Zitat von Taanae
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Wie gesagt: Einzelfall, im schlimmsten Fall vom Anwalt prüfen lassen. Der allerwichtigste Punkt ist aber, ob die Staatsanghörigkeit ggf. schon geändert wurde - denn mit deutschen Ausweispapieren herrscht auf jeden Fall Anrecht auf Aufstockung - und ob schon ein Wohnsitz in Deutschland gemeldet wurde: wer als Italienerin offizielll in Italien wohnt, kriegt natürlich in Deutschland nix. Und auch wenn diese beiden Punkte völlig logisch erscheinen, gibt's im ersten Fall immer wieder Ämter, die die Einbürgerung "übersehen" und genauso immer wieder ausländische eben-nicht-Mitbürger, die trotzdem einen Antrag probieren.
Danach entscheidet dann im Einzelfall:
- Wie lange schon in Deutschland? (hatte Ace schon gefragt)
- Unter welchen Umständen nach Deutschland gekommen?
- Schon mal - wenn auch nur kurz weil Job gleich wieder weg - einbezahlt in die Sozialsysteme? (hatte xanrof schon gefragt)
- Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt (aktiv und nachweislich auf der Suche nach einem "echten" Job und damit resultierender Selbstversorgung)
Ohne diese Info kann hier nicht geholfen werden.
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