Zitat von HMS Fearless
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Beim Arbeitsamt gilt so eine Faußtregel, dass man nach drei Monaten ohne Lohnzahlung selbst Kündigen kann ohne eine Sperrfrist zu bekommen. Aber bitte immer mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorher abstimmen.
@Threadersteller:
Bei Geld hört auch die Kollegilaität zum Chef auf. Gerade nach drei Monaten. Das grenz IMO schon an Insolvenzverschleppung. Und da würde ich aufpassen, denn sollte es zu einer Insolvenz kommen, gibts nur drei Monate rückwirkend das so genannte Insolvenzgeld und der Rest muss eingeklagt werden. Und wo dann nichts ist, da ist auch nichts zu holen.
Wichtig ist nur: Der Lohn muss schriftlich (Einschreiben/Rückschein) angemahnt werden! Frist setzen etc.. Und bringt das nichts, ab zum Anwalt. Klage, notfalls Güterausgleich.
Und Tipp am Rande: Wenn der Lohn nicht gezahlt wird, dann wird auch meist keine anderen Abgaben wie Rentenversicherungen oder Krankenkassenbeiträge gezahlt. Sofern vllt. noch vermögensiwrksame Leistungen von deinem Gehalt abgehen, kannst du da irgendwann eine große Überraschung erleben.
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