Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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    #46
    Der Generalkonsular Peter Rothen hat nun in einem Brief dem Governeur von Montana, Steve Bullock, mitgeteilt, dass er a) der Verhandlung gegen Markus Kaarma beiwohnen wird und b) wir Deutschen gemäß §7 StGB eine eigene Anklage gegen Markus Kaarma erheben könnten.

    Bullock teilte in einer Antwort mit, dass er zum einen sein tiefstes Beileid ausdrücken möchte und er sich schon auf ein Treffen mit Rothen freuen würde.

    - - - Aktualisiert - - -

    Nachtrag: In den Kommentaren einiger lokaler Zeitungen und Nachrichtensender in Montana drohen mehrere Leute dem deutschem Generalkonsul Gewalt an, sollte die deutsche Regierung eine Auslieferung Kaarmas gemäß §7 StGB beantragen. Sie würden Kaarma notfalls genauso verteidigen wie, Zitat, "Cliven Bundy".

    Generell habe ich jedoch beim Lesen der Kommentare den Eindruck, dass die Stadt Missoula selber eine eher liberale Stadt ist und die sogenannten "Gun-Nuts" dort nicht gern gesehen sind.
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      #47
      Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen

      Nachtrag: In den Kommentaren einiger lokaler Zeitungen und Nachrichtensender in Montana drohen mehrere Leute dem deutschem Generalkonsul Gewalt an, sollte die deutsche Regierung eine Auslieferung Kaarmas gemäß §7 StGB beantragen. Sie würden Kaarma notfalls genauso verteidigen wie, Zitat, "Cliven Bundy".
      Das ist doch wohl n Witz. Umgekehrt würden wir gleich wieder zu irgendeiner "Achse" gehören wenn wir jemanden nicht ausliefern würden.

      Mich stören sehr einige Berichte die ich im Rundfung gehört habe, in denen auf dieses "GarageHopping" auf der Suche nach Alkohol bezuggenommen wird. Einige waren so formuliert als ob Diren hier der Böse war. Aber acuhc garage Hopping ist kein grund jemanden abzuknallen.

      Ob Missoula ne liberale Stadt ist oder ob sie nur nach außen den Eindruck erwecken und eher bestürzt drüber sind, dass sie nun in die Öffentlichkeit kommen mag man nciht sagen aber generell sind die Waffengesete in den USA ja eher lasch.

      Das sieht man auch daran, dass sogenannte Smart Guns, die nur funktionieren wenn der Besitzer auch einen Transmitter trägt (an/in der Armbanduhr z.B.) wodurch missbrauch verhindert werden kann und Kinder die die Waffe finden sie nicht abfeuern können, also dass diese Waffen in den USA verpöhnt sind weil sie gegen den 2ten Verfassungszusatz verstoßen würden (und, so Verschwörungstheoretiker, weil die böse Regierung die ja per "fernsteuerung" abschalten könnte). Selbst Waffengegner sind dagegen weils die Hemmschwelle herabsetzen würde. Ich sehe 2-3 Jahrige mit vollautmoatischen Waffen ballern. Wo ist da ne Hemmschwelle? Amökläufe, Kinder die sich erschießen, Freizeit-Clint Eastwoods, alles besser als ne kleine Sicherheit und Einschränkung beim 2ten Zusatzartikel?

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        #48
        naja^^
        abgesehn davon das ich mir ziemlich sicher bin, der Schütze würde es vorziehen *ausgeliefert* zu werden und seine Strafe relativ kurz und angenehm in deutschen Gefängnis abzusitzen statt in US Gefängnis steht für mich keineswegs fest das er (härter/länger) Verurteilt wird da es ja doch massenweise milderungsgründe gibt die sein Anwalt mit sicherheit erfolgreich vorbringt.

        Egal nämlich wie man es dreht und wendet, steht fest das dieser Diren, nach jedem Gesetzt, egal ob deutschen oder US, eingebrochen ist und stehlen wollte und es schon vorher getan hat, es waren wohl schon 3 oder 4 Garagen in der Nacht.

        Inwieweit das erschiessen unverhältnismässig war wird nun in Prozess festgestellt und beurteilt aber die ursprüngliche Schuldverteilung steht fest...Einbrecher v. Hausbesitzer.

        Damit hat der Schütze recht gute Chancen mit relativ milder Strafe davonzukommen da er von grundkonstellation her in recht war.

        Dazu hat angeblich die Partnerin des Schützen anschliessend versucht ihn mit erste hilfe Massnahmen am leben zu erhalten bis der Arzt eintrifft.

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          #49
          Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
          naja^^
          abgesehn davon das ich mir ziemlich sicher bin, der Schütze würde es vorziehen *ausgeliefert* zu werden und seine Strafe relativ kurz und angenehm in deutschen Gefängnis abzusitzen statt in US Gefängnis steht für mich keineswegs fest das er (härter/länger) Verurteilt wird da es ja doch massenweise milderungsgründe gibt die sein Anwalt mit sicherheit erfolgreich vorbringt.

          Egal nämlich wie man es dreht und wendet, steht fest das dieser Diren, nach jedem Gesetzt, egal ob deutschen oder US, eingebrochen ist und stehlen wollte und es schon vorher getan hat, es waren wohl schon 3 oder 4 Garagen in der Nacht.
          Vorsicht! "Einbruch" ist laut Definition das unrechtmäßige Eindringen durch Sachbeschädigung, z.B. beim Aufbrechen einer Tür oder dem Knacken eines Schlosses. Dies war hier nicht der Fall, das Garagentor stand offen. Daher ist hier eher von einem "unberechtigem Betreten" zu reden.

          Inwieweit das erschiessen unverhältnismässig war wird nun in Prozess festgestellt und beurteilt aber die ursprüngliche Schuldverteilung steht fest...Einbrecher v. Hausbesitzer.

          Damit hat der Schütze recht gute Chancen mit relativ milder Strafe davonzukommen da er von grundkonstellation her in recht war.
          Auch nicht ganz korrekt. Der Einsatz von Waffengewalt muss auch im Rahmen der "Castle Doctrine" gerechtfertigt sein. Dies bedeutet sicherlich nicht dass man ohne Vorwarnung(!) blind(!) in eine dunkle(!) Garage schießt, dabei bewusst hoch(!) zielt, um Schaden am eigenem Auto zu vermeiden und dadurch Kopftreffer billigend in Kauf nimmt. Zudem haben viele Leute auch in den USA darauf hingewiesen, dass man, wenn schon mehrmals aus der offenen Garage geklaut wurde, man doch vielleicht nachts einfach die Garagentür schließen sollte.

          Dazu hat angeblich die Partnerin des Schützen anschliessend versucht ihn mit erste hilfe Massnahmen am leben zu erhalten bis der Arzt eintrifft.
          Da diese Aussage durch den Verteidiger Kaarmas an die Presse gelangte würde ich dieser Aussage SEEEEEEEHR kritisch gegenüberstehen.
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            #50
            ja, wird vieles hin und her gesagt, was davon Stimmt wird sich zeigen.
            Festzustellen bleibt das vermutlich jeder was dagegen habt wenn sein Eigentum beschädigt/zerstört wird was dieser Diren, mehrfach, getan hat.
            Und die definitionen von Einbruch und Verteidogung wird jetzt das Gericht feststellen.
            Oder stand da irgendwo ein Schild: Komm rein und bedien dich?

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              #51
              Dass Diren Dede was falsches gemacht hat steht außer Frage. Da "Garage Hopping" aber bei den örtlichen Jugendlichen wohl üblich ist, dies vor Ort auch bekannt zu sein scheint und Teenager jeder Generation (und da ziehe ich mich ebenfalls mit ein) irgendeine "Jugendsünde" vorzuweisen haben (und seien wir mal ehrlich: Ein deutsches Gericht würde den Diebstahl von ein paar Dosen Bier aus einer offenen Garage vermutlich wegen Geringfügigkeit nicht einmal verhandeln) bleibt doch am Ende die Frage: Hat Kaarma einen verantwortungsvollen Umgang mit einer Schußwaffe gezeigt? Und da muss ich ganz ehrlich sagen: Nein, hat er nicht.
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                #52
                Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                Egal nämlich wie man es dreht und wendet, steht fest das dieser Diren, nach jedem Gesetzt, egal ob deutschen oder US, eingebrochen ist und stehlen wollte und es schon vorher getan hat, es waren wohl schon 3 oder 4 Garagen in der Nacht.
                Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                ...wenn sein Eigentum beschädigt/zerstört wird was dieser Diren, mehrfach, getan hat.
                Wo steht das denn?
                Du behauptest das immer wieder, als ob es eine Tatsache sei.

                Bring doch mal einen oder mehrere Links zu Seiten, auf denen belegt wird,
                dass der Erschossene zuvor mindestens einmal sicher in eine Garage eingedrungen sei.

                In den Medien ist immer nur die Rede von einer angeblichen Aussage eines Freundes, der selbst Austauschschüler aus Südamerika war, und sich inzwischen in seine Heimat abgesetzt hat.
                Es gibt bisher nur Mutmaßungen!
                .

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                  #53
                  Sicher hat er überzogen allerdings wird sein Anwalt mit: heute Bier,morgen Auto, übermorgen.... argumentieren, dazu war der andere der da mitmachte aus Ecquador (und ist mittlerweile dorthin zurück) so das das Argument mit *örtlichen Jugendlichen* wohl nicht sonderlich ziehen wird.

                  Es wird sicherlich eine Strafe geben aber ich vermute keine sehr schwere da wie erwähnt die Begleitumstände gegen diesen Diren sprechen.

                  Und über die qualität der deutschen gerichte breiten wir hier lieber den Mantel des Schweigens aus...genau diese Einstellung mit geringfügigkeit und 10ter-letzter Warnung führt letzendlich dazu das nix ernstgenommen wird bis dann der grosse Hammer kommt (inklusive all der angehängten Bewährungsstrafen).

                  Und ein jeder US Richter wird vermutlich äusserst unwillig reagieren wenn Versucht wird druck auszuüben für politisch korrektes Urteil.

                  Edit: xanrof also echt , dafür braucht man 1 minute für Suchanfrage, ist jetzt keine neuer erkenntnis, der Kumpel der mitmachte (der aus Equador) hat es selbst gesagt
                  zb hier
                  Im Fall des im US-Bundesstaat Montana erschossenen Hamburger Austauschschülers Diren D. sind neue Details bekannt geworden. Der Freund, mit dem der 17-Jährige in der Nacht seines Todes unterwegs war, habe ausgesagt, die beiden seien mehrfach in Garagen in Missoula eingedrungen
                  Ziel des "Garage Hoppings" ist meist das Klauen von Alkohol. Der Lokalzeitung "The Missoulian" zufolge war der Freund ebenfalls ein Austauschschüler. Er stammt demnach aus Ecuador und ist inzwischen in seine Heimat zurückgekehrt.

                  Die beiden Jugendlichen seien der Aussage des Freundes zufolge "bei mindestens drei oder vier verschiedenen Gelegenheiten" in Garagen der Universitätsstadt in den Rocky Mountains eingedrungen
                  Neue Details im Fall des in den USA erschossenen Austauschschülers Diren D.: Der 17-Jährige soll mehrfach in Garagen eingedrungen sein.


                  und wir wissen ja auch selbst das man nicht unbedingt alles zugibt also wenn er schon von sich aus 3-4x zugibt....

                  Edit2
                  hier noch eine etwas merkwürdige Seite, die in wesentlichen das selbe aussagt, nehme ich rein weil laut der Seite das Foto das ganze zeigt, also Diren in der Garage

                  Kommentar


                    #54
                    PI-News ist keine "merkwürdige" Seite... das ist ein Sammelbecken für die braune Soße in Deutschland, wie dieser Artikel über den Gottesdienst für Dede in Hamburg eindrucksvoll belegen dürfte. Ich würde daher davon absehen, diese Seite als Quelle zu nutzen.

                    P.S.:

                    Falls ein Mod dies ähnlich sieht und diesen Link aus diesen Gründen entfernen möchte: Be my guest. Ich bin nur über Google News auf diese Seite gestoßen und meide sie seitdem wie die Pest.
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                      #55
                      Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                      Edit: xanrof also echt , dafür braucht man 1 minute für Suchanfrage, ist jetzt keine neuer erkenntnis, der Kumpel der mitmachte (der aus Equador) hat es selbst gesagt
                      Ja, die eine Minute zum Googeln habe ich mit vor meinem Post auch genommen. Und wie gesagt, diese ganze Garage-Hopping-Information basiert auf der kurzen, unbestätigten Aussage einer einzelnen Person, die für weitergehehende Befragungen zur Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.

                      Mag sein, daß das mit dem Garagen-Hopping auch stimmt. Das ändert aber nichts daran, dass ein Mensch aus noch nicht geklärten Gründen erschossen wurde. Das ist der Kern der Geschichte - und nicht irgendwelche obskuren Sachen, um das Opfer schlecht zu machen.

                      entsprechend:

                      hier noch eine etwas merkwürdige Seite, die in wesentlichen das selbe aussagt, nehme ich rein weil laut der Seite das Foto das ganze zeigt, also Diren in der Garage
                      Hättest du eine kurze Google-Bildersuche (dauert 5 sec) durchgeführt, dann bräuchtest du hier nicht "etwas merkwürdige" Webseiten aus der rechten Ecke präsentieren.

                      .

                      Kommentar


                        #56
                        ja stand halt auf 3er stelle in google und hatte oben das Foto, deswegen hab ich sie reingenommen.
                        Dort sieht man ihn auch mit Taschenlampe die Garage absuchen die ansonsten dunkel ist.
                        Aus sicht des Schützen siehst du dann einen Körperumriss hinter einer Lichtquelle, die er in Brusthöhe trägt und sonst nix mehr, eventuell hörst noch den 2ten.
                        Bedrohlich genug würd ich behaupten, gerade in einem Land in dem man eher damit zu rechnen hat das der gegenüber eine Waffe hat als das er keine hat.

                        War der Schütze in der Armee? waren das 2 oder 3 Schüsse, ein-zwei in den oberkörper und 1er in den Kopf?

                        Falls das zutrifft hat er nur das Standartprogramm für Nahkämpfe abgespult, schiessen oberhalb der Lichtquelle, 1-2 schnelle deutungsschüsse in den Oberkörper 1 länger gezielter in den Kopf.
                        Das läuft dann ganz automatisch ab ohne das man das bewusst wahrnimmt.

                        In übrigen bin ich jetzt auch nicht der meinung das der Schütze zu 100% korrekt gehandelt hat und alles passte.
                        Ich will euch nur in Erinnerung rufen das wenn man Nachts in einer Garage auf eine Gestalt in dunkeln trifft und in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, man durchaus zu anderen Ergebnisen kommt/kommen kann als wenn man es anschliessend Wochenlang von allen Seiten beleuchtet und analysiert, ganz bequem und entspannt da sitzend.
                        Und keine notwendigkeit besteht jemand zu einem *Opfer* in voraus zu stilisieren dessen fehlverhalten ihn überhaupt in diese Lage erst gebracht hat.
                        Statt also die Fackeln zu holen und Scheiterhaufen zu errichten einfach in ruhe darauf warten was der Prozess ergibt.
                        Zuletzt geändert von Schatten7; 11.05.2014, 15:17.

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                          #57
                          Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
                          Das ist doch wohl n Witz. Umgekehrt würden wir gleich wieder zu irgendeiner "Achse" gehören wenn wir jemanden nicht ausliefern würden.
                          Eigentlich nicht. Deutschland hat extrem lange überhaupt keine Staatsbürger ausgeliefert und liefert auch aktuell nur an das EU-Ausland aus, soweit mir bekannt. Daran sind auch sehr hohe Bedingungen geknüpft. An Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, wird zum Beispiel überhaupt nicht ausgeliefert. Wenn man sich also den gegenteiligen Fall vorstellt (ein amerikanischer Austauschschüler wird in Deutschland umgebracht), so würde der Täter ebenfalls nicht ausgeliefert werden.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                          In übrigen bin ich jetzt auch nicht der meinung das der Schütze zu 100% korrekt gehandelt hat und alles passte.
                          Ich will euch nur in Erinnerung rufen das wenn man Nachts in einer Garage auf eine Gestalt in dunkeln trifft und in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, man durchaus zu anderen Ergebnisen kommt/kommen kann als wenn man es anschliessend Wochenlang von allen Seiten beleuchtet und analysiert, ganz bequem und entspannt da sitzend.
                          Und keine notwendigkeit besteht jemand zu einem *Opfer* in voraus zu stilisieren dessen fehlverhalten ihn überhaupt in diese Lage erst gebracht hat.
                          Statt also die Fackeln zu holen und Scheiterhaufen zu errichten einfach in ruhe darauf warten was der Prozess ergibt.
                          Wo die Notwehr endet: Im Fall des in den USA erschossenen Austausschülers Diren Dede ist trotz castle doctrine eine Verurteilung des Täters möglich.


                          Wenn das einigermaßen zutreffend ist, dann sieht es eher so aus, als hätte der Täter eine Falle gestellt, weil er einen Einbrecher abknallen wollte. Deswegen wird er auch wegen "Deliberate Homicide" also einer vorsätzlichen Tötung angeklagt.
                          "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                          -Cpt. Jean-Luc Picard

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                            #58
                            Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
                            War der Schütze in der Armee? waren das 2 oder 3 Schüsse, ein-zwei in den oberkörper und 1er in den Kopf?

                            Falls das zutrifft hat er nur das Standartprogramm für Nahkämpfe abgespult, schiessen oberhalb der Lichtquelle, 1-2 schnelle deutungsschüsse in den Oberkörper 1 länger gezielter in den Kopf.
                            Das läuft dann ganz automatisch ab ohne das man das bewusst wahrnimmt.
                            Nein, Kaarma is ein Feuerwehrmann für das U.S. Forest Department. Und er gab 4 Schüße aus einer Schrotflinte ("12 Gauge") in einer fächerförmigen Bewegung in die Garage ab, nicht wissend, wo sein "Ziel" stand. Er traf Dede dabei 2 mal, einmal am Arm und tödlich am Kopf.

                            Zitat von Valdorian
                            Eigentlich nicht. Deutschland hat extrem lange überhaupt keine Staatsbürger ausgeliefert und liefert auch aktuell nur an das EU-Ausland aus, soweit mir bekannt. Daran sind auch sehr hohe Bedingungen geknüpft. An Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, wird zum Beispiel überhaupt nicht ausgeliefert. Wenn man sich also den gegenteiligen Fall vorstellt (ein amerikanischer Austauschschüler wird in Deutschland umgebracht), so würde der Täter ebenfalls nicht ausgeliefert werden.
                            Deutschland und die USA haben allerdings seit 1978 ein Auslieferungsabkommen, die EU und die USA eines seit 2006. Beide sind noch immer gültig.

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Aus dem Auslieferungsabkommen von 1978 zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland:

                            Article 1
                            OBLIGATION TO EXTRADITE
                            (1) The Contracting Parties agree to extradite to each other subject to the provisions described in this Treaty persons found in the territory of one of the Contracting Parties who have been charged with an offense or are wanted by the other Contracting Party for the enforcement of a judicially pronounced penalty or detention order for an offense committed within the territory of the Requesting State.
                            (2) When the offense has been committed outside the territory of the Requesting State, the Requested State shall grant extradition subject to the provisions described in this Treaty if either
                            (a) its laws would provide for the punishment of such an offense
                            committed in similar circumstances,
                            or
                            (b) the person whose extradition is requested is a national of the Requesting State.

                            Article 2
                            EXTRADITABLE OFFENSES
                            (1) Extraditable offenses under this Treaty are:
                            (a) Offenses described in the Appendix to this Treaty which are punishable under the laws of both Contracting Parties;
                            (b) Offenses, whether listed in the Appendix to this Treaty or not, provided they are punishable under the Federal laws of the United States and the laws of the Federal Republic of Germany.
                            In this connection it shall not matter whether or not the laws of the Contracting Parties place the offense within the same category of offenses or denominate an offense by the same terminology.

                            [...]

                            APPENDIX
                            1. Murder.
                            2. Manslaughter.


                            [...]
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                              #59
                              Der Wikipedia-Artikel zu dem Thema sagt was anderes:

                              Auslieferung (Recht) ? Wikipedia

                              Ein Verdächtiger wird in der Regel nicht automatisch ausgeliefert, sondern der Auslieferung geht normalerweise ein Rechtshilfeersuchen voraus. In Deutschland regelt das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) die Auslieferung und die Durchlieferung, falls kein bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht. Danach müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird:
                              Die ihm zu Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein und vor Ort festgestellt werden.
                              Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss[1]).
                              Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG).
                              Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet. Das Grundrecht auf einen fairen Prozess kann z.B. durch eine unangemessene Strafandrohung verletzt werden.[2]
                              Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich.
                              Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz verboten.
                              Ich bin allerdings kein Experte für das Thema und kann auch nichts weiteres dazu sagen.
                              "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                              -Cpt. Jean-Luc Picard

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                                Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
                                Dass Diren Dede was falsches gemacht hat steht außer Frage. Da "Garage Hopping" aber bei den örtlichen Jugendlichen wohl üblich ist, dies vor Ort auch bekannt zu sein scheint und Teenager jeder Generation (und da ziehe ich mich ebenfalls mit ein) irgendeine "Jugendsünde" vorzuweisen haben (und seien wir mal ehrlich: Ein deutsches Gericht würde den Diebstahl von ein paar Dosen Bier aus einer offenen Garage vermutlich wegen Geringfügigkeit nicht einmal verhandeln) bleibt doch am Ende die Frage: Hat Kaarma einen verantwortungsvollen Umgang mit einer Schußwaffe gezeigt? Und da muss ich ganz ehrlich sagen: Nein, hat er nicht.
                                Und genau dieser lasche Umgang mit Prinzipien - und darum muss es einem Rechtsstaat auch gehen - hat diese Eskalation ja überhaupt erst begünstigt. Die Geisteshaltung des Prinzipbeugens ist da einfach falsch, die "Opfer" fühlen sich dann vom System nicht mehr geschützt. In Ländern, in denen man den Selbstschutz mit Schusswaffen selbst in die Hand nehmen kann, endet das dann so.
                                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                                "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                                Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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