Ja. Es ist nämlich ziemlich irrelevant. Der Mann wird sowieso nicht mehr als Pädagoge arbeiten, weil den sowieso keiner mehr einstellen wird. Und sollte er sich eine Stelle durch Lügen erschwindeln, ändert ein Berufsverbot auch nichts daran.
"Der Vorsitzende Richter berief sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach ein Berufsverbot für Ersttäter strengen Auflagen unterliegt." Und das hat seinen Grund.
"Der Vorsitzende Richter berief sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach ein Berufsverbot für Ersttäter strengen Auflagen unterliegt." Und das hat seinen Grund.
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