Asylanten: Einrichtung zerlegt! Aber was ist z.B, mit Obdachlosen? - SciFi-Forum

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Asylanten: Einrichtung zerlegt! Aber was ist z.B, mit Obdachlosen?

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    @ Tibo:

    Ganz ehrlich auf diesem Niveau von oft völlig gehaltloser, fast feindseeliger Wortverdreherei macht es für mich keinen Sinn mehr die Details mit dir auszudiskutieren.

    Meinen Eingangsbeitrag zu dem Artikel habe ich später sehr genau konkretisiert und meine Ansichten zu diesem Thema insbesondere gestern Abend in einem langen Beitrag ausführlich dargelegt, dem man sicher keine undifferenzierte oder menschenfeindliche Tendenz unterstellen kann.
    Weitere Konkretisierungen und etliche Klarstellungen für dich folgten heute.
    Jeder mit ein bisschen gutem Willen wird dem leicht entnehmen können wie ich zu all dem stehe.

    Und damit will ich es hier zu diesem Aritkel gut sein lassen.
    Aus meiner Sicht ist da alles gesagt.
    Zuletzt geändert von C.Baer; 16.10.2014, 20:31.

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      Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen
      Und damit will ich es hier zu diesem Aritkel gut sein lassen.
      Aus meiner Sicht ist da alles gesagt.
      Und diese Ansicht darfst du behalten obwohl du dich immer wieder mal weigerst Fragen zu beantworten.

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        Nur, weil man in diesen Sachen mit "Einheimischen" gleichgestellt wird, bedeutet das doch nicht, dass man die gleichen Rechte wie ein Staatsbuerger hat. Das Wahlrecht z.B. bekommt man nicht, wenn man Asylant wird.

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          Japp jeder äußert hier was Artikel 3 alles nicht bedeutet. Ich habe doch nur zitiert was im GG steht. Ne Aussage darüber was der Artikel bedeutet wäre mal nett zur Abwechslung. Aber wahrscheinlich bekommen wir jetzt noch zwölf Aussagen darüber was er nicht bedeutet. Ich mach mal mit: Artikel 3 des GG bedeutet nicht, dass man Mayonaise in die Grüne Soße tun darf.

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            Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen
            Das hat mit seinem Rechtsstatus zu tun.
            Er hat hier nur Gast- aber kein Heimatrecht und ist Staatsbürger eines anderen Staates.
            Deswegen dieser Unterschied in der Bestrafung von Verbrechen.

            Bei der Beurteilung des Menschen und seiner Handlungen aber darf kein Unterschied gemacht werden.
            Da sind Gerichte aus meiner Sicht angehalten den ethnischen und nationalen Hintergrund eines Menschen völlig zu ignorieren.
            Begeh mal eine Straftat an einem US-Bürger, die weisen dich ganz sicher nicht aus und wenn du das außerhalb des Staatsgebietes getan hast, dann werden die sogar alles daran setzen, dass sie deiner habhaft werden.Die sehen auch keine Logik darin Straftäter abzuschieben, weil sie dann keine Kontrolle darüber haben, was mit ihnen geschieht und so sollte man das auch sehen.

            Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen
            @ Tibo:

            1) Das Grundgesetz bezieht sich auf deutsche Staatsbürger und beinhaltet keine Regelung zur Gleichstellung von Staatsbürgern mit Nicht-Staatsbürgern in staatsbügerlichen Rechten. Wäre das so könnten wir die Staatsbürgerschaft abschaffen und unsere Grenzen jedem beliebigen Menschen unkontrolliert öffnen.
            Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

            Eine Abschiebung einfach so und ohne ordentliche Verhandlung verletzt genau das, was im GG Art. 1 steht, also hör mir auf mit "das stünde dort nicht".
            Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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              @C.Baer: Du pauschalisierst und und magst dann nicht wenn man sich auf Genauigkeiten/Kleinigkeiten bezieht?

              Mal eine Frage an alle hier die so eine kritisch-abschiebelustig-offenbar-ausländerfeindlich-tendenziel-rechte Meinung haben:

              Es ist also in Ordnung alle Asylanten so in einen Topf zu werfen, mit all den Klischees und Verallgemeinerungen. Aber im Gegenzug rum jammern das man teilweise im Ausland als Deutscher mit "Nazi" beschimpft wird? Jämmerlich.

              Im Übrigen: Ich bin der Meinung Abschiebung darf durchaus ein Thema sein. Als ein Mittel der Juristischen Möglichkeiten bzw dem Asylverfahren.

              Z.B: Als Konsequenz nach einer "Bewährung". Wer auffällig wird mit Straftaten die zur Bewährung ausgesetzt werden können bekommt quasi die gelbe Karte. Wer daraus nicht lernt kann gerne abgeschoben werden.

              Das begehen von Straftaten soll quasi gleichgestellt werden mit "Integration gescheitert". Also das man quasi im Rahmen dieser Einbürgerungstest den Leuten klar macht was für Regeln hier gelten, wie unsere Justiz funktioniert und das die Sprache gelernt wird.

              Den ich persönlich hab die meisten schlechten Erfahrungen gemacht nicht mit Asiaten oder Leuten aus dem Islamischen Raum, sondern mit Russen. Ich arbeitete als Industriereiniger im örtlichen VW Werk und da wurde mit Vetternwirtschaft innerhalb von 3 Jahren 75% aller Stellen an Russen/Russlanddeutsche vergeben. Mit vielen hab ich mich super verstanden, grade die Jüngeren.

              Vor einem hatte ich sehr viel Respekt, er kam erst mit 14 Jahren nach Deutschland, hat einen Realschulabschluss gemacht, KFZ-Mechatroniker gelernt und studierte dann Konstruktionsmechanik.

              Und andere leben seit 20 Jahren hier und können schlechter Deutsch als der Asiate im Lebensmittelmarkt der 5 Jahre hier lebt. Die könnten ohne ihre Verwandten gar nicht verstehen was sie machen sollen. Da sehe ich "Integration gescheitert"
              You should have known the price of evil -And it hurts to know that you belong here - No one to call, everybody to fear
              Your tragic fate is looking so clear - It's your fuckin' nightmare

              Now look at the world and see how the humans bleed, As I sit up here and wonder 'bout how you sold your mind, body and soul
              >>Hades Kriegsschiff ist gelandet<<

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                Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                Eine Abschiebung einfach so und ohne ordentliche Verhandlung verletzt genau das, was im GG Art. 1 steht, also hör mir auf mit "das stünde dort nicht".

                Ich habe nirgendwo eine Abschiebung ohne Verhandlung verlangt.


                Ich habe in etlichen Beiträgen wieder und wieder geschrieben:
                Eine Abschiebung bei schweren Straftaten (Beispiel: versuchte Vergewaltigung), nach einer rechtsstaatlichen Verhandlung in der ohne Ansehen der Herkunft und Nationalität nach normalen deutschen Gesetzen geurteilt wird.
                (Das ist für mich auch sowieso eine absolute Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat.)
                Ich habe lang und breit darüber geschrieben wie wichtig es ist auch da genau zu differenzieren und bei leichteren Vergehen Reue anzunehmen und ggfs. Bewährungsstrafen zu verhängen, um Menschen eben nicht in gefährliche Kriegsgebiete zurückschicken zu müssen etc. etc.
                Ganz davon abgesehen, dass ich immer die Position vertreten habe Asylanten liebevoll in Deutschland aufzunehmen.

                Streitpunkt zwischen Tibo und mir war, dass Tibo mir vorwarf gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, wenn ich Abschiebung für straffällig gewordene Asylanten überhaupt als Strafe in betracht ziehe, da man einen Staatsbürger ja auch nicht einfach so abschieben kann.
                Beide würden somit ungleich behandelt
                Und so eine Aussage dann mit den Grundrechten des GG begründen zu wollen ist Unsinn.

                Mit der gleichen Logik kann ich Wahlrecht für alle Ausländer in Deutschland fordern und wer dagegen ist verstößt dann ja ganz selbstverständlich gegen das Grundgesetz und ist ultrarechts ...

                Um das ging es: um nichts anderes.

                Leute, es kann doch nicht wahr sein, dass einer anfängt einem die Worte im Mund umzudrehen und dann andere kommen und da einfach drauf aufspringen ohne genau nachzuvollziehen was ich wirklich geschrieben habe.

                Kommentar


                  Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen

                  [B]Streitpunkt zwischen Tibo und mir war, dass Tibo mir vorwarf gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, wenn ich Abschiebung für straffällig gewordene Asylanten überhaupt als Strafe in betracht ziehe, da man einen Staatsbürger ja auch nicht einfach so abschieben kann.
                  Beide würden somit ungleich behandelt
                  Und so eine Aussage dann mit den Grundrechten des GG begründen zu wollen ist Unsinn.
                  Das ist schon sehr rotzig von dir. Ich habe dich gefragt ob einem Ausländer im Falle einer Abschiebung wegen eines Verbrechens ein Nachteil gegenüber einem Deutchen entstünde oder ob du davon ausgehst, dass Deutsche ebenso bestraft würden.
                  Das war eine Frage! Deine Darstellung meiner Worte ist link und schäbig.
                  Die Antwort hast du mir verweigert.

                  Kommentar


                    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                    Das ist schon sehr rotzig von dir. Ich habe dich gefragt ob einem Ausländer im Falle einer Abschiebung wegen eines Verbrechens ein Nachteil gegenüber einem Deutchen entstünde oder ob du davon ausgehst, dass Deutsche ebenso bestraft würden.
                    Das war eine Frage! Deine Darstellung meiner Worte ist link und schäbig.
                    Die Antwort hast du mir verweigert.
                    Ich gebe das wieder was ich bei dir gelesen zu haben glaube.
                    Und du gibst wohl das wieder was du bei mir gelesen zu haben glaubst.
                    Vielleicht reden wir beide einfach nur massivst aneinander vorbei.
                    Diese Diskussion wird ja auch immer unübersichtlicher.

                    Glaub mir, ich will dir persönlich nichts. Warum auch?
                    Ich möchte, dass alle die hier diskutieren Freude dran haben.
                    Aber im Moment fühle ich mich hier wirklich sehr missverstanden in diesem Thema.

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                      Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen
                      Ich gebe das wieder was ich bei dir gelesen zu haben glaube.
                      Und du gibst wohl das wieder was du bei mir gelesen zu haben glaubst.
                      Vielleicht reden wir beide einfach nur massivst aneinander vorbei.
                      Diese Diskussion wird ja auch immer unübersichtlicher.

                      Glaub mir, ich will dir persönlich nichts. Warum auch?
                      Ich möchte, dass alle die hier diskutieren Freude dran haben.
                      Aber im Moment fühle ich mich hier wirklich sehr missverstanden in diesem Thema.
                      Bester C.Baer, auch ich habe einige Zeit im Diskussions-Kampf mit der speziellen Windmühle Tibo verbracht. Aber so viel bösen Willen, wie er beim "Lesen" und "Interpretieren" mancher Aussagen an den Tag legt, KANN ein normal gepolter Mensch gar nicht vorhersehen. Und demensprechend KANN man sich auch gar nicht Tibo-resistent ausdrücken.
                      Mach's einfach wie ich: Hier ausklinken und sich mit den schönen Dingen des Lebens beschäftigen. Und ein bisschen Mitleid mit denen haben, die dies nicht können.
                      Pluto for Planet!

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                        Eine Abschiebung bei schweren Straftaten
                        Ich verstehe die Diskussionsgrundlage nicht. Das ist doch schon seit Jahren Realität.

                        "§ 53 AufethG
                        Zwingende Ausweisung

                        Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

                        1.wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist"

                        Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es bei Asylanten Ausnahmen geben könnte, wenn in der Heimat die Hinrichtung droht oder ihn andere mit unserem GG nicht vereinbare Schicksale erwartet. Das wäre dann aber ja Ok. Geklaut = Kopf ab wäre nun nicht sehr gerecht, dann lieber Strafvollzug in Deutschland

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                          Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen

                          Ich habe nirgendwo eine Abschiebung ohne Verhandlung verlangt.
                          Aber du hast auch behauptet, das Grundgesetz wäre nur für Deutsche da und das ist grundlegend falsch
                          Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                          endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                          Klickt für Bananen!
                          Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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                            Zitat von Hana Soline Beitrag anzeigen
                            Bester C.Baer, auch ich habe einige Zeit im Diskussions-Kampf mit der speziellen Windmühle Tibo verbracht. Aber so viel bösen Willen, wie er beim "Lesen" und "Interpretieren" mancher Aussagen an den Tag legt, KANN ein normal gepolter Mensch gar nicht vorhersehen. Und demensprechend KANN man sich auch gar nicht Tibo-resistent ausdrücken.
                            Mach's einfach wie ich: Hier ausklinken und sich mit den schönen Dingen des Lebens beschäftigen. Und ein bisschen Mitleid mit denen haben, die dies nicht können.
                            Ich kenn dich gar nicht.

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                              Zitat von C.Baer Beitrag anzeigen
                              Und so eine Aussage dann mit den Grundrechten des GG begründen zu wollen ist Unsinn.[/B]
                              Mit der gleichen Logik kann ich Wahlrecht für alle Ausländer in Deutschland fordern und wer dagegen ist verstößt dann ja ganz selbstverständlich gegen das Grundgesetz und ist ultrarechts ...
                              Nein. Das Wahlrecht ist kein Menschenrecht, sondern ein spezifisches Recht der volljährigen Staatsbuerger der Bundesrepublik Deutschland.

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                                Zitat von Feldanalyse Beitrag anzeigen
                                Nein. Das Wahlrecht ist kein Menschenrecht, sondern ein spezifisches Recht der volljährigen Staatsbuerger der Bundesrepublik Deutschland.
                                Wie oft noch?: das Recht als straffällig gewordener Ausländer nicht abgeschoben zu werden, nur weil man Staatsbürger nicht abschieben kann, ist auch kein Menschenrecht.
                                So ein Recht gibt es nämlich nicht.

                                Ich weiß gar nicht was daran so schwer zu verstehen ist.

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