Wenn die Frau die Alleinmieterin ist, kann sie einfach von ihrem Hausrecht gebrauch machen und dem Mann den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren. Wenn er sich nicht dran hält, begeht er Hausfriedensbruch und sie kann die Polizei rufen.
Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei eine sogenannte Wohnungsverweisung vornehmen. Derjenige, der die Gewalt ausgeübt hat, muss dann die Wohnung verlassen und darf für die folgenden 10 Tage nicht zurückehren. Das soll den Opfern die Möglichkeit geben, Möglichkeiten zu ergreifen sich von der gewalttätigen Person zu trennen. Diese Wohnungsverweisung gilt aber für alle Formen des Zusammenlebens und auch vollkommen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
LG
Whyme
Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei eine sogenannte Wohnungsverweisung vornehmen. Derjenige, der die Gewalt ausgeübt hat, muss dann die Wohnung verlassen und darf für die folgenden 10 Tage nicht zurückehren. Das soll den Opfern die Möglichkeit geben, Möglichkeiten zu ergreifen sich von der gewalttätigen Person zu trennen. Diese Wohnungsverweisung gilt aber für alle Formen des Zusammenlebens und auch vollkommen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
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