Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat neulich entschieden, dass Google Vorkehrungen treffen muss, um bestimmte Suchergebnisse zu filtern, wenn sie zB Datenschutz oder Privatsphäre eines Menschen betreffen.
Dieser Fall wurde initiert von einem Spanier, der nicht akzeptieren wollte, dass Google immer noch Informationen über dessen Privatinsolvenz und über eine Zwangsversteigerung in Verbindung mit seinem Namen anzeigt.
Vor ein paar Jahren gab es einen ähnlichen Fall bei der Ex-Frau eines Ex-Bundespräsidenten. In diesem Fall ging es jedoch um angezeigte (und wenig vorteilhafte) Suchvorschläge noch während man ihren Namen eintippte. Die Suchmachine zeigte hier also das Suchverhalten der Massen an.
Im Fall des Spaniers geht es jedoch nicht um Gerüchte, etc, sondern um Tatsachen. Er möchte nicht akzeptieren, dass auch nach 16 Jahren noch Informationen verbreitet werden, die sich allenfalls negativ auf seine aktuellen Tätigkeiten auswirken.
Nach dem Urteil des EuGH hat Google sehr schnell reagiert und ein Formular online gestellt, mit dem Privatpersonen beantragen können, dass bestimmte Informationen über ihre Person nicht mehr angezeigt werden. Google hat hierzu angekündigt, dass solche Anträge individuell, d.h. in der Abwägung von öffentlichem Interesse und Wahrung der Privatsphäre bearbeitet werden. Diese Abwägung wird von einem Google-Mitarbeiter durchgeführt.
Bereits am ersten Tag haben europaweit 12000 Menschen diese Formular genutzt.
Und das ist offenbar nur der Anfang. In der Schweiz gibt es das übrigens schon länger.
Bei dieser Masse ist es auch zweifelhaft, dass Google-Mitarbeiter zu jedem Fall eine wohlüberlegte und ausgewogene Entscheidung treffen.
Dürfen Einzelpersonen fordern, dass persönliche und private Informationen nicht mehr in der Masse der Daten hervorgehoben werden? Laut EuGH jetzt ja. Dürfen Firmen und Konzerne das auch? Wann beginnt das öffentliche Interesse, dass bestimmte Daten auffindbar sind?
Der Spanier ist offenbar eine Privatperson. Was aber, wenn in einem vergleichbaren Fall jemand in den letzten 16 Jahren gut gewirtschaftet habe und jetzt eine große Firma kaufen möchte. Hat die Öffentlichkeit dann Recht, etwas über die finanziellen oder sonstigen Fehltritte der Vergangenheit zu erfahren?
Ein weiterer wichtiger Punkt wird bei netzpolitik.org angesprochen: "Eine Suchmaschinenanfrage ist nicht dasselbe wie eine Archivrecherche. Bei der Google-Anfrage werden nahezu sämtliche im Internet offen verfügbaren Inhalte im Zusammenhang mit einem Namen zusammengeführt. Es entsteht ein umfassendes Dossier..." Es läßt sich feststellen, dass durch Suchmaschinen und durch die Schnelligkeit ihrer Arbeit (x-tausende Treffer in Sekunden) das scheinbare Chaos der Daten bereits geordnet ist.
Theoretisch liegen die Daten überall auf der Welt verstreut.
Praktisch existieren bereits jetzt geordnete Datenbanken.
Man könnte nun denken, dass die Lösung doch recht salomonisch sei: Die Originaldaten liegen noch irgendwo, aber wenn man nicht weiss, wo, dann findet man sie auch nicht. Die Suchmaschinen dürfen bei der Recherche nicht mehr helfen, also alles in Butter?
Nun, zur Zeit sind es die Suchmaschinen. Doch Links könnten auch auf weitere Arten Verbreitung finden (siehe Streisand-Effekt). Was, wenn später mal auch die Verbreitung des direkten Links untersagt wird? Und noch später müssen vielleicht sogar die Webseitenbetreiber die originalen Informationen rausnehmen?
Weil es ja das Recht auf Vergessen gibt.
(Wohlgemerkt: es geht um Tatsachen, nicht um Gerüchte, Falschbehauptungen oder der Verbreitung sonstiger rechtswidriger Materialien.)
Wer bestimmt die rote Linie? Ein Google-Mitarbeiter?
(Ganz nebenbei wird auf diese Weise auch eine Schattendatenbank angelegt, mit all den netten Infos, die für eine kleine Erpressung taugen...)
Wenn ich persönlich auch sonst eher privatsphärenfreundlich eingestellt bin, so habe ich zu diesem Thema noch keine gefestigte Meinung.
Was denkt ihr darüber?
Dieser Fall wurde initiert von einem Spanier, der nicht akzeptieren wollte, dass Google immer noch Informationen über dessen Privatinsolvenz und über eine Zwangsversteigerung in Verbindung mit seinem Namen anzeigt.
Vor ein paar Jahren gab es einen ähnlichen Fall bei der Ex-Frau eines Ex-Bundespräsidenten. In diesem Fall ging es jedoch um angezeigte (und wenig vorteilhafte) Suchvorschläge noch während man ihren Namen eintippte. Die Suchmachine zeigte hier also das Suchverhalten der Massen an.
Im Fall des Spaniers geht es jedoch nicht um Gerüchte, etc, sondern um Tatsachen. Er möchte nicht akzeptieren, dass auch nach 16 Jahren noch Informationen verbreitet werden, die sich allenfalls negativ auf seine aktuellen Tätigkeiten auswirken.
Nach dem Urteil des EuGH hat Google sehr schnell reagiert und ein Formular online gestellt, mit dem Privatpersonen beantragen können, dass bestimmte Informationen über ihre Person nicht mehr angezeigt werden. Google hat hierzu angekündigt, dass solche Anträge individuell, d.h. in der Abwägung von öffentlichem Interesse und Wahrung der Privatsphäre bearbeitet werden. Diese Abwägung wird von einem Google-Mitarbeiter durchgeführt.
Bereits am ersten Tag haben europaweit 12000 Menschen diese Formular genutzt.
Und das ist offenbar nur der Anfang. In der Schweiz gibt es das übrigens schon länger.
Bei dieser Masse ist es auch zweifelhaft, dass Google-Mitarbeiter zu jedem Fall eine wohlüberlegte und ausgewogene Entscheidung treffen.
Dürfen Einzelpersonen fordern, dass persönliche und private Informationen nicht mehr in der Masse der Daten hervorgehoben werden? Laut EuGH jetzt ja. Dürfen Firmen und Konzerne das auch? Wann beginnt das öffentliche Interesse, dass bestimmte Daten auffindbar sind?
Der Spanier ist offenbar eine Privatperson. Was aber, wenn in einem vergleichbaren Fall jemand in den letzten 16 Jahren gut gewirtschaftet habe und jetzt eine große Firma kaufen möchte. Hat die Öffentlichkeit dann Recht, etwas über die finanziellen oder sonstigen Fehltritte der Vergangenheit zu erfahren?
Ein weiterer wichtiger Punkt wird bei netzpolitik.org angesprochen: "Eine Suchmaschinenanfrage ist nicht dasselbe wie eine Archivrecherche. Bei der Google-Anfrage werden nahezu sämtliche im Internet offen verfügbaren Inhalte im Zusammenhang mit einem Namen zusammengeführt. Es entsteht ein umfassendes Dossier..." Es läßt sich feststellen, dass durch Suchmaschinen und durch die Schnelligkeit ihrer Arbeit (x-tausende Treffer in Sekunden) das scheinbare Chaos der Daten bereits geordnet ist.
Theoretisch liegen die Daten überall auf der Welt verstreut.
Praktisch existieren bereits jetzt geordnete Datenbanken.
Man könnte nun denken, dass die Lösung doch recht salomonisch sei: Die Originaldaten liegen noch irgendwo, aber wenn man nicht weiss, wo, dann findet man sie auch nicht. Die Suchmaschinen dürfen bei der Recherche nicht mehr helfen, also alles in Butter?
Nun, zur Zeit sind es die Suchmaschinen. Doch Links könnten auch auf weitere Arten Verbreitung finden (siehe Streisand-Effekt). Was, wenn später mal auch die Verbreitung des direkten Links untersagt wird? Und noch später müssen vielleicht sogar die Webseitenbetreiber die originalen Informationen rausnehmen?
Weil es ja das Recht auf Vergessen gibt.
(Wohlgemerkt: es geht um Tatsachen, nicht um Gerüchte, Falschbehauptungen oder der Verbreitung sonstiger rechtswidriger Materialien.)
Wer bestimmt die rote Linie? Ein Google-Mitarbeiter?
(Ganz nebenbei wird auf diese Weise auch eine Schattendatenbank angelegt, mit all den netten Infos, die für eine kleine Erpressung taugen...)
Wenn ich persönlich auch sonst eher privatsphärenfreundlich eingestellt bin, so habe ich zu diesem Thema noch keine gefestigte Meinung.
Was denkt ihr darüber?
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