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Steuer auf Kinderlose?

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    Tatsächlich würden Verheiratete ohne Kinder dann mehr Steuern zahlen, das ist nicht abstreitbar. Sie würden allerdings nicht mehr Steuern zahlen als Nichtverheiratete ohne Kinder. Daher findet hier auch keine Benachteiligung von Kinderlosen statt.

    Deine Einwände zu den Problemen beim Splitting von nicht Verheirateten werden sehr schnell sehr irrelevant wenn man sich die Lohnsteuerklassen einmal genauer ansieht und feststellt, dass diese bereits Regelungen enthalten wie z.B. dauerhaft getrennte Eheleute behandelt werden. Man braucht diese tatsächlich nur auf Paare und nicht auf Ehepaare anwenden ohne gleich das ganze Steuersystem revolutionieren zu müssen. Es gibt zudem bereits Steuervorteile für Alleinerziehende. Die basieren nicht auf dem Splittingsystem, machen dabei also auch keine Probleme.

    Es wäre also tatsächlich relativ einfach, die von mir vorgeschlagenen Änderungen durchzuführen. Die Frage für mich ist einfach, wie man rechtfertigt, Leute steuerlich zubegünstigen nur weil sie einen bürgerlichen Vertrag miteinander geschlossen haben. Ein Ehepaar leistet erstmal per se nichts für die Gesellschaft was ein Paar ohne Trauschein nicht auch tut. Erst wenn Kinder dazukommen, hat die Beziehung eine höhere gesellschaftliche Relevanz und die steuerlich zu förden finde ich nicht verkehrt.

    LG
    Whyme
    "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
    -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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      Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
      Tatsächlich würden Verheiratete ohne Kinder dann mehr Steuern zahlen, das ist nicht abstreitbar. Sie würden allerdings nicht mehr Steuern zahlen als Nichtverheiratete ohne Kinder. Daher findet hier auch keine Benachteiligung von Kinderlosen statt.
      Es ist eine versteckte Steuererhöhung im Deckmäntelchen der Gerechtigkeit.

      Am Ende haben weniger Menschen Steuervorteile als vorher. Vorher alle Eheleute. Dann nur die Ehen oder faktische Ehen mit Kinder.

      Deine Einwände zu den Problemen beim Splitting von nicht Verheirateten werden sehr schnell sehr irrelevant wenn man sich die Lohnsteuerklassen einmal genauer ansieht und feststellt, dass diese bereits Regelungen enthalten wie z.B. dauerhaft getrennte Eheleute behandelt werden. Man braucht diese tatsächlich nur auf Paare und nicht auf Ehepaare anwenden ohne gleich das ganze Steuersystem revolutionieren zu müssen. Es gibt zudem bereits Steuervorteile für Alleinerziehende. Die basieren nicht auf dem Splittingsystem, machen dabei also auch keine Probleme.
      Die Lohnsteuer ist nur eine Abschlagsteuer. Von Bedeutung ist nur die Einkommensteuer.

      Da man diese Partnerschaft, die du "Paar" nennst, ebenfalls irgendwie fürs Finanzamt registrieren und überprüfbar machen müsste (am besten über Eintragung am Standesamt) wäre das faktisch ja eine Ehe. Du könntest höchstens ne Art Ehe-light basteln. Nur steuerliche Eintragung, bei Vorhandensein von Kindern, ohne sonstige zivilrechtliche Folgen. Aber irgendwas musst du eintragen lassen. Das Finanzamt glaubt dir nichts, wenn du es ihm nichts schwarz auf weiß gibst. Ansonsten hättest du ja ein Steuersparmodell geschaffen.

      Der Alleinerziehende muss belegen, dass er Alleinerziehend ist. Was i.d.R. nach dem Ausschlussverfahren möglich ist (nicht-verheiratet oder geschieden, verwittwet, allein mit dem Kind lebend). Der in Partnerschaft lebende muss seine Situation belegen - über einen bürgerlichen Vertrag.

      Es wäre also tatsächlich relativ einfach, die von mir vorgeschlagenen Änderungen durchzuführen. Die Frage für mich ist einfach, wie man rechtfertigt, Leute steuerlich zubegünstigen nur weil sie einen bürgerlichen Vertrag miteinander geschlossen haben. Ein Ehepaar leistet erstmal per se nichts für die Gesellschaft was ein Paar ohne Trauschein nicht auch tut. Erst wenn Kinder dazukommen, hat die Beziehung eine höhere gesellschaftliche Relevanz und die steuerlich zu förden finde ich nicht verkehrt.

      LG
      Whyme
      Weil die Ehepaare eine ökonomische Einheit bilden. Sie finanzieren ihr Häuschen gemeinsam, gehen gemeinsam Einkaufen,haben evtl sogar gemeinsame Konten. Viele Ausgaben sind nicht klar einer Person zuordenbar.
      Darum können sie sich vom Fiskus ebenfalls als Einheit behandeln lassen.



      PS: Ein nicht vom Familienstand sondern dem Kind abhängiger Steuervorteil gibt es ja schon und nennt sich Kinderfreibetrag. Darüberhinaus gibt es wie du gesagt hast für Alleinerziehende ja noch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag...
      Zuletzt geändert von newman; 06.06.2015, 13:19.

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        Auch ohne Trauschein bildet ein Paar, das zusammen lebt, eine ökonomische Einheit. Sie leben zusammen, bezahlen gemeinsam ihre Wohnung oder ihr Haus ab. Sie können sogar ein Gemeinschaftskonto haben.

        newman, wenn Du den Trauschein als Berechtigungsschein für besondere Begünstigungen ansiehst, dann ist das natürlich dein gutes Recht und ich respektiere das. Aber auf der objektiven Ebene hast Du noch nicht belegen können, dass sich Ehe und "wilde Ehe" in ihrer Struktur grundlegend unterscheiden. Alles, was Du angeführt hast, sind Unterschiede, die mit dem Trauschein kommen und lediglich Ausdruck des Willens sind, die Ehe gesondert zu fördern weil es der Wille des Gesetzgebers ist. Und das ist dann wieder kein Sachargument...

        LG
        Whyme
        "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
        -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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          Zitat von newman Beitrag anzeigen
          Am Ende haben weniger Menschen Steuervorteile als vorher. Vorher alle Eheleute. Dann nur die Ehen oder faktische Ehen mit Kinder.
          Das ist akzeptabel.



          Da man diese Partnerschaft, die du "Paar" nennst, ebenfalls irgendwie fürs Finanzamt registrieren und überprüfbar machen müsste (am besten über Eintragung am Standesamt) wäre das faktisch ja eine Ehe. Du könntest höchstens ne Art Ehe-light basteln. Nur steuerliche Eintragung, bei Vorhandensein von Kindern, ohne sonstige zivilrechtliche Folgen. Aber irgendwas musst du eintragen lassen. Das Finanzamt glaubt dir nichts, wenn du es ihm nichts schwarz auf weiß gibst.
          Was ist jetzt das Argument? Das diese bürokratische Hürde schwer zu bewältigen ist? Oder unzumutbar?



          PS: Ein nicht vom Familienstand sondern dem Kind abhängiger Steuervorteil gibt es ja schon und nennt sich Kinderfreibetrag. Darüberhinaus gibt es wie du gesagt hast für Alleinerziehende ja noch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag...
          Also geht es doch.

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            Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
            Auch ohne Trauschein bildet ein Paar, das zusammen lebt, eine ökonomische Einheit.
            Und das weiß das Finanzamt woher?
            Hab ich mit meinem Vermieter eine ökonomische Einheit gebildet, nur weil wir im gleichen Haus angemeldet waren?

            Ich muss doch durch irgendeinen Rechtakt signalisieren, dass ich mit der anderen Person eine Einheit bilden möchte.

            Wie man diesen zivilrechtlichen Rechtsakt nennt, ist mir doch schnurz.
            Ich hab gar nichts gegen die beschriebene Ehe-light.
            Aber dass man vom Staat erwartet der schüttet ohne rechtliche Grundlage Geld über mir aus ist doch reichlich naiv.

            Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigen
            Das ist akzeptabel
            Nein. Wenn der Fiskus mehr Geld braucht soll er das sagen und nicht über die Hintertür kommen.

            Es gibt genug Subventionen von Einzelgruppen, die man streichen könnte, warum beim einfachen Bürger anfangen?

            Was ist jetzt das Argument? Das diese bürokratische Hürde schwer zu bewältigen ist? Oder unzumutbar?
            Hier werden unterschiedliche steuerliche Konstrukte in einen Mixer geworfen. Äpfel und Birnen miteinander verglichen.

            Das Ehegattensplitting ist nicht geeignet, um damit Kinder zu fördern. Das ist nicht sein Ziel. Dafür gibt es andere, besser geeignete steuerliche Konstrukte.

            Also geht es doch.
            Ja. Und es auf diese Weise zu tun ist weit effizienter.

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              Es braucht keinen Rechtsakt um eine Partnerschaft zu verdeutlichen. Es reicht, die Frage nach dem Personenstand um die Möglichkeit "in einer Partnerschaft" zu erweitern und nicht nur die Optionen "ledig", "verheiratet", "in einer eingetragenen Partnerschaft" und, falls es relevant sein könnte "verwitwet" anzubieten.

              Die Unterscheidung zwischen WG und Zusammenleben wird übrigens schon bei einer anderen Sozialleistung getroffen: beim ALG II. Wenn man nicht alleine lebt, muss man auch nachweisen in welcher Beziehung man zu seinem Mitbewohner steht. Und wenn eine Paarbeziehung besteht, dann wird das Einkommen des anderen mit angerechnet weil die Beziehung, solange die besteht, impliziert, dass man mit versorgt wird und deswegen weniger Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Auch das funktioniert ganz ohne Rechtsakt...

              Und die einzigen, die erwarten dass man ohne rechtliche Grundlage Geld über ihnen ausschüttet, sind Leute die heiraten weil man dann weniger Steuern zahlen muss...

              LG
              Whyme
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                Wie Deutschland seine Geburtenrate steigern kann

                Hier ist ein seriöser Artikel zum Thema:

                Demografie: Wie Deutschland seine Geburtenrate steigern kann - DIE WELT

                Kommentar


                  Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                  Aber auf der objektiven Ebene hast Du noch nicht belegen können, dass sich Ehe und "wilde Ehe" in ihrer Struktur grundlegend unterscheiden.
                  Die Ehe ist als Ausdruck langfristiger Bindung gedacht. Die Hürden für die Auflösung sind höher als bei einer Partnerschaft ohne Vertrag und es gibt Regeln, wie man sich dann zu verhalten hat. Bei einer wilden Partnerschaft kannst der eine Partner den anderen von heute auf morgen rauswerfen: Sachen vor die Tür gestellt, Schlösser ausgetauscht und das war es dann.
                  "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                    Bei einer wilden Partnerschaft kannst der eine Partner den anderen von heute auf morgen rauswerfen: Sachen vor die Tür gestellt, Schlösser ausgetauscht und das war es dann.
                    Ach so? MWn geht das - zumindest in D - schon lange nicht mehr so ohne weiteres, erst recht nicht bei Wohngemeinschaften, die schon recht lange dauern.

                    Kommentar


                      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                      Ach so? MWn geht das - zumindest in D - schon lange nicht mehr so ohne weiteres, erst recht nicht bei Wohngemeinschaften, die schon recht lange dauern.
                      Im Zweifel steht der unterlegene Partner in der Beweislast und muss belegen können, dass es überhaupt etwas gemeinsames gab. Falls es keinen Mietvertrag mit beiden Namen darauf und/oder kein gemeinsames Konto gibt, dann wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen.
                      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                        Gerade habe ich Lust mal wieder was provokantes zu Schreiben.
                        Vor einiger Zeit habe ich mal einem Bekannten gesagt, dass man doch am besten mal die Wehrpflicht wieder aktivieren sollte und dann natürlich auch für Frauen.
                        Da sagte er: "Ja aber die Frauen würden sich dem Dienst entziehen durch Schwangerschaft..."
                        Da war ich kurz davor zu sagen: Na dann haben wir ja den positiven Effekt, dass die Geburtenrate gesteigert ist.

                        So weit meine provokative EInlassung.

                        Zum Thema als solches: Ich wäre bereit ein paar Cent "Kindersoli" pro Monat abzugeben.

                        Was ich aber sehr ablehne dass ist so eine Haltung von manchen "Kinderreichen Prolls" die sich darauf was einbilden dass sie Kinder haben und alle anderen sind dann die "bösen dekadenten Kinderlosen".

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                          Der Trauschein sichert nur das Ansprüche bestehen. Er sichert niemanden dagegen ab, nach Hause zu kommen und die Koffer vor der Tür und ein ausgewechseltes Schloss vorzufinden. Und nur weil man sich um die Ansprüche nicht streiten muss, heißt das noch lange nicht, dass der andere auch zahlt...
                          "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                          -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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                            Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                            Der Trauschein sichert nur das Ansprüche bestehen. Er sichert niemanden dagegen ab, nach Hause zu kommen und die Koffer vor der Tür und ein ausgewechseltes Schloss vorzufinden. Und nur weil man sich um die Ansprüche nicht streiten muss, heißt das noch lange nicht, dass der andere auch zahlt...
                            Ehrlich gesagt ist es heute in Kreisen junger Männer ein großes Thema ob man überhaupt heiraten soll, weil es auf einen Schlag viele Nachteile haben kann.

                            In früheren Jahrhunderten war es ja so, dass dann alle abgesichert waren. Die Kinder galten als ehelich usw.

                            Heute ist es aber oft von Nachteil verheiratet zu sein, wenn ein Problem auftaucht.

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                              Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
                              Heute ist es aber oft von Nachteil verheiratet zu sein, wenn ein Problem auftaucht.
                              Das hängt ganz davon ab, von welcher Seite man es betrachtet.

                              Bei dem heute so oft praktizierten "Bäumchen-wechsel-dich" in den Partnerschaften werden allerdings Kinder leider oft als Ballast gesehen. Ohne Kinder ist es einfacher, sich ohne Folgen und ohne Verpflichtungen aus dem Staub zu machen. Dies ist nach meiner Ansicht einer der wichtigsten Gründe, warum so viele Paare auf Kinder verzichten.
                              "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                                Ach so? MWn geht das - zumindest in D - schon lange nicht mehr so ohne weiteres, erst recht nicht bei Wohngemeinschaften, die schon recht lange dauern.
                                Wenn die Wohnung nur auf die Frau gemeldet ist, genügt es völlig, wenn die Frau behauptet, der Mann habe sie geschlagen. Den Rest regelt dann erstmal die Polizei; der Mann kommt nicht mehr in die Wohnung.
                                Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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