Zitat von xanrof
Beitrag anzeigen
Zitat von Tibo
Beitrag anzeigen
- vorsätzliches/rücksichtslose Zuparken wurde vor einigen Jahren noch als Nötigung verfolgt, inzwischen nicht mehr. Anzeigen werden zB in NRW selbst dann nicht mehr entgegengenommen, wenn das auf dem Parkplatz einer Bank mit gut verfügbaren Video-Aufnahmen passiert. Einzige Ausnahme: eine Streife bekommt das "live" mit -dann müssen sie das entgegennehmen. Das gleiche Vergehen wird also auf zufälliger Basis unterschiedlich geahndet.
- Verfahren wegen Beleidigung werden mangels "öffentlichen Interesses" eingestellt, wenn es sich nicht um die Beleidigung eines Beamten oder eine Beleidigung mit gut ausnutzbarem Präsentationsfaktor für die Politik handelt (sagt der Nazi zum Türken was rassistisches. Beleidgungen stellen in den meisten Fällen einen Angriff auf "die Würde des Menschen" dar, der im Grundgesetz an oberster Stelle stehende Punkt.
- Verkehrsraumüberwachung wird in vielen Kommunen "gewinnorientiert" betrieben. Hier wird das gleiche Vergehen (zB 10 km/h zu schnell) auf Basis finanziellen Interesses unterschiedlich verfolgt.
- jeder Fall von bewaffnetem Sicherheitsdienst zum Onjektschutz (die gibt's auch in Deutschland) stellt prinzipiell eine Vorstufe zur Castle Doctrine dar; nur das in dem Fall nicht der Bürger selbst sein Eigentum schützt, sondern der reiche Bürger (also der, der es sich leisten kann) sein Eigentum schützt. Der Gedanke dahinter ist gleich, auch wenn das in Deutschland noch wesentlich reglementierter abläuft - das Prinzip ist das selbe: Finanzielle Interessen können ein Menschenleben wert sein. Ausserdem verlangt auch die Castle Doctrine eine gewisse "Verhälnismäßigkeit" wie in Deutschland - der vorsätzliche Schuß auf jemanden, der unbewaffnet ne Limo aus der Garage klaut, ist damit nicht abgedeckt.
Und genau darum wäre es fatal, wenn der Schütze mit der "ins dunkle geballert"-Argumentation durchkommt. Ohne Sicht kann die Lage/Bedrohung nicht eingeschätzt werden, und er bei Sicht eindeutig ungerechtfertigte Schuss kann so relativiert werden; die "gefühlte" Bedrohung kann dann vor Gericht entlastend wirken. Die Polizei sollte mMn also den "Dunkelheits"-Anteil der Aussage zu entkräftigen versuche - ein Garagentor, das 1.60m weit offen steht, kann schon eine Menge Licht in eine Garage lassen (vorausgesetzt, die Stadr hat nicht aus "öffentlichem Interesse" die Straßenbeleuchtung abgeschaltet....).
Übrigens: Nach genau dieser Bedrohungsargumentation würde ein Kind, das sich mit Kanone auf Limoraubzug begeht, von der Castle Doctrine her zu Recht erschossen. Abgesehen davon: auch in den USA wird eher selten mit Schußwaffen gefischt (Verweis auf's Sprichwort ) - will sagen: die "hilf dir selbst"-Einstellung wird natürlich als "im Rahmen der Regeln" vermittelt; und Diebstahl - egal ob mit oder ohne Waffe - ist damit eben nicht abgesegnet
Kommentar