Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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    #61
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Vorsicht! "Einbruch" ist laut Definition das unrechtmäßige Eindringen durch Sachbeschädigung, z.B. beim Aufbrechen einer Tür oder dem Knacken eines Schlosses. Dies war hier nicht der Fall, das Garagentor stand offen. Daher ist hier eher von einem "unberechtigem Betreten" zu reden.
    Für Deutschland stimmt deine Aussage schonmal nicht, für Einbruch gibt es keinen eigenen Paragraphen. Es greift dann §243 StGB und da ist nirgendswo eine Sachbeschädigung als Vorbedingung genannt. Dein unberechtigtes Eintreten wird dort sogar noch extra als Tatbestand erwähnt.

    Und bei einem kurzen überfliegen der Gesetze die für Montana gelten fand ich auch nichts davon burglary wird dort als:
    (1) A person commits the offense of burglary if the person knowingly enters or remains unlawfully in an occupied structure and:
    (a) the person has the purpose to commit an offense in the occupied structure; or
    (b) the person knowingly or purposely commits any other offense within that structure.
    beschrieben.
    Auch nix von Sachbeschädigung als Vorbedingung für einen Einbruch.

    Also solltest du eher vorsichtig mit deiner Aussage sein
    Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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      #62
      Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
      Und genau dieser lasche Umgang mit Prinzipien - und darum muss es einem Rechtsstaat auch gehen - hat diese Eskalation ja überhaupt erst begünstigt. Die Geisteshaltung des Prinzipbeugens ist da einfach falsch, die "Opfer" fühlen sich dann vom System nicht mehr geschützt. In Ländern, in denen man den Selbstschutz mit Schusswaffen selbst in die Hand nehmen kann, endet das dann so.
      Wenn mich das Garage Hopping stört, würde ich eher die Tür zumachen als jemanden zu töten. Ich denke die meisten geistig gesunden Menschen würden so vorgehen. Wenn ich mich nun unbedingt auf die Lauer legen will um den Hopper zu stellen, kann ich auch den Streitwert erhöhen und den Täter fotografieren. Da klebt man nen 500€-Schein an die Flasche und gut ist.

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        #63
        Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
        Für Deutschland stimmt deine Aussage schonmal nicht, für Einbruch gibt es keinen eigenen Paragraphen. Es greift dann §243 StGB und da ist nirgendswo eine Sachbeschädigung als Vorbedingung genannt. Dein unberechtigtes Eintreten wird dort sogar noch extra als Tatbestand erwähnt.
        Nicht ganz korrekt:

        § 242 Diebstahl
        (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
        (2) Der Versuch ist strafbar.

        ------------------------------------------

        § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
        (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

        1.
        zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,

        2.
        eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
        3.
        gewerbsmäßig stiehlt,
        4.
        aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
        5.
        eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
        6.
        stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
        7.
        eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

        (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

        Das deutsche Recht unterscheidet also sehr wohl zwischen einfachem Diebstahl und gewaltsamen Einbruch.

        (Quelle: StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
        Das schönste Raumschiff in Computerspielen
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          #64
          Nein tut es nicht, denn du hast nicht verstanden was du da zitiert hast.

          Es betrachtet einen Diebstahl aus einem Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder einem anderen umschlossenen Raum ohne Erlaubnis sich dort aufhalten zu dürfen
          als schwerere Form des Diebstahls. Aber nicht als Einbruch als eigenständige Straftat wie du angedeutet hast

          Und deine Sachbeschädigung als Vorraussetzung bedingt er auch nicht.

          Befasse dich bitte mit deutscher Rechtssprache bevor du versuchst diese zu deuten.

          Momentan deutest du sie falsch.
          Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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            #65
            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
            Nein tut es nicht, denn du hast nicht verstanden was du da zitiert hast.

            Es betrachtet einen Diebstahl aus einem Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder einem anderen umschlossenen Raum ohne Erlaubnis sich dort aufhalten zu dürfen
            als schwerere Form des Diebstahls. Aber nicht als Einbruch als eigenständige Straftat wie du angedeutet hast

            Und deine Sachbeschädigung als Vorraussetzung bedingt er auch nicht.

            Befasse dich bitte mit deutscher Rechtssprache bevor du versuchst diese zu deuten.

            Momentan deutest du sie falsch.
            [...], wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,[...]
            Dede ist nicht in diese Garage eingebrochen, das Garagentor stand weit offen (laut Polizeibereicht auf einer Höhe von 1,60m). Daher greift hier auch nicht der §243 StGB, sondern §242 StGB.

            Oder um es an einem anderem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn du jemanden das Auto klaust, in dem der Zündschlüssel steckt, machst du dich gemäß §242 strafbar. Verschaffst du dir jedoch mit anderen Mitteln Zugang zum Auto und schließt es dann kurz greift der §243.
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              #66
              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
              Wenn mich das Garage Hopping stört, würde ich eher die Tür zumachen als jemanden zu töten. Ich denke die meisten geistig gesunden Menschen würden so vorgehen. Wenn ich mich nun unbedingt auf die Lauer legen will um den Hopper zu stellen, kann ich auch den Streitwert erhöhen und den Täter fotografieren. Da klebt man nen 500€-Schein an die Flasche und gut ist.
              Es geht nicht um's auf die Lauer legen, es geht um den Umgang von offizieller Seite mit Bagatellen. In Ballungsräumen wohnen immer mehr Menschen gehäuft zusammen, daher wird auch das schriftlich garantierte "Recht" immer aggressiver verteidigt. Und wo steht, daß beim Garage Hopping keine Schlößer geknackt werden? Es ist ein absolutes Drecksverständnis von Recht, wenn das Opfer erst ab einer gewissen Schadenssumme geschützt wird. Die feine Grauzone von "ernst" und "Bagatelle" kann man beim Strafmaß ziehen, aber es sollte niemand bei einer Verfehlung straffrei ausgehen - egal, wie gut die Entschuldigung ist, sie darf höchstens strafmindernd wirken.

              Und wenn ein dauerhafter Gesetzesverstoß als Marotte unter Jugendlichen im Umlauf ist, muß im schlimmsten Fall mal ein Exempel statuiert werden. Allerdings muss natürlich auch beim exemplarisch überzogenen Strafmaß eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben - Todesstrafe hält die mMn generell nicht ein. Hier wäre allen Beteiligten deutlich mehr geholfen gewesen, wenn es dabei um zB 100-200 Stunden gemeinnützige Arbeit gegangen wäre als wie jetzt dem Tod eines Jugendlichen. Die Behörden hätten halt direkt Interesse zeigen und Abhilfe schaffen müssen. Jetzt hat man eine Tragödie und obendrein aus aller Welt Mitleid mit dem ersten Täter in der Täterkette, so daß der Lerneffekt für die restliche "Dorfjugend" da sich auch nicht einstellt. Viele Stunden Gartenarbeit in öffentlichen Parks hätten da deutlich besser mitgeteilt, daß ein paar Flaschen Bier/Limo das nicht wert sind und den gewünschten Abschreckungseffekt gehabt. Aber dazu hätten halt die Behörden in die Gänge kommen müssen.

              Und mit der momentan fast rein finanziellen Auslegung des "öffentlichen Interesses" sind wir in Deutschland auf einem ähnlichen Weg. Wir werden hier dank der Schusswaffensituation zwar keine Todesschützen haben, aber:

              Augsburg: Streit um Vorfahrt: Autofahrer sticht zwei Männer nieder - Nachrichten Augsburg - Augsburger Allgemeine

              Solche und ähnliche Fälle häufen sich. Und neben einer gewissen Grundgeisteshaltung wirkt dabei der Faktor, daß Anzeigen solcher Fälle (also geschnittene Vorfahrt, nicht geschnittene Mitbürger) nicht nur nicht mehr vefolgt werden, sondern die Polizein vielen Fällen/Kommunen/Bundesländern schon die Aufnahme solcher Anzeigen verweigert. Ist mir jedenfalls lieber, als demnächst in der Zeitung lesen zu müssen, daß ein Jugendlicher mit nem Radkreuz erschlagen wurde, als er in einer Nachbarschaft, in der schon einige Autos zerkratzt/beschädigt/abgefackelt wurden, aus Spaß die Radkappen zweier geparkter Wagen tauschen wollte. Die Schußwaffe macht das Töten nur leichter; der Wille dazu entspringt dem Gefühl von Frustration aus ungerechter Behandlung, alleingelassen worden zu sein usw. Und bei bestimmten Menschen macht's dann "Klick" - mal schon bei Sachbeschädigung, mal erst bei wiederholten Fällen und nachdem die Versicherung den Schaden nicht mehr übernehmen will/den Vertrag kündigt, aber immer prinzipiell verhinderbar, wenn die Kontrollorgane ihren Job frei von Zwängen aus kapitalistischen Prinzipien (Kosten/Nutzen-Faktor) sondern nach Rechtsprinzipien erledigen würden. Eine Bevölkerung, die bei Gesetzesverstößen dem Staat prinzipiell vertraut, kann man nämlich nicht in Euro messen.
              Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

              "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

              Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                #67
                Ich gebs auf, du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

                Vor allem machst du jetzt auch noch ein Thema auf zudem ich gar nichts gesagt habe nur um recht zu behalten und davon abzulenken das deine erste Aussage nicht stimmt.

                Keine Ahnung wie ich das nennen solle, aber mit Sicherheit nicht sauberer Diskussionsstil.
                Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                  #68
                  Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                  Es geht nicht um's auf die Lauer legen, es geht um den Umgang von offizieller Seite mit Bagatellen. In Ballungsräumen wohnen immer mehr Menschen gehäuft zusammen, daher wird auch das schriftlich garantierte "Recht" immer aggressiver verteidigt. Und wo steht, daß beim Garage Hopping keine Schlößer geknackt werden? Es ist ein absolutes Drecksverständnis von Recht, wenn das Opfer erst ab einer gewissen Schadenssumme geschützt wird. Die feine Grauzone von "ernst" und "Bagatelle" kann man beim Strafmaß ziehen, aber es sollte niemand bei einer Verfehlung straffrei ausgehen - egal, wie gut die Entschuldigung ist, sie darf höchstens strafmindernd wirken.
                  Ehrlich gesagt, habe ich lieber ein Scheißrechtsverständnis, das auch erlaubt, dass Täter straffrei ausgehen, als so ein feines Verständnis von Recht zu haben, dass ich wegen des wahrscheinlich widerrechtlichen Betretens von Garagen Leute abknalle.
                  Der Schaden, der der Allgemeinheit durch das staatliche Verfolgen jeder Bagattelle entstünde, überwöge den Nutzen bei weitem.

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                    #69
                    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                    Ich gebs auf, du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

                    Vor allem machst du jetzt auch noch ein Thema auf zudem ich gar nichts gesagt habe nur um recht zu behalten und davon abzulenken das deine erste Aussage nicht stimmt.

                    Keine Ahnung wie ich das nennen solle, aber mit Sicherheit nicht sauberer Diskussionsstil.
                    Huh? Das musst du mir jetzt erklären:

                    Du behauptest, dass meine Aussage, dass Deutschland zwischen Diebstahl (mmn der Tatbestand, dem Dede sich nach deutschem Recht strafbar gemacht hat, §242 StGB) und Einbruch (oder im Jura-Deutsch "Besonders schwerer Fall des Diebstahls", §243(1) StGB) unterscheidet, falsch sei.

                    Ich belege dir anhand der Gesetzestexte, dass dem nicht so ist und das StGB sehr wohl einen Unterschied zwischen diesen beiden Straftaten kennt.

                    Und dennoch ist meine Aussage falsch?
                    Das schönste Raumschiff in Computerspielen
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                      #70
                      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                      Ehrlich gesagt, habe ich lieber ein Scheißrechtsverständnis, das auch erlaubt, dass Täter straffrei ausgehen, als so ein feines Verständnis von Recht zu haben, dass ich wegen des wahrscheinlich widerrechtlichen Betretens von Garagen Leute abknalle.
                      Der Schaden, der der Allgemeinheit durch das staatliche Verfolgen jeder Bagattelle entstünde, überwöge den Nutzen bei weitem.
                      Du scheinst da wieder was falsch verstanden zu haben: Dieser Vorgang war auch ein Scheißverständnis von Recht, darum steht der Schütze ja jetzt vor einem Strafprozeß Die Welt funktioniert nunmal nicht in rein-zynischer Übertreibung
                      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                      "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

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                        #71
                        Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                        Die Welt funktioniert nunmal nicht in rein-zynischer Übertreibung
                        Limodiebe (im einstelligen Literbereich) nicht polizeilich zu verfolgen und vor Gericht zu stellen, ist keine zynische Übertreibung. Das ist kluges Vorgehen.

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                          #72
                          Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                          Limodiebe (im einstelligen Literbereich) nicht polizeilich zu verfolgen und vor Gericht zu stellen, ist keine zynische Übertreibung. Das ist kluges Vorgehen.
                          Wie schaffst du es eigentlich immer so genau, Aussagen auf die falschen Aussagen zu beziehen? Ich meine, ich hab dir doch den relevanten Absatz auch noch fett markiert? Hilf mir doch bitte etwas, dir beim Verstehen zu helfen
                          Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                          "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

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                            #73
                            Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                            Wie schaffst du es eigentlich immer so genau, Aussagen auf die falschen Aussagen zu beziehen? Ich meine, ich hab dir doch den relevanten Absatz auch noch fett markiert? Hilf mir doch bitte etwas, dir beim Verstehen zu helfen
                            Dachte du würdest beides für zynische Übertreibungen halten. Sorry!

                            Kommentar


                              #74
                              Abgesehen davon ist es nachgewiesen (in New York in den 90er) das gnadenlose Verfolgung von *Bagatellen* einen guten Erzieherischen effekt hat während *hinwegsehen* noch zu weiteren Straftaten ermutigt die sich dann steigern.

                              Hier war es in NY in den 90er Vandalismus
                              Als die Polizei anfing die Täter tatsächlich zu verfolgen und die Justiz sie auch zu Verurteilen wurde das ziemlich schnell eingedämmt und nebenbei auch andere Kriminalitätsformen zurückgedrängt.

                              Nulltoleranzstrategie ? Wikipedia

                              Das konsequente Einschreiten bei Ordnungswidrigkeiten und Ordnungstörungen unterhalb der Straftatenschwelle mit dem Ziel, das öffentliche Straßenland wieder ordentlicher und sauberer erscheinen zu lassen, dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, die Kontrolldichte zu erhöhen und in der Folge, durch den entstehenden Schleppnetzeffekt, andere Formen von Kriminalität zu bekämpfen
                              Kriminologie-Lexikon ONLINE

                              Ich sehe in diesem Garagenhopping nix harmloses...wie lange dauert es dann wohl bis es Verletzte gibt wenn einer dabei erwischt wird und zurückschlägt oder feuert?

                              So wie man das zwischen den Zeilen lesen kann ist es so das Diren in die Garage (offenbar nicht die erste) einbrach (wüsste nicht das offenes Tor dazu berechtigt nach Lust und Laune reinzugehen und Sachen mitnehmen) um Sachen zu stehlen während sein Kumpel draussen aufpasste.

                              Aber wie gesagt, das wird alles noch vor Gericht geklärt werden..würde mich aber nicht wunderen wenn da nicht sehr viel dabei rauskommt und das öffentliche aufheulen gegen die *scheiss amis* mal wieder gross sein wird.

                              Kommentar


                                #75
                                Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                                wie lange dauert es dann wohl bis es Verletzte gibt wenn einer dabei erwischt wird und zurückschlägt oder feuert?
                                Na, gar nicht mehr, das ist doch das Elend. In diesem Thread geht's um den ersten Toten dadurch. Auf welcher "Seite" der zu beklagen ist, ist dabei völlig egal. Und ich meine eben, daß eine Vorgehsensweise ähnlich der Nulltoleranzstrategie hier den Todesfall hätte verhindern können. Statt der Bevölkerung Rechte zu nehmen hätte man da nur die bestehenden Rechte verteidigen müssen - von offizieller Seite und nicht als zugekiffter Junkie mit der eigenen Kanone in einem Bereich von Null-Verhältnismäßigkeit. Zwei oder drei der "angesagten Kids" erwischen und die Sommerferien komplett mit gemeinnüttziger Arbeit zur Strafe vollklotzen, und die anderen zwanzig lassen den Scheiß. Und mehr als 2 Zivilstreifen als schlafende Penner verkleidet für 2-3 Nächte hätte es da vermutlich nicht zu gebraucht.
                                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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