Mal so theoretisch gedacht...
Angenommen, ein Herr X hat starke Knieprobleme, weshalb ihm sein Orthopäde bescheinigt, dass er "bis auf weiteres nicht am Fitnesssport teilnehmen soll". Er schickt daraufhin eine außerordentliche Kündigung an sein Fitnessstudio, der eine Kopie dieser Bescheinigung beigelegt ist. Tatsächlich haben die Gerichte in den letzten Jahren entschieden, dass Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Fitnesssport mehr treiben können, jederzeit fristlos kündigen dürfen.
Nun stellen sich die Lutscher vom Studio auf den Standpunkt, dass die Kündigung des Herrn X nur anerkannt wird, wenn ihm der Arzt dauerhafte Sportunfähigkeit (die Formulierung im Attest ist "bis auf weiteres") bescheinigt.
Wie seht ihr das? Haben die eine Chance, die Kündigung mit dieser Begründung anzufechten?
Angenommen, ein Herr X hat starke Knieprobleme, weshalb ihm sein Orthopäde bescheinigt, dass er "bis auf weiteres nicht am Fitnesssport teilnehmen soll". Er schickt daraufhin eine außerordentliche Kündigung an sein Fitnessstudio, der eine Kopie dieser Bescheinigung beigelegt ist. Tatsächlich haben die Gerichte in den letzten Jahren entschieden, dass Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Fitnesssport mehr treiben können, jederzeit fristlos kündigen dürfen.
Nun stellen sich die Lutscher vom Studio auf den Standpunkt, dass die Kündigung des Herrn X nur anerkannt wird, wenn ihm der Arzt dauerhafte Sportunfähigkeit (die Formulierung im Attest ist "bis auf weiteres") bescheinigt.
Wie seht ihr das? Haben die eine Chance, die Kündigung mit dieser Begründung anzufechten?
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