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Ist Hartz IV zu niedrig?

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    Yup und oftmals kommt nicht mal vorher eine Anhörung. Entweder kommt die gar nicht und es wird gleich eingestellt oder sie kommt nach der Leistungseinstellung. In der Hoffnung, dass viele nicht klagen. Was leider auch nur der kleine Teil tut, nämlich für seine Rechte kämpfen. Momentan dauern Rechtsstreite vor dem Sozialgericht 2 Jahre und mehr.

    Und die geforderten Fantasiebescheinigungen wegen AU sind Atteste, die teuer sind. Kosten werden natürlich nicht übernommen und dann darf der Elo neben den 10 Euro Praxisgebühr nochmal 10-20 Euro für ein Attest ausgeben, damit der Jobcenter Mitarbeiter seine Fantasiebescheinigung bekommt.

    Wenn ich schon höre "nur 37 Euro" Sanktion für 3 Monate (sind immerhin über 100 Euro insg.) - das kann nur von jemandem kommen, der nicht mit dem Regelsatz auskommen muss und dann nicht weiß, wie er seine Rechnungen und Essen bezahlen kann.

    Bei 100 % Sanktionen wird oftmals nicht mal drauf hingewiesen, dass man dann nicht mehr krankenversichert ist, wenn man keine Lebensmittelgutscheine beantragt bzw. dass man diese überhaupt beantragt.

    Übrigens liegen Sanktionen immer im Ermessensspielraum. Aber natürlich ist es besser für einen Sachbearbeiter, wenn er sanktionieren kann, weil der Elo z.B. nicht wusste, dass er überhaupt am ... antraben muss, weil die Einladung entweder erst einen Tag später kommt oder gar nicht. Geht genug bei der DP AG verloren. Und dann hagelt es knallhart Sanktion. Obwohl der Sachbearbeiter nachweisen muss, dass dem Elo die Einladung überhaupt rechtzeitig zugegangen ist.

    Am geilsten finde ich auch immer die Drohungen in den Briefen und den Begriff "Einladung". Es muss rechtlich heißen Vorladung, denn zu dieser muss ein Alg II Bezieher kommen.

    Eine Internetbekanntschaft von mir hat jetzt was lustiges bekommen: Eine Vorladung zu einer Zeitarbeitsfirmen Massenveranstaltung (Viehmarkt) - mit 30 %iger Sanktionsandrohung, weil gleichzeitig ein Vermittlungs"vorschlag" unterbreitet wurde.

    Soll ich noch mehr erzählen, was da mit Leuten gemacht wird, die sowieso schon vom Existenzminimum leben?

    Ich gebe Time Gypsy recht, dass es da Jobcenter gab, die trotz richterlicher Entscheidung die Zahlung nicht getätigt haben. Es gab sogar einen Fall, da hat jemand den Gerichtsvollzieher dem Jobcenter vorbeigeschickt.

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      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
      Ich gebe Time Gypsy recht, dass es da Jobcenter gab, die trotz richterlicher Entscheidung die Zahlung nicht getätigt haben. Es gab sogar einen Fall, da hat jemand den Gerichtsvollzieher dem Jobcenter vorbeigeschickt.
      Habe zu dem Thema einen interessanten Bericht gefunden:

      Vollstreckung gegen JobCenter aus einstweiliger Anordnung innerhalb eines Monats betreiben
      „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
      (Albert Einstein)

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        Geht arbeiten und beschwert euch nicht über den ALG 2 Satz. ALG 2 ist keine Dauerlösung,kapiert das endlich. In Amerika würde man euch auslachen.

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          Zitat von Admiral Paris Beitrag anzeigen
          Geht arbeiten und beschwert euch nicht über den ALG 2 Satz. ALG 2 ist keine Dauerlösung,kapiert das endlich.
          Und die Arbeitsplätze liegen einfach so auf der Straße rum, ja?
          Wen möchtest du denn hier mit deiner Stammtisch-Rhetorik überzeugen?
          „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
          (Albert Einstein)

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            Zitat von Admiral Paris Beitrag anzeigen
            Geht arbeiten und beschwert euch nicht über den ALG 2 Satz. ALG 2 ist keine Dauerlösung,kapiert das endlich. In Amerika würde man euch auslachen.
            Dann schaffe Arbeitsplätze, wo die Leute von leben können oder generell welche, wo die Leute Geld verdienen und die keine Drückerjobs, Callcenter Outbound oder ZAF Helferstellen sind.

            Dein Getröte ist ja nicht zum Aushalten.

            Wie willste 3.000.000+ Arbeitslose in 500.000 offene Stellen unterbringen? (Falls diese Stellen überhaupt existieren und nicht nur für Zeitarbeitsfirmen zum Stellenpool auffüllen dienen.)

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              Ach, lass ihn doch.

              Wobei ich gerade nicht weiß, ob man mit ihm Mitleid haben soll oder sich für ihn freuen soll, dass er so viel Arbeit hat, dass er nichtmal Zeit findet, ein bisschen in diesem Thread zu lesen. Denn sonst hätte er gemerkt, was fürn Schwachsinn er da irgendwelchen andern nachplappert.
              Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                Hallo zusammen,

                ob Schwachsinn oder nicht ... hm ... ist mangelnde Bildung und mangelnde Lebenserfahrung Schwachsinn? Ich denke nicht!

                Vielmehr sollte man solche Diskussions-"Partner" sachlich korrekt aufklären und Ihnen helfen, zu einer sozialverträglicheren Meinungsbildung zu finden.

                Einen Teil des bisher Geschriebenen möchte ich noch einmal zusammenfassen und ggf. korrekt wiedergeben:

                Der Pfändungssatz, wie an derer Stelle mit unter 1000 Euro erwähnt, liegt tatsächlich bei 1029,99 und steigert sich je nach Einkommen und Familienstand nebst Kinder, sofern vorhanden.

                Hartz-4-Leistungen sind seit 2012 grundsätzlich pfändbar, Schutz gibt es daher nur noch mit einem P-Konto das monatlich bei 8 Euro liegt (z.B. Sparkassen).

                Der Regelsatz ist genau ausgetüftelt und beinhaltet jeglichen Bedarf. Allerdings ist der Bedarf zu niedrig angesetzt, nicht der Hartz-4-Satz. Denn wäre der Bedarf korrekt angesetzt, ergäbe sch daraus zwangsläufig auch ein höherer Regelsatz. Dass davon wöchentlich 50 Euro für Ernährung übrig sein sollen ist ein Gerücht. Dass man sich davon auch noch gesund ernähren können soll, ebenfalls.

                Was Sanktionen anbelangt, so kann man feststellen, dass diese menschenrechtlich äußerst bedenklich sind! Viele Androhungen und Durchführungen von Sanktionen beruhen auf Verletzung der Grundrechte.

                Kennt man die Hintergründe der Sanktionspraxis, dann wird einem schlecht! Denn meistens beruhen diese nicht weil der Leistungsempfänger etwas ablehnte, sondern weil solche Situationen von Jobcenter-Mitarbeitern nicht selten provoziert werden. Der Hintergrund ... die MA bekommen die Auflage Einsparungen vorzunehmen ... was manche wohl etwas falsch verstehen und übereifrig umsetzen. Da man aber bei Hartz 4 grundsätzlich gar nicht sparen kann, wählt man eben das Mittel der Sanktionen.

                Bei Dauer-Leistungsempfängern führt dies nicht selten zu stressbedingten Erkrankungen. Da ist mit Ernährung nichts mehr zu machen ... nicht für dieses Geld!

                Lg Skollo

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                  Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                  ob Schwachsinn oder nicht ... hm ... ist mangelnde Bildung und mangelnde Lebenserfahrung Schwachsinn? Ich denke nicht!

                  Vielmehr sollte man solche Diskussions-"Partner" sachlich korrekt aufklären und Ihnen helfen, zu einer sozialverträglicheren Meinungsbildung zu finden.

                  Nun ja, es steht halt schon einiges in den hiesigen Threads zum Thema. Man braucht glaub ich nur ein bisschen zu lesen, um zu sehen, dass hier die wenigsten froh darüber sind Hartz IV zu bekommen und wohl kaum wer nicht versucht, da wieder rauszukommen.

                  Nach dem x-ten, der halt mit so nem Spruch kommt "Geht arbeiten und beschwert euch nicht über den ALG 2 Satz." vergeht mir einfach langsam die Lust, zum x-ten Mal zu erklären, wie es wirklich ausschaut. Steht ja schließlich alles im Thread schon drin.
                  Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                    Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                    Hartz-4-Leistungen sind seit 2012 grundsätzlich pfändbar, Schutz gibt es daher nur noch mit einem P-Konto das monatlich bei 8 Euro liegt (z.B. Sparkassen).
                    Einige Banken verhalten sich den Betroffenen gegenüber jedoch unkooperativ, was dazu führt, dass in einigen Fällen die Betroffenen zum Amt gehen müssen, um eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.

                    Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                    Kennt man die Hintergründe der Sanktionspraxis, dann wird einem schlecht! Denn meistens beruhen diese nicht weil der Leistungsempfänger etwas ablehnte, sondern weil solche Situationen von Jobcenter-Mitarbeitern nicht selten provoziert werden. Der Hintergrund ... die MA bekommen die Auflage Einsparungen vorzunehmen ... was manche wohl etwas falsch verstehen und übereifrig umsetzen. Da man aber bei Hartz 4 grundsätzlich gar nicht sparen kann, wählt man eben das Mittel der Sanktionen.
                    Darf ich fragen, woher dein „Hintergrundwissen“ stammt?

                    Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                    Bei Dauer-Leistungsempfängern führt dies nicht selten zu stressbedingten Erkrankungen.
                    Stressbedingte Erkrankungen sind auch bei den Jobcenter-Mitarbeitern nicht selten. Der (verständliche!) Druck, den die Leistungsempfänger auf die Mitarbeiter ausüben, ist mit Sicherheit nicht von Pappe. In unserem Jobcenter – und da kenne ich einige Mitarbeiter persönlich – ist seit Jahren eine relativ hohe Personalfluktuation zu beobachten.
                    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                    (Albert Einstein)

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                      Trotzdem kann man, in gewissem Rahmen versteht sich, die eigene Toleranzgrenze höher schrauben, denn nicht jeder ist gebildet genug um sich adäquat mit solchen Themen auseinandersetzen zu können.

                      Man darf nicht vergessen, dass auch Sozialhilfeempfänger kräftig Steuern mit zahlen ... den Wenigsten ist das jedoch bewusst.

                      Wenn ich nicht irre, sind weniger als 5% der in Deutschland lebenden Personen auch Hartz-4-Empfänger. Weit weniger Menschen sitzen in Gefängnissen. Doch Letztere kosten ein Vielfaches eines H4-Empfängers.

                      So erübrigt sich doch, sich über jemanden aufzuregen, der gar nicht weiß was Hartz 4 ist und auch keine Vorstellung davon hat.

                      Immerhin leben Strafgefangene meist menschenwürdiger als so mancher H4-Empfänger und arbeiten gehen kann auch nur der, der eine Arbeit bekommt.

                      Dass genug Arbeit da sei ist eine gewollte Falschdarstellung aus den Kreisen der Politiker und entbehrt jeglicher Realität. Doch diese Falschdarstellung nehmen solche Menschen über die Medien begierig auf, weil sie nicht willens oder in der Lage sind sich mit gesellschaftskritischen Fragen auseinanderzusetzen. Eben diese Leute sind dann auch das Kern-Problem, nicht die H4-Empfänger!

                      Vieles in der heutigen Zeit deutet ja darauf hin, dass es irgendwann in der Zukunft das so genannte BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) geben wird. Es ist vorstellbar und Geld dafür ist genug vorhanden. Das BGE dürfte dann auch höher liegen als Hartz 4. Vielleicht ist dann auch wieder eine gesündere Ernährung auch für diejenigen möglich, die es sich heute nicht leisten können.

                      lg Skollo

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                        Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                        Stressbedingte Erkrankungen sind auch bei den Jobcenter-Mitarbeitern nicht selten. Der (verständliche!) Druck, den die Leistungsempfänger auf die Mitarbeiter ausüben, ist mit Sicherheit nicht von Pappe. In unserem Jobcenter – und da kenne ich einige Mitarbeiter persönlich – ist seit Jahren eine relativ hohe Personalfluktuation zu beobachten.
                        Der Druck wird mitnichten von den Leistungsempfängern kommen, sondern von den Vorgesetzten. Wer nicht fleißig sanktioniert und andere unsinnige Maßnahmen umsetzt, wird halt ausgetauscht.
                        "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

                        Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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                          Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                          Einige Banken verhalten sich den Betroffenen gegenüber jedoch unkooperativ, was dazu führt, dass in einigen Fällen die Betroffenen zum Amt gehen müssen, um eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.
                          Sorry, aber was hat das Amt damit zu tun? Nichts! Ein P-Konto ist ein P-Konto und hat weder mit dem Amt zu tun, noch hat es damit zu tun woher man sein Geld bekommt. Es geht einzig und allein um den Geldeingang ... alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt wird, sofern eine Pfändung vorliegt, an den Gläubiger gezahlt. Liegt aktuell keine Pfändung vor, so kann man über sein Geld ganz normal verfügen, egal in welcher Höhe!

                          Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                          Darf ich fragen, woher dein „Hintergrundwissen“ stammt?
                          Nein! Nur so viel ... mein Wissen kommt weder aus der B1LD noch aus dem Internet!

                          Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                          Stressbedingte Erkrankungen sind auch bei den Jobcenter-Mitarbeitern nicht selten. Der (verständliche!) Druck, den die Leistungsempfänger auf die Mitarbeiter ausüben, ist mit Sicherheit nicht von Pappe. In unserem Jobcenter – und da kenne ich einige Mitarbeiter persönlich – ist seit Jahren eine relativ hohe Personalfluktuation zu beobachten.
                          Kenne ich anders ... die meisten Leistungsempfänger trauen sich nicht einmal den Mund aufzumachen, weil ihnen sonst sofort mit Sanktionen gedroht wird und, vor allem, weil sie ihre Grundrechte nicht kennen.

                          Stressbedingte Erkrankungen bei Jobcenter-MA sind anderer Natur. Meistens trifft es nämlich diejenigen, die noch ein wenig Gewissen haben und mit diesen Praktiken nicht konform gehen ... dann müssen sie um ihren Job bangen und vor allem darum, dass sie eines Tages vor ihren ehemaligen Kollegen sitzen...

                          lg Skollo

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                            Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                            Sorry, aber was hat das Amt damit zu tun? Nichts! Ein P-Konto ist ein P-Konto und hat weder mit dem Amt zu tun, noch hat es damit zu tun woher man sein Geld bekommt. Es geht einzig und allein um den Geldeingang ... alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt wird, sofern eine Pfändung vorliegt, an den Gläubiger gezahlt. Liegt aktuell keine Pfändung vor, so kann man über sein Geld ganz normal verfügen, egal in welcher Höhe!
                            Ich spreche von jenen Fällen, in denen eine Bescheinigung notwendig ist:

                            Reicht der Grundfreibetrag auf dem P-Konto (1028,89 Euro) nicht aus, weist der Schuldnerberater den Kunden auf die Notwendigkeit einer Bescheinigung durch eine geeignete Stelle (Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, Schuldnerberatungsstelle) oder durch das Vollstreckungsgericht (...) hin.
                            Quelle: Pfändungsschutz für Girokonten erlischt 2012

                            Mit diesen Bescheinigungs-Anträgen wird meine Dienststelle regelmäßig konfrontiert; einige Mitarbeiter mussten sogar eine Schulung zu dem Thema besuchen. Soviel dazu, was das Amt damit zu tun hat.

                            Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                            Kenne ich anders ... die meisten Leistungsempfänger trauen sich nicht einmal den Mund aufzumachen, weil ihnen sonst sofort mit Sanktionen gedroht wird und, vor allem, weil sie ihre Grundrechte nicht kennen.
                            Das mag sein. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet.

                            Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                            Stressbedingte Erkrankungen bei Jobcenter-MA sind anderer Natur. Meistens trifft es nämlich diejenigen, die noch ein wenig Gewissen haben und mit diesen Praktiken nicht konform gehen ... dann müssen sie um ihren Job bangen und vor allem darum, dass sie eines Tages vor ihren ehemaligen Kollegen sitzen...
                            Naja. Ich lasse das einfach mal so stehen. Ich hoffe wirklich, dass du weißt, wovon du redest.


                            .
                            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                            Achilles schrieb nach 20 Minuten und 28 Sekunden:

                            Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
                            Der Druck wird mitnichten von den Leistungsempfängern kommen, sondern von den Vorgesetzten. Wer nicht fleißig sanktioniert und andere unsinnige Maßnahmen umsetzt, wird halt ausgetauscht.
                            Der Druck kommt von allen Seiten. Dass besonders Vorgesetzte Druck auf ihre Mitarbeiter ausüben, ist nicht nur beim Jobcenter zu beobachten, sondern in allen anderen Bereichen ebenso. Damit möchte ich mich aber nicht vor diejenigen Vorgesetzen oder Mitarbeiter stellen, die wissentlich oder auf Anweisung ungerechtfertigte Sanktionen verhängen, denn das ist m.E. eine Form von Amtsmissbrauch.
                            Zuletzt geändert von Achilles; 22.09.2012, 23:21. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                            „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                            (Albert Einstein)

                            Kommentar


                              Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                              Ich spreche von jenen Fällen, in denen eine Bescheinigung notwendig ist:
                              Quelle: Pfändungsschutz für Girokonten erlischt 2012
                              Nein! Wenn Du ein P-Konto einrichten lässt, dann brauchst Du keine Bescheinigung! Wenn überhaupt, dann braucht man lediglich eine Bescheinigung über die Höhe des Pfändungsfreibetrages, wenn dieser vom Mindestbetrag abweicht. Mit H4 erreicht man diese Grenzen allerdings äußerst selten, sodass sich eine Bescheiniung erübrigt! Bitte genauer lesen was Caritas da etwas missverständlich zu Schrift brachte!

                              Früher konnte man das nur über die Gerichte erreichen. Im Gegenzug waren aber Sozialleistungen automatisch für einen Zeitraum von 14 Tagen geschützt.

                              Heute braucht es kein Gericht mehr, dafür sind aber die Sozialleistungen auch nicht mehr geschützt ... es sei denn, man hat ein P-Konto. Aber auch beim P-Konto muss man ein paar Kleinigkeiten berücksichtigen ... wer das nicht drauf hat, dem hilft auch keine Bescheinigung mehr.

                              Vielleicht solltest Du mal so eine Bescheinigung vorlegen, denn ich habe den Verdacht, dass Du von was ganz anderem sprichst und mit Missverständnissen kommen wir hier nicht weiter...

                              Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                              Mit diesen Bescheinigungs-Anträgen wird meine Dienststelle regelmäßig konfrontiert; einige Mitarbeiter mussten sogar eine Schulung zu dem Thema besuchen. Soviel dazu, was das Amt damit zu tun hat.
                              Ein Schulung wofür? Es gibt hierzu eine klare gesetzliche Regelung, zu der es keiner Schulung bedarf, es sei denn, man wäre unfähig diese zu lesen bzw. zu verstehen. Ich vermute einfach mal, dass hier entweder die Bankmitarbeiter keine Ahnung haben und das von Ihren Kunden verlangen oder, dass die Leistungsempfänger einem Irrtum unterliegen, weil sich die meisten in der Tat nicht auskennen.

                              Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                              Das mag sein. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet.
                              Riiichtiiich! Behauptet nicht, aber geschrieben!

                              Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
                              Naja. Ich lasse das einfach mal so stehen. Ich hoffe wirklich, dass du weißt, wovon du redest.
                              Hast Du schon mal einen Jobcenter-MA zittern sehen?
                              Die meisten kennen ja nicht einmal das SGBII richtig!
                              Ich weiß in der Tat wovon ich rede bzw. worüber ich schreibe!

                              lg Skollo
                              Zuletzt geändert von Skollo; 23.09.2012, 00:11.

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                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Wenn überhaupt, dann braucht man lediglich eine Bescheinigung über die Höhe des Pfändungsfreibetrages, wenn dieser vom Mindestbetrag abweicht.
                                Davon spreche ich die ganze Zeit. Diese Bescheinigungen stellt u.a. der Sozialleistungsträger („das Amt“) aus. Darauf bezog sich auch der zitierte Absatz.

                                Einige Banken verhalten sich nach meiner Erfahrung insofern unkooperativ, dass sie sich insgesamt wenig Mühe geben, sobald ein ALG II-Empfänger vor ihnen steht. Sie hätten auch die Möglichkeit, zu sagen: Komm her, ich richte dir Dies und Das ganz unbürokratisch ein. Aber nein, es ist ja viel einfacher, die Leute erst mal „zum Amt“ zu schicken, insbesondere für die Bescheinigungen, von denen ich sprach.

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Mit H4 erreicht man diese Grenzen allerdings äußerst selten, sodass sich eine Bescheiniung erübrigt!
                                ALG II-Bezieher, die entsprechende Bescheinigungen brauchen, haben wir nicht oft, aber es kommt vor. Ich kann mich gerne mal schlau machen, wie viele es bei uns sind.

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Bitte genauer lesen was Caritas da etwas missverständlich zu Schrift brachte!
                                Was ist daran missverständlich?

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Ein Schulung wofür? Es gibt hierzu eine klare gesetzliche Regelung, zu der es keiner Schulung bedarf, es sei denn, man wäre unfähig diese zu lesen bzw. zu verstehen.
                                Ich spreche auch nicht von einem dreiwöchigen Lehrgang, sondern von einer eintägigen Schulung zu dem Thema P-Konto allgemein. Nicht alles, was man in der täglichen Praxis wissen muss, ergibt sich 1:1 aus dem Gesetz. Wenn es so wäre, dann könnten sämtliche Studieninstitute und ähnliche Einrichtungen ihre Pforten dicht machen.

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Riiichtiiich! Behauptet nicht, aber geschrieben!


                                Nö. Weder, noch.

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Hast Du schon mal einen Jobcenter-MA zittern sehen?
                                Vergnügungssteuerpflichtig stelle ich mir diesen Job aber auch nicht gerade vor.

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Die meisten kennen ja nicht einmal das SGBII richtig!
                                Kennst du es denn? Und falls ja: Woher? Und was würdest du anders/besser machen, wenn du Sachbearbeiter im Jobcenter wärst? Ich bin ganz Ohr.

                                Zitat von Skollo Beitrag anzeigen
                                Ich weiß in der Tat wovon ich rede bzw. worüber ich schreibe!
                                Deine ständigen Andeutungen, du wüsstest, wovon du redest, solltest du vielleicht mal konkretisieren.
                                „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                                (Albert Einstein)

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