Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sagt:
Ich habe des öfteren das Gefühl, dass der hervorgehobene Teil von unseren Gerichten und Ermittlungsbehörden häufiger etwas arg strapaziert wird.
Gerade eben habe ich in den Medien von einem Fall gelesen, bei dem ein Raser wegen eines von ihm lancierten illegalen Autorennens mit 3 Toten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde.
Das Rennen fand 2007 statt!
Vor einigen Wochen wurde eine junge Frau vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung an ihrem Vater freigesprochen. Das Gericht erkannte, dass sie ihn in Notwehr getötet hat.
So wie der Fall in den Medien dargestellt wurde, war dieses Urteil eigentlich von vornherein absehbar. Im Zuge des Verfahrens sass sie über 7 Monate in U-Haft!
Ich kenne jemanden, der wartete 6 Jahre auf ein Urteil in einer eigentlich ziemlich banalen Sache, obwohl er von Anfang an mit den Behörden kooperiert hat.
Beispiele von Verfahren, die uns Zuschauer auf der medialen Tribühne als übermässig lang vorkommen, kennt wohl jeder.
Woher kommt die lange Verfahrensdauer?
Sind die Behörden wirklich derart überlastet?
Sicher kann eine lange Verfahrensdauer weder im Interesse der Behörden noch der anderen Beteiligten liegen.
Je länger etwas zurückliegt, desto schlechter können sich Angeklagter, Opfer und eventuelle Zeugen an die Ereignisse erinnern, was die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen deutlich erhöht.
Stimmt der Eindruck, dass Verfahren bisweilen sehr lange dauern, überhaupt?
Und was ist eine "angemessene Frist"?
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
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Gerade eben habe ich in den Medien von einem Fall gelesen, bei dem ein Raser wegen eines von ihm lancierten illegalen Autorennens mit 3 Toten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde.
Das Rennen fand 2007 statt!
Vor einigen Wochen wurde eine junge Frau vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung an ihrem Vater freigesprochen. Das Gericht erkannte, dass sie ihn in Notwehr getötet hat.
So wie der Fall in den Medien dargestellt wurde, war dieses Urteil eigentlich von vornherein absehbar. Im Zuge des Verfahrens sass sie über 7 Monate in U-Haft!
Ich kenne jemanden, der wartete 6 Jahre auf ein Urteil in einer eigentlich ziemlich banalen Sache, obwohl er von Anfang an mit den Behörden kooperiert hat.
Beispiele von Verfahren, die uns Zuschauer auf der medialen Tribühne als übermässig lang vorkommen, kennt wohl jeder.
Woher kommt die lange Verfahrensdauer?
Sind die Behörden wirklich derart überlastet?
Sicher kann eine lange Verfahrensdauer weder im Interesse der Behörden noch der anderen Beteiligten liegen.
Je länger etwas zurückliegt, desto schlechter können sich Angeklagter, Opfer und eventuelle Zeugen an die Ereignisse erinnern, was die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen deutlich erhöht.
Stimmt der Eindruck, dass Verfahren bisweilen sehr lange dauern, überhaupt?
Und was ist eine "angemessene Frist"?
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