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Ist Hartz IV zu niedrig?

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    Der Fehler liegt darin, dass eine bestimmte Gruppe als Sündenbock auserkoren und dann pauschal auf die eingedroschen wird. Es gibt genug Banker und Manager, die ordentliche Arbeit machen und nicht Kasino-Kapitalismus betreiben. Und es gibt Leute wie Ackermann, die in ihrer Bank Wetten auf den Tod von Leuten anbieten und andere wie Funke, die einfach unfähig sind, Steuerzahler 140 Milliarden gekostet haben und dafür noch Millionen an Ruhestandsgeldern kassieren wollen. Das ist aber kein Grund, auf jeden Kreissparkassen-Mitarbeiter oder Vorstand einer Volksbank einzudreschen.

    "Die Banker" waren vor der Finanzkrise auch keine grundlegend andere Spezies als ein paar Jahre später. Es hat nur wegen der Deregulierung derjenige Teil der Banker, der um buchstäblich jeden Preis nur Gewinn machen will und dabei jeden Anstand, jede Verantwortung und jede Moral fahren ließ, ganz neue Möglichkeiten erhalten.

    Deshalb aber eine Hexenjagd auf jeden Bankkaufmann zu veranstalten ist auch nicht viel anders, als gegen jeden Hartz IV-Empfänger zu hetzen, weil es einige "Florida Rolfs" gibt.

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      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Ich kann nicht erkennen wo hier Manager und/oder Banken als Opfer dargestellt werden.
      Nicht direkt, aber durch den Vergleich stellt man sie als Verfolgte Opfer da.
      Wenn man eine Gruppe mit den Juden des dritten Reichs vergleicht.....entschuldige aber da kommen nunmal solche Assosiationen.
      Gewollt oder nicht.
      Beim Besten willen ich sehe Banker und Manager nicht als Verfolgt an.
      Und wir sollen das Vertrauen wieder herstellen?
      Die werden schon wissen warum sie sich untereinander nicht vertrauen.

      Da findet gegen Arbeitslose sehr viel mehr Hetze statt als gegen Banker/Manager.

      Komisch finde ich aber das bei den Bankern das System Schuld ist, aber bei den Arbeitslosen ist jeder Arbeitslose selbst schuld an seinem Schicksal.....

      Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
      Der Fehler liegt darin, dass eine bestimmte Gruppe als Sündenbock auserkoren und dann pauschal auf die eingedroschen wird. Es gibt genug Banker und Manager, die ordentliche Arbeit machen und nicht Kasino-Kapitalismus betreiben. Und es gibt Leute wie Ackermann, die in ihrer Bank Wetten auf den Tod von Leuten anbieten und andere wie Funke, die einfach unfähig sind, Steuerzahler 140 Milliarden gekostet haben und dafür noch Millionen an Ruhestandsgeldern kassieren wollen. Das ist aber kein Grund, auf jeden Kreissparkassen-Mitarbeiter oder Vorstand einer Volksbank einzudreschen.

      "Die Banker" waren vor der Finanzkrise auch keine grundlegend andere Spezies als ein paar Jahre später. Es hat nur wegen der Deregulierung derjenige Teil der Banker, der um buchstäblich jeden Preis nur Gewinn machen will und dabei jeden Anstand, jede Verantwortung und jede Moral fahren ließ, ganz neue Möglichkeiten erhalten.

      Deshalb aber eine Hexenjagd auf jeden Bankkaufmann zu veranstalten ist auch nicht viel anders, als gegen jeden Hartz IV-Empfänger zu hetzen, weil es einige "Florida Rolfs" gibt.
      Der eigentlich Unterschied ist (um zum Thema Hartz 4 zurück zu kommen) das Hartz 4 Empfänger hier wirklich in der Schwächsten Position sind.
      Sie haben keine Eigene Lobby und müssen sich Zwangsweise alles gefallen lassen.
      Das dass nicht reicht werden sie dann auch noch als Gott weiß was hingestellt.
      www.sf3dff.de das Deutsche SciFi Forum für 2D/3D Artworks und FanFictions

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        Der Vergleich mit den Juden ist daneben, und Sinn hat sich ja auch dafür entschuldigt. Vom Gleichstellen mit den im Dritten Reich Verfolgten oder gar Holocaust-Opfern kann aber auch nicht die Rede sein.

        Zitat von Sinn
        „In jeder Krise wird nach Schuldigen gesucht, nach Sündenböcken“, sagte Sinn dem Berliner „Tagesspiegel“. „Auch in der Weltwirtschaftskrise von 1929 wollte niemand an einen anonymen Systemfehler glauben. Damals hat es in Deutschland die Juden getroffen, heute sind es die Manager“.
        Von 1929 ist hier die Rede. 1929 gab es weder ein Drittes Reich noch einen Holocaust. Es gab Antisemitismus, und interessanterweise wurden damals die Juden mit dem (nicht funktionierenden) Finanzsystem identifiziert. Das liegt einfach daran, dass Juden überproportional häufig im Finanzsystem tätig gewesen sind. Heute werden die Banker mit dem (nicht funktionierenden) Finanzsystem identifiziert. Ich vermute, dass dies der Hintergrund von Sinns Aussage ist.

        Das jetzt so hinzustellen, als habe Sinn Banker mit Holocaust-Opfern gleichgesetzt, halte ich für eine böswillige Verdrehung. So verunglückt diese Äußerung auch ist.

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          Zitat von sven1310 Beitrag anzeigen
          Komisch finde ich aber das bei den Bankern das System Schuld ist, aber bei den Arbeitslosen ist jeder Arbeitslose selbst schuld an seinem Schicksal.....
          Also hier im Forum ist der Überdeutliche Mehrheit der User inklusive mir definitv der Meinung, dass an der Arbeitslosigkeit nicht die Arbeitslosen Schuld sind. Auch HWS sieht Arbeitslosigkeit als systematisches Problem, wenngleich er eben die üblichen neoliberalen Antworten darauf hat.

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            Zitat von sven1310 Beitrag anzeigen
            Es ging mir weniger um den Inhalt als um den Vergleich.
            War es doch als Gemschacklos bezeichnet worden, so wollte ich nur zeigen das der Vergleich nicht zu Geschmacklos war um auch von anderen benutzt zu werden.
            Es ist und bleibt nunmal Geschmacklos, ein schlechtes Stilmittel.
            Zu wirklich jedem Scheiss kommt einer, der dann die Nazi-Keule auspackt und schwingt.
            Ob man Vergleiche erkennt oder nicht, sei dahingestellt.
            Nur weil andere dieses provokative Mittel nutzen, muß man es selbst nicht auch.
            ...reality.sys corrupted, restart universe...

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              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Du brauchst mir nichts erzählen. Ich hab über 10 Jahre mit Mahn- und Zwangsvollstreckung beruflich zu tun gehabt. Da war es ca 50:50. Leute mit wenig Geld und Leute mit viel Geld.
              Wie lange ist das her? Zeiten ändern sich. Außerdem gibt es regionale Unterschiede; bei uns ist das Verhältnis eher 80:20 (wobei wir im Stadtgebiet auch zwei sog. „soziale Brennpunkte“ zu beackern haben). Die Erfahrung zeigt zudem, dass finanziell besser gestellte Schuldner eher aus Schlampigkeit nicht zahlen, während die Masse unseres Klientels bedingt durch Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. nicht zahlen kann (bis hin zur Fruchtlospfändung).

              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Bei einem Erwerbslosen oder einem Arbeiter aus dem Niedriglohnsektor kann die Verschuldung ohne eigenes Verschulden entstehen, wenn nämlich z.b. sanktioniert wird
              Eine Sanktion wird – wie es der Begriff schon andeutet – nur dann erhoben, wenn der Betreute seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder aus eigener Entscheidung aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Von „ohne eigenes Verschulden“ kann in diesen Fällen also wohl kaum die Rede sein.

              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              oder es unerwartete Ausgaben für etwa Arztbesuche gibt.
              Alle Menschen müssen zum Arzt, nicht nur Transferleistungsempfänger, wenngleich es diejenigen härter treffen mag. Insoweit stimme ich dir zu.

              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Jemand, der gut verdient, hat genug Geld, um sich nicht zu verschulden. Wenn er es dennoch tut (ich kenne da einen Fall persönlich), dann hauen diese Leute auf den Putz. Sie haben Geld, aber wollen mehr und mehr. Unverschuldet ist diese Art der Verschuldung nicht.
              Habe ich auch nicht behauptet. Ich verwies lediglich auf die Konsequenzen. Dem Gläubiger ist es nämlich völlig schnuppe, ob er das Geld, das ihm zusteht, von einem „reichen“ Schuldner oder einem „armen“ Schuldner verlangt. Da macht das Gesetz keine Unterschiede.

              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Die Pfändungsfreigrenze ist höher als das durchschnittlich gezahlte Alg II (Miete und Regelsatz).
              Diese Aussage ist mir zu pauschal.

              Beim ALG II ist in aller Regel die Miete inbegriffen, während sich Pfändungsfreigrenzen nach der sog. Pfändungstabelle ausschließlich nach dem Einkommen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten richten; die individuelle Mietbelastung findet dabei allenfalls eine pauschale Berücksichtigung. Somit kann es in Einzelfällen passieren, dass für beide dasselbe übrig bleibt.

              Unter´m Strich kann man das alles aber drehen und wenden, wie man will: Wer in die Schuldenfalle getappt ist, aus welchen Gründen auch immer, lebt nicht wie die Made im Speck, und glücklich mit der Situation ist mit Sicherheit auch niemand. Weder der Schuldner selbst, noch die Gläubiger.
              „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
              (Albert Einstein)

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                Zitat von Sinn
                „In jeder Krise wird nach Schuldigen gesucht, nach Sündenböcken“, sagte Sinn dem Berliner „Tagesspiegel“. „Auch in der Weltwirtschaftskrise von 1929 wollte niemand an einen anonymen Systemfehler glauben. Damals hat es in Deutschland die Juden getroffen, heute sind es die Manager“.
                Ach, in den Medien und durch die Politiker wird gegen Manager gehetzt? Komisch, ich les und höre immer nur: Böse faule Arbeitslose, böse gewalltätige Migranten, faule Arbeitslose die sanktioniert werden müssen, islamische Migranten die sich nicht anpassen wollen.

                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Wie lange ist das her? Zeiten ändern sich. Außerdem gibt es regionale Unterschiede; bei uns ist das Verhältnis eher 80:20 (wobei wir im Stadtgebiet auch zwei sog. „soziale Brennpunkte“ zu beackern haben). Die Erfahrung zeigt zudem, dass finanziell besser gestellte Schuldner eher aus Schlampigkeit nicht zahlen, während die Masse unseres Klientels bedingt durch Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. nicht zahlen kann (bis hin zur Fruchtlospfändung).
                So lange ist das noch nicht her und Schlampigkeit ist das bei den finanziell gut dastehenden Schuldnern auch nicht. Eher: Ach ich lebe mal ein paar Jahre über meine Verhältnisse und irgendwann mach ich dann halt die private Inso.

                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Eine Sanktion wird – wie es der Begriff schon andeutet – nur dann erhoben, wenn der Betreute seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder aus eigener Entscheidung aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Von „ohne eigenes Verschulden“ kann in diesen Fällen also wohl kaum die Rede sein.
                Ach Gottchen, wieder so ein "ich weiß das aus der BILD und vom STAMMTISCH Geblubber.

                Die meisten Sanktionen erfolgen rechtswidrig und halten vor Gericht nicht stand. Das ist die Realtität.

                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Alle Menschen müssen zum Arzt, nicht nur Transferleistungsempfänger, wenngleich es diejenigen härter treffen mag. Insoweit stimme ich dir zu.
                Na ja, wenn einer gut verdient, braucht er sich im Januar keine Sorgen machen, ob er die Praxisgebühr zahlen kann, weil soeben die Stromrechnung kam.

                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Habe ich auch nicht behauptet. Ich verwies lediglich auf die Konsequenzen. Dem Gläubiger ist es nämlich völlig schnuppe, ob er das Geld, das ihm zusteht, von einem „reichen“ Schuldner oder einem „armen“ Schuldner verlangt. Da macht das Gesetz keine Unterschiede.
                Ja, leider macht das Gesetz da keinen Unterschied. Ganz im Gegenteil. Meistens werden sogar die härter bestraft, die wenig Geld haben und unverschuldet Schulden angehäuft haben.

                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Beim ALG II ist in aller Regel die Miete inbegriffen, während sich Pfändungsfreigrenzen nach der sog. Pfändungstabelle ausschließlich nach dem Einkommen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten richten; die individuelle Mietbelastung findet dabei allenfalls eine pauschale Berücksichtigung. Somit kann es in Einzelfällen passieren, dass für beide dasselbe übrig bleibt.
                Nehmen wir mal nen Single ohne Kinder:

                Pfändungsfreigrenze seit Juli 2011 beträgt 1029,99 €

                Ein Erwerbsloser bekommt Miete (in Berlin höchstens 378 Euro für eine Singlewohnung) und Regelsatz (374 Euro). Das beides zusammen ist immer noch weit unter der Pfändungsfreigrenze.

                Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                Unter´m Strich kann man das alles aber drehen und wenden, wie man will: Wer in die Schuldenfalle getappt ist, aus welchen Gründen auch immer, lebt nicht wie die Made im Speck, und glücklich mit der Situation ist mit Sicherheit auch niemand. Weder der Schuldner selbst, noch die Gläubiger.
                Ja natürlich, aber es ist halt frech und unverschämt, zu behaupten, die Erwerbslosen müssten eine präventive Schuldnerberatung bekommen, weil sie sich ja schließlich alle verschulden und mit dem wenigen Geld alle nicht klar kommen.

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                  Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                  Eine Sanktion wird – wie es der Begriff schon andeutet – nur dann erhoben, wenn der Betreute seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder aus eigener Entscheidung aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Von „ohne eigenes Verschulden“ kann in diesen Fällen also wohl kaum die Rede sein.
                  Das ist absoluter Blödsinn.

                  Ich kenne z.B. genügend Betroffene, die eine Einladung vom Amt erhalten haben, 1-2 Tage nach(!) dem Termin. Sind sie dann selber Schuld, weil sie nicht zum Termin hin sind?

                  Und da gibts noch einige Dinge mehr, wie man zu Sanktionen kommen kann, ohne eigenes Verschulden.
                  Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

                  Kommentar


                    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                    Das ist absoluter Blödsinn.

                    Ich kenne z.B. genügend Betroffene, die eine Einladung vom Amt erhalten haben, 1-2 Tage nach(!) dem Termin. Sind sie dann selber Schuld, weil sie nicht zum Termin hin sind?

                    Und da gibts noch einige Dinge mehr, wie man zu Sanktionen kommen kann, ohne eigenes Verschulden.
                    Oder die gar keine Einladung erhalten haben.

                    Oder die AU sind und von denen Fantasiebescheinigungen angefordert werden, die es gar nicht gibt.

                    Oder die sich ein Grundrecht herausnehmen bei einer Maßnahme und erst den teilweise sehr komplizierten Vertrag prüfen lassen wollen und deshalb rausgeworfen werden.

                    Oder die sich nicht in Zeitarbeitsfirmen mit rechtswidrigen Verträgen (Stichwort Arbeitszeitkonto) hineinpressen lassen wollen.

                    Oder die bei Amazon rausgeflogen sind, weil sie die Quote nicht gebracht haben und das als Arbeitsverweigerung gilt bzw. dass sie sich nicht genug angestrengt und deshalb den Arbeitsplatz verloren haben.

                    Etc etc.

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                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Ach, in den Medien und durch die Politiker wird gegen Manager gehetzt? Komisch, ich les und höre immer nur: Böse faule Arbeitslose, böse gewalltätige Migranten, faule Arbeitslose die sanktioniert werden müssen, islamische Migranten die sich nicht anpassen wollen.
                      Dann konsumierst du offenbar andere Medien als Herr Sinn.

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                        Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
                        Es ist und bleibt nunmal Geschmacklos, ein schlechtes Stilmittel.
                        Zu wirklich jedem Scheiss kommt einer, der dann die Nazi-Keule auspackt und schwingt.
                        Ob man Vergleiche erkennt oder nicht, sei dahingestellt.
                        Nur weil andere dieses provokative Mittel nutzen, muß man es selbst nicht auch.
                        Aus meiner Sicht ist es Geschmacklos was einige hier über die Arbeitslosen vom Stappel lassen.
                        Da sind solche Vergleiche durchaus Gerechtfertigt.
                        Außerdem ist es keine Provokation sondern eine Reaktion auf eine provokative Äußerung/Äußerungen gegen die Arbeitslosen um den Leuten mal vor Augen zu halten auf welchem Pfad sie da gerade wandern.
                        www.sf3dff.de das Deutsche SciFi Forum für 2D/3D Artworks und FanFictions

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                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          So lange ist das noch nicht her und Schlampigkeit ist das bei den finanziell gut dastehenden Schuldnern auch nicht.
                          Doch, ist es. Da kenne ich aus meiner täglichen Praxis genügend Beispiele für.

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Eher: Ach ich lebe mal ein paar Jahre über meine Verhältnisse und irgendwann mach ich dann halt die private Inso.
                          Dieses Phänomen beschränkt sich keineswegs nur auf Gutverdiener. Eine Schuldnerin von mir, die seit längerer Zeit im ALG II-Bezug ist, hat nach eigener Aussage ca. 15.000 € Schulden. Auf meine Frage, woher ihre Schulden kämen, antwortete sie trocken: „Neckermann, Otto, Handy-Verträge“. Gut, ne?

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Ach Gottchen, wieder so ein "ich weiß das aus der BILD und vom STAMMTISCH Geblubber.


                          Wenn das dein Stil ist, klar definierte Sanktionstatbestände als „Bild- und Stammtischgeblubber“ abzutun, dann warst du in diesem Job ganz offenbar fehl am Platz.

                          Aber ich erläutere es dir gerne noch einmal:

                          Die Agentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit, u.a. i.d.R. dann, wenn der Arbeitslose sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat, er einen Anlass für eine arbeitgeberseitige Kündigung gegeben hat oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat und hierdurch die Arbeitslosigkeit mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ebenfalls wird eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitslose eine angebotene Arbeit nicht annimmt oder ein Vorstellungsgespräch nicht wahrnimmt oder eigene Bewerbungsbemühungen nicht nachweist. Ebenfalls kommt es zur Verhängung einer Sperrzeit, wenn der Anspruchsteller eine drohende Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit meldet.

                          Quelle: Sanktionen und Pflichtverstöße bei Hartz IV - Eingliederungsvereinbarung

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Die meisten Sanktionen erfolgen rechtswidrig und halten vor Gericht nicht stand. Das ist die Realtität.
                          Aha. Beispiele?

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Na ja, wenn einer gut verdient, braucht er sich im Januar keine Sorgen machen, ob er die Praxisgebühr zahlen kann, weil soeben die Stromrechnung kam.
                          Auch vermeintliche Gut- oder Durchschnittsverdiener leben nicht zwingend auf der Insel der Glückseligkeit. Solche Verallgemeinerungen sind immer mit Vorsicht zu genießen.

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Meistens werden sogar die härter bestraft, die wenig Geld haben und unverschuldet Schulden angehäuft haben.
                          Damit hast du hier den ersten echten Stammtischbeitrag geleistet! Aber du kannst ja sicher begründete Beispiele nennen. Ich bin ganz Ohr.

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Nehmen wir mal nen Single ohne Kinder:

                          Pfändungsfreigrenze seit Juli 2011 beträgt 1029,99 €

                          Ein Erwerbsloser bekommt Miete (in Berlin höchstens 378 Euro für eine Singlewohnung) und Regelsatz (374 Euro). Das beides zusammen ist immer noch weit unter der Pfändungsfreigrenze.
                          Wenn du von der Pfändungsfreigrenze noch die Miete abziehst, dann nicht mehr. Und diese Miete kann durchaus höher sein als die eines Transferleistungsempfängers, womit man dann wieder auf einem vergleichbaren Niveau wäre.

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Ja natürlich, aber es ist halt frech und unverschämt, zu behaupten, die Erwerbslosen müssten eine präventive Schuldnerberatung bekommen, weil sie sich ja schließlich alle verschulden und mit dem wenigen Geld alle nicht klar kommen.


                          Von mir stammt diese Behauptung nicht. Ich vertrete die gegenteilige Auffassung, was ich im Diskussionsverlauf bereits mehrfach kundgetan und begründet habe.

                          Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                          Das ist absoluter Blödsinn.
                          Ja, genau. Wenn man etwas nicht wahrhaben will, ist es Blödsinn.

                          Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                          Ich kenne z.B. genügend Betroffene, die eine Einladung vom Amt erhalten haben, 1-2 Tage nach(!) dem Termin. Sind sie dann selber Schuld, weil sie nicht zum Termin hin sind?
                          Logo, kenne ich: Nichts oder zu spät bekommen. Der Klassiker schlechthin. Höre ich ca. 30mal am Tag.

                          Sanktionen sind übrigens rechtsbehelfsfähig:

                          Bevor das Jobcenter einen Absenkungsbescheid erlässt, muss sie dem Hartz IV Empfänger die Möglichkeit zu einer Anhörung geben. In der Anhörung muss auf die drohenden Maßnahmen hingewiesen werden und es muss eine Frist zur Stellungnahme von ca. 2 Wochen eingeräumt werden.

                          (Quelle: wie oben.)

                          Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                          Und da gibts noch einige Dinge mehr, wie man zu Sanktionen kommen kann, ohne eigenes Verschulden.
                          Ja, tausende. Und alles ohne Verschulden, ist klar.

                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Oder die gar keine Einladung erhalten haben.

                          Oder die AU sind und von denen Fantasiebescheinigungen angefordert werden, die es gar nicht gibt.

                          Oder die sich ein Grundrecht herausnehmen bei einer Maßnahme und erst den teilweise sehr komplizierten Vertrag prüfen lassen wollen und deshalb rausgeworfen werden.

                          Oder die sich nicht in Zeitarbeitsfirmen mit rechtswidrigen Verträgen (Stichwort Arbeitszeitkonto) hineinpressen lassen wollen.

                          Oder die bei Amazon rausgeflogen sind, weil sie die Quote nicht gebracht haben und das als Arbeitsverweigerung gilt bzw. dass sie sich nicht genug angestrengt und deshalb den Arbeitsplatz verloren haben.

                          Etc etc.
                          Ja, ja, ja. Schuld sind immer die anderen. Ich kann´s nicht mehr hören.
                          „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                          (Albert Einstein)

                          Kommentar


                            Zitat von sven1310 Beitrag anzeigen
                            Aus meiner Sicht ist es Geschmacklos was einige hier über die Arbeitslosen vom Stappel lassen.
                            Das steht auf ´nem anderen Blatt.

                            Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                            Wenn du von der Pfändungsfreigrenze noch die Miete abziehst, dann nicht mehr. Und diese Miete kann durchaus höher sein als die eines Transferleistungsempfängers, womit man dann wieder auf einem vergleichbaren Niveau wäre.
                            Zieht man von der Pfändungsfreigrenze den Regelsatz ab, dann bleiben ca.655€ für Miete übrig.
                            Singlehaushalt wohlgemerkt.
                            Nun stellt man das mal dem Leistungsempfänger entgegen, der insgesamt auf 752€ kommt (Regelsatz + Miete).
                            Von diesem Geld muß der Leistungsempfänger aber auch die höhere Miete aufbringen,
                            kostet die Wohnung mehr als 378€.
                            Im Endeffekt bleibt also weniger, da zu dem anderen Betrag immer noch 277€ fehlen.
                            Deine Rechnung geht also nicht auf.

                            Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                            Logo, kenne ich: Nichts oder zu spät bekommen. Der Klassiker schlechthin. Höre ich ca. 30mal am Tag.

                            Sanktionen sind übrigens rechtsbehelfsfähig:

                            Bevor das Jobcenter einen Absenkungsbescheid erlässt, muss sie dem Hartz IV Empfänger die Möglichkeit zu einer Anhörung geben. In der Anhörung muss auf die drohenden Maßnahmen hingewiesen werden und es muss eine Frist zur Stellungnahme von ca. 2 Wochen eingeräumt werden.

                            (Quelle: wie oben.)
                            Rechtsbehelfsfähig.........
                            Selten so gelacht.
                            Legt man Widerspruch ein, wird dieser standardmäßig abgelehnt.
                            Gekürzt wird man trotzdem und man muß vor Gericht ziehn.
                            Nichtmal einstweilige Verfügungen zur Zahlung der gekürzten Summe bringt was,
                            also muß man sich auf ein langwieriges Verfahren einstellen und
                            lebt erstmal drei Monate vom gekürzten Regelsatz.
                            Die Unkosten, die während dieser Zeit auftreten, werden natürlich nicht vom Jobcenter übernommen,
                            sollte das Verfahren dann zu deren ungunsten ausgehen.
                            ...reality.sys corrupted, restart universe...

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                              Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                              Ja, genau. Wenn man etwas nicht wahrhaben will, ist es Blödsinn.

                              Logo, kenne ich: Nichts oder zu spät bekommen. Der Klassiker schlechthin. Höre ich ca. 30mal am Tag.
                              Was heißt "nicht wahr haben wollen"? Oft genug erlebt.


                              Das mit der verspäteten Post hab ich auch selbst schon erlebt und habe dafür sogar Zeugen. (Und logischerweise den Poststempel als Beweis.) Brief am 9. des Monats erhalten, dass ich mich zu einer 1-Euro-Maßnahme am 2. des gleichen Monats melden sollte. Hätte ich das Schreiben grad da, würd ichs hier glatt zeigen. Das liegt aber derzeit anderswo vor, da ich mich damit von solchen Maßnahmen befreien lassen möchte.

                              Ich hatte Glück und wurde nicht sanktioniert, andere im Bekanntenkreis hatten weniger Glück.

                              Aber wieso schreib ich das, wirst du ja eh alles anzweifeln und als Lügen abtun, nehme ich an. Die wahrheit interessiert hier im Thread ja scheinbar nur selten.
                              Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                                Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
                                Zieht man von der Pfändungsfreigrenze den Regelsatz ab, dann bleiben ca.655€ für Miete übrig.
                                Singlehaushalt wohlgemerkt.
                                Ja, und? Das ist doch möglich? Oder darf ein Alleinstehender keine größere/teurere Wohnung haben? Schließlich gibt es auch regional bedingt unterschiedliche Mietspiegel.

                                Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
                                Legt man Widerspruch ein, wird dieser standardmäßig abgelehnt.
                                Die nächste Stammtischparole. Kein Widerspruchsbescheid ergeht standardmäßig. Im Übrigen war der Hinweis auch als Hilfestellung gedacht, aber egal.

                                Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
                                Gekürzt wird man trotzdem und man muß vor Gericht ziehn.
                                Nichtmal einstweilige Verfügungen zur Zahlung der gekürzten Summe bringt was,
                                also muß man sich auf ein langwieriges Verfahren einstellen und
                                lebt erstmal drei Monate vom gekürzten Regelsatz.
                                Die Unkosten, die während dieser Zeit auftreten, werden natürlich nicht vom Jobcenter übernommen,
                                sollte das Verfahren dann zu deren ungunsten ausgehen.
                                Die Jobcenter befinden sich nicht im rechtsfreien Raum. Deren "Kunden" aber auch nicht.

                                Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                                Oft genug erlebt.
                                Dito.

                                Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                                Das mit der verspäteten Post hab ich auch selbst schon erlebt und habe dafür sogar Zeugen. (Und logischerweise den Poststempel als Beweis.) Brief am 9. des Monats erhalten, dass ich mich zu einer 1-Euro-Maßnahme am 2. des gleichen Monats melden sollte. Hätte ich das Schreiben grad da, würd ichs hier glatt zeigen. Das liegt aber derzeit anderswo vor, da ich mich damit von solchen Maßnahmen befreien lassen möchte.
                                Und für genau solche Fälle gibt es Rechtsmittel. Wenn du diesem Sachbearbeiter den Stempel unter die Nase hältst, dann will ich sehen, mit welcher Begründung er seinen Vorwurf aufrecht erhält.

                                Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                                Aber wieso schreib ich das, wirst du ja eh alles anzweifeln und als Lügen abtun, nehme ich an. Die wahrheit interessiert hier im Thread ja scheinbar nur selten.
                                Ich bezichtige hier niemanden der Lüge. Es geht um Erfahrungswerte. Wenn ich eine schriftliche Vollstreckungsankündigung mit zweiwöchiger Fristsetzung eigenhändig in den korrekt beschrifteten Briefkasten werfe, und man mir dann erzählen will, man hätte nichts erhalten, dann fühle ich mich veräppelt. Und das ist kein Ausnahmefall. Der Ideenreichtum, wenn es darum geht, sich Zahlungspflichten zu entziehen, ist schier grenzenlos. Das Argument einer immer schlechter werdenden Zahlungsmoral ist kein Ammenmärchen. Das ist Fakt, das erlebe ich jeden Tag. Und mich ärgert es, wenn solche Erfahrungswerte hier als „Blödsinn“ abgetan werden. Solche Dinge poste ich hier nicht, weil ich mich wichtig machen will, sondern weil es für den einen oder anderen sinnvoll sein kann, auch mal die andere Seite zu hören. Ebensowenig behaupte ich, dass alle Schuldner oder ALG II-Empfänger so sind, aber leider viele. Ich selbst würde mir das Gegenteil wünschen, denn dann wäre der Job zumindest etwas erträglicher.

                                Wenn du ehrlich und gewissenhaft bist - und diesen Eindruck hatte ich bis dato stets von deinen Beiträgen - dann tut´s mir leid, wenn du das Gefühl hast, mit anderen, weniger honorigen Zeitgenossen in einen Topf geworfen zu werden. Aber das kann ich nun mal nicht ändern.
                                „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                                (Albert Einstein)

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