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    Da hat einer geschäftsmäßig gesagt!!!!

    Vollkommen korrektes Urteil. Wir sind ein freies Land und wenn erwachsene Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte entscheiden, aus welchen Gründen auch immer aus dem Leben scheiden zu wollen ist das ihr gutes Recht. Und dann sollten sie auch die möglichkeit haben, das würdevoll tun zu können. Alles andere ist für mich vorsinntflutliche Bevormundung. Echt immer wieder haarsträubend wie manche sich das Recht rausnehmen, darüber entscheiden zu wollen wie andere ihr Leben zu organisieren haben wenn sie selbst in absolut keinster Weise betroffen sind.

    Alleine was gleich wieder für ein hysterisches Geschrei von manchen Stellen losgeht. Man könnte bei manchen Kommentaren ja direkt denke, es sei gefordert worden, man solle sich auf Rezept in der Apotheke Zyankali bestellen können oder andere Länder hätten irgendwie die Erfahrung gemacht, Menschen würden sich zu Heerscharen aus sponanten Launen heraus selbst abmurksten. Nichts davon ist der Fall. Es hat auch niemand gefordert, dass irgendein Arzt zur Sterbehilfe gezwungen werden soll. Dass die Inanspruchnahme von Sterbehilfe an hohe Hürden (Wiederholte Äuserung des Sterbewunsches über einen längeren Zeitraum, mehrfache Beratungsgespräche mit verschiedenen Medizinern/Psychologen/Seelsorgern etc.) geknüpft sein sollte, steht außer Frage.

    Wo hier die fette moralische/ethische Frage sein soll, entzieht sich komplett meiner Erkenntnis.

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      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Da hat einer geschäftsmäßig gesagt!!!!

      Vollkommen korrektes Urteil. Wir sind ein freies Land und wenn erwachsene Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte entscheiden, aus welchen Gründen auch immer aus dem Leben scheiden zu wollen ist das ihr gutes Recht
      Die meisten Ausländer, die sich in die Schweiz begeben, um sich dort beim Sterben helfen zu lassen, sind Deutsche. Wir reden ja bei der Sterbehilfe vor allem von Menschen, die sich aus eigenen Mitteln eben nicht mehr selbst umbringen können. Personen, die sich aus psychischen Gründen das Leben nehmen, fallen ja meist nicht unter die Kategorie "Sterbehilfe", da die allermeisten von ihnen sowieso die Fähigkeit dazu besitzen, sich selbst das Leben zu nehmen und ich glaube auch, dass psychisch Kranke von der Sterbehilfe in der Schweiz ausgenommen worden sind.

      Heisst, es wurde auch Zeit, dass Deutschland dahingehend umdenkt und das Thema nun neu angeht. Denn wer wirklich sterben will und das in Deutschland nicht durfte, ging dafür halt in die Schweiz.
      ____________________

      Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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        Zitat von SF-junky
        Alles andere ist für mich vorsinntflutliche Bevormundung.
        das ist keine Bevormundung sondern Freiheitsberaubung. Ein Vormund ist für einen Geschäftsunfähigen zuständig. Dauernd Geisteskranke sind zwar auch geschäftsunfähig aber ich bin der Meinung, dass man hier die Spreu vom Wiezen trennen sollte zudem die hiesigen Altenheime keine bessere Alternative darstellen aber das ist nur meine eigene bescheidene Meinung zu dem Thema. Ich würde Angehörige zu denen ich keine besondere Beziehung habe trotzdem nicht ins Heim stecken unter anderem wegen eigenen negativen Erfahrungen und die waren nichtmal negativ im Sinne sondern die Kritik liegt am System selbst.

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