Ich habe nach meinem Studium kurzzeitig Arbeitslosengeld II erhalten, da ich natürlich keinen Anspruch auf Alg I hatte. Damit war insofern auszukommen, als dass ich noch einen Nebenjob hatte. Das waren dann 100 Euro zusätzlich, ich glaube der Freibetrag liegt immer noch bei ca. 100 Euro. Man kann also auskommen aber große Sprünge kann man natürlich nicht machen.
Darum geht es ja auch. Durch harte Sanktion und dem Alg II Satz, soll dafür gesorgt werden, dass arbeitslose Menschen sich schneller einen Job suchen, was nach der "Hartz IV-Reform auch passierte ist.
Was die Rechten und Pflichte für Leistungsbezieher angeht, so wird immer wieder auf die Merkblaetter hingewiesen. Wer die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet, unterschreibt dafür, sich auch selbstständig zu informieren.
Was die Mitarbeiter in den JobCenter angeht, die meisten von denen werden nur unzureichend geschult, und der Betreuungschluessel ist zu hoch. Mit anderen Worten, ein Vermittler betreut z.T. bis zu 500 Kunden.
Darum geht es ja auch. Durch harte Sanktion und dem Alg II Satz, soll dafür gesorgt werden, dass arbeitslose Menschen sich schneller einen Job suchen, was nach der "Hartz IV-Reform auch passierte ist.
Was die Rechten und Pflichte für Leistungsbezieher angeht, so wird immer wieder auf die Merkblaetter hingewiesen. Wer die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet, unterschreibt dafür, sich auch selbstständig zu informieren.
Was die Mitarbeiter in den JobCenter angeht, die meisten von denen werden nur unzureichend geschult, und der Betreuungschluessel ist zu hoch. Mit anderen Worten, ein Vermittler betreut z.T. bis zu 500 Kunden.
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