Zitat von DeLouise
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Ja er hat zwar ein Recht darauf, seine Unterlagen wieder zu bekommen. Allerdings weiß ich immer noch nicht, wo und ob das mit den Kosten geregelt ist. Soll heissen, wenn er sie haben will, entweder die Kosten übernehmen, oder hingehen und abholen. Wenn bei Bewerbungen, und ich glaube, dass ist bei Unis immer der Fall, geschrieben wird, dass eine Zurücksendung nicht erfolgt, dann schickst du deine Unterlagen bewusst dort hin, ohne zu erwarten, dass du sie automatisch wieder bekommst.
Was das vernichten angeht, gibt es auch den Fall, dass wenn ich von einer Firma eine Lieferung erhalte, die ich gar nicht bestellt habe, die Sache nach einer bestimmten Frist in mein Eigentum über geht.
Ich könnte mir vorstellen, dass wenn die benannte Frist zur Vernichtung der Unterlagen versäumt wird, auch hier die Sache den Eigentümer wechselt und die Unterlagen weg sind. Immerhin entstehen beim Versenden und Erhalten von Besitz auch Rechte und Pflichten für beide Seiten und ich glaube nicht, dass der Bewerbungsausschreiber für alle Ewigkeiten verpflichtet ist, das Eigentum anderer aufzubewahren.
Den genauen Gesetzestext hab ich nicht im Kopf (bin auch zu müde um zu suchen), aber ich glaube schon, dass man da weiter gedacht hat, als der oben beschriebene "Widerspruch".
Gruß
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