Zitat von T`Pau
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Dies gilt, soweit der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht.
Größere Summen werden in einem größerem Konto gesammelt (gab schon mal 300€ von Angehörigen nach dem Tod eines Bewohners nach langjähriger Pflege). Dies ist aber meldepflichtig.
Ob dies auf Kliniken übertragbar ist, kann ich nicht sagen.
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