Soweit ich weiß darf die Unterschriftsverweigerung unter einer EGV seit 1.4.2011 nicht mehr sanktioniert werden. Hält die JCs aber trotzdem nicht von ab.
Eigentlich sollte ein Vertrag immer zwei Willenserklärungen voraussetzen. Wird hier leider auch ignoriert. Die wenigsten Elos haben die Chance, die EGV auszuhandeln. Wenn eine Unterschrift unter den Vertrag erzwungen wird durch Drohung beispielsweise, ist der Vertrag nichtig. Leider sehen das auch Sozialgericht-Richter immer öfter anders und entscheiden immer mehr pro Jobcenter.
Eigentlich sollte ein Vertrag immer zwei Willenserklärungen voraussetzen. Wird hier leider auch ignoriert. Die wenigsten Elos haben die Chance, die EGV auszuhandeln. Wenn eine Unterschrift unter den Vertrag erzwungen wird durch Drohung beispielsweise, ist der Vertrag nichtig. Leider sehen das auch Sozialgericht-Richter immer öfter anders und entscheiden immer mehr pro Jobcenter.
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