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Ist Hartz IV zu niedrig?

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    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    @Halman

    Es ist doch möglich, dass die Miete grundsätzlich an den Vermieter gezahlt wird, so dass das Konto geringere Beträge aufweist.
    Ja, das wäre möglich. Obwohl mir dies irgendwie zu einfach erscheint, um so sein Einkommen gem. Konto-Eingang zu mindern. Da muss doch ein Haken sein. Allerdings bin ich hier nun ehrlich überfragt.

    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Außerdem kann man doch mehrere P-Konten laufen haben, um die Eingänge zu splitten.
    Dies ist laut §850k Abs. 8 ZPO rechtwidrig:
    (8) Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Bei der Abrede hat der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut zu versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. [...]
    Quelle § 850k ZPO Pfändungsschutzkonto - dejure.org


    Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
    Hallo Halman,

    besten Dank für Deine Recherche und Ausführung...
    gerne

    Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
    Eine Bank könnte ggf. die Einrichtung eines neuen Kontos als P-Konto verweigern, doch bei Sparkassen ist das weniger wahrscheinlich ... und wenn doch, dann empfehle ich die Einrichtung eines normalen Kontos. Sobald das Konto läuft, geht man zur Bank und lässt es kostenfrei in ein P-Konto umwandeln ... das kann bzw. darf dann nicht abgelehnt werden!

    LG Skollo
    Ja, das wäre eine Möglichkeit.


    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Wer immer noch glaubt, Sanktionen seien gerechtfertigt, sollte mal auf Erwerbslosen Foren surfen und schauen, wie verzweifelt die Leute dort sind, weil ihnen alles genommen wird, obwohl sie gar nichts verbrochen haben.
    Nun, ich war ja selber mal erwebslos, daher will ich nicht in Abrede stellen, das da was drann ist. Allerdings sind diese Foren wohl kaum als neutrale Informationsquellen einzustufen. Zumal in solchen Foren natürlich die Problemfälle - und zweifelslos auch die Fehler seitens der Jobcenter - im "Konzentrat" präsentiert werden. Dies sind nach meiner Beobachtung aber nicht die Regelfälle, allerdings beruht meine Erfahrung auf subjektive, regionale Beobachtung. Daher kann ich hier sicher kein repräsentatives Erfahrungsbild präsentieren.

    Betrachtet man die Kehrseite, so stellt es sich so dar, dass [nach meiner derzeitigen Berufstätigkeit] eine auffällige Minderheit von Erwerbslosen ihre Probleme selbst verschulden. Diese fallen besonders auf, ihre Akten sind besonders dick, so dass auch dies die Wahrnehmung verzerren kann.
    Es kommt tatsächlich ab und zu vor, dass Kunden im Flur sitzen, die man riechen kann, weil sie einfach stinken. Manchmal einmal im Monat, manchmal einmal im Quartal. Anbetracht der Zahl der Kunden sind diese Leute sicher nicht repräsentativ, doch sie hinterlassen einen negativen Eindruck.

    Umgekehrt gilt dies auch für unfreundliche und unfaire Sachbearbeiter in den Jobcentern. Wenn man an solche gerät, hat man als Erwerbsloser in der Tat Pech gehabt und dies ist natürlich ungerecht. Aber im Regelfall gilt: Wie man im Wald reinschreit, halt es auch wieder heraus. (Jedenfalls nach meiner subjektiven Erfahrung.)

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Da wird sanktioniert, weil Terminladungen zu spät ankamen. Der Elo ist nicht dran Schuld, wenn die Vorladung erst einen Tag nach dem Termin ankommt. Es wird trotzdem sanktioniert.
    Dies ist rechtwidrig. Die Behörde muss nachweisen, dass der schriftliche Verwaltungsakt (der Bescheid) dem Empfänger zugegangen ist.

    In meinem Jobcenter ist es üblich, bei gewissen Kunden die Bescheide per PZU zuzusenden. Dieser Beweis wird vor Gerichten anerkannt.

    Aber ich nehme mal an, Du sprichst vom normalen Postweg. Dann ist ganz klar das Jobcenter im unrecht und handelt fachlich falsch.

    Also ehrlich, so langsam zweifle ich an die Fachkompetenz so gewisser Jobcenter in unserem Land und dabei bin ich da nun wirklich nicht der Experte par excellence, aber dies ist einfaches Verwaltungsrecht und dazu braucht man keine 2. Angestelltenprüfung.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Es wird sanktioniert, wenn der Elo auf Fragen eines Arbeitgebers z.b. nach Gehalt seinen Gehaltswunsch angibt und der Sachbearbeiter der Meinung ist, dies wäre zu hoch angesetzt und eine Gehaltsforderung gewesen ohne Verhandlungsbasis.
    Das ist ja nun auch sehr gewagt. Okay, wenn die Gehaltsforderung Wucher ist und offenkundig geäußert wurde, um eine Einstellung zu verhindern, aber dazu müsste man schon eine unverschämt hohe Gehaltsforderung stellen.

    Aber um ehrlich zu sein, weiß ich nun nicht, wo hier die Grenzen liegen. Nach meinem bescheidenem Rechtsempfinden würde ich mich am BGB und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung orientieren. Demnach gilt nach meinem Gedächnis eine Unterschreitung des üblichen Tariflohnes um 30% und mehr als Wucher.

    Ich könnte mir vorstellen, dass eine Lohnforderung von 30% und mehr über den orts- und branchenüblichen Lohn ebenfalls als Wucher gilt. Wucher ist rechtswidrig und ich könnte mir vorstellen, dass dies tatsächlich ein Grund sein könnte, um einen Erwerbslosen zu sanktionieren. Aber ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn ich bin keine Intregationsfachkraft.

    Außerdem vermute ich mal, dass Du keinen Fall im Sinn hast, indem der Bewerber einen Lohn von 30% über den Tariflohn forderte; denn wer macht den sowas?
    Wenn er eine realistische Lohnvorstellung äußerte, dann scheint sich mir die IFK, die den Bewerber sanktionierte, doch - gelinde gesagt - auf rechtlich äußerst "dünnem Eis" zu bewegen.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Sanktionen werden ausgesprochen, weil angeblich geforderte Materialien nicht hergereicht wurden. Obwohl der Arbeitslose eine Bescheinigung hat, dass sie abgegeben wurden.
    In solchen Fällen hilft wohl nur noch ein Anwalt.

    Also, ich sage es ja nur ungern - aber im Verwaltungs-Chaos können schon mal Papiere verloren gehen. Manchmal werden sogar Ersatzakten angelegt, weil die Originalakten unauffindbar sind.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Drohungen werden verhängt, weil angebliche Guthaben wegen Nebenkostenabrechnung angefallen sind, obwohl der Schrieb von einem ganz anderen Arbeitslosen ist und in der falschen Akte landete und die Bearbeiter zu blöde sind, nochmal auf den Absender zu schauen.
    Nun, dann wurde der Vorgang in die falsche Akte geheftet und zwar von so einem Typen wie mich. Aber da Du die Sache ja erzählst, scheint es ja rausgekommen zu sein. Wenn so eine Akte dann zum Sozialgericht geht und dem Richter dieses auffällt, ist es wirklich sehr peinlich für das betreffende Jobcenter. Da wurde einfach die dienstliche Sorgfaltspflicht verletzt. Wie peinlich.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Arbeitslose werden wie Vieh auf Zeitarbeitsfirmen Märkte getrieben und bekommen Sanktionen, wenn sie sich nicht in deren Bewerberpool aufnehmen lassen. (Es liegt kein konkretes Stellenangebot vor.)
    Die Zeitarbeitsfirmen schossen ja dank der Hartz I "Pilze" aus den Boden und ruinierten so unseren Arbeitsmarkt wie Unkraut. Dies nennt man dan Reform. Und schon wieder kommt mir der Spruch von Max Liebermann in dem Sinn, den ich hier schon zweimal gebrauchte.
    ZITATE-ONLINE.DE +++ Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich <b style="color:white;background-color:#00aa00">kotzen</b> <b style="color:white;background-color:#886800">möchte</b>. ... (Zitate: Sprüche / Allgemein)


    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    Zum Glück muß ich mich nun erstmal nimmer bewerben.
    Da freue ich mich für Dich.

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      Zitat von Halman Beitrag anzeigen
      Da freue ich mich für Dich.
      Na ob das so zum Freuen ist, wenn auch das Jobcenter endlich mal merkt, dass es hier einfach keine geeigneten Stellen gibt?
      Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

      Kommentar


        Zitat von Halman Beitrag anzeigen
        Dies ist laut §850k Abs. 8 ZPO rechtwidrig:

        Quelle § 850k ZPO Pfändungsschutzkonto - dejure.org
        Sicherlich darf man nur ein P-Konto unterhalten pro Person, aber bei einer Bedarfsgemeinschaft etc. gibt es ja mehrere Personen, oder?
        "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

        Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

        Kommentar


          Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
          Na ob das so zum Freuen ist, wenn auch das Jobcenter endlich mal merkt, dass es hier einfach keine geeigneten Stellen gibt?
          Oh, da hatte ich Dich wohl missverstanden. Ich dachte, dass Du eine Tätigkeit in Ausssicht hattest. Oder habe ich es falsch in Erinnerung?

          Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
          Sicherlich darf man nur ein P-Konto unterhalten pro Person, aber bei einer Bedarfsgemeinschaft etc. gibt es ja mehrere Personen, oder?
          Da habe ich ja schon wieder nicht aufgepasst. Ja, ein P-Konto pro natürlicher Person.

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            Hartz4

            Ich finde auch,um sich gesund ernähren zu können muss der Satz einfach angehoben werden.Da Obst und Gemüsepreise ständig steigen und man sich als Vegetarisch Ernährender Harz4 Empfänger sowieso zum sparen gezwungen ist sollte da schon mehr drin sein.

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              Nun, die Bundesregierung hat beschlossen, den Regelsatz um 8,- € zu erhöhen. Damit stehen Leistungsberechtigen von ALG II ab 01. Januar 2013 382,- € [zuzüglich angemessener Unterkunfskosten] zur Verfügung.

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                Oh, 8,-€ mehr? So viel?

                Hm, der Beschluss wird mehr gekostet haben als die Erhöhung.
                Aber da kann ich mir ja endlich ein paar Schuhe kaufen.
                "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

                Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

                Kommentar


                  Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
                  Aber da kann ich mir ja endlich ein paar Schuhe kaufen.
                  Sag das nicht so laut, das glaubt sonst noch jemand .

                  Zu dieser "Erhöhung" äußerten sich nämlich "Experten" (<- mein persönliches Unwort des Jahrens) dahingehend, dass diese Steigerung prozentual betrachtet höher sei, als Löhne und Gehälter in den letzten Jahren gestiegen sind.
                  Und somit wurde wieder einmal ein Stachel gesetzt und gaaaanz subtil gegen Hartz 4-Empfänger gehetzt .
                  Pluto for Planet!

                  Kommentar


                    Zitat von Hana Soline Beitrag anzeigen
                    Sag das nicht so laut, das glaubt sonst noch jemand .
                    ach mist...


                    Man, mir ists eh schon peinlich, dass ich morgen nen Termin habe, zu dem ich in Sicherheitsschuhen muß. Bei meinen "normalen" Schuhen hat sich die Sohle gelöst und es ist einfach verdammt schwer, günstige neue Schuhe zu finden, die länger als ne Woche halten. (Waren das noch Zeiten, als ich mir eccos leisten konnte. Teuer, aber dafür haben die auch jahrelang gehalten.)
                    Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                      Zitat von Halman Beitrag anzeigen
                      Nun, die Bundesregierung hat beschlossen, den Regelsatz um 8,- € zu erhöhen. Damit stehen Leistungsberechtigen von ALG II ab 01. Januar 2013 382,- € [zuzüglich angemessener Unterkunfskosten] zur Verfügung.
                      Ach Gottchen.

                      Strom wird 2 x im Jahr teurer
                      Lebensmittel werden teurer
                      Fahrkarten werden teurer
                      Porto wird teurer

                      Die 8 Euro werden aufgefressen und es reicht immer noch nicht für alles Lebensnotwendige (und damit meine ich keine Handys).

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                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Strom wird 2 x im Jahr teurer
                        Lebensmittel werden teurer
                        Fahrkarten werden teurer
                        Porto wird teurer
                        na genau deshalb bekommen wir doch die 8 Euro mehr...
                        Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

                        Kommentar


                          Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                          na genau deshalb bekommen wir doch die 8 Euro mehr...
                          Weil es ja auch dafür reicht, um all diese Erhöhungen aufzufangen...

                          Kommentar


                            na aber selbstverständlich.

                            Du willst doch wohl nicht sagen, dass die Politiker nicht wissen, wieviel Geld wir für sowas brauchen?
                            Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

                            Kommentar


                              Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                              Du willst doch wohl nicht sagen, dass die Politiker nicht wissen, wieviel Geld wir für sowas brauchen?
                              Genau, sie sind schließlich die "Experten". Ab 01.01.2013 bekommen ALG II-Empfänger 27 Cent pro Tag mehr. Die in ein Sparschwein und auf die Schuhe freuen.
                              Die Inflation, die Bethany Rhade ansprach, kann dann weggelächelt werden.

                              Zumal ja gewisse "Experten" (wie Hana Soline bemerkte) feststellten, dass diese Erhöhung eigentlich viel zu hoch sei. Denn die Ungerechtigkeit, durch das Sinken der Kaufkraft, betrifft Arbeitenehmer prozentual noch stärker. (Dass dabei unterschlagen wird, dass ALG II die Grundsicherung und somit das Existenzminimum darstellt und hier natürlich jeder Einschnitt in der Kaufkraft viel mehr wehtut, versteht sich von selbst. Eine differenzierte Betrachtung eignet sich eben nicht für manipulativen Populismus. Frei nach dem Motte: Bild Dir deine Meinung - ganz einfach die, die Dir erzählt wird.)

                              Kommentar


                                8 Euro Erhöhung? Wow, wie "üppig"...

                                Tja, auch 382 Euro sind doch, selbst wenn ich keine Miete zu zahlen habe (weil die vom Amt gezahlt wird) relativ eng bemessen.

                                Rechnen wir doch mal: als Alleinstehender brauche ich zur Ernährung und für den normalen Haushaltsquatsch ca. 40 Euro pro Woche (und das geht, so habe ich selbst lang genug gelebt). Bei 4 Wochen im Monat bin ich damit schon alleine auf 160 Euro.
                                Davon habe ich noch keine Kleidung gekauft, keinen Strom gezahlt (ca. 30 Euro im Monat Abschlag), kein einziges Telefonat geführt (20 € monatlich).
                                GEZ entfällt so weit ich weis.
                                Bis hierhin bleibt also (ohne Kleidung) 172 € über.
                                Davon soll nun also: Bewerbungskosten (pro Bewerbungsmappe rechne ich mal einen Großbrief von 1,45 €, 10 die Woche weil vom Amt wegen Pflicht = 14,50 €/Woche) 58 € pro Monat vorgestreckt werden. Ich muss mich entweder nur zu Fuß bewegen oder benötige ein Monatsticket (ist meist am günstigsten). Je nach Stadt/Bezirk/Kreis bleibt da nicht viel über. Möglich ist es aber bis zu diesem Punkt erst einmal grundsätzlich damit sein Leben zu fristen.

                                Mich würde mal interessieren, was eigentlich das Amt tatsächlich übernimmt und was nicht. Kann das mal bitte Jemand erläutern?
                                Gregory DeLouise
                                kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
                                --------------------------------------------------------------
                                "Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid." - Albert Einstein

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