Ich habe den Verdacht, dass du entweder meine Beiträge nicht vollständig liest oder einzelne Begriffe nicht verstehst. Zweiteres ist keine Schande. Es ist erst dann eine, wenn man diese dann nicht nachschlägt bevor man die Diskussion fortsetzt.
Charge:
Als Charge bezeichnet man im Produktionsbereich eine Gütermenge mit gleichen Eigenschaften, die im gleichen Produktionszyklus hergestellt wurde. Also zum Beispiel - um eine beliebige Zahl zu nennen - 1.000 Stück Gusto Rinderlasagne.
Diese 1000 Stück wurden innerhalb eines Produktionszyklus hergestellt und weisen daher offiziell die gleichen Eigenschaften auf. Bei einer Produktprüfung wird 1 Artikel aus der Gesamtmenge ausgewählt. Ist diese Stichprobe unbedenklich, wird die Gesamtmenge für den Verkauf freigegeben. Ist die Stichprobe verseucht, werden alle 1000 Stück aus dem Verkehr gezogen.
Ich rede jetzt im Rahmen dieser Diskussion von den Chargen, bei denen in der Stichprobe Pferdefleisch festgestellt wurde, welches jedoch nicht medikamentenverseucht ist. Folglich ist die Charge vom gesundheitlichen Standpunkt frei für den Verkauf. Sie muss nur korrekt etikettiert werden. Zum Beispiel "Enthält Pferdefleisch".
Chargen in denen anhand der Stichprobe medikamentenverseuchtes Fleisch festgestellt wurde, dürfen selbstverständlich nicht weitergegeben werden. Das ist ja wohl selbstverständlich.
Charge:
Als Charge bezeichnet man im Produktionsbereich eine Gütermenge mit gleichen Eigenschaften, die im gleichen Produktionszyklus hergestellt wurde. Also zum Beispiel - um eine beliebige Zahl zu nennen - 1.000 Stück Gusto Rinderlasagne.
Diese 1000 Stück wurden innerhalb eines Produktionszyklus hergestellt und weisen daher offiziell die gleichen Eigenschaften auf. Bei einer Produktprüfung wird 1 Artikel aus der Gesamtmenge ausgewählt. Ist diese Stichprobe unbedenklich, wird die Gesamtmenge für den Verkauf freigegeben. Ist die Stichprobe verseucht, werden alle 1000 Stück aus dem Verkehr gezogen.
Ich rede jetzt im Rahmen dieser Diskussion von den Chargen, bei denen in der Stichprobe Pferdefleisch festgestellt wurde, welches jedoch nicht medikamentenverseucht ist. Folglich ist die Charge vom gesundheitlichen Standpunkt frei für den Verkauf. Sie muss nur korrekt etikettiert werden. Zum Beispiel "Enthält Pferdefleisch".
Chargen in denen anhand der Stichprobe medikamentenverseuchtes Fleisch festgestellt wurde, dürfen selbstverständlich nicht weitergegeben werden. Das ist ja wohl selbstverständlich.
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