Was hat denn bitte Einkommen von Kapitalvermögen mit dem privaten Häuschen zu tun? Da gerät manches Durcheinander. Was arthur meint ist vielleicht eine allgemeine Vermögensteuer?
Einkommen aus Kapitalvermögen wird in §20 EStG definiert als:
"Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben." Und so weiter und so fort.
Hier geht es um Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften, die beim Anteilseigner der Abgeltungssteuer unterworfen werden.
Erträge aus dem privaten Häuschen fallen unter §21 EStG "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nach Beschlusses des BVerfG derzeit nicht und wurde seither von keiner Regierung neu gestaltet, um die Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden. Substanzsteuern gibt es in Deutschland nur wenige und sind wie die Grundsteuer derzeit auch relativ bedeutungslos. Dazu wären in der Tat einige Hürden zu überwinden. Unter anderem eine Gleichbehandlung der Vermögensarten müsste hergestellt werden, was damals bei Immobilien nicht existierte und zum Urteil des BVerfG führte. Darauf spielt arthur vermutlich an
Einkommen aus Kapitalvermögen wird in §20 EStG definiert als:
"Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben." Und so weiter und so fort.
Hier geht es um Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften, die beim Anteilseigner der Abgeltungssteuer unterworfen werden.
Erträge aus dem privaten Häuschen fallen unter §21 EStG "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nach Beschlusses des BVerfG derzeit nicht und wurde seither von keiner Regierung neu gestaltet, um die Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden. Substanzsteuern gibt es in Deutschland nur wenige und sind wie die Grundsteuer derzeit auch relativ bedeutungslos. Dazu wären in der Tat einige Hürden zu überwinden. Unter anderem eine Gleichbehandlung der Vermögensarten müsste hergestellt werden, was damals bei Immobilien nicht existierte und zum Urteil des BVerfG führte. Darauf spielt arthur vermutlich an
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