Zitat von Achilles
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Es geht um die Praxis von Jobcentern, die weigern normale Krankmeldung an zu erkennen.
ausgestellt durch Hausärzte zu akzeptieren.
Leider wissen das viele Mitarbeiter des z.B JC Augsburg/Würzburg das nicht oder wollen es nicht wissen.
Die verlagen dann Bettlägrigskeitbescheinigungen, die nicht gibt.
Eine Fachaufsichtbeschwerde beim Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit
und eine entsprechende Klage beim Sozialgericht wirken da Wunder.
Solche Probleme gibts seit 2005, da kann man inzwischen von System sprechen.
Daß für jeden Arbeitslose durchziehen, verursacht Unmengen an Bürokratie/Kosten,
aber anderes gehts halt nicht.
Wenn ich für die Aussage: "Akteneinsicht gibts nicht, haben wir noch nie gemacht",
jeder mal nur ein 1 Cent bekomme würde...
Eigentlich sollte jeder ALGII-Empfänger ständig einen Zeugen oder mehrere dabei haben
und im ständigen Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht stehen.
Vom JC Würzburg gabs einen Bericht für den Stadtrat, im dem detailliert berichet wurde,
welcher Teil der Zielvorgaben mit der Agentur für Arbeit erfüllt wurden.
Offiziel wurde immer geleugnet, das es solche Zielvereinbarung gebe und damit keine
entsprechende Bonus-Zahlung für die Leiter des jeweiligen JobCenter.
Holger Grünwedel, noch Stadtrat der Linken hat das Papier dann veröffentlicht.
Wenn das Jobcenter ein Verfahren beim Sozialgericht verliert, zahlen die keine Gerichtskosten
und dürfen das Geld nachzahlen. (ohne Zinsen).
Da die Jobcenter wirklich schlecht arbeiten, oft nach der Devise, Hauptsache Geld einsparen,
verlieren die beim Sozialgericht sehr oft.
Manche Jobcenter weigern auch dann, das Geld auszuzahlen, da hilft nur Gerichtsvollzieher
beauftragen, Ist zum Glück sehr selten.
Zitat von Ace Azzameen
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also erfüllt man die Zielvorgaben mit allen Mitteln.
Bei schweren Datenschutzverstößen durch JC-Mitarbeiter z.B JC München
werden die entsprechende Mitarbeiter nur versetzt.
Zu wenige Arbeitlose bestrafen, ist dagegen ein Grund für Kündigung/nicht Verlängerung
des Vertrages.
Ich würde an deiner Stelle mal mit Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Sozialrecht/Hartz IV Beratern,
Sozialrichter oder betroffenen reden.
Die Demos vor Jobcentern, damit man eine Eingangsbestätigung für abgegebene Unterlagen bekommt,
werden bestimmt zum Spaß organisiert, oder ?
Auch da gibts entspreche Antworten des Bundesministerium, daß Arbeitsanweisungen
Eingangsbestätigung für abgegebene Unterlagen zu verweigern nicht rechtens wären.
Gemacht wirds trotzdem.
Als Arbeitlose ist nach kurzer Zeit entweder abgehärtet, und reagiert genauso
unmenschlich wie die Gegenseite, oder man wird krank.
Daß die Aufstocker mehr schikaniert werden, und dann teilweise den Minijob aufgeben,
damit das Amt endlich Ruhe gibt und sie nur verwaltet, ist nur noch pervers.
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