Den Ausweis erst im Nachhinein vorzulegen, wenn er vorher beantragt wurde, ist widersprüchliches Verhalten und berechtigt den Arbeitgeber zur Anfechtung des Vertrags. Da du schuldhaft gehandelt hast - vorsätzlich! - ist er darüber hinaus auch zu Schadenersatz nach culpa in contrahendo berechtigt, und das kann recht teuer werden, wenn er nachweisen kann, jemand anderes eventuell sogar für weniger eingestellt zu haben.
Ich muss dringend davon abraten, derartige Spielereien zu machen. Wenn du den Genuss der Sonderregeln der §§ 70f, 80ff SGB IX kommen willst, dann auf ehrliche Weise. Ansonsten spar es dir, den Behindertenausweis überhaupt zur Sprache zu bringen. Der Gesetzgeber lässt dir ganz bewusst eine Wahlmöglichkeit, damit du für dich das taktisch klügste Vorgehen bei der Bewerbung treffen kannst. Das heißt aber nicht, dass du den Arbeitgeber "verarschen" kannst. Denke zudem daran, dass du eine Behinderung, die dich bei der konkreten beruflichen Tätigkeit stören könnte, immer und auch ungefragt von dir aus mitteilen musst, egal ob leicht oder schwer, egal ob Ausweis oder nicht.
Edit:
Da es sich hierbei um sehr grundsätzliche Fragen handelt, und du als Mathematiker vermutlich auch nicht im Armenhaus landen wirst, rate ich dir bei bleibenden Zweifeln zu einem einmaligen Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der wird der zuverlässig und vor allem besser sagen können, was Sache ist, mich eingeschlossen, und ist mit Sicherheit kein schlecht investiertes Geld.
Ich muss dringend davon abraten, derartige Spielereien zu machen. Wenn du den Genuss der Sonderregeln der §§ 70f, 80ff SGB IX kommen willst, dann auf ehrliche Weise. Ansonsten spar es dir, den Behindertenausweis überhaupt zur Sprache zu bringen. Der Gesetzgeber lässt dir ganz bewusst eine Wahlmöglichkeit, damit du für dich das taktisch klügste Vorgehen bei der Bewerbung treffen kannst. Das heißt aber nicht, dass du den Arbeitgeber "verarschen" kannst. Denke zudem daran, dass du eine Behinderung, die dich bei der konkreten beruflichen Tätigkeit stören könnte, immer und auch ungefragt von dir aus mitteilen musst, egal ob leicht oder schwer, egal ob Ausweis oder nicht.
Edit:
Da es sich hierbei um sehr grundsätzliche Fragen handelt, und du als Mathematiker vermutlich auch nicht im Armenhaus landen wirst, rate ich dir bei bleibenden Zweifeln zu einem einmaligen Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der wird der zuverlässig und vor allem besser sagen können, was Sache ist, mich eingeschlossen, und ist mit Sicherheit kein schlecht investiertes Geld.
Kommentar