Zitat von Taanae
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Zitat von Taanae
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(8) Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Bei der Abrede hat der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut zu versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. [...]
Zitat von Skollo
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Zitat von Bethany Rhade
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Betrachtet man die Kehrseite, so stellt es sich so dar, dass [nach meiner derzeitigen Berufstätigkeit] eine auffällige Minderheit von Erwerbslosen ihre Probleme selbst verschulden. Diese fallen besonders auf, ihre Akten sind besonders dick, so dass auch dies die Wahrnehmung verzerren kann.
Es kommt tatsächlich ab und zu vor, dass Kunden im Flur sitzen, die man riechen kann, weil sie einfach stinken. Manchmal einmal im Monat, manchmal einmal im Quartal. Anbetracht der Zahl der Kunden sind diese Leute sicher nicht repräsentativ, doch sie hinterlassen einen negativen Eindruck.
Umgekehrt gilt dies auch für unfreundliche und unfaire Sachbearbeiter in den Jobcentern. Wenn man an solche gerät, hat man als Erwerbsloser in der Tat Pech gehabt und dies ist natürlich ungerecht. Aber im Regelfall gilt: Wie man im Wald reinschreit, halt es auch wieder heraus. (Jedenfalls nach meiner subjektiven Erfahrung.)
Zitat von Bethany Rhade
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In meinem Jobcenter ist es üblich, bei gewissen Kunden die Bescheide per PZU zuzusenden. Dieser Beweis wird vor Gerichten anerkannt.
Aber ich nehme mal an, Du sprichst vom normalen Postweg. Dann ist ganz klar das Jobcenter im unrecht und handelt fachlich falsch.
Also ehrlich, so langsam zweifle ich an die Fachkompetenz so gewisser Jobcenter in unserem Land und dabei bin ich da nun wirklich nicht der Experte par excellence, aber dies ist einfaches Verwaltungsrecht und dazu braucht man keine 2. Angestelltenprüfung.
Zitat von Bethany Rhade
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Aber um ehrlich zu sein, weiß ich nun nicht, wo hier die Grenzen liegen. Nach meinem bescheidenem Rechtsempfinden würde ich mich am BGB und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung orientieren. Demnach gilt nach meinem Gedächnis eine Unterschreitung des üblichen Tariflohnes um 30% und mehr als Wucher.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Lohnforderung von 30% und mehr über den orts- und branchenüblichen Lohn ebenfalls als Wucher gilt. Wucher ist rechtswidrig und ich könnte mir vorstellen, dass dies tatsächlich ein Grund sein könnte, um einen Erwerbslosen zu sanktionieren. Aber ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn ich bin keine Intregationsfachkraft.
Außerdem vermute ich mal, dass Du keinen Fall im Sinn hast, indem der Bewerber einen Lohn von 30% über den Tariflohn forderte; denn wer macht den sowas?
Wenn er eine realistische Lohnvorstellung äußerte, dann scheint sich mir die IFK, die den Bewerber sanktionierte, doch - gelinde gesagt - auf rechtlich äußerst "dünnem Eis" zu bewegen.
Zitat von Bethany Rhade
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Also, ich sage es ja nur ungern - aber im Verwaltungs-Chaos können schon mal Papiere verloren gehen. Manchmal werden sogar Ersatzakten angelegt, weil die Originalakten unauffindbar sind.
Zitat von Bethany Rhade
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Zitat von Bethany Rhade
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ZITATE-ONLINE.DE +++ Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich <b style="color:white;background-color:#00aa00">kotzen</b> <b style="color:white;background-color:#886800">möchte</b>. ... (Zitate: Sprüche / Allgemein)
Zitat von TimeGypsy
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