Das mit dem "Blödsinn" betraf einzig deinen Punkt, dass eine Sanktion "nur dann" erhoben wird, wenn der Betreute seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder aus eigener Entscheidung aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet und das „ohne eigenes Verschulden“.
Das sind eben nicht die einzigen Punkte, wo Sanktionen erhoben werden. Sie werden eben - leider - nicht selten durchaus ohne Eigenverschulden erhoben. Ob man dagegen vorgehen kann oder nicht, ist was anderes.
Sollten wir aneinander vorbei geredet haben, tuts mir leid.
Das sind eben nicht die einzigen Punkte, wo Sanktionen erhoben werden. Sie werden eben - leider - nicht selten durchaus ohne Eigenverschulden erhoben. Ob man dagegen vorgehen kann oder nicht, ist was anderes.
Sollten wir aneinander vorbei geredet haben, tuts mir leid.
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