Tibo, das sind wir doch jetzt schon mehrere male durch. Religionsfreiheit gilt für Individuen. Das heißt du hast nicht die Freiheit deine Religion deinen Kindern aufzudrücken, Religionsfreiheit gilt nur für dich selbst.
Im Rahmen deines Rechts zur Erziehung kannst du aber natürlich deine Kinder in deiner Religion instruieren.
Das heißt aber auch, hier stehen sich das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und das Recht der Eltern auf Erziehung gegenüber. Es hat mit dem Recht auf Religionsfreiheit rein garnichts zu tun.
Nun wurde das Recht auf körperliche Unversehrtheit schon immer höher bewertet als das Recht der Eltern auf Erziehung. Deswegen können Gerichte in Fällen von Kindeswohlgefährdung ja sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen.
Wie ich schonmal sagte, sollte noch einmal jemand wegen einer an ihm ohne Einverständnis durchgeführten Beschneidung klagen, wird diese Klage wohl früher oder später vorm Bundesverfassungsgericht landen und das Bundesverfassungsgericht wird dieses Gesetz einkassieren.
Langsam ist es nicht mehr witzig, sondern traurig wieviele Gesetze die Richter einkassieren müssen, aber nuja...
Im Rahmen deines Rechts zur Erziehung kannst du aber natürlich deine Kinder in deiner Religion instruieren.
Das heißt aber auch, hier stehen sich das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und das Recht der Eltern auf Erziehung gegenüber. Es hat mit dem Recht auf Religionsfreiheit rein garnichts zu tun.
Nun wurde das Recht auf körperliche Unversehrtheit schon immer höher bewertet als das Recht der Eltern auf Erziehung. Deswegen können Gerichte in Fällen von Kindeswohlgefährdung ja sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen.
Wie ich schonmal sagte, sollte noch einmal jemand wegen einer an ihm ohne Einverständnis durchgeführten Beschneidung klagen, wird diese Klage wohl früher oder später vorm Bundesverfassungsgericht landen und das Bundesverfassungsgericht wird dieses Gesetz einkassieren.
Langsam ist es nicht mehr witzig, sondern traurig wieviele Gesetze die Richter einkassieren müssen, aber nuja...
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