Zitat von Tibo
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Ist aber ein interessantes Thema und rechtlich offenbar nicht geklärt:
Wenn ein sterbender oder schwerstkranker Versicherter von der Sterbehilfe Gebrauch macht, ist die Anwendbarkeit einer Suizidklausel rechtlich zumindest umstritten. Einerseits liegt bei der Bestimmung eines Dritten zum aktiven Sterbehelfer Vorsatz vor, soweit der Versicherte noch im Besitz der geistigen Kräfte ist. Dies würde im Ergebnis eine Wertung als Suizid erlauben. Andererseits scheint es ethisch fragwürdig, einen sterbenden Menschen dazu zu zwingen, die letzten Wochen seines Lebens unter Schmerzen zu verbringen um nicht die Absicherung seiner Familie aufs Spiel zu setzen, wenn im Ergebnis so oder so der Tod steht. Noch komplizierter wird die Bewertung, wenn der Sterbehelfer selbst Nutznießer der Lebensversicherung ist, entweder direkt als Begünstigter oder indirekt als Erbe.
Hier sollte der Gesetzgeber für Rechtssicherheit im Sinne der Versicherten sorgen.
Zitat von KennerderEpisoden
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Wenn jemand kleine Kinder hat, die versorgt werden müssen, dann wäre das natürlich schon ein Grund, sich nicht wegen einer Kleinigkeit aus dem Staub zu machen. Aber um solche Fälle geht es ja gar nicht. In der Regel geht es um Menschen, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben hätten.
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