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    #16
    Fremde Bilder verlinke ich eigentlich grundsätzlich nur, wenn überhaupt.

    Und ansonsten gibts zum Glück einige Seiten mit "lizenzfreien" Bildern, die man verwenden darf, entweder unter Angabe des urhebers oder sogar manchmal selbst ohne das.

    Ich hab z.B. CD-Roms mit Bildern, wo extra draufsteht, man darf sie überall verwenden, auch im Internet, egal ob bearbeitet oder unbearbeitet.

    Für meine Homepage nehme ich fast ausschließlich solche Bilder oder eigene Fotos.
    Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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      #17
      Zitat von Allvater Beitrag anzeigen
      was mir da grad einfällt...fallen Smilies eigentlich auch unter dieses Urheberrecht? Weil da ist es doch wirklich schwer den wahren Urheber zu erruieren...
      Da fängt’s ja schon an: Was ist überhaupt schützenswertes Material bzw. was sind schützenswerte Inhalte? Kennt jemand eine einschlägige Definition? Und ergibt sich nicht auch vieles aus einer Art Gewohnheitsrecht?
      „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
      (Albert Einstein)

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        #18
        Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
        Da fängt’s ja schon an: Was ist überhaupt schützenswertes Material bzw. was sind schützenswerte Inhalte? Kennt jemand eine einschlägige Definition? Und ergibt sich nicht auch vieles aus einer Art Gewohnheitsrecht?
        Also, ich kenne jetzt keine offizielle Definition, aber ich denke, wenn du etwas kreierst, was vorher noch keiner gemacht hat, dann bist du der Urheber. Dabei spielt es keine Rolle, wie komplex oder primitiv (Smiley?) deine Kunst ist.
        .

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          #19
          Bei literarischen Texten und Musik ist es ja so, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch für reine Internetinhalte oder nicht künstlerische Werke gilt.

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            #20
            Zitat von Allvater Beitrag anzeigen
            Hallo!

            Da es ja eine, leider und total überzogene, augenscheinliche Wahrheit ist, dass man Bild und Text, welche urheberrechtlich geschützt sind, nicht verbreiten darf, frage ich mich gerade wie das hier so aussieht:

            Fallbeispiele gibt es ja genug: Wir haben unzählige Mitglieder, und sehr viele davon tragen Signaturen aus Film/Fernsehen/Büchern, deren Texte oft urheberrechtlich geschützt sind
            desweiteren trägt fast jeder einen Avatar, und die meisten davon zeigen ebenfalls Ausschnitte urheberrechtlich geschützter Bilder
            Also zum einen kann man das auch als kostenlose Werbung interpretieren. Schließlich macht man die entsprechenden Produkte damit unter potenziellen Kunden (SF-Fans) bekannt.

            Zum anderen gibt es auch noch das Zitatrecht, welches speziell die Verwendung kleiner Ausschnitte ausdrücklich erlaubt.

            Letzten Endes ist unsere eigene Einschätzung aber irrelevant. Wenn eine Abmahnkanzlei der Ansicht ist, Geld verdienen zu können, dann schicken sie erst einmal eine kostenbewehrte und sehr drohend wirkend Abmahnung ins Haus. Diese dann wieder vom Tisch zu kriegen ist Sache des Empfängers. In günstigen Fällen übergibt man die Sache einem eigenen Anwalt, der der Kanzlei dann juristisch fundiert entgegen treten kann. Leider kosten die Aktionen des eigenen Anwalts in aller Regel in etwa genau so viel wie die Abmahngebühren. Man hat also als Bürger nur die Wahl, wem man sein sauer verdientes Geld in den Rachen wirft.

            Dieses Geschäftsmodell funktioniert auch ziemlich gut, da die meisten Leute sich vom Abmahnschreiben einschüchtern lassen und zahlen...
            Zuletzt geändert von Liopleurodon; 21.08.2012, 10:44.
            "En trollmand! Den har en trollmand!"

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