Behinderung in Bewerbung angeben? - SciFi-Forum

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Behinderung in Bewerbung angeben?

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    #76
    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    In dem Zusammenhang ist das totaler Quatsch! Jedem normal sozialkompetenten Menschen sollte klar sein, dass es sehr persönliche Dinge gibt, die man nicht gerne freiwillig preisgibt.
    Es geht hier doch nicht um sehr persönliche Dinge sondern um ein Miteinander in der Gesellschaft. Wo liegt Deine Sozialkompetenz?

    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Nein, es hat (laut Rechtslage) den Arbeitgeber nur zu interessieren, ob der Arbeitnehmer (in spe) eine Behinderung hat, die die Arbeit beeinflusst.
    Das ist nur teilweise richtig! Der Arbeitgeber hat zu entscheiden ob er mit einer entsprechenden Leistung rechnen darf ... und ... nicht selten ist auch entscheidend, ob eine Barrierefreiheit seitens des AG gewährleistet werden kann.

    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Deine Denkweise ist total asozial! Wegen solcher Leute (Arbeitgeber) gibt es entsprechende Antidiskriminierungsgesetze, damit die Betroffenen einen rechtlichen Schutz haben und die entsprechenden Leute ordnungsgemäß in ihre Schranken gewiesen zu werden vermögen!
    Ok ... ein ehrliches miteinander ist Deiner Meinung nach also asozial...
    Vielen Dank für diese weise Aufklärung!
    (auch wenn ich da gegenteiliger Meinung bin)

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      #77
      Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
      Es geht hier doch nicht um sehr persönliche Dinge sondern um ein Miteinander in der Gesellschaft. Wo liegt Deine Sozialkompetenz?
      Siehe unten!

      Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
      Das ist nur teilweise richtig! Der Arbeitgeber hat zu entscheiden ob er mit einer entsprechenden Leistung rechnen darf ... und ... nicht selten ist auch entscheidend, ob eine Barrierefreiheit seitens des AG gewährleistet werden kann.
      Das meinte ich damit; bitte entschuldige, dass ich mich da unklar ausgedrückt habe.

      Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
      Ok ... ein ehrliches miteinander ist Deiner Meinung nach also asozial...
      Vielen Dank für diese weise Aufklärung!
      (auch wenn ich da gegenteiliger Meinung bin)
      Du verstehst anscheinend den Kernpunkt nicht! Wenn die Behinderung in keinster Weise die Arbeit beeinflusst (vgl. mittlerer Teil), hat das Vorhanden-Sein einer solchen den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Es hat ja den AG auch nicht zu interessieren, ob jemand homosexuell ist. Nach Deiner Logik müsste der Bewerber auf eine solche Frage ja dann auch ehrlich antworten, wenn er es denn ist.

      Und bitte verstehe mich nicht falsch: Grundsätzlich teile ich Deine Ansicht, dass ein ehrliches Miteinander ein hohes Gut ist. Aber die Antidiskriminierungsgesetze sind ja nicht Jux und Dollerei entstanden, sondern auf Grund von Vorkommnissen, bei denen ein Behinderter diskriminiert wurde, weil er eben auf der Basis des ehrlichen Miteinanders seine Behinderung offengelegt hat.

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        #78
        Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
        Wenn die Behinderung in keinster Weise die Arbeit beeinflusst (vgl. mittlerer Teil), hat das Vorhanden-Sein einer solchen den Arbeitgeber nicht zu interessieren.
        Eine Behinderung, die die Arbeit nicht negativ beeinflusst, ist keine Behinderung. Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man nicht einfach mal so für geringe Behinderungen. Einem Arbeitgeber eine anerkannte Behinderung zu verschweigen ist immer noch etwas anderes, als damit woanders hausieren zu gehen.
        "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

        Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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          #79
          Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
          Es hat ja den AG auch nicht zu interessieren, ob jemand homosexuell ist. Nach Deiner Logik müsste der Bewerber auf eine solche Frage ja dann auch ehrlich antworten, wenn er es denn ist.
          1. geht es hier um eine Behinderung und nicht um eine Veranlagung
          2. in der heutigen Zeit wäre ein Outing doch kein Problem mehr, oder?
          3. sowie ich auch nur den leisesten Verdacht von Unehrlichkeit habe, werde ich eine Bewerbung ablehnen ... Gesetze hin oder her. Außerdem merkt man einem Bewerber sehr schnell an ob ein Vertrauensverhältnis möglich ist oder nicht!

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            #80
            Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
            2. in der heutigen Zeit wäre ein Outing doch kein Problem mehr, oder?
            Tja, das waere schoen. Leider sieht die Realitaet zuweilen anders aus.
            Und deswegen sind Fragen nach der sexuellen Orientierung verboten und deswegen gibt es das AGG.
            .

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              #81
              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
              Und deswegen sind Fragen nach der sexuellen Orientierung verboten und deswegen gibt es das AGG.
              Wo steht das denn? Im AGG jedenfalls nicht! Wo kämen wir denn hin, wenn Fragen schon ordnungswidrig oder gar strafbewehrt wären?

              Meines Wissens gibt es ein solches Verbot nicht. Fragen dürfen immer gestellt werden, solange diese keinen beleidigenden Charakter haben!

              Fest steht nur: Paragraphenreiterei ist kein guter Ausgangspunkt bei einer Bewerbung!

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                #82
                Nein, Fragen nach der sexuellen Identitaet sind nach dem AGG grundsaetzlich verboten.
                Fragt der AG/Personaler trotzdem, ist das zwar nicht strafbar (im Sinne des Strafrechts), aber der Arbeitgeber kann deswegen auf Schadensersatz verklagt werden.

                Vorstellungsgespräch, Fragen im Vorstellungsgespräch, Tipps und Vorbereitung auf die Vorstellung.

                Vorstellungsgespräch: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de

                Edit
                da es hier im Thread primaer ueber Behinderungen geht:

                Es gibt hier ein paar Informationen dazu:
                Arbeitnehmer werden mithilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor Diskriminierungen im Arbeitsleben geschützt. So ist es beispielsweise gemäß § 1 AGG verboten, einen Menschen aufgrund seiner Behinderung zu diskriminieren; § 7 AGG verbi ...
                .

                Kommentar


                  #83
                  Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                  Fragt der AG/Personaler trotzdem, ist das zwar nicht strafbar (im Sinne des Strafrechts), aber der Arbeitgeber kann deswegen auf Schadensersatz verklagt werden.

                  Vorstellungsgespräch, Fragen im Vorstellungsgespräch, Tipps und Vorbereitung auf die Vorstellung.

                  Vorstellungsgespräch: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de
                  Im Sinne Deiner Links interpretierst Du die Texte offensichtlich anders als ich sie erlas und ich las nichts anders als ich bisher schrieb!

                  Das Frageverbot nach der Behinderung steht nirgends...

                  Fazit: will sich jemand auf seine Behinderung berufen, so muss er die Frage danach zulassen und auch wahrheitsgemäß beantworten. Andere Gesetze bzw. Urteile gelten derzeit nicht!

                  Kommentar


                    #84
                    In Thread #80, #81 und #82 ging es nur um die sexuelle Orientierung!
                    Und das stellt bereits die Frage danach an einen Bewerber eine unzulaessige Diskriminierung dar.

                    Und ja, im Sinne des Strafrechtes ist es nicht verboten, zu fragen.
                    Aber es droht eine Zivilklage auf Schadensersatz wegen Verstosses gegen das AGG.
                    Jetzt auf dem Wort 'verboten' herum zureiten, waere Wortklauberei.
                    .

                    Kommentar


                      #85
                      Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                      Und ja, im Sinne des Strafrechtes ist es nicht verboten, zu fragen.
                      Aber es droht eine Zivilklage auf Schadensersatz wegen Verstosses gegen das AGG.
                      Schadenersatz kann es nur für eine Benachteiligung geben, nicht aber für eine gestellte Frage! Steht so - unüberlesbar - da!

                      Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                      Jetzt auf dem Wort 'verboten' herum zureiten, waere Wortklauberei.
                      Ist keine Wortklauberei sondern führt zu Missverständnissen! Etwas "Verbotenes" zu tun ist entweder ordnungswidrig oder strafbar!

                      Und ja, ich bin immer noch im Thema!

                      Kommentar


                        #86
                        Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
                        Schadenersatz kann es nur für eine Benachteiligung geben, nicht aber für eine gestellte Frage! Steht so - unüberlesbar - da!

                        Diskriminierung - Rechte Betroffener - Hensche Rechtsanwälte
                        Schlechterstellungen von Beschäftigten oder Stellenbewerbern wegen ihrer gleichgeschlechtlichen oder homosexuellen Orientierung sind (...) immer rechtlich verboten.
                        Wer in rechtlich verbotener Weise diskriminiert wird, kann neben dem Ersatz seines materiellen Schadens auch einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Einbußen verlangen, d.h. eine Art von Schmerzensgeld. Dieser Anspruch setzt – anders als der Schadensersatzanspruch – nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Benachteiligung zu „vertreten“ bzw. verschuldet hat, und er setzt auch nicht voraus, daß der Betroffene einen materiellen Schaden erlitten hat bzw. einen solchen Schaden konkret beziffern kann.

                        Jetzt mal ernsthaft: Wozu diskutieren wir das?
                        Diskriminierung ist gegen das AGG, das schliesst die Bewerber-Frage nach der sexuellen Orientierung mit ein. Wer es tut, muss mit einer Verurteilung vor dem Arbeitsgericht rechnen. Auch, wenn die Frage das Strafrecht nicht beruehrt, ist es ein Verstoss gegen ein Gesetz und damit verboten.

                        Offengestanden, ich habe den Eindruck, dass es dir hier ueberhaupt nicht ums Thema geht. Die reitest auf Kleinigkeiten herum und verdreht mir das Wort (#83). Und das eigentlich Thread-Thema kommt damit zu kurz. Ich beende jetzt die Diskussion um die sexuelle Orientierung und erwarte, dass es bei den folgenden Kommentaren in diesem Thread nur noch um Behinderungen bei Bewerbungen geht.

                        Besteht weiterer Diskussionbedarf ueber die sexuelle Orientierung, kann gerne ein eigener Thread eroeffnet werden.
                        .

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                          #87
                          Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                          Besteht weiterer Diskussionbedarf ueber die sexuelle Orientierung, kann gerne ein eigener Thread eroeffnet werden.
                          ich verstehe Dein Problem nicht ... dies ist NICHT das Thema hier und ich schrieb NICHT darüber!

                          Ja, ich war immer noch beim Thema!!!

                          Kommentar


                            #88
                            Es kann natürlich sein, dass man wegen einer Behinderung nicht genommen wird, aber ein Arbeitgeber wird dies kaum offen zugeben wegen des Antidiskriminierungsgesetzes. Nicht immer kann man ohne weiteres Behinderte integrieren.
                            "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

                            Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

                            Kommentar


                              #89
                              Mein Beratungsgespräch findet am 11.04. statt, also in ein paar Tagen. Dort erfahre ich ja dann genaueres. Und wie ich es ja bereits versprochen habe, poste ich dann hier, wie die Rechtslage denn nun konkret aussieht.

                              Kommentar


                                #90
                                Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
                                Eine Behinderung, die die Arbeit nicht negativ beeinflusst, ist keine Behinderung
                                Bei einer Schwerbehinderung erhält der Betroffene einen gewissen Status. Für diesen Menschen ergeben sich besondere Rechte. Nur weile eine Schwerbehinderung keinerlei Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat, bleibt die Schwerbehinderung und die besonderen Rechte für den Betroffen bestehen.

                                Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
                                Das ist nur teilweise richtig! Der Arbeitgeber hat zu entscheiden ob er mit einer entsprechenden Leistung rechnen darf ... und ... nicht selten ist auch entscheidend, ob eine Barrierefreiheit seitens des AG gewährleistet werden kann.
                                Das Anforderungsprofil einer zu besetzenden Stelle ist dem Bewerber spätestens beim Vorstellungsgespraech mizuteilen, da der Bewerber sonst nicht einschätzen kann, ob er die Tätigkeit überhaupt ausueben kann. Ein Rollstuhlfahrer wird sich sicherlich nicht auf eine Stelle als Dachdecker bewerben, sowenig wie sich ein Autist auf eine Stelle bewerben wird, bei der fortwährend neue Handgriffe und Aufgaben bewältigt werden müssen und dabei noch reger Kundenkontakt besteht.

                                Arbeitgeber können von zuständigen Sozialversicherungstraegern wie auch vom Integrationsamt behinderungsbedingte Arbeitsplatzsausstattungen erhalten, die zur Erlangung eines Arbeitsplatzes notwendig sind. Technische Berater gehen dann meist zu den Arbeitgebern raus und entscheiden vor Ort, welche Hilfsmittel nötig sing, um den Betroffenen in Arbeit zu integrieren. Das kann vom behinderungsbedingten Stuhl bis zum Umbau eines Kraftfahrzeuges alles sein. Dem Arbeitgeber entstehen dabei keine Kosten.
                                ____________________

                                Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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