

                        Edit: Die vor dir bestrittene subjektive Tatseite kommt übrigens auch in den Links vor, die du stargamer präsentiert hast. Die Erläuterungen zu §§ folgen alle der Gliederung:

                        1. Objektiver Tatbestand
                        2. Subjektiver Tatbestand
                        3.Rechtswidrigkeit/ Schuld
                        Zuletzt geändert von endar; 23.09.2014, 15:41.
                        Republicans hate ducklings!

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                          #57
                          Zitat von endar Beitrag anzeigen
                          Nur weil das, was ich beschrieben habe, dir nicht bekannt sein mag, heißt das nicht, dass es das nicht gibt.
                          Solange du nicht bewiesen hast, daß es eine "innere/äußere Seite einer Tat" gibt, kann ich behaupten was ich will.
                          Die Beweislast liegt bei dir.

                          Wenn ich einen Ziegelstein nach meiner Schwester werfe und daneben werfe, passiert gar nichts. Erst wenn ich sie treffe und verletzte oder töte, verstoße ich gegen einen Strafrechtsparagraphen.
                          Schon wieder falsch. Dann köntest du ja einfach behaupten (fals du sie damit versetzt oder gar tötlich triffst):
                          "ach, ich wollte sie ja garnicht treffen, ich hab ja daneben gezielt".
                          Bei einem Autounfall könntest du einfach behaupten:
                          "ach, ich wollte ja bremsen, aber ich habe vor Schreck das Bremspedal verfehlt als ich "Mustermann" von rechts kommen sah...."
                          u.s.w.

                          Die äußere Seite ist das, was objektiv passiert - Werfen des Ziegelsteines -.

                          Die innere Tatseite befasst sich mit meiner Absicht, also meinem Motiv. Das spielt dann eine Rolle bei der Frage nach Vorsatz, Fahrlässigkeit etc. pp. und auch der Schuld und Strafzumessung.

                          Die "innere Tatseite" oder "subjektive Tatseite", das wird dir jeder Jurist bestätigen, kam erst relativ spät in das deutsche Recht und zwar mit dem sog. "Badewannenfall". Hier das entsprechende Urteil des Reichsgerichts von 1927(?):

                          Da hat eine Mutter ihr Kind von ihrer Schwester ersäufen lassen. Die Schwester war dabei die objektive Mörderin, die Mutter die subjektive, denn sie war diejenige, die die Tat gewollt hat.

                          RGSt 74, 84 ? Badewannenfall | Jurakopf
                          So weit ich weiß ist das "Juristenjargon". Weshalb das dann wohl auch nur ein "Jurist" bestätigen könnte.
                          Ich habe aber noch keinen Jurist erlebt, der sich während einer Hauptverhandlung so ausgedrückt hätte. Das machen die vielleicht untereinander so oder wenn ein entsprechendes Protokoll/bzw. ein Gutachten erstellt wird.......?

                          Vielleicht wird dieser Ausdruck auch eher im Jurastudium benutzt, um einen bestimmten Sachverhalt zu erläutern.....?

                          Wo hast du das gelesen/gehört?

                          Zu deinem "subjektiven Tatbestand":
                          die kann sich schnell zu einem "objektiven Tatbestand" entwickeln.
                          Gäbe es nun beispielsweise einen oder mehrere Zeugen, die dich am Tag zuvor oder sogar mehrer Tage zuvor dabei beobachtet hätten, wie du "Steine werfen übst"......oder.....nehmen wir doch einfach mal an, du wärest "Kogelstoßer" oder "Handballer"......dann würde das im Verlaufe der Hauptverhandlung massiv gegen dich sprechen.
                          Denn dann könnte man nicht mehr von Zufall reden, wenn der Stein den Kopf deiner Schwester treffen würde.

                          Deine Ausführungen zeigen nur, dass du wirklich nicht weißt, wovon du sprichst. Der wiki Artikel hat sogar eine eigene Überschrift "subjektive Tatseite".
                          Eben: nicht "innere ..... seite".
                          Was für eine "Seite"....?

                          Ich konnte meine Ausführungen sogar untermauern und durch Verlinkungen zu Gesetzestexten bestätigen.
                          Es sei denn du behautest jetzt, daß die Leute, die diese Texte im Internet veröffentlichen, entweder nicht richtig gelesen/abgeschrieben haben oder schlicht "keine Ahnung" haben.

                          Ich werde deswegen das auch mit dir nicht weiter diskutieren.
                          Was du objektiv tust oder unterlässt, ist ganz alleine deinem "subjektiven Tatbestand" überlassen.

                          1. Objektiver Tatbestand
                          2. Subjektiver Tatbestand
                          3.Rechtswidrigkeit/ Schuld
                          Ja und? Du redet doch von "innerer Tatseite".
                          Wer gebraucht denn den Begriff "innere Tatseite", wenn da eindeutig steht "subjektiver Tatbestand"?
                          Da steht nicht mal was von einer "Seite", da steht was von Tatbestand.
                          Wo kommt da plötzlich die "Seite" her...........?

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                            #58
                            Du glaubst doch nicht, dass ich auf diese drolligen Versuche der Wortklauberei oder ob dieser Begriff ggf. "nur im Studium" verwendet werden würde, einsteigen werde. Das ist nicht nur albern, sondern geht ja dann auch ins Endlose über, weil auf eine Antwort dann ja nur weitere Wortklauberei folgen würde. Wie gesagt, wenn du einen nicht unüblichen Begriff nicht kennst, dann kann es den trotzdem geben.

                            Ich zitiere mich selbst: "Ich werde deswegen das auch mit dir nicht weiter diskutieren."

                            Wenn das jemand anders wissen möchte, erkläre ich es gerne.
                            Republicans hate ducklings!

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                              #59
                              Zitat von Hana Soline Beitrag anzeigen
                              Hö? In der Quelle, die ich gelesen habe, ist der Besitzer verstorben und das Hotel war eine beliebte Anlaufstelle für Touristen ...
                              Somit wären tatsächlich Arbeitsplätze vernichtet worden.
                              Was aber vor allem daran liegt, dass auch deutsche Hotelbesitzer nicht ewig leben. Willst du dem Mann jetzt ernsthaft vorwerfen, dass sein Tod Arbeitsplätze vernichtet hat?

                              @Schatten7 Habe vorhin mit meiner Oma über das Thema gesprochen, das Haus hat wohl eher 20 Wohnungen. Also werden es wohl doch ca. hundert Bewohner sein. Muss ich mich nun belästigt fühlen?
                              Ich würde da ungern was falsch machen.

                              @Endar ich habe die Begriffe innere und äußere Tatseite auch schon in Anwaltsschreiben so gelesen wie du sie hier benutzt. Du hast sie meines Erachtens richtig erklärt und sie sind auch googlebar.

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                                #60
                                Zitat von endar Beitrag anzeigen
                                Du glaubst doch nicht, dass ich auf diese drolligen Versuche der Wortklauberei oder ob dieser Begriff ggf. "nur im Studium" verwendet werden würde, einsteigen werde. Das ist nicht nur albern, sondern geht ja dann auch ins Endlose über, weil auf eine Antwort dann ja nur weitere Wortklauberei folgen würde.
                                Meint du das bringt was, mich als "drollig" hinzustellen, wenn ich für das was ich so von mir gebe nachweislich Quellen nenne?
                                Oder hast du an den Quellen etwas auszusetzen? Das sollten wir vielleicht mal klären, bevor wir Nettigkeiten austauschen, für die es (noch) keinen Anlass gibt.
                                Ich habe den Begriff noch nicht gehört/gelesen und du hast nichts weiter darauf zu antworten als "wenn du das nicht kennst bist du aber doof".

                                Wie gesagt, wenn du einen nicht unüblichen Begriff nicht kennst, dann kann es den trotzdem geben.
                                Wenn das kein unüblicher Begriff ist, kannst du auch eine oder zwei glubwürdige Quellen nennen. So wie ich das auch getan habe.

                                Ich zitiere mich selbst: "Ich werde deswegen das auch mit dir nicht weiter diskutieren."
                                Ich zitiere mich selbst:
                                "Was du objektiv tust oder unterlässt, ist ganz alleine deinem "subjektiven Tatbestand" überlassen."
                                Und wenn du tust was du sagst, dann braucht du nichts weiter zu "tun" als nicht mehr zu antworten.
                                Einfach oder?

                                Wenn das jemand anders wissen möchte, erkläre ich es gerne.
                                Dann mußt du aber aufpassen:
                                ich lese mit.

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