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Was tun wenn der Chef nicht Zahlt ?

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    #31
    In dem Thread wurde eigentlich alles wichtige gesagt.

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      #32
      Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
      Na guck mal einer an, das wusste ich nicht- Die informatoon das man nach einem 3 monatigen Lohn/Gehaltsverzug ohne eine Sperrfrist kündigen kann war mir gänzlich unbekannt und ist wirklich nützlich. Danke
      Dies ist nicht gesetzlich geregelt, aber eigentlich geht jeder Sachbearbeiter beim Amt darauf ein. Ist, wie gesagt, nur eine Faustregel. Also immer vorher mit dem zsutändigen Sachbearbeiter abklären. Und ganz ehrlich: Arbeitslosengeld I ist besser als gar kein Geld oder unregelmäßiges Einkommen.
      Ja denken Kann man sich das Wort Insovenzverschleppung im Gespräch mit dem Chef würde ich aber tunlichst davon abraten es ohne stichhaltigen Beweis zu benutzen, es kann schwere rechltiche Konsequenzen haben.
      Wer auf längere Zeit nicht zahlen kann, ist Insolvent. Punkt. Ich habe nicht gesagt, dass man dies überall rumposaunen sollte. Nur sollte dies bei Überlegungen, die eigene Zukunft betreffend, eine Rolle spielen. Der Chef kann noch so lieb und nett sein und Versprechungen zu den Zahlungen machen. Das ist alles nichts Wert, wenn du irgendwann mit leeren Händen darstehst.
      Ja ebenso ein wertvoller Hinweis - das habe ich geprüft die Abgaben werden laut Gehatsabrechnung und Jahres-endabrechnung geleistet. Jedoch scheint es Probleme zu geben den Urlaub sowie den Feiertagsausgleich ordungsgemäß zu listen. Auch gibt es probleme mit der Pünklichkeit der Abrechnungen.
      Was auf deiner Abrechnung steht ist irrelevant, die schreibt der Chef oder sein Steuerberater nämlich selber. Wichtig ist, was von dem Geld woanders ankommt. Du brauchst dir zwar um nichtbezahlte Krankenkassenbeiträge etc. keine Sorgen machen (da bist du selbst aus dem Schneider), wenn aber noch andere VWL-Leistungen von deinem Gehalt abgehen, dann schon. Die Versicherungen wollen das fehlende Geld nämlich hinterher von dir. Das musst du dann zwar nicht zahlen, aber das hat dann natürlich erhebliche Einbußen oder eine Kündigung der Versicherung zur Folge.

      Je eher du da wegkommst, desto besser. Denn auch wenn du nach Rechtstreitigkeiten irgendwann deinen Lohn erfolgreich eingeklagt hast: Wenn dein Chef nichts hat, bekommst du trotzdem nichts.
      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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        #33
        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
        Dies ist nicht gesetzlich geregelt, aber eigentlich geht jeder Sachbearbeiter beim Amt darauf ein. Ist, wie gesagt, nur eine Faustregel. Also immer vorher mit dem zsutändigen Sachbearbeiter abklären. Und ganz ehrlich: Arbeitslosengeld I ist besser als gar kein Geld oder unregelmäßiges Einkommen.

        Wer auf längere Zeit nicht zahlen kann, ist Insolvent. Punkt. Ich habe nicht gesagt, dass man dies überall rumposaunen sollte. Nur sollte dies bei Überlegungen, die eigene Zukunft betreffend, eine Rolle spielen. Der Chef kann noch so lieb und nett sein und Versprechungen zu den Zahlungen machen. Das ist alles nichts Wert, wenn du irgendwann mit leeren Händen darstehst.
        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
        Je eher du da wegkommst, desto besser. Denn auch wenn du nach Rechtstreitigkeiten irgendwann deinen Lohn erfolgreich eingeklagt hast: Wenn dein Chef nichts hat, bekommst du trotzdem nichts.
        Nach härterem Druk des Verbundes und direkter schriftlicher und mündlicher Klagedrohung soll nun der verbliebene Lohn in Baar bezahlt werden.
        Ich bin gespannt ob ich ihn mir Tatsächlich, die Tage abholen kann.
        Jedoch werde ich diesen Betrieb auch bei geleisteter Zahlung verlassen, da ich keinerlei Garantie habe in wie weit die vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Zukunft geleistet werden und ich zudem noch das ein oder andere bessere Angebot habe.

        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
        Was auf deiner Abrechnung steht ist irrelevant, die schreibt der Chef oder sein Steuerberater nämlich selber. Wichtig ist, was von dem Geld woanders ankommt. Du brauchst dir zwar um nichtbezahlte Krankenkassenbeiträge etc. keine Sorgen machen (da bist du selbst aus dem Schneider), wenn aber noch andere VWL-Leistungen von deinem Gehalt abgehen, dann schon. Die Versicherungen wollen das fehlende Geld nämlich hinterher von dir. Das musst du dann zwar nicht zahlen, aber das hat dann natürlich erhebliche Einbußen oder eine Kündigung der Versicherung zur Folge.
        Glülicherweise ist es nicht der Fall ,dass ich Vermögenswirksame Leistungen in Kooperation mit meinem Arbeitgeber leiste. In größeren, strukturierteteren Betrieben gibt es aber solche Vereinbarungen und ja gesetzt dem Falle das die in einem Zusatzvertrag aufgefürhten Abgaben von Seiten des Arbeitgebers nicht bezahlt werden so kann dies zum erlischen der Leistung führen.

        Danke nochmal für die vielen Meinungen und Antworten Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.

        LG Infinitas ( Das war der 1000ste post )
        Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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          #34
          Ich wäre bei Barzahlungen vorsichtig. Evtl. versucht er, das Geld an den Büchern vorbeizuschummeln um so zu verhindern, dass eine Klage deinerseits die Insolvenz aufdeckt. Außerdem kannst Du nicht sicher sein, dass auch der Arbeitgeberanteil abgeführt wurde.

          LG
          Whyme
          "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
          -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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            #35
            Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
            Ich wäre bei Barzahlungen vorsichtig. Evtl. versucht er, das Geld an den Büchern vorbeizuschummeln um so zu verhindern, dass eine Klage deinerseits die Insolvenz aufdeckt. Außerdem kannst Du nicht sicher sein, dass auch der Arbeitgeberanteil abgeführt wurde.

            LG
            Whyme
            Kann ich nur unterschreiben! Da wäre ich verdammt vorsichtig. Ich habe mal für ein Unternehmen gearbeitet, bei dem sowas üblich war. Hinterher kam raus, dass man mehr oder weniger schwarz angestellt war und somit hatte man hinterher keine Rechtsmittel mehr zur Hand und noch dazu selbst Beweispflicht nichts von diesen Betrügerreien gewusst zu haben!

            Also vorsicht!

            Kommentar


              #36
              Gehalt in Bar auszahlen? O, so beginnt jeder gute Bankrott.
              Also im Ernst, das ist schon alles sehr seltsam. :/

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                #37
                Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                Ich wäre bei Barzahlungen vorsichtig. Evtl. versucht er, das Geld an den Büchern vorbeizuschummeln um so zu verhindern, dass eine Klage deinerseits die Insolvenz aufdeckt. Außerdem kannst Du nicht sicher sein, dass auch der Arbeitgeberanteil abgeführt wurde.

                LG
                Whyme
                Zitat von Aquila82 Beitrag anzeigen
                Kann ich nur unterschreiben! Da wäre ich verdammt vorsichtig. Ich habe mal für ein Unternehmen gearbeitet, bei dem sowas üblich war. Hinterher kam raus, dass man mehr oder weniger schwarz angestellt war und somit hatte man hinterher keine Rechtsmittel mehr zur Hand und noch dazu selbst Beweispflicht nichts von diesen Betrügerreien gewusst zu haben!

                Also vorsicht!
                Ich habe nun meinen Arbeitgeber gewechselt und freue mich die Saison über und eventell darüber hinaus in einem anderen Haus Tätig zusein.

                Naja schwarz war ich sicherlich nicht angestellt jedoch wird es eine Prüfung der Sachlage bezüglich der Abrechnungen und Abgaben mit dem Auscheiden aus dem Betrieb geben.
                Die letzte Abrechnung beispielsweise hat sich nur auf ein paar hundert Euro bezogen.
                Im Gespräch sollte ich dan von Seiten meines ehemaligen Arbeitgebers doch bitte auf meine Abrechnungen sehen, die in der Tat inkorrekt sind. - nebenbei erwäht hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Geld aber endlich die fehlenden Abrechungen gesehen.
                Hiebei geht es allerdings primär um Feiertagsausgleiche und Ansprüche auf Resturlaub die ich selbsverstädlich bei Ausscheiden aus dem Betrieb geltend mache.

                Das einzig efektive Mittlel war eine Direkte münliche (vorweg gingen natürlich einige schriftliche) Klagedrohung ferner habe ich mir gleichzeitig herausgenommen diese Abrechnung als nicht Ernzunehmend anzusehen. Im Gespräch hies es dan" Sollten sie diese Abrechnung ernst meinen , so werde ich sofort eine Rechtvollmacht bezüglich einer Klage gegen Sie unterschreiben und binnen 24 stunden die Klage einreichen". Wäre dahingehend ein Nein gekommen, hätte ich den Raum umgehend mit dem Hinweis, dass ich jetzt gehen werde befor ich mein gutes Benehmen vergesse, verlassen und dementsprechend meine Drohung in die Tat umgesetzt.
                Der geforderte Betrag wurde jedoch auf Heller und Pfennig via Auzahlquittung bezaht, ein Nein war nicht zu vernehmen , so bleibt mir also nur dem Berieb Alles Gute zu wünschen und auf die korrektur meiner letzten Abrechnungen zu pochen.

                Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                Gehalt in Bar auszahlen? O, so beginnt jeder gute Bankrott.
                Also im Ernst, das ist schon alles sehr seltsam. :/
                Ja allerdings sind solche situatione im Gastronomiegewebe keine Seltenheit, selten ist jedoch dass über einen so weiten Zeitraum kein Lohn bezahlt wird - seltsam finde ich das auch.

                LG Infinitas
                Zuletzt geändert von Infinitas; 17.04.2012, 21:27.
                Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                  #38
                  Zitat von Lord Rover Beitrag anzeigen
                  Kann es sein, dass Du ganz insgeheim ein Duckmäuser bist, der Angst hat, dem Chef auf die Pfoten zu latschen? Du lässt Dich seit drei Monaten wie ein Depp hinhalten und Dein Chef freut sich über den doofen Infinitas, der gerne aus dem Privatvermögen vorfinanziert, während Dein Chef sich ins Fäustchen lacht.

                  Wie hier bereits mehrfach erwähnt, geh zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, ich ergoogle Dir gerne welche in Deiner Stadt und der wird schon das entsprechende in die Wege leiten.

                  Mal ganz ehrlich, wer mir Geld schuldet, bei dem zieh ich auf kurz oder lang die Daumenschrauben an. Da sind mir dann Freundschaft oder Verbundenheit oder dem sein Ruf schlichtweg egal.

                  Niemand sagt, Du sollst im vollbesetzten Lokal rumbrüllen, Dein Chef solle doch mal bitte die Lohnanmahnung vor aller Augen abzeichnen. Sowas macht man im Büro. Und wenn der Chef "nicht da" sein sollte, hat er immer noch einen Stellvertreter oder jemand, der bevollmächtigt ist, seine Interessen bei Abwesenheit zu vertreten. Wenn dieser es versäumt oder für nicht notwendig erachtet, es weiter zu leiten, dann ist das nicht Dein Problem.

                  Und wenn er Dir schon mit Klageandrohung käme wegen Rufmord, das wäre wohl kaum haltbar. Denn was ist an einem Fakt (Lohnschulden) Rufmord oder Rufschädigung? Da würd ich doch eher sagen, der Chef hat eh seinen Ruf in der Branche weg, denn ich würde vermuten, dass solche Typen generell nicht die tüchtigsten Geschäftsleute sind. Daher hätte ich auch keine Angst, dass andere Arbeitgeber mich ablehnen würden.
                  Yeah - gute Ansage. So ist es und nicht anders. Klartext reden - wenns nicht bringt - handeln!!!

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                    #39
                    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                    Ja ich habe bereits mehrfach über die Jahre hinweg mit ihm über diese Thematik diskukiert allerdings folgen die Ratenzahlungen keineswegs in den abgestimmten Kriterien und belaufen sich derzeit weit unterhalb der Deckung meiner Monatlichen Fixkosten und beziehen sich auf den Lonhn von vor 4 Monaten. -auf Deutsch man wird hingehalten.

                    Edit.Wobei ich vor Vertragsbeginn bzw. vor Einstellung im Gespräch vorab meine Sicht der Dinge bezüglich pünklicher Gehatzahlung mündlich unterstrichen habe. Die ca 5 Jahre alte Gesprächsnotiz ist noch gut erhalten.
                    Zwischenzeitlich belaufen sich diese Diskussionen auf den neuesten stand der Technik. Ich rate ihm sich eine Spaarkassenapp für sein Iphone zuszulegen. Damit kann man den vollen Lohn binnen 24 stunden überweisen.
                    Und das lässt Du dir gefallen? Da hat dein Boss aber ein williges Opfer gefunden, mit dem er machen kann, was er will.

                    Ab zum Anwalt. Wegen Gehaltszahlungen sind Fristen einzuhalten, sonst kriegst du gar nichts mehr.

                    Vorschuss von mindestens einem Monatsgehalt binnen 3 Tagen fordern.

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                      #40
                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Und das lässt Du dir gefallen? Da hat dein Boss aber ein williges Opfer gefunden, mit dem er machen kann, was er will.

                      Ab zum Anwalt. Wegen Gehaltszahlungen sind Fristen einzuhalten, sonst kriegst du gar nichts mehr.

                      Vorschuss von mindestens einem Monatsgehalt binnen 3 Tagen fordern.
                      Ich hab schon mehrfach gesagt dass ich mich über genauere Diskusionsinhallte nur wenig auslassen werde und zu Loard rovers post habe ich auch etwas geschrieben. LMAO. Fordern kannst du nur dass was Recht ist- klar und sachlich und Direkt. Also bitte die Posts Ganz auch lesen und eventuell etwas Branchengefühl hinzugeben. Denn kommt der Verbund kurz Gewerkschaft befindet dich die "Geschichte" bereits im Jurischtischen Feld.
                      Zuletzt geändert von Infinitas; 18.04.2012, 18:35.
                      Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                        #41
                        Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                        Ich hab schon mehrfach gesagt dass ich mich über genauere Diskusionsinhallte nur wenig auslassen werde und zu Loard rovers post habe ich auch etwas geschrieben. LMAO. Fordern kannst du nur dass was Recht ist- klar und sachlich und Direkt. Also bitte die Posts Ganz auch lesen und eventuell etwas Branchengefühl hinzugeben. Denn kommt der Verbund kurz Gewerkschaft befindet dich die "Geschichte" bereits im Jurischtischen Feld.
                        Es schreibt sich Lord Rover , nicht Loard Rover!

                        Dein Statement halte ich für stark überzogen, dass eine Einmischung einer Gewerkschaft einen juristischen Akt darstelle. Gewerkschaften sind kein Organ der Justiz. Sie dienen lediglich der überbetrieblichen Wahrung und Durchsetzung Deiner Arbeitnehmerinteressen. Es mag sein, dass das Hinzuziehen der Gewerkschaft mit einem bereits gefassten Entschluss, juristisch vorzugehen einhergeht. Aber zu sagen, mit Anbahnung des Kontakts zur Gewrkschaft bei innerbetrieblichen Missständen sei man schon auf juristischem Felde, das halte ich für sehr weit hergeholt.

                        Und ich finde es amüsant, wie Du Bethany Rhade´s Statement, welches ich wiederum inhaltlich teile, damit erwiderst, es sei eben branchenüblich, sich auf Jahre hinweg für dumm verkaufen zu lassen und erst dann sich zur Wehr zu setzen, wenn man nix mehr zu Beissen im Hause hat. Denn meiner Meinung nach steht es keinem Unternehmer zu, egal, welcher Branche sein Betrieb angehört, seine Angestellten über einen langen Zeitraum um ihr Gehalt zu prellen. Für mich ist das schon fast betrügerisches Kalkül.

                        Nebenbei bemerkt lesen sich Deine Beiträge sehr mühsam. Ein bisschen mehr Zeit und weniger Tipp- und Ausdrucksfehler würden schon einiges erleichtern.
                        Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

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                          #42
                          Zitat von Lord Rover Beitrag anzeigen
                          Es schreibt sich Lord Rover , nicht Loard Rover!

                          Dein Statement halte ich für stark überzogen, dass eine Einmischung einer Gewerkschaft einen juristischen Akt darstelle. Gewerkschaften sind kein Organ der Justiz. Sie dienen lediglich der überbetrieblichen Wahrung und Durchsetzung Deiner Arbeitnehmerinteressen. Es mag sein, dass das Hinzuziehen der Gewerkschaft mit einem bereits gefassten Entschluss, juristisch vorzugehen einhergeht. Aber zu sagen, mit Anbahnung des Kontakts zur Gewrkschaft bei innerbetrieblichen Missständen sei man schon auf juristischem Felde, das halte ich für sehr weit hergeholt.

                          Und ich finde es amüsant, wie Du Bethany Rhade´s Statement, welches ich wiederum inhaltlich teile, damit erwiderst, es sei eben branchenüblich, sich auf Jahre hinweg für dumm verkaufen zu lassen und erst dann sich zur Wehr zu setzen, wenn man nix mehr zu Beissen im Hause hat. Denn meiner Meinung nach steht es keinem Unternehmer zu, egal, welcher Branche sein Betrieb angehört, seine Angestellten über einen langen Zeitraum um ihr Gehalt zu prellen. Für mich ist das schon fast betrügerisches Kalkül.

                          Nebenbei bemerkt lesen sich Deine Beiträge sehr mühsam. Ein bisschen mehr Zeit und weniger Tipp- und Ausdrucksfehler würden schon einiges erleichtern.
                          Naja Lord Rover wenn du mir einfach Dinge unterstellst wie das ich ein Duckmäuser wäre muss ich das schon in rechte Licht rücken ! Es hat niemand behauptet das es Branchenüblich ist sich über Jahre hinweg für dumm verkaufen zu lassen.

                          Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft beinhaltet zumindest in meiner einen Arbeitnehmerrechtsschutz und wird schriftlich mit der Option eines Fachanwaltes oder mit Gerichtlichen Sanktionen gedroht so ist es auf deutsch gesagt kurz vor 12, im übertragenen Sinne auf juristische Folgen für den Arbeitgeber..

                          Auch hat niemand behauptet das ich mich nicht zur Wehr setze, so verkennst du offensichtlich das was ich schreibe oder du übertreibst einfach ein "bisschen" in Deiner Interpretation.

                          Kurzum - Ich konnte einen Laaaaaaaaangen Rechtschtreit - worauf die obige Methode heraus gelaufen wäre - abwenden und mein ex Chef hat seine schulden auf heller und Pfennig an mich Bezahlt.


                          Ich hoffe du kannst nun etwas besser lesen.


                          lg infinitas
                          Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                            #43
                            Auch von mir noch der Tipp (wenn auch etwas spät, da vorher nicht gesehen): Bewirb dich anderweitig, deine guten Referenzen werden dir sicher schnell einen guten Job einbringen. Danach klage das ausstehende Gehalt ein. Deinem neuen Chef kannst du das dann, wenn es sich rumspricht, immer noch so sagen.

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                              #44
                              Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                              Auch von mir noch der Tipp (wenn auch etwas spät, da vorher nicht gesehen): Bewirb dich anderweitig, deine guten Referenzen werden dir sicher schnell einen guten Job einbringen. Danach klage das ausstehende Gehalt ein. Deinem neuen Chef kannst du das dann, wenn es sich rumspricht, immer noch so sagen.
                              Ja ich habe recht schnell eine neue Aufgabe in der selben Branche gefunden und übe diesen seit ca 4 Wochen auch aus.
                              Es ist zwar nicht das optimale Berufliche Ergebnis für mich, da es sich um ein Saisongeschäft handelt. Jedoch ist es im guten Hause und ich bekomme meinen Lohn wesentlich pünktlicher.

                              Die Zahlungsmoral bei gewissen Unternehmen ist in meiner Branche ist bekannt von dieser Sicht aus gesehen muss ich ja nicht zwingend ein Geheimnis darum machen.
                              In den meisten Fällen wird jedoch bereits im Bewerbungsgespräch nach der Begründung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gefragt. Ein Personalchef erkennt vorgeschobene Begründungen- auch wenn Ehrlichkeit in dem Fall ein Risiko darstellt, ist sie immer noch besser als wenn der Gegenüber denkt da stimmt was nicht und eventuell eine falsche Schlussfolgerung zieht.


                              LG Infinitas
                              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                                #45
                                Ohjee wenn ich diese Thema so lese sträuben sich meine nicht vorhandenen Nackenhaare in die Höhe.

                                Inzwischen habe ich gelernt das es in der Gastronomie auch andere Arbeitgeber gibt und mache auch endlich seit geraumer Zeit eine Umschulung in diesem Bereich zu einem drittel mehr Lohn als ich Damals "verdient" habe. ( was ansich schon verrückt ist, wenn man genauer darüber nachdenkt).
                                Auch ist die Damalige "Zwischenlösung" für eine Saison ist eine gute Erfahrung Wert gewesen. Den Betrieb gibt es in dieser Form leider nicht mehr.

                                Ich bin mit der gesamten Erfahrung jedoch zufrieden und profitiere heute noch von der Quintessenz der damaligen Situation und auch aus der Erfahrung von darauf folgenden Situationen.

                                Alles in allem ist es immer ein langer steiniger aber lohnenswerter Weg, der nicht zwingend immer vor Gericht enden muss.


                                LG Infinitas
                                Zuletzt geändert von Infinitas; 08.06.2015, 08:17.
                                Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

                                Kommentar

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