Alle Maßnehmen der Jobcenter werden als freiwillig bezeichnet, werden aber durch dazugehörige Sanktionsandrohungen zur Pflicht. Das wird hier vermutlich nicht anders sein. Niemand wird öffentlich sagen, gezwungen worden zu sein, weil dies vermutlich auch eine Sanktion nach sich ziehen würde.
Eine Beschwerde würde somit nichts bringen, denn die ARGEn würden diesen "Kunden" vermutlich als arbeitsunwillig einstufen, weil er sich seine Arbeitssuche absichtlich erschwere.
Eine Beschwerde würde somit nichts bringen, denn die ARGEn würden diesen "Kunden" vermutlich als arbeitsunwillig einstufen, weil er sich seine Arbeitssuche absichtlich erschwere.
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