Behinderung in Bewerbung angeben? - SciFi-Forum

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Behinderung in Bewerbung angeben?

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    #61
    Ich habe beim Münsterschen VdK am 11.04. einen Termin, da werde ich dann Näheres erfahren.

    Wenn Du einen GdB >30 bekommen müsstest, kannst Du Dich auch rechtlich vom VdK vertreten lassen. Mit denen zusammen stellen sich die Behörden meistens nicht mehr so quer.

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      #62
      Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
      Die Frage, um welche Art von Behinderung es sich dabei handelt, muss man sich gefallen lassen,
      Ich bitte dich, wir leben nicht in einer Sklavengesellschaft, wo ein Mensch keine Rechte hat. Wichtig ist immer, dass man sich erkundigt, welche Rechte und Pflichten man gegenüber einem Arbeitgeber hat. Das betrifft nicht nur die Schwerbehinderung.

      Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber basiert auf Rechten und Pflichten und zieht selbstverständlich auch ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien mit sich. Vertrauen darauf, dass die Rechte und Pflichten beidseitig eingehalten werden.

      Zu den Pflichten eines Arbeitnehmers oder sich vorstellenden Bewerbers gehört es nicht seine Konfession, sexuelle Neigung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Partei oder seinen Gesundheitszustand anzugeben, noch darf der Arbeitgeber danach fragen - Ausnahmen. Bei Fragen nach dem Gesundheitszustand wie auch bei Fragen nach bestehenden Vorstrafen darf der Arbeitgeber nur nachfragen, wenn sogenannten berechtigtes Interesse besteht. Sprich: Der öffentliche Dienst verlangt in aller Wahrscheinlichkeit vor Vertragsabschluss ein Führungszeugnis. Bei einigen öffentlichen Arbeitgeber wird das Führungszeugnis vom Arbeitgeber periodisch immer wieder neu angefordert. Ein anderes Beispiel wäre, wenn der neue Mitarbeiter im Bereich Schutz und Sicherheit tätig sein wird, auch dann ist es dem Arbeitgeber erlaubt, den Bewerber nach Vorstrafen zu befragen. Ein berechtigtes Interesse den Gesundheitszustand des Bewerbers als Arbeitgeber zu erfragen besteht nur in Zusammenhang mit der später auzuübenden Tätigkeit. In Gesundheitsberufen wird meist ein Gesundheitszeugnis verlangt, um z.B. eine Ansteckung bei Patienten zu vermeiden. In solchen Fällen, liegt berechtigtes Interesse vor. Ansonsten sind solche Fragen nicht berechtigt und müsen auch nicht beantwortet werden. Man kann den Arbeitgeber ja höflich daran erinnern, dass er solche Fragen nicht stellen darf oder, dass man diese Fragen nicht beantworten muss. Die meisten Arbeitgeber wissen das natürlich, probieren es aber immer wieder.



      Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
      Ich habe beim Münsterschen VdK am 11.04. einen Termin, da werde ich dann Näheres erfahren.
      Da bin ich mal gespannt, was du alles erfahren wirst. Ich finde es gut, dass du dich dahingehen beraten lässt. Das macht nicht jeder.
      ____________________

      Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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        #63
        Zitat von Bella' Beitrag anzeigen
        Man kann den Arbeitgeber ja höflich daran erinnern, dass er solche Fragen nicht stellen darf
        Fragen darf der Arbeitgeber schon.

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          #64
          Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
          Fragen darf der Arbeitgeber schon.
          Nein, darf er nicht. Solche Fragen sind unzulässig. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass man den Arbeitgeber sogar anlügen darf, wenn man auf unzulässige Fragen antwortet. Das fand ich schon interessant, als ich das kürzlich herausgefunden habe.

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            #65
            Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
            Ich habe beim Münsterschen VdK am 11.04. einen Termin, da werde ich dann Näheres erfahren.

            Wenn Du einen GdB >30 bekommen müsstest, kannst Du Dich auch rechtlich vom VdK vertreten lassen. Mit denen zusammen stellen sich die Behörden meistens nicht mehr so quer.
            Ja, evtl. mache ich das auch noch. Momentan würde mir ein höhrere GdB erst mal nichts bringen, da ich zur Zeit ohnehin nur eingeschränkt arbeitsfähig bin. Mal sehen, wie sich das noch entwickelt..

            - - - Aktualisiert - - -

            Mir wurde beim VdK gesagt: Ich muss den Behindertenstatus nicht angeben, der Arbeitgeber darf aber fragen. Wenn er fragt, ich nicht die Wahrheit sage und dann etwas passiert, wird es rechtlich schwierig. Da hab ich aber auch widersprüchliche Infos erhalten, insofern am besten sowohl beim VdK ALS auch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht absichern.
            Wir sind Borg, sie werden assimiliert werden, Widerstand ist zwecklos!

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              #66
              Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
              Nein, darf er nicht. Solche Fragen sind unzulässig.
              Er darf fragen, man muss aber nicht darauf anworten

              Zulässig ist die Frage, soweit eine Schwerbehinderung die Erfüllung der konkreten arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigen würde.[4] Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung mit Schwerbehinderten zulässig, wenn der Arbeitgeber damit den Zweck verfolgt, sich rechtstreu verhalten zu können, beispielsweise bei der Sozialauswahl von Kündigungen in der Insolvenz
              Recht auf Lüge ? Wikipedia

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                #67
                Er darf fragen, man muss aber nicht darauf anworten
                OK, da habe ich jetzt zwei verschiedene Informationen. Wenn ich meinen Termin am 11.04. hatte, kläre ich das hier gerne nochmal auf.

                Danke für den Link!

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                  #68
                  Wikipedia ist ja ein freies Onlinelexikon, das kritisch betrachtet doch recht unzuverlässig und nicht immer vertrauenswürdig erscheint. Dennoch kann man durch Wikipedia in kurzer Zeit viele wertvolle Informationen erhalten, welche für den alltäglichen Gebrauch sicherlich nützlich sein können. Wenn es aber um rechtliche Fragen geht, ist diese Datenbank völlig ungeeignet. Ausserdem darf man bei rechtlichen Angelegenheiten niemals vergessen, wie schnell sich Gesetzeslagen ändern. Die Informationen aus dem Link, den du angegeben hast, wurden das letzte mal am 30. Mai 2012 geändert.

                  Zulässig ist die Frage, soweit eine Schwerbehinderung die Erfüllung der konkreten arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigen würde.
                  Die Rechtsbegriffe "konkrete arbeitsvertragliche Pflichten beeinträchtigen" können in diesem Zusammenhang nicht bestimmt werden. Was soll ein Betroffener daraus jetzt ableiten? Insgesamt kann ein Laie ohne genaue Kenntnisse der Rechtslage solche Äußerungen aus z.B. Wikipedia meist nicht richtig einschätzen und schließt eventuell falsche Schlüsse.
                  ____________________

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                    #69
                    Hat sich denn die Rechtslage geändert?
                    Was mit arveitsvertraglichen Pflichten gemeint ist, ist ausserdem in einem Beispiel erläutert, welches du nicht mitzitiert hast, und wird ausserdem noch von 2 weiteren Quellen gestützt.

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                      #70
                      Insgesamt hat sich die Rechtslage insoweit geändert, als dass es seit 2006 das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) gibt, welches unter anderem das Fragerecht der Arbeitgeber sehr stark eingeschränkt hat.

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                        #71
                        Das konnte man am 30. Mai 2012 ja noch nicht wissen

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                          #72
                          Wie kommst Du jetzt gerade auf den 30. Mai 2012?

                          Unabhängig davon stellt sich natürlich immer die Frage, wie solche Gesetze umgesetzt werden.

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                            #73
                            Deswegen:

                            Zitat von Bella' Beitrag anzeigen
                            Ausserdem darf man bei rechtlichen Angelegenheiten niemals vergessen, wie schnell sich Gesetzeslagen ändern. Die Informationen aus dem Link, den du angegeben hast, wurden das letzte mal am 30. Mai 2012 geändert.

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                              #74
                              Achso, OK. Das habe ich wohl überlesen.

                              An dieser Stelle ist allerdings eines anzumerken. Dass das AGG 2006 verabschiedet wurde, hört sich nach einer hinreichend langen Zeit an, jedoch gibt es anscheinend an einigen Stellen des AGG mehrere Interprätationsmöglichkeiten. Diese werden in der juristischen Fachwelt nach wie vor kontrovers diskutiert. Insofern ist in dieser Sache wohl doch noch einiges zu tun.

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                                #75
                                Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen. Die einzigen, welche auf solche Fragen, wie sie hier im thread besprochen werden, Antworten geben können, sind Personen, die sich rechtlich mit der Materie auskennen. So ein thread wie hier mag da wahrscheinlich mehr Fragen als Antworten geben. Ich warte mal ab was uns ChrisArcher alles mitteilt.
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