Wie würdet ihr auf einen Sexualstraftäter in eurer Umgebung reagieren? - SciFi-Forum

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Wie würdet ihr auf einen Sexualstraftäter in eurer Umgebung reagieren?

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    Ja. Es ist nämlich ziemlich irrelevant. Der Mann wird sowieso nicht mehr als Pädagoge arbeiten, weil den sowieso keiner mehr einstellen wird. Und sollte er sich eine Stelle durch Lügen erschwindeln, ändert ein Berufsverbot auch nichts daran.

    "Der Vorsitzende Richter berief sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach ein Berufsverbot für Ersttäter strengen Auflagen unterliegt." Und das hat seinen Grund.
    Republicans hate ducklings!

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      ich wette auch in diesem Fall schaffen es einige leidenschaftliche Bürokraten und passioniert emotionslose Theoretiker ruhig zu bleiben..
      http://www.titanic-magazin.de/news/e...der-witz-7003/

      https://www.campact.de/ttip/

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        Ich weiß: Wenn der Rechtsstaat die Toilette runtergespült wird, bist du sicher der erste, der die Spülung betätigen möchte. Man kann eben nicht für jeden Einzelfall das Strafgesetzbuch etc. umschreiben.

        Aber es hat gar nicht soviel mit Theorie zu tun: Der wird nie wieder als Pädagoge arbeiten. Punkt.

        Außerdem steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
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          Und wenn derjenige auf Wiedereinstellung klagt, könnte es auch schon einmal so ausgehen:

          Kinderschänder kommt zur Arbeit ? 300 Kollegen streiken - RTL.de

          Sanktionen News | Kinderschänder aus Bremerhaven darf an seinen Arbeitsplatz zurückkehren - Kollegen streiken - paradisi.de

          Auch wenn dies hier keine Kindereinrichtung betrifft, könnte ich mir solch ein Szenario auch bei einem pädagogischen Job in einer solchen Einrichung vorstellen.

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            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Auch wenn dies hier keine Kindereinrichtung betrifft, könnte ich mir solch ein Szenario auch bei einem pädagogischen Job in einer solchen Einrichung vorstellen.
            Ich kann mir auch eine ganze Menge vorstellen, wenn der Tag lang ist.

            Hast du das extra gegooglet? Schade, dass das überhaupt nicht vergleichbar und völlig unsachlich ist.

            Guck mal, was ich gefunden habe (Suchbegriffe: "Erzieher Führungszeugnis Hamburg")

            Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen Hamburgs vom 01.08.2012

            Zitat aus den Richtlinien zum Betrieb von Kindertagesstätten in Hamburg (S. 10f.)


            4. Personal
            4.1 Persönliche Eignung, § 72a SGBVIII
            In den Einrichtungen muss die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder durch geeignete Fachkräfte gesichert sein.
            Die Eignung hat der Träger bei der Einstellung u.a. anhand von
            Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen sowie eines erweiterten polizeilichen Führungszeugni
            sses zu überprüfen. Es dürfen keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen
            einer Straftat nach den §§ 171, 174-174c, 176-180a, 181a, 182-184f, 225, 232-233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.

            Es ist also offensichtlich, dass dieser Mann sich nicht zurückklagen kann und wohl auch so nicht wieder als Pädagoge tätig sein wird. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Grundlagen.

            Wenn man natürlich reflexhaft Empörungs-Schaum vor dem Mund hat, mag einem das entgehen. Ist ja auch RTL, wo das herkommt.
            Zuletzt geändert von endar; 19.02.2014, 19:05.
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              Zitat von endar Beitrag anzeigen

              Außerdem steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
              Klar die Möglichkeit steht zur Verfügung. Wenn sie ihre Kinder nicht quälen wollen, werden sie auf Rechtsmittel aber wahrscheinlich verzichten.
              Wenn der Kerl reuig wäre, könnte der von mir aus unter Auflagen auch wieder als Pädagoge arbeiten, aber wer nicht vollumfänglich gesteht, und mit nichts auf der Hand als dem Leid der Kinder um nen Deal pokert kann ich keinen Besserungswillen abnehmen.
              Klar darf die Weigerung des Delinquenten mit dem Gericht zun kooperieren nicht zu einer härteren Strafe führen. Aber bei der Frage nach einem Berufsverbot sollte man in Betracht ziehen, dass er es in kauft nimmt Kinder zu seinen Gunsten leiden zu lassen. Allein das disqualifiziert ihn. Aber du hast natürlich Recht ein Berufsverbot würde nichts daran ändern, dass er nicht mehr als Pädagoge arbeiten wird.

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                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                Klar die Möglichkeit steht zur Verfügung. Wenn sie ihre Kinder nicht quälen wollen, werden sie auf Rechtsmittel aber wahrscheinlich verzichten.
                Nee, die Nebenklage kann nicht Revision einlegen. Da muss ich mich korrigieren.
                Aber da beißt die Maus den Faden nicht ab: Wenn man die Kinder nicht befragen will, muss man sich nicht wundern, wenn nicht alles nachweisbar ist.

                Wenn der Kerl reuig wäre, könnte der von mir aus unter Auflagen auch wieder als Pädagoge arbeiten, aber wer nicht vollumfänglich gesteht, und mit nichts auf der Hand als dem Leid der Kinder um nen Deal pokert kann ich keinen Besserungswillen abnehmen.

                Nun ist es so, dass Eintragungen im Führungszeugnis nach zehn Jahren (oder so) verschwinden, d.h. nach 5 Jahren Haft und weiteren 10 Jahren könnte er bei einer Bewerbung ein sauberes Führungszeugnis vorlegen.

                Dem steht aber nach aller Erfahrung entgegen, dass Leute, die eine 15jährige Lücke im Lebenslauf haben, die sie auch in einem eventuellen Vorstellungsgespräch nicht füllen können, nicht eingestellt werden. Eigentlich kann der gar nichts vorweisen, da er seine bisherige Laufbahn ebenfalls verschweigen müsste. Und das sind Mechnismen, die generell greifen. Also wie sollte der tatsächlich jemals wieder eine Stelle erhalten? Im Jahr 2034 ist seine Ausbildung von 2010 mit Null Berufspraxis ein unüberwindliches Hindernis.

                Der wird nicht mehr als Pädagoge angestellt werden.

                Und sich als Babysitter an Kinder ranzumachen (auch das war in der Anklageschrift), da hindert ihn kein Berufsverbot dran.

                Edit: Offenbar bleibt das Urteil seit einer Neuregelung im Mai 2010 doch länger im Führungszeugnis:
                Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, brauchen Sie von nun an ein erweitertes Führungszeugnis für Erzieher. Doch was hat es damit auf...

                Zuletzt geändert von endar; 19.02.2014, 19:35.
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                  Zitat von endar Beitrag anzeigen
                  Der wird nicht mehr als Pädagoge angestellt werden.
                  Meinst du jetzt echt wörtlich wie es da steht? Und wie es die Konsequenz eines Berufsverbots wäre? Oder meinst du er wird keine Anstellung mehr als Pädagoge für Arbeit mit Kindern bekommen?
                  In der Sucht-, Lebens-, Schuldner-, oder Migrationsberatung, als Supervisor, in der Erwachsenenbildung oder als Beschäftigungstherapeut kann er ja sehr wohl geeignet sein.
                  Das Problem was ich noch sehe, ist, dass man sich als Pädagoge recht leicht selbstständig machen kann. Ich betreibe mit Freunden eine GGmbH für Impulsprojekte für Kinder und Jugendliche und unsere Kooperationspartner haben von uns noch nie ein Führungszeugnis sehen wollen. Ich habe auch schon für das Jugendamt in Offenbach gearbeitet da wollte man auch kein Führungszeugnis sehen als ich 2011 ne Freizeit geleitet habe. Externe Kräfte werden evtl. anders geprüft.

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                    Wer einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten als Supervisor oder in der Suchthilfe anstellen möchte, mag es gerne tun. Ich hätte da meine Bedenken und halte das für etwas hypothetisch.

                    Ja, siehste? Das Problem ist dann wohl eher die generelle Schlampigkeit und nicht irgendwelche empörenden Einzelfälle. Wenn man gar kein Zeugnis von dir als Ehrenamtlichen etc. sehen wollte, hätte ein Berufsverbot die Kinder auch nicht vor dir geschützt.
                    Republicans hate ducklings!

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                      Och:

                      Kinderschänder durfte Strafe in Kita abarbeiten - Nachrichten Welt Print - DIE WELT

                      Auch wenn es schon ein bissl her ist.

                      Und von wegen, es gibt keine Bewährungsstrafen. Siehe hier - für einen bereits vorbestraften Täter:

                      Gerichts-Urteil: Kinderschänder läuft frei herum. Warum? - B.Z. Berlin

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                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Und von wegen, es gibt keine Bewährungsstrafen.
                        Wer hat das hier behauptet?
                        Republicans hate ducklings!

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                          Zitat von endar Beitrag anzeigen
                          Wer einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten als Supervisor oder in der Suchthilfe anstellen möchte, mag es gerne tun. Ich hätte da meine Bedenken und halte das für etwas hypothetisch.
                          Ich würde das unter Umständen tun, wahrscheinlich hast du aber Recht, dass sich das kaum jemand trauen würde.

                          Zitat von endar Beitrag anzeigen
                          Ja, siehste? Das Problem ist dann wohl eher die generelle Schlampigkeit und nicht irgendwelche empörenden Einzelfälle. Wenn man gar kein Zeugnis von dir als Ehrenamtlichen etc. sehen wollte, hätte ein Berufsverbot die Kinder auch nicht vor dir geschützt.
                          Klar ist man da schlampig. Ich war da aber nicht als ehrenamtlich sondern, auf honorarbasis. In einem Fall war es aber nicht mal Schlampigkeit. Da habe ich mein Führungszeugnis bei der Vertragsunterschrift vorgezeigt (war noch zu Unizeiten) und dann wurde mir erwidert "Das brauchst du nicht, da haben wir uns erfolgreich gegen gewährt." Warum auch immer sich man da wehren muss!? War bei nem Praktikum in nem städtischen Kindertreff.
                          Wo immer in Institutionen Kinder missbraucht werden, haben die Mitarbeiter geschlampt! Das geht gar nicht anders. Ein Triebtäter kann nur gefährlich werden, wenn seine Kollegen nicht korrekt arbeiten.
                          (trotzdem gehören sie nicht in Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche)
                          Das ist generell das Problem, bei solchen Fällen. Wenn man den Täter hat fokussiert es sich zu sehr auf ihn und die Aufarbeitung was da systemisch falsch läuft oder geschlampt wurde wird übergangen.
                          Außer der Odenwaldschule ist mir keine Einrichtung bekannt, die strukturell etwas geändert hat nachdem es Missbrauchsfälle gab.

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                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            Dass weniger Angst zu weniger moralischen Handeln führt halte ich für ne sehr seltsame Ansicht. Wer sich von seinen Ängsten befreien kann ist vielmehr in der Lage frei moralisch zu entscheiden.
                            Dass Menschen an der Spitze der Gesellschaft weniger Angst haben halte ich auch für ne falsche Annahme.
                            Das können wir gerne per PM klären oder bei Bedarf den Thread "Angst als Faktor in Gesellschaftsstrukturen" eröffnen. Das kann ganz interessant sein, zB:

                            Geist und Gehirn, Folge 41: Angst auf der Osterinsel - YouTube


                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            Was nun die Kinderpornos angeht, das ist schon mehr als ein Druckmittel. Die meisten Parlamentarier werden da sicherlich in der Sache strikt dagegen sein und jemanden, der sowas unterstützt nicht bewusst schützen.
                            Das kommt darauf an, wer wie betroffen ist und was dieser "wer" anrichten könnte. Meine Ausführung zur "Angst" war da etwas zu pauschal - natürlich haben diese Leute auch noch "Angst", aber eben vor anderen Leuten auf ihrem Machtlevel (oder darüber) statt vor Gesetzeshütern usw. Jemand, der auf seinem Rechner a) Kinderpornos und zB b) eine exakte und belegbare Aufstellung aller Schmiergeldzahlungen von allen Konzernen an alle Abgeordnete in den letzten 20 Jahren hat, ist solange völlig unantastbar, wie er die Liste b) aktualisiert. Den würde man ungewarnt in eine Razzia kommen lassen.

                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            Wir wissen aber weder ob Edathy gewarnt wurde, wer ihn warnte und was der Warnende überhaupt wusste.
                            In dem Moment, da ein schuldiger Edathy wusste, dass er nicht an den Koalitionsverhandlungen teilnehmen würde, kann er sich zusammenreimen, was auf ihn zu kommt. Da brauchte es keine expilizite Warnung mehr.
                            So richtig. Aber wer genau welche Andeutung gemacht hat, wird sich wohl wieder nicht rausfinden lassen. Das "Warum" dementsprechend auch nicht.

                            Zitat von endar Beitrag anzeigen
                            ....Ja, siehste? Das Problem ist dann wohl eher die generelle Schlampigkeit und nicht irgendwelche empörenden Einzelfälle. Wenn man gar kein Zeugnis von dir als Ehrenamtlichen etc. sehen wollte, hätte ein Berufsverbot die Kinder auch nicht vor dir geschützt.
                            Der Kandidat endar hat 100 Punkte Trotzdem schönes Beispiel von Bethany, aber eben für genau diese generelle Schlampigkeit.
                            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                              Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                              Der Kandidat endar hat 100 Punkte Trotzdem schönes Beispiel von Bethany, aber eben für genau diese generelle Schlampigkeit.
                              Nee, der Staat kann doch nicht deshalb Menschen härter bestrafen, weil seine eigenen Organe später schlampig prüfen.

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                              Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                              Jemand, der auf seinem Rechner a) Kinderpornos und zB b) eine exakte und belegbare Aufstellung aller Schmiergeldzahlungen von allen Konzernen an alle Abgeordnete in den letzten 20 Jahren hat, ist solange völlig unantastbar, wie er die Liste b) aktualisiert. Den würde man ungewarnt in eine Razzia kommen lassen.
                              Ich halte unsere politische Führung nicht für so verdorben, dass man sich darauf verlassen kann, dass sie so unethisch handelt. Es gibt zudem auch im Bundestag Abgeordnete, die nix zu verlieren aber einen Abgang mit Woweffekt und Medienhype zu gewinnen haben.
                              Was die Angst angeht, schaue ich das Video am Wochenende und schreibe dir.

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                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Da haben deine Freunde von der Hetzpresse aber wieder schön was zusammengeschrieben. Der Mann war laut Text verurteilt, weil er sich Sozialleistungen erschlichen hat. Das musste er durch Sozialstunden wiedergutmachen. (weswegen er vorbestraft war sagt der Text nicht!) Hast du dazu ne weniger verwirrende Quelle?

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                                Ich dachte ja bisher immer, die Süddeutsche wäre eine gute und aktuelle Zeitung, aber Frau Zypries war im Mai 2010 schon seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr im Amt und es wird auch nicht in der Vergangenheitsform geschrieben
                                Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                                endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                                Klickt für Bananen!
                                Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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