Zitat von Thebe
Und vor dem Sozialgericht gilt immer im Zweifel für den Leistungsempfänger. Solange das Amt seine Sanktionsgründe im Nachhinein nicht mehr belegen kann, hat es schon Pech gehabt. Und ich habe auch keinen Zweifel, dass man Verbesserungen am Sozialsystem vornehmen muss. Aber diese Verschwörungstheorien von Bethany sind so einfach nur völliger Unfug.
Alle über einen Kamm zu scheren ist falsch, das stimmt, nur ist es wie so vieles im Leben, Negatives merkt man sich ehr als positives.
@Bethany: Kannst oder willst du mir deine Belege nicht vorlegen? Du hast gesagt, dass die Sozialämter und Jobcenter Anweisung haben, auch widerrechtlich zu sanktionieren. Wo bleibt dafür der Beleg? Ich frag jetzt übrigens nicht erst zum ersten Mal.
Außerdem bist du mir immer noch eine Antwort schuldig, warum man alle Sachbearbeiter im Bereich SGBII über ein und den selben Kamm scheren darf!
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