Anlass für diesen in erster Linie informativen Thread ist eine 2-tägige Diskussion in einem Pflegeforum mit einer anderen Pflegekraft,
darüber, dass eine Reanimation gegen den Patientenwillen,
besonders wenn eine Patientenverfügung vorliegt, mit der Reanimation verweigert wird,
eine Körperverletzung durch den Reanimerenden bedeutet, wenn er von dem Willen des Patienten weiß!
Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH XII ZR 177/03 vom 8. Juni 2005
Ich empfinde es entsetzlich, dass dies, auch nach der neuen Gesetzgebung 2009 zur Patientenverfügung, selbst Fachkräften nicht bekannt wird. Oben genannte Kollegin hat in ihrer Einrichtung durch den Hausjuristen und die Qualitätsmanagerin die dienstliche Anweisung zu reanimieren , selbst wenn ihr der Inhalt der Patientenverfügung bekannt ist, bis ein Arzt diesen Vorgang abbricht!
Falls jemand von Euch mal Betreuer ist oder wird, dann habt ihr bei bekanntem Willen, bzw vorliegender Patientenverfügung die Pflicht diesen Willen des Betreuten durchzusetzen, selbst wenn dies gegen Euer Gewissen ist.
Allerdings sollte man sich dann früher überlegen diese Betreuung zu übernehmen.
Dazu ein link:
Patientenverfügung als verbindlicher Wille des Patienten
Das Durchsetzen des Willens des Patienten/Betreuten bedeutet unter Umständen nach Informieren des Reanimierenden das Handy zu nehmen, die "110" zu wählen und den Notarzt, Rettungssanitäter oder wen auch immer wegen Körperverletzung anzuzeigen!
darüber, dass eine Reanimation gegen den Patientenwillen,
besonders wenn eine Patientenverfügung vorliegt, mit der Reanimation verweigert wird,
eine Körperverletzung durch den Reanimerenden bedeutet, wenn er von dem Willen des Patienten weiß!
Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH XII ZR 177/03 vom 8. Juni 2005
Ich empfinde es entsetzlich, dass dies, auch nach der neuen Gesetzgebung 2009 zur Patientenverfügung, selbst Fachkräften nicht bekannt wird. Oben genannte Kollegin hat in ihrer Einrichtung durch den Hausjuristen und die Qualitätsmanagerin die dienstliche Anweisung zu reanimieren , selbst wenn ihr der Inhalt der Patientenverfügung bekannt ist, bis ein Arzt diesen Vorgang abbricht!
Falls jemand von Euch mal Betreuer ist oder wird, dann habt ihr bei bekanntem Willen, bzw vorliegender Patientenverfügung die Pflicht diesen Willen des Betreuten durchzusetzen, selbst wenn dies gegen Euer Gewissen ist.
Allerdings sollte man sich dann früher überlegen diese Betreuung zu übernehmen.
Dazu ein link:
Patientenverfügung als verbindlicher Wille des Patienten
Das Durchsetzen des Willens des Patienten/Betreuten bedeutet unter Umständen nach Informieren des Reanimierenden das Handy zu nehmen, die "110" zu wählen und den Notarzt, Rettungssanitäter oder wen auch immer wegen Körperverletzung anzuzeigen!
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