Richtig. Das "Führen" ist das "griffbereite mit-sich-tragen im öffentlichen Raum" (sprich: außerhalb von Privatgrundstücken).[/QUOTE]
Das ist aber im Waffenrecht auch genau geregelt. Ich darf auch nicht auf meinem Grundstück eine Waffe führen.
Ich muss diese "vor dem Zugriff sicher" bis zum Aufbewahrungsort transportieren.
Dabei müssen Waffe und Munition zugriffssicher, getrennt transportiert werden.
Also doch: Schlüssel raus Tresor (sofern ich drankomme ) auf, Munition aus Extraschließfach raus, beides zusammengeführt. Da Waffe und Munition laut Waffengesetz getrennt gelagert werden müssen. Und das unter Stress. Da kommt die Frage: "Haben Sie das trainiert und warum?"
Na wenn der Tresor neben das Bett passt! Da wäre immer noch der Umstand des "unauffälligen Aufstellens" auf den die ausstellende Behörde großen Wert legt.
Eine ausführliche Begehung Deiner Privaträume wäre das "kleinste" Übel.
Wobei ein Legalwaffenbesitzer die Unverletzlichkeit seiner Wohnung /Grundstück schon per Definition abgegeben hat.
Du meinst im Ernst eine illegale Waffe plus Munition geht dann spurlos an Dir vorbei? Das ist lächerlich. Das riecht nach Haftstrafe.
Das mit den Geldkassetten lass mal keinen hören, da gibt es einen Standard auch Widerstandsklasse genannt. Das du Deine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen kannst wundert mich, das ist in Berlin nicht mehr möglich!
Was schon richtig ist - keine Frage. Aber bei Illegal - ab in den Bau !,und wer weiß was ein geschickter Anwalt da noch für Zeug draus macht. Illegal ist also unter keinen Umständen eine Option. Und dann noch Eines! - auf eine unbewegliche Scheibe "Löchle stanzen" oder Verteidigungsschießen (wobei das letztere illegal ist ) unter Stress sind zwei völlig andere Dinge.
mfg
Prix
Das ist aber im Waffenrecht auch genau geregelt. Ich darf auch nicht auf meinem Grundstück eine Waffe führen.
Ich muss diese "vor dem Zugriff sicher" bis zum Aufbewahrungsort transportieren.
Dabei müssen Waffe und Munition zugriffssicher, getrennt transportiert werden.
Zitat von himura_kenshin
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Eine ausführliche Begehung Deiner Privaträume wäre das "kleinste" Übel.
Wobei ein Legalwaffenbesitzer die Unverletzlichkeit seiner Wohnung /Grundstück schon per Definition abgegeben hat.
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mfg
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