Zitat von Prix
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Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind.
Ich weiß, das ist bestimmt wieder nicht so glaubwürdig wie dein Spinneranwalt.
Hat der auch ne Idee wie etwas verfassungswidrig sein, wenn es die Verfassung doch gar nicht gibt?
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