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Ist Hartz IV zu niedrig?

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    Aloha,

    es gehört zwar eigentlich nicht hier rein, aber da es hier um die Armen unseres Landes geht, die nichts haben... es gibt eine neue Studie zur Vermögensverteilung auf der Welt. Und wie arm die Weltbevölkerung so im allgemeinen ist, ist einfach nur noch pervers:

    Ungleichheit: Superreiche besitzen mehr als die anderen 99 Prozent - SPIEGEL ONLINE

    London - Die Tendenz ist bekannt, das Ausmaß erschreckend: Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer schneller auseinander. Vom kommenden Jahr an wird das reichste Prozent der Weltbevölkerung mehr als die Hälfte des weltweiten Wohlstands besitzen.

    ...

    Demnach besaß das reichste Prozent in der Welt 2009 bereits 44 Prozent des Wohlstands. Im vergangenen Jahr war der Anteil schon auf 48 Prozent gewachsen und 2016 wird das eine Prozent der Superreichen laut Oxfam mehr als 50 Prozent des weltweiten Wohlstands besitzen. In der Gruppe der Reichsten habe jeder Erwachsene ein Vermögen von 2,3 Millionen Euro.

    Noch drastischer wird das Bild, wenn man sich die Spitze der Reichsten ansieht: Nach Oxfams Recherche besitzen die 85 reichsten Menschen der Erde genauso viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung zusammen - das sind rund 3,5 Milliarden Menschen.
    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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      Ich zweifle die Ergebnisse nicht direkt an, aber mich würde interessieren, wie in diesem Bericht "Vermögen" definiert wurde.

      Ist es "totes" Vermögen, auf das ausschließlich der Besitzende Zugriff und Vefügungshoheit hat (Villa, Yacht, Gold & Uhren im Safe, Luxusautos, ...) - oder geht es auch um Vermögen
      * auf dem Bankkonto, d.h. Geld, das noch im Kreislauf ist
      * in Firmen(-anteilen), d.h die aktive Schaffung / Erhalt von Arbeitsplätzen?
      usw.

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß die "Vermögenden" den Großteil ihres Vermögens komplett dem Wirtschaftskreislauf entzogen haben.
      .

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        Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
        Ich zweifle die Ergebnisse nicht direkt an, aber mich würde interessieren, wie in diesem Bericht "Vermögen" definiert wurde.

        Ist es "totes" Vermögen, auf das ausschließlich der Besitzende Zugriff und Vefügungshoheit hat (Villa, Yacht, Gold & Uhren im Safe, Luxusautos, ...) - oder geht es auch um Vermögen
        * auf dem Bankkonto, d.h. Geld, das noch im Kreislauf ist
        * in Firmen(-anteilen), d.h die aktive Schaffung / Erhalt von Arbeitsplätzen?
        usw.

        Ich kann mir nicht vorstellen, daß die "Vermögenden" den Großteil ihres Vermögens komplett dem Wirtschaftskreislauf entzogen haben.
        Nicht komplett, aber schau mal aus der Krisenperspektive drauf: Die Wirtschafts-"Kreisläufe" brechen ja zusammen, je weniger Geld "kreisläuft"....
        Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

        "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

        Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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          Geld, das auf einem Bankkonto liegt ist eben gerade nicht im Wirtschaftskreislauf bzw. zirkuliert nicht in diesem. Sonst würde es nämlich nicht auf einem Konto rumliegen, sondern von einem Konto auf's andere wandern.

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            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
            Geld, das auf einem Bankkonto liegt ist eben gerade nicht im Wirtschaftskreislauf bzw. zirkuliert nicht in diesem. Sonst würde es nämlich nicht auf einem Konto rumliegen, sondern von einem Konto auf's andere wandern.
            Die Banken arbeiten/spekulieren mit diesem Geld, dafür zahlen sie dir Zinsen
            .

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              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
              Die Banken arbeiten/spekulieren mit diesem Geld, dafür zahlen sie dir Zinsen
              Au ja, "Die Bank arbeitet mit meinem Geld" ist als Spruch noch beliebeter als "Ich lasse mein Geld für mich arbeiten", aber deswegen leider nicht richtiger:



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                Ok, die entsprechenden Absätze in beiden Texten habe ich gefunden, trotzdem muss ich mir das bei Gelegenheit nochmal in Ruhe zu Gemüte führen.
                Danke für die Links.
                .

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                  Ich hab eine Freundin, die ist Italienerin und arbeitet zur Zeit hier in Deutschland in einem 450 € Job. Das Jobcenter sagt, ihr stehen keine aufstockenden Leistungen zu. Mit so wenig Geld hat sie aber keine Möglichkeit eine Wohnung zu finden.

                  Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus? Steht ihr wirklich kein Geld aus dem deutschen Sozialsystem zu, oder nur nicht vom Jobcenter?
                  „Die Borg würden nicht mal Spaß verstehen, wenn sie einen Vergnügungspark assimiliert hätten.“

                  Torres, aus „Star Trek Voyager – Tsunkatse“

                  Kommentar


                    Wie lange lebt die gute Frau denn schon in der Bundesrepublik?
                    And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

                    Kommentar


                      Und hat sie schon in die deutschen Sozialsysteme einbezahlt?
                      (Bei einem 450€ Job macht man das -imho- nicht)
                      .

                      Kommentar


                        Wie siehts aus mit sog. Wohngeld?
                        Außerdem auf jeden Fall beraten lassen, auch bei den Wohnungsbaugesellschaften.

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                          Zitat von Nilani Beitrag anzeigen
                          Das Jobcenter sagt, ihr stehen keine aufstockenden Leistungen zu.
                          Vielleicht bezieht das Jobcenter sich darauf:
                          Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65-67 Jahren (je nach Renteneintrittsalter), wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
                          Hartz 4 Anspruch - Arbeitslosengeld 2 - ALG II


                          Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre.
                          Hartz 4 Anspruch - Arbeitslosengeld 2 - ALG II
                          "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

                          Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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                            Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                            Und hat sie schon in die deutschen Sozialsysteme einbezahlt?
                            (Bei einem 450€ Job macht man das -imho- nicht)
                            Hartz IV gibt's für deutsche Staatsbürger auch ohne einbezahlt zu haben. Bei EU-Bürgern gab's da doch vor ein paar Jahren so'n Theater wegen einer Sonderregelung. Der Anspruch auf Leistung in dem Fall ist mMn erstmal abhängig von:

                            - aktueller Staatsangehörigkeit
                            - offizieller Wohnort (wenn die nur hier inner Art WG wohnt oder bei Freunden untergekommen ist, aber noch in Italien gemeldet ist, gibt's gar nix)
                            - Einzelfallprüfung:
                            die Betroffene bringt 450 Euro ein, 100 davon werden ohne wenn und aber auf Hartz IV nicht angerechnet, der Rest schon: grob 300 Euro - bitte nicht drauf festnageln, Schätzung! - der nach Antrag zustehenden Bezüge - also Grundsicherung und Miete, dazu Nebenkostenzuschüsse usw. - müsste das Amt gar nicht selbst tragen, sondern würden wohl schon aus dem bestehenden 450 Euro Job angerechnet, wenn es sich um die "normale" Situation eines Antrags durch Bundesbürger handeln würde. Das finden dann die meisten Sachbearbeiter schon immer recht "positiv". Für den Fall eines EU-Bürgers ist in der Einzelprüfung das arbeitssuchende Verhalten maßgeblich. Nachweise, daß man auf der Suche nach einer festen, vollbezahlten Stelle ist, helfen da einer übergangsweisen Bewilligung; Hinweise, daß es sich jemand aus einem in der EU finanziell vor sich hinmarodierendem Staat hier in Deutschland mit dauerhaft nur dem 450 Euro Job gemütlich machen will, führen dagegen zu einer - auch vor dem EuGH - rechtlich einwandfreien Ablehnung eines solchen Antrags.

                            Hier der Artikel aus der Zeit zum Urteil des EuGH:

                            EuGH-Urteil: Wann EU-Bürgern Hartz IV gestrichen werden darf | ZEIT ONLINE

                            Es ist also durchaus möglich, daß die Betroffene in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen hat.
                            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

                            Kommentar


                              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                              Und hat sie schon in die deutschen Sozialsysteme einbezahlt?
                              (Bei einem 450€ Job macht man das -imho- nicht)
                              Es gibt durchaus auch Minijobs, bei denen man in die Rentenkasse einzahlt. Das ist aber meist freiwillig.
                              Ob jemand hier schon in die Sozialsysteme eingezahlt hat ist soweit ich weiß, kein Kriterium das darüber "entscheidet" ob man aus den Kassen der Sozialsysteme bezugsberechtigt ist.

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                                Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                                Es ist also durchaus möglich, daß die Betroffene in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen hat.
                                In Deinem Link steht aber auch:
                                Wenn ein EU-Bürger schon länger in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, unterscheiden sich seine Ansprüche kaum von dem eines deutschen Staatsbürgers. Auch jemand, der für einen Job nach Deutschland zieht und ihn sofort verliert, bekommt vom Staat dann finanzielle Hilfe. Nimmt ein EU-Bürger einen sehr schlecht bezahlten Job an, wird das Geld etwa auch auf Hartz IV-Niveau aufgestockt.
                                "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

                                Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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