Erneut wahnsinniges Gerichtsurteil [in der BILD-Zeitung] - SciFi-Forum

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Erneut wahnsinniges Gerichtsurteil [in der BILD-Zeitung]

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    Ein Querschnitt:

    In den letzten Monaten verging kaum eine Woche, in der nicht in den Medien über eine von Jugendlichen begangene Gewalttat berichtet wurde. Bilder von Überwachungskameras – vornehmlich aus U- und S-Bahnhöfen – verstörten die Öffentlichkeit, weil sie Exzesse von Gewalt gegen wehrlos am Boden liegende Menschen zeigten, die fassungslos machen.

    Einher gingen solche Bilder mit Berichten über milde Reaktionen unserer Justiz: Haftverschonung für brutale Schläger und Bewährungsstrafen selbst für Intensivtäter. Und die Opfer und ihre Familien?
    Gewalttaten: Unsere Justiz denkt an den Täter, nicht ans Opfer - Nachrichten Debatte - Kommentare - WELT ONLINE

    Kommentar


      Ich finde die Resozialisierung als Vollzugsziel hierzulande sehr vorbildlich, ich weiß nicht, wie das den Opfern schaden sollte.

      Außer das diese vielleicht ihre Rachegelüste nicht befriedigt sehen, was ich allerdings nicht als Vorwurf meine, denn aus der Sicht der Opfer sind Rachegefühle durchaus verständlich.

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        Die Serie setzt sich fort. Dieses Opfer hat sicher keine Rachegelüste mehr. Nach drei Wochen im Koma ist es nämlich verstorben. So sind es jetzt allenfalls noch Liebende, Bekannte und Verwandte, die darüber zu befinden haben, dass der Mörder nur Sozialstunden und Bewährung bekommt.

        Harburg - Bewährung und ein paar Sozialstunden. Das ist die "Strafe" für Onur U., einem der beiden Todprügler vom Seeveplatz. Die als "20-Cent-Killer" bezeichneten Jugendlichen hatten im Juni 2009 am Seeveplatz Dachdecker Thomas M. (Foto) angegriffen. Als Vorwand für ihre Attacke hatten sie 20-Cent von dem Mann verlangt. Als er ihnen das Geld nicht geben konnte, schlugen sie zu. Als er am Boden lag, traten sie auf ihn ein.

        Der Mann erwachte nicht mehr aus dem Koma und starb drei Wochen später im Krankenhaus. Vergangenen Dezember war Onur U. dafür zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil des Landgerichts Hamburg mit der Begründung es sei zu hart ein. Der "Erziehungsgedanke" sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
        Für einen brutalen Mord wegen 20 Cent nun also Bewährung und Sozialstunden. Hoffentlich ist da wenigstens diesmal der "Erziehungsgedanke" berücksichtigt worden. Am Ende verklagen die beiden Mörder noch das Gericht deswegen.

        "20-Cent Killer": Sozialstunden und Bewährung für Tod eines Menschen

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          Zitat von Gil Grissom Beitrag anzeigen
          Für einen brutalen Mord
          Das war kein Mord.

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            Zitat von Seether Beitrag anzeigen
            Das war kein Mord.
            Du kannst ihm doch jetzt nicht mit Fakten kommen
            Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

            Kommentar


              Stimmt, es war juristisch wahrscheinlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Das Resultat ist dennoch dasselbe: Das Opfer ist aufgrund der Gewalteinwirkung gestorben. Mir als Nichtjuristen, der auch nicht über das Strafmaß der beiden Tottreter befinden muss, ist die Bezeichnung erstmal einerlei. Das Resultat ist Todesfolge.

              Kommentar


                Erneut wahnsinnige Empörung [im SFF]...

                Seltsamer Fall. Wie alt war der Täter zum Tatzeitpunkt? Außerdem:
                Außerdem war von Belang, dass der Angeklagte die Tat in alkoholisiertem Zustand aus einer spontanen jugendtypischen Solidarisierung und nicht aus einer grundsätzlich gesteigerten kriminellen Energie heraus beging.
                Was für eine "Solidarisierung"? Hat da jemand mal nähere Infos?

                Kommentar


                  Zitat von Gil Grissom Beitrag anzeigen
                  Mir als Nichtjuristen, der auch nicht über das Strafmaß der beiden Tottreter befinden muss, ist die Bezeichnung erstmal einerlei.
                  Tja, leider baut die Hälfte (lies: So quasi 99%) aller Tatbestände dann doch sehr massiv darauf auf, wie der Modus Operandi war, wo die Intension des Täters lag, und eben nicht nur auf das objektiv "erzielte" Resultat.

                  Wenn du keinen Unterschied zwischem dem alkoholosierten jugendlichen Schläger und dem letztlich nur aus Geldgier handelnden Profikiller, der nachts Leute mit der schallgedämpften Pistole in ihrem Schlafzimmer abknallt, sehen magst, nur weil das Resultat dasselbe ist, ist das natürlich dein gutes "Recht" - nur solltest du nicht erwarten, dass auch nur eine halbwegs umsichtige Bevölkerungsmehrheit diese Einstellung teilt.

                  Kommentar


                    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                    Erneut wahnsinnige Empörung [im SFF]...

                    Seltsamer Fall. Wie alt war der Täter zum Tatzeitpunkt? Außerdem:

                    Was für eine "Solidarisierung"? Hat da jemand mal nähere Infos?
                    Darum geht es doch gar nicht. Hier geht es doch eher darum, in bunt-gemischter Reihenfolge Fälle aneinanderzureihen, in denen die Namen der Täter nach Migrationshintergrund klingen. Nur dann kann man im letzten Satz etwas von der Bedrohung des deutschen Vaterlandes schwadronieren.
                    Republicans hate ducklings!

                    Kommentar


                      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                      Wenn du keinen Unterschied zwischem dem alkoholosierten jugendlichen Schläger und dem letztlich nur aus Geldgier handelnden Profikiller, der nachts Leute mit der schallgedämpften Pistole in ihrem Schlafzimmer abknallt, sehen magst, nur weil das Resultat dasselbe ist, ist das natürlich dein gutes "Recht".
                      Das legst du mir jetzt in den Mund. Was wiederum dein gutes "Recht" ist. Redlich ist es deshalb aber nicht. Warum ich ohne Unterscheidung "Mord" schrieb, habe ich bereits geäußert. Im Volksmund der Nichtjuristen wurde der Mann umgebracht, egal ob durch Mord oder durch "Körperverletzung mit Todesfolge". Er wurde umgebracht, was ich außerhalb von Gerichtssälen der Einfachheit halber als Mord beschrieben habe. Aber: Auch hier ist es natürlich dein Recht, den Pedanten heraushängen zu lassen, wenn dir das was gibt.


                      .
                      EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                      Gil Grissom schrieb nach 3 Minuten und 54 Sekunden:

                      Zitat von endar Beitrag anzeigen
                      Darum geht es doch gar nicht. Hier geht es doch eher darum, in bunt-gemischter Reihenfolge Fälle aneinanderzureihen, in denen die Namen der Täter nach Migrationshintergrund klingen.
                      Keineswegs.

                      Zitat von endar
                      Nur dann kann man im letzten Satz etwas von der Bedrohung des deutschen Vaterlandes schwadronieren.
                      Einen solchen Satz gibt es auch nicht.
                      Zuletzt geändert von Gil Grissom; 08.12.2011, 17:37. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

                      Kommentar


                        Zitat von Gil Grissom Beitrag anzeigen
                        Das legst du mir jetzt in den Mund. Was wiederum dein gutes "Recht" ist.
                        Hör mit dem Palaver auf. Wenn du nicht die logische Konsequenz deiner eigenen Argumenation zu Ende denken willst, spars dir einfach vorher.

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                          Das war keine Argumentation. Nur volksdeutsch ausgedrückt und deshalb zugegeben nicht juristisch korrekt. Damit kann ich aber voll leben.
                          Selbstverständlich auch damit, dass du auf das juristisch richtige wert legst. Nur finde ich es überflüssig, wegen sowas überhaupt rumzudiskutieren. Naja, ist wohl die typisch deutsche Korrektheit.

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                            Zitat von Gil Grissom Beitrag anzeigen
                            Naja, ist wohl die typisch deutsche Korrektheit.
                            Tja, schon schade, dass wir noch kein Recht "Auge um Auge" besitzen. Da sind die Islamisten mit der Sharia wohl schon weiter, dort stände der Opferfamilie entweder ein Blutgeld oder die Tötung zur Wiedervergeltung zu...

                            Kommentar


                              Zitat von newman Beitrag anzeigen
                              Tja, schon schade, dass wir noch kein Recht "Auge um Auge" besitzen. Da sind die Islamisten mit der Sharia wohl schon weiter, dort stände der Opferfamilie entweder ein Blutgeld oder die Tötung zur Wiedervergeltung zu...
                              Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Worten Gils, die du zitierst und deinem Kommentar! Er nennt Tötungsdelikte Mord (find ich dumm is aber so). Das hat doch nix mit Auge um Auge zu tun!

                              Kommentar


                                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                                Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Worten Gils, die du zitierst und deinem Kommentar! Er nennt Tötungsdelikte Mord (find ich dumm is aber so). Das hat doch nix mit Auge um Auge zu tun!
                                Es ist ganz bestimmt nur ein großer Zufall, dass sicherlich 100% der hier verlinkten Artikel über Straftaten von ausländisch klingenden Namen begangen wurden. Daraus schließt der aufmerksame Leser Ausländer sind nicht mit Deutschland kompatibel, denn insbesondere muslimisch klingende begehen Straftaten.

                                Gleichzeitig steht aber hinter der Vorstellung, dass nur das Resultat einer Straftat zählt (tot ist gleich tot, egal ob Totschlag oder Mord, egal ob unter Drogeneinfluss, egal wie alt) nicht das deutsche Rechtsverständnis sondern ein auf Vergeltung ausgerichtetes.


                                Es ist doch offensichtlich, dass es bei dieser Empörung nicht um den juristischen Sachverhalt geht, die Rechtsituation scheint gar nicht zu interessieren. Also kann es nur um die Tatsache gehen, dass es ein ausländisch klingender Name ist.
                                Zuletzt geändert von newman; 08.12.2011, 20:00.

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