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Ist Hartz IV zu niedrig?

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    Zitat von sven1310 Beitrag anzeigen
    Es ist einfach nur erschütternt mit was für Methoden heute gearbeitet wird.
    Da fragt man sich wirklich wie konnte es nur soweit kommen.
    Vom Prinzip her müßten genau die Leute die sowas tun mal Überwacht, auspioniert und dessen Wohnungen durch sucht werden.
    Mal sehen wie sie dann über diese Methoden denken.
    Aber mit welcher Gelassenheit und Normalität sie darüber berüber reden den Leuten "Hausbesuche" abzustatten........ unglaublich, einfach nur Unglaublich.
    Hausbesuch durch das Amt rechtswidrig
    Mitarbeiter der Jobcenter dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von ALG-II-Empfängern durchführen. Insbesondere dürfen nicht ohne Weiteres Nachbarn und Dritte befragt werden. Sozialdaten sind vorrangig beim Betroffenen zu erheben (§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X). Ohne Mitwirkung der Betroffenen dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen Personen nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X.

    Die Sozialgerichte in Düsseldorf (Az.: S 35 SO 28/05 ER) und Saarbrücken (Az.: S 21 ER 1/05 AS) gaben zwei unverheirateten ALG 2 Empfängern die von Hartz 4 abhängig sind Recht, dass ihre Lebenspartner finanziell für sie einstehen müssen, in Eilentscheidungen Recht. Laut Urteile bilden zwei Menschen, die zusammenleben, nicht automatisch eine so genannte "Bedarfsgemeinschaft".

    Wenn die Arge-Mitarbeiter eine Wohnung eines Hartz-4-Leistungsempfängers zu Kontrollzwecken betreten, reicht ein nicht vorher definierter Verdacht auf Leistungsmissbrauch nicht aus! Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen hervor.
    L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06

    Beamte dürfen sich zu einem Hausbesuch aufmachen, um zu erkunden, ob ein Arbeitsloser wirklich bedürftig ist und ihm somit ALG II zusteht. Bevor sie dies tun, müssen sie aber laut ARAG Experten einiges beachten. Erstens müssen an den Angaben des Arbeitslosen zu seiner finanziellen Situation berechtigte Zweifel bestehen. Zweitens müssen die Beamten ernsthaft der Meinung sein, ein Hausbesuch könne diese Zweifel ausräumen. Selbst dann dürfen sich die Beamten aber keinen Einlass in die Wohnung des Arbeitslosen erzwingen. Außerdem entschieden die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf, dass das Aushorchen von Dritten ohne sachlichen Grund ein "unbefugtes Erheben von Sozialdaten" darstellt und daher nicht gestattet ist. Ob Arbeitslose hilfsbedürftig sind oder nicht, dürfen die Behörden also weder vom Vermieter noch von Nachbarn erfragen (SG Düsseldorf, Az.: S 35 AS 343/05).
    Zuletzt geändert von Taanae; 15.03.2012, 22:49.
    "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

    Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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      Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
      Hausbesuch durch das Amt rechtswidrig
      Mitarbeiter der Jobcenter dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von ALG-II-Empfängern durchführen. Insbesondere dürfen nicht ohne Weiteres Nachbarn und Dritte befragt werden. Sozialdaten sind vorrangig beim Betroffenen zu erheben (§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X). Ohne Mitwirkung der Betroffenen dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen Personen nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X.

      Die Sozialgerichte in Düsseldorf (Az.: S 35 SO 28/05 ER) und Saarbrücken (Az.: S 21 ER 1/05 AS) gaben zwei unverheirateten ALG 2 Empfängern die von Hartz 4 abhängig sind Recht, dass ihre Lebenspartner finanziell für sie einstehen müssen, in Eilentscheidungen Recht. Laut Urteile bilden zwei Menschen, die zusammenleben, nicht automatisch eine so genannte "Bedarfsgemeinschaft".
      Sag das nicht mir sondern den Leuten vom Amt.
      Das es überhaupt in Deutschland so vorgeht finde ich Schockierend aber man hat ja in dem Clip gesehen wir natürlich die ARGE damit umgeht.
      Hätte ich es im eigenen Freundeskreis nicht mitbekommen hätte ich es nicht für möglich gehalten aber mir ist es tatsächlich so berichtet worden.
      Es kann doch nicht wahr sein das Leute von der ARGE sich hier mehr Rechte rausnehmen als die Polizei und die Wohnung Kontrollieren und sogar durchsuchen. Du kannst ja noch nichtmal was machen denn wenn du ablehnst und die Leute nicht reinlässt dann erfüllt man nicht seine Mitwirkungspflicht (weil man auf seine Grundrechte die im Grundgesetz stehen besteht!!!) und bekommt die Zahlungen Teilweise- oder sogar Komplett eingestellt und man darf sich erstmal einen Anwalt nehmen.
      Gehts noch?
      Was sind denn das für Zustände?

      @ Bethany Rhade

      Tja das kommt auch noch dazu.
      Aber auch daran ist man auch bekanntlich selber Schuld.
      www.sf3dff.de das Deutsche SciFi Forum für 2D/3D Artworks und FanFictions

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        Was ich ganz übel finde, wenn in einer Familie jemand einen Vollzeitjob hat und dieser dann noch schikaniert wird, ständig Bewerbungsbemühungen vorzuweisen und zum Termin zu kommen, obwohl er/sie Vollzeit arbeitet und nur in der BG mit reingezählt wird, weil z.b. der Partner erwerbslos ist.

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          Zitat von sven1310 Beitrag anzeigen
          Es kann doch nicht wahr sein das Leute von der ARGE sich hier mehr Rechte rausnehmen als die Polizei und die Wohnung Kontrollieren und sogar durchsuchen. Du kannst ja noch nichtmal was machen denn wenn du ablehnst und die Leute nicht reinlässt dann erfüllt man nicht seine Mitwirkungspflicht (weil man auf seine Grundrechte die im Grundgesetz stehen besteht!!!) und bekommt die Zahlungen Teilweise- oder sogar Komplett eingestellt und man darf sich erstmal einen Anwalt nehmen.
          Gehts noch?
          Was sind denn das für Zustände?
          Viele kontrollierte Bürger wissen gar nicht, welche Rechte sie in Anspruch nehmen können. So dürfen die Hausbesuche zwar stattfinden, aber unangemeldet muss niemand die Mitarbeiter der ARGE in die Wohnung lassen.

          Hartz-IV Übersicht
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          Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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            Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
            Viele kontrollierte Bürger wissen gar nicht, welche Rechte sie in Anspruch nehmen können. So dürfen die Hausbesuche zwar stattfinden, aber unangemeldet muss niemand die Mitarbeiter der ARGE in die Wohnung lassen.

            Hartz-IV Übersicht
            Das Amt hällt sich aber nicht daran.

            Sieh dir doch mal den Bericht der oben Verlinkt ist an und nur am Rande meine Freundin von der ich berichtet habe hatte nichts beantragt.
            Da war es eine reine Kontrolle um nachzusehen ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
            Hätte sie mir nicht davon erzählt ich hätte nicht gedacht das es sowas noch gibt und schon garnicht in meiner Eigenen Heimatstadt.

            Das jemand Besuch bekommt weil er z.b. Möbel oder ähnliches vom Amt Beantragt hat, das kannte ich.
            Ich habe es zwar nie Live miterlebt aber mir wurde davon erzählt.
            Da kommen die halt in deine Wohnung und schauen z.B. nach ob Du wirklich keinen Kühlschrank hast und dementsprechend geben sie eine Empfehlung ab.
            Aber mehr auch nicht, die Kontrollieren nicht deine Wohnung sondern nur ob das was du beantragt hast da ist oder nicht/ob es benötigt wird oder nicht.

            Aber das man wegen nichts einfach so einen "Hausbesuch" bekommt?
            Hausbesuch ist ja eigentlich auch ein Witz es ist eine Hausdurchsuchung.
            Wenn die einem in jedes Zimmer gucken und alles Kontrollieren (und teilweise sogar in die Schränke gucken) hat das für mich nichts mit einem Besuch zu tun.
            Wenn man das Ablehnt bekommt man das Geld gekürzt/gestrichen?!
            Das scheint übliche Praxis zu sein.
            Das ist doch alles ein starkes Stück!

            Das Problem ist wirklich das die ARGE hier am längeren Hebel sitzt.
            Der Arbeitslose ist erstmal eingeschüchtert und selbst wenn er sich wehrt und die Leute nicht reinlässt, so ist erstmal das Geld gestrichen, was für Viele gleichbedeutend mit der Zerstörung der Existens ist (weil sie keine Reserven haben) also machen sie alles mit aus purer Furcht.
            Wahr doch bei meiner Freundin nicht anders.
            Das Überfallkommando der ARGE hat da Ganze Arbeit geleistet.
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              ein Hallo! in die Runde.

              Ich will Euch mal dazu eine "Storry" erzählen.
              Ein ehemaliger Arbeitskollege der immer wieder bei seiner (meiner) alten Firma auftauchte um zu quatschen - soziale Kontakte zu pflegen - war Harz4 - Empfänger geworden.
              (sein Ausscheiden aus der Firma hat gesundheitliche Gründe)

              Als wir uns mit Ihm, in kleiner Runde, unterhielten, haben wir beschlossen ihm weiter zu helfen. (Im Rahmen unserer Möglichkeiten).
              - warme Mahlzeit (bekommen alle Kollegen, die wollen.)
              - Wäsche (Waschmaschine steht rum.)
              - Duschen (der Waschraum ist ja da!)
              - Einladungen zu Betriebsfesten (hat er nicht wahrgenommen - kann ich verstehen.)
              - Klamotten (Blaumann, Wattejacken, Schuhe.)
              - Betriebsarzt
              - (Zahnarzt, ist Kunde, wollte was Gutes tun.)
              - div. andere Dinge (u.a. ein Betriebswagen wenn er gebraucht wurde)

              Achtung jetzt kommts:

              Die ARGE unterstellte Schwarzarbeit, illegales Beschäftigungsverhältnis,
              Verschweigen von "Nebeneinkünften". e.t.c. p.p.....
              ein Mitarbeiter der ARGE war (ja! vollendete Vergangenheit) Kunde, und sah Ihn aus dem Mitarbeitertrackt kommen.
              Ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung und dem Harz4-ler lief die Maschinerie an. (Einstellen der Leistungen, Wohnraumbesuch, Nachbarbefragung........).
              Die Anzeige - s.o.! gegen die Firma und den ehemaligen Mitarbeiter "beschäftigten" unsere Anwälte ca. 19 Monate!

              So viel zu unseren "Rechtsstaat"!


              mfg

              Prix
              Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

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                Zitat von sven1310 Beitrag anzeigen
                Da war es eine reine Kontrolle um nachzusehen ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
                Eine Bedarfsgemeinschaft besteht nur dann, wenn eine ernsthafte und auf Dauer angelegte Beziehung vorliegt, die nicht nur Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist, sondern bei der auch das gegenseitige Einstehen der Partner in Notfällen erwartet werden kann. Ein wichtiges Kriterium für eine solche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist ihre Dauerhaftigkeit. Weder gemeinsames Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen noch eine sexuelle Beziehung sind hinreichende Kriterien, um von einer eheähnlichen Gemeinschaft zu sprechen.
                Zitat § 7 Abs. 3a SGB II:
                Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
                1. länger als ein Jahr zusammenleben,
                2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
                3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
                4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

                Es gibt eine sog. Prüfungszeit von einem Jahr, in der Partner beim Zusammenleben prüfen, ob und wieweit sie zusammen passen und ob sie gewillt sind, den jeweils anderen im alltäglichen Leben zu unterstützen.

                Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihrem "Leitfaden Außendienst" selbst darauf hinweist, dass ein Hausbesuch kein probates Mittel ist, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu beweisen und das deshalb die Anklage VE dazu verwendet werden soll,
                Zitat:
                "Zur Feststellung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind Informationen erforderlich, die nur schwer im Wege eines Hausbesuches geklärt werden können. Aspekte, die für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sprechen (§ 7 Abs. 3a SGB II) können in der Regel über die Angaben des Zusatzblattes 5 auch ohne Hausbesuch festgestellt werden. Der Hausbesuch ist allenfalls bei Widerlegung der Vermutung zur Indizienfeststellung erforderlich."

                Allerdings sollte ein Vertrag, dass man nicht für einander einsteht usw., zwischen den Bewohnern vereinbart werden und es sollten getrennte Konten (Mietzahlungen etc.) bestehen. Dies muss nachweisbar sein.

                siehe hier Hartz IV Forum - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB

                Wenn man länger als ein Jahr zusammenwohnt, wird es zwar schwieriger, aber wenn man es nachweisen kann, ist auch dann noch ein Zusammenwohnen möglich, ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden.


                Das Problem ist wirklich das die ARGE hier am längeren Hebel sitzt.
                Der Arbeitslose ist erstmal eingeschüchtert und selbst wenn er sich wehrt und die Leute nicht reinlässt, so ist erstmal das Geld gestrichen, was für Viele gleichbedeutend mit der Zerstörung der Existens ist (weil sie keine Reserven haben) also machen sie alles mit aus purer Furcht.
                Ja, das ist ein Problem. Es bleibt einem nichts anderes, als sich schlau zu machen und deren eigene Gesetze zu kennen, um zumindest im Voraus zu versuchen, etwas zu erreichen - also nicht erst abwarten.
                "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

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                  Soviel zur Theorie.

                  Die Praxis:

                  Nachbar oder wer anderes erzählt was "anonym", dass Frau z.B. öfter Herrenbesuch bekommt. Ermittlungsdienst kommt. Belehrungen erfolgen NICHT, stattdessen wird gedroht, wenn die Leute einen nicht reinlassen, werden die Leistungen gekürzt.

                  ODER

                  Jegliche WGs werden automatisch zu Einstandsgemeinschaften, selbst wenn ein Mietvertrag vorliegt über eine WG oder ein Untermietvertrag. Auch dann kommt der Schnüffeldienst und will unter Drohungen alle Zimmer sehen, auch derjenigen WG Bewohner, die unter Umständen gar keine Alg II Empfänger sind.

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                    Bei der letzten Maßnahme war einer, der wohl seit über nem Jahr dem Amt klar zu machen versucht, dass er in keiner Bedarfsgemeinschaft lebt. In seinem Haushalt findet sich auch nichts von der angeblichen Mitbewohnerin, Gericht hat ihm wohl auch recht gegeben, aber das Jobcenter interessierte das null und verweigerte weiterhin die Zahlungen. Derjenige ist praktisch jede Woche zum Jobcenter oder Anwalt gerannt, ohne Ergebnis. Ob ers letztendlich geschafft hat, weiß ich nicht.
                    Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                      Ab und zu habe ich auch von solchen Fällen gelesen, selber habe ich dies noch nicht erlebt. Wisst ihr, in welchen Städten es so gehandhabt wird? Wäre vielleicht interessant zu wissen.
                      "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

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                        Bei den ganzen Storiees finde ichs erstaunlich, dass die Arge-Mitarbeiter soviel Elan in ihre Arbeit stecken?! Ich hab auch Berufserfahrung bei einer Behörde und da war "sowenig arbeiten wie mögich, so früh wie möglich Feierabend" die Devise.

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                          Zitat von Adm.Hays Beitrag anzeigen
                          Bei den ganzen Storiees finde ichs erstaunlich, dass die Arge-Mitarbeiter soviel Elan in ihre Arbeit stecken?! Ich hab auch Berufserfahrung bei einer Behörde und da war "sowenig arbeiten wie mögich, so früh wie möglich Feierabend" die Devise.
                          Das sieht bei der ARGE anders aus.
                          Da sind Leute mit Zeitverträgen, denen der "Arsch" brennt, um ja nicht auf die Seite der "Kunden" zu kommen. Auch wird eine "Kundendurchlauf"(Bearbeitungszeit pro "Nase") vorgegeben.
                          Es herrscht eine "Sparvorgabe" um die Bilanz zu "schönen".
                          Auch gibt es "Jagdprämien" (- ist "nur" ein Gerücht - ) und eine "Anscheißermentalität" unter den dort Angestellten. Auf der (mir bekannten) ARGE wird MINUTENGENAU die Anwesenheit der Mitarbeiter(rin) elektronisch überwacht.
                          Die meisten sind "Fix- und Foxy" und benutzen jede sich bietende Gelegenheit um dort abzusprimgen.

                          So wie bei der Zulassungsstelle ist es DA nicht!

                          mfg

                          Prix
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                            Wenn Ihr (die hier anwesenden Harz 4 Bezieher ) etwas über die
                            Vermeidung der erpressten Unterschrift auf die so genannte
                            ----- EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG ----
                            WISSEN WOLLT , dann habe ich HIER einen Link für Euch!
                            Darin argumentiere ein Bürger streng auf der Grundlage des Grundgesetzes
                            gegen diese Vereinbarung - und hat RECHT bekommen!
                            Auch wurden Ihm NICHT die Bezüge gekürzt. Die ARGE befindet sich (so scheint es) im "freien Fall".



                            lest selber und bildet Euch selbst eine Meinung.

                            mfg

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                              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
                              Darin argumentiere ein Bürger streng auf der Grundlage des Grundgesetzes
                              gegen diese Vereinbarung - und hat RECHT bekommen!
                              Auch wurden Ihm NICHT die Bezüge gekürzt. Die ARGE befindet sich (so scheint es) im "freien Fall".

                              Buergerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen Berlin
                              Ralph Boes steht ziemlich in der Öffentlichkeit .. hält Vorträge etc., aber es ist noch gar nicht sicher, wie das Jobcenter sich da auf Dauer verhält. Wenn man ihn sanktioniert, werden die erwähnten Grundgesetze nicht eingehalten; akzeptiert aber man seine selbsterstellte EGV, so muss dies für alle gelten. Die Abänderung wurde aber nicht wirklich akzeptiert und auch nicht von ihm unterschrieben. Jetzt müsste eigentlich ein VA folgen, oder?
                              "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

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                                Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
                                Ralph Boes steht ziemlich in der Öffentlichkeit .. hält Vorträge etc., aber es ist noch gar nicht sicher, wie das Jobcenter sich da auf Dauer verhält. Wenn man ihn sanktioniert, werden die erwähnten Grundgesetze nicht eingehalten; akzeptiert aber man seine selbsterstellte EGV, so muss dies für alle gelten. Die Abänderung wurde aber nicht wirklich akzeptiert und auch nicht von ihm unterschrieben. Jetzt müsste eigentlich ein VA folgen, oder?
                                T`schuldigung - ich bin erst jetzt darüber "gestolpert"!
                                Aber je mehr Öffentlichkeit - um so besser.
                                So wie ich die Darstellung verstanden habe steht die ARGE vor einem Problem gigantischen Ausmaßes.
                                Entweder sie sanktioniert Ihn - Klage!
                                Oder nicht - alle Vereinbarungen sind hinfällig!
                                Siehe - letzter Stand - vom 17.03.2012, auf genannter Addy!
                                - Anfrage beim Jobcenter zur Rechtmäßigkeit meiner Alimentierung -

                                mfg

                                Prix
                                Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

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