Yup und oftmals kommt nicht mal vorher eine Anhörung. Entweder kommt die gar nicht und es wird gleich eingestellt oder sie kommt nach der Leistungseinstellung. In der Hoffnung, dass viele nicht klagen. Was leider auch nur der kleine Teil tut, nämlich für seine Rechte kämpfen. Momentan dauern Rechtsstreite vor dem Sozialgericht 2 Jahre und mehr.
Und die geforderten Fantasiebescheinigungen wegen AU sind Atteste, die teuer sind. Kosten werden natürlich nicht übernommen und dann darf der Elo neben den 10 Euro Praxisgebühr nochmal 10-20 Euro für ein Attest ausgeben, damit der Jobcenter Mitarbeiter seine Fantasiebescheinigung bekommt.
Wenn ich schon höre "nur 37 Euro" Sanktion für 3 Monate (sind immerhin über 100 Euro insg.) - das kann nur von jemandem kommen, der nicht mit dem Regelsatz auskommen muss und dann nicht weiß, wie er seine Rechnungen und Essen bezahlen kann.
Bei 100 % Sanktionen wird oftmals nicht mal drauf hingewiesen, dass man dann nicht mehr krankenversichert ist, wenn man keine Lebensmittelgutscheine beantragt bzw. dass man diese überhaupt beantragt.
Übrigens liegen Sanktionen immer im Ermessensspielraum. Aber natürlich ist es besser für einen Sachbearbeiter, wenn er sanktionieren kann, weil der Elo z.B. nicht wusste, dass er überhaupt am ... antraben muss, weil die Einladung entweder erst einen Tag später kommt oder gar nicht. Geht genug bei der DP AG verloren. Und dann hagelt es knallhart Sanktion. Obwohl der Sachbearbeiter nachweisen muss, dass dem Elo die Einladung überhaupt rechtzeitig zugegangen ist.
Am geilsten finde ich auch immer die Drohungen in den Briefen und den Begriff "Einladung". Es muss rechtlich heißen Vorladung, denn zu dieser muss ein Alg II Bezieher kommen.
Eine Internetbekanntschaft von mir hat jetzt was lustiges bekommen: Eine Vorladung zu einer Zeitarbeitsfirmen Massenveranstaltung (Viehmarkt) - mit 30 %iger Sanktionsandrohung, weil gleichzeitig ein Vermittlungs"vorschlag" unterbreitet wurde.
Soll ich noch mehr erzählen, was da mit Leuten gemacht wird, die sowieso schon vom Existenzminimum leben?
Ich gebe Time Gypsy recht, dass es da Jobcenter gab, die trotz richterlicher Entscheidung die Zahlung nicht getätigt haben. Es gab sogar einen Fall, da hat jemand den Gerichtsvollzieher dem Jobcenter vorbeigeschickt.
Und die geforderten Fantasiebescheinigungen wegen AU sind Atteste, die teuer sind. Kosten werden natürlich nicht übernommen und dann darf der Elo neben den 10 Euro Praxisgebühr nochmal 10-20 Euro für ein Attest ausgeben, damit der Jobcenter Mitarbeiter seine Fantasiebescheinigung bekommt.
Wenn ich schon höre "nur 37 Euro" Sanktion für 3 Monate (sind immerhin über 100 Euro insg.) - das kann nur von jemandem kommen, der nicht mit dem Regelsatz auskommen muss und dann nicht weiß, wie er seine Rechnungen und Essen bezahlen kann.
Bei 100 % Sanktionen wird oftmals nicht mal drauf hingewiesen, dass man dann nicht mehr krankenversichert ist, wenn man keine Lebensmittelgutscheine beantragt bzw. dass man diese überhaupt beantragt.
Übrigens liegen Sanktionen immer im Ermessensspielraum. Aber natürlich ist es besser für einen Sachbearbeiter, wenn er sanktionieren kann, weil der Elo z.B. nicht wusste, dass er überhaupt am ... antraben muss, weil die Einladung entweder erst einen Tag später kommt oder gar nicht. Geht genug bei der DP AG verloren. Und dann hagelt es knallhart Sanktion. Obwohl der Sachbearbeiter nachweisen muss, dass dem Elo die Einladung überhaupt rechtzeitig zugegangen ist.
Am geilsten finde ich auch immer die Drohungen in den Briefen und den Begriff "Einladung". Es muss rechtlich heißen Vorladung, denn zu dieser muss ein Alg II Bezieher kommen.
Eine Internetbekanntschaft von mir hat jetzt was lustiges bekommen: Eine Vorladung zu einer Zeitarbeitsfirmen Massenveranstaltung (Viehmarkt) - mit 30 %iger Sanktionsandrohung, weil gleichzeitig ein Vermittlungs"vorschlag" unterbreitet wurde.
Soll ich noch mehr erzählen, was da mit Leuten gemacht wird, die sowieso schon vom Existenzminimum leben?
Ich gebe Time Gypsy recht, dass es da Jobcenter gab, die trotz richterlicher Entscheidung die Zahlung nicht getätigt haben. Es gab sogar einen Fall, da hat jemand den Gerichtsvollzieher dem Jobcenter vorbeigeschickt.
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