Erneut wahnsinniges Gerichtsurteil [in der BILD-Zeitung] - SciFi-Forum

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Erneut wahnsinniges Gerichtsurteil [in der BILD-Zeitung]

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    #31
    Ich hab ein bisschen gegoogelt, und scheinbar gibt es keine seriöse Seite, die sich mit dem Thema befasst (ich glaub, "islamnixgut.de" kann man als unseriös bezeichnen). Ich schließe daraus, dass das Urteil ein normales Urteil ist, das aber von den üblichen Abendlandrettern als weiteres Beispiel für "Rassismus an Christen" aufgefasst wird (bevor mir jetzt einer mit "wie kannst du das beurteilen" kommt: ich bin Laie und denk mir das halt so). Analog zu den Thread zu Kinderschänder und der Todestrafe, wo gern gegen juristisch einwandfreie, aber subjektiv zu niedrig empfundene Strafen gewettert wird.

    Ich denke, die relative Milde des Urteils kann man tatsächlich auf das Jugendstrafrech zurückführen, wobei ich keine Ahnung habe, wie das da geregelt ist. Wenn jemand der Leser hier juristisch bewandert ist, kann er vielleicht seine Meinung dazu abgeben.

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      #32
      Ich habe das in 45 Sekunden gefunden...
      Gericht fällt Urteil: Jugendliche Gewalttäter müssen in Arrest -  Ruhr Nachrichten
      Prügel-Urteil macht viele fassungslos | Hertener Allgemeine

      Soviel dann auch zu der Mär, dass sich keine Zeitung traue, zu berichten. Es ist ein Schöffengerichtsverfahren, an dem keineswegs nur Berufsjuristen beteiligt sind.
      Republicans hate ducklings!

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        #33
        Zitat von endar Beitrag anzeigen
        Ich habe das in 45 Sekunden gefunden...
        Was genau hast du eingegeben?
        In letzter Zeit nimmt irgendwie die Treffsicherheit meiner Suchversuche immer schlechtere Ergebnisse an. Ich bin auch erstmal auf einer Reihe wenig seriöser Seiten gelandet.

        Und zum Urteil meint der Staatsanwalt bei der Hertener Allgemeine:

        "Dazu Oberstaatsanwalt Kuhnert: „Mit vier Wochen ist die laut Jugendstrafrecht höchstmögliche Arreststrafe verhängt worden. Die müssen die Täter zeitnah absitzen.“ Über diesem Strafmaß, so Kuhnert, wäre „allenfalls eine Jugendhaftstrafe auf Bewährung“ denkbar gewesen. Im Klartext: Die Jugendlichen hätten dann zwar – formal betrachtet – eine höhere Strafe bekommen, wären aber faktisch auf freiem Fuß geblieben."

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          #34
          Dann liegt der "Fehler" wohl eher im deutschen Jugenstrafrecht, das solche niedrige Strafen "gebietet". Problem gelöst. Werde mal nach ähnlichen Fällen suchen, in denen "Deutsche" die Täter waren... Mal sehen, ob da der gleiche "Wahnsinn" herscht.

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            #35
            Hier wird bewusst misinformiert.

            Selbst nach Jugenstrafrecht kann man sehr wohl jemanden für Jahre einbuchten - zudem wird ersichtlich dass die Täter bereits vorbestraft waren 4 Wochen sind ein witz da man sie bis zu 10 JAHREN hätte einsperren können.

            Bei der Jugendstrafe besteht faktisch kein Unterschied mehr zur Haftstrafe eines Erwachsenen. Die Jugendlichen gehen für ihre Tat ins Gefängnis. Die Jugendstrafe stellt das allerletzte Mittel bei der Bestrafung eines Jugendlichen dar. Der einzige Vorteil, den das Jugendstrafrecht noch bringt, ist das Strafmaß. Jugendliche können höchstens zehn Jahre Jugendstrafe bekommen.

            Das System der Strafen im JGG Jugendstrafrecht 123recht.net

            Wird im Jugendstrafverfahren verhängt, wenn das Gericht bei dem Jugendlichen schädliche Neigungen (z.B. den Hang zu kriminellen Taten) feststellt, wenn ein Jugendarrest nicht ausreicht oder wenn die Schwere der Schuld die Verhängung der Jugendstrafe erfordert. Die Dauer der Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Hat der Jugendliche ein Verbrechen begangen, das im allgemeinen Strafrecht mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist (z.B. Mord), so kann auf eine Jugendstrafe bis zum Höchstmaß von zehn Jahren erkannt werden



            .
            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

            Politiker01 schrieb nach 3 Minuten und 44 Sekunden:

            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Ich habe das in 45 Sekunden gefunden...
            Gericht fällt Urteil:*Jugendliche Gewalttäter müssen in Arrest*-* Ruhr Nachrichten
            Prügel-Urteil macht viele fassungslos | Hertener Allgemeine

            Soviel dann auch zu der Mär, dass sich keine Zeitung traue, zu berichten. Es ist ein Schöffengerichtsverfahren, an dem keineswegs nur Berufsjuristen beteiligt sind.
            Hast du in Google gesucht? Ich hab alle möglichen Kombinationen ausprobiert und immer nur Bild bekommen? Was haste eingegeben?
            Zuletzt geändert von Politiker01; 06.09.2011, 07:52. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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              #36
              Dann ist es aber immer noch kein Urteil, das aufgrund von Xenophilie getroffen wurde, sondern ein allgemeines Problem der Jugendrechtssprechung. Der Richter hat keine Lust, so jungen Leuten das Leben durch lange Haftstrafen "schwerer" zu machen und gibt ihnen geringere Strafen, in der Hoffnung, sie lernen daraus, verbunden mit Sozialstunden usw. (so stell ich mir das vor).

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                #37
                Zitat von Politiker01 Beitrag anzeigen
                Hier wird bewusst misinformiert.

                Selbst nach Jugenstrafrecht kann man sehr wohl jemanden für Jahre einbuchten - zudem wird ersichtlich dass die Täter bereits vorbestraft waren 4 Wochen sind ein witz da man sie bis zu 10 JAHREN hätte einsperren können.

                Bei der Jugendstrafe besteht faktisch kein Unterschied mehr zur Haftstrafe eines Erwachsenen. Die Jugendlichen gehen für ihre Tat ins Gefängnis. Die Jugendstrafe stellt das allerletzte Mittel bei der Bestrafung eines Jugendlichen dar. Der einzige Vorteil, den das Jugendstrafrecht noch bringt, ist das Strafmaß. Jugendliche können höchstens zehn Jahre Jugendstrafe bekommen.
                Aber auch Erwachsene kriegen wegen gefährlicher Körperverletzung maximal 10 Jahre, da ist es doch nur logisch, dass die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht dann niedriger ausfällt, auch wenn man natürlich darüber diskutieren kann, ob es sinnvoll ist, dass die ohne richtigen Knast davon kommen.
                I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                - George Lucas

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                  #38
                  Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
                  Dann ist es aber immer noch kein Urteil, das aufgrund von Xenophilie getroffen wurde, sondern ein allgemeines Problem der Jugendrechtssprechung. Der Richter hat keine Lust, so jungen Leuten das Leben durch lange Haftstrafen "schwerer" zu machen und gibt ihnen geringere Strafen, in der Hoffnung, sie lernen daraus, verbunden mit Sozialstunden usw. (so stell ich mir das vor).
                  1. Die waren schon vorbestraft
                  2. Ach er will den TÄTERN das Leben nicht schwerer machen? Was ist mit dem OPFER? Dem dann sofort wieder nachtgestellt wurde?

                  So ein Richter gehört eingesperrt - oder selber mal das erleben was das Opfer erlebt hat - dann wäre er ganz schnell von seinem Wahn befreit.

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                    #39
                    Dass beim Jugendarrest maximal 4 Wochen möglich sind, steht in § 16 Abs. 4 JGG ("Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen.")

                    Jetzt wäre die Frage in wie weit bei gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe nach §17 f. JGG möglich ist.
                    Im Artikel wird ja explizit erwähnt, dass nur auf gefährliche Körperverletzung und nicht auf Tötungsabsicht angeklagt wurde. Vielleicht ist dies das entscheidende Detail. Dass bei ersterem nur die angesprochene Bewährungsstrafe möglich gewesen wäre

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                      #40
                      Zitat von newman Beitrag anzeigen
                      Dass beim Jugendarrest maximal 4 Wochen möglich sind, steht in § 16 Abs. 4 JGG ("Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen.")

                      Jetzt wäre die Frage in wie weit bei gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe nach §17 f. JGG möglich ist.
                      Im Artikel wird ja explizit erwähnt, dass nur auf gefährliche Körperverletzung und nicht auf Tötungsabsicht angeklagt wurde. Vielleicht ist dies das entscheidende Detail. Dass bei ersterem nur die angesprochene Bewährungsstrafe möglich gewesen wäre
                      Dazu was intressantes aus einem Jura Blog:Ein Jahr Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

                      Der Mandant war bereits mehrfach - zum Teil einschlägig - vorbestraft und stand wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung unter Bewährung...Der Mandant wurde zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Mit Bewährung. Trotz gewisser Bedenken hat das Gericht ihm noch eine letzte Chance gegeben.
                      Also scheint mehr als 4 Wochen Knast nicht drinn zu sein,wenn man einen Jugendstraftäter für ne Zeitlang wegsperren will...

                      Intressant dazu eine Frage aus dem Blog zu diesem Urteil:
                      Hm.. Nur ein Jahr?! Das scheint mir seehr wenig zu sein! Spielte sich das Ganze in Deutschland oder der Schweiz ab? In DE gibt es ja anscheinend strengere Gesetzte bezüglich Jugendgewalt?
                      Das scheint also woanders noch schlimmer zu sein?? Kann einer unserer Schweizer dazu vielleicht was sagen??
                      .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                        #41
                        Zitat von Politiker01 Beitrag anzeigen
                        Warum bekamen die polizeibekannten Schläger keine Haftstrafe? Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungscharakter im Vordergrund. Werden sie wieder straffällig, kommen sie sofort in Haft.
                        Sagenwir so, die reisserische Berichterstattung der BILD(und Ableger), istan für sich unter aller Sau. Die BILD sorgt nicht dafür, dassich meinungen bilden, soner sie liefert durch die genutzten Formulierungen eine fertige Meinung, die man nur noch nachplappern muss. Daher istdas weniger ein Nachrichtenmagazin/Zeitung, sondern ehr ein Propagandablatt!

                        Dennoch, finde ich urteile, bei denen so Vögel, egal welcher Herkunft, mit einem läppischen "Dududu" davon kommen, für eine Sauerei.
                        Das Jugendstrafrecht soll erziehen ... schön, nur wo ist die Erziehung, wenn die Lektion lautet "leichter Klapps auf die Hand für schwerer Körperferletzung"? Das läd zur Wiederholung ein. Daherh alte ichdie Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten für völlig unzureichend. Dieses gesindel wird eh nie was vernünftiges lernen,also kann man dioe getrost nach Erweachsenenstrafrecht behandeln. Da ich eh für die Anwendung der Maximalstrafe bin ... und von Bewährung udn oder Strafminderung wegen "Einsicht" nichts halte ... !

                        [QUOTE=kosmoaffe;2612623]jetzt macht mal nicht die BILD zeitung schlecht,sie ist halt das Blatt der Massen,mein Vater liess sie auch auf der Abeit,doch mit Sicherheit ist er nicht dumm oder unterbelichtet.Ihr tut so als ob nur der gemeine Pöbel dieses Blatt liesst.Jedenfalls nehmen die kein Blatt vor den Mund,sondern hauen die dicken Kracher heraus..so soll das sein,immer schocken!!!...Es heisst ja auch "Bild dir deine Meinung"...und Meinungen sind wie Arschlöcher,jeder hat eins (Zitat Clint Eastwood)./QUOTE]
                        Dann frage ich mich, warum er dieses Schundblatt liest? BILD informiert nicht, BILD manipuliert. Eine seriöse Zeitung, ist das gewiss nicht. Ab und an ganz nützlich,wenn es um Missstände geht, aber auch dann ist der Ton eher Gosse als kultiviert.
                        ich erinenr mich noch sehr gut. mein Vorarbeiter und ich, kaufen Frankfurter Allgemeine u.Ä.,weil usn die BILD in ihrer Art zu primitiv ist udnwir unsgerne unsere eigene Meinung bilden,statteine vorgekaute,fertig geliefert zu bekommen.. Die Hilfsarbeiter kauftenBILD und Express.^^
                        >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                          #42
                          Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                          Dazu was intressantes aus einem Jura Blog:Ein Jahr Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung


                          Also scheint mehr als 4 Wochen Knast nicht drinn zu sein,wenn man einen Jugendstraftäter für ne Zeitlang wegsperren will...
                          Also laut § 21 Abs. 3 JGG wird die Bewährung weder durch Untersuchungshaft noch durch eine andere Freiheitsentziehung ausgeschlossen (also auch nicht durch eine vorige Freiheitsstrafe ?).

                          Bei Haftstrafen bis zu 2 Jahren kann sie Anwendung finden und scheint für mich als Laie durch die Unterscheidung von unter einem Jahr in Abs. 1 und zwischen einem und zwei Jahren in Abs. 2 bei Haftstrafen bis zu einem Jahr die Regel zu sein und erst über einem Jahr zur Ausnahme zu werden. So würde ich die Gliederung des Gesetzes jedenfalls interpretieren.


                          Bei Judendlichen spielt vielleicht auch noch hinein, dass man als Staatsanwalt einen möglichst zeitnahen Freiheitsentzug erreichen möchte. Denn raus kommt ein so junger Mensch immer. Da soll dann aus erzieherischen Gründen möglichst noch ein fühlbarer Zusammenhang zur Tat bestehen. Daher geht man vielleicht lieber auf den 4 wöchigen Arrest, den man sicher erreicht, als auf die unsichere Haftstrafe, die man, wenn überhaupt,, vielleicht erst nach einer Berufung ohne Bewährung durchsetzen kann. Nur bis dahin hat der Täter schon gar nicht mehr recht in Erinnerung wofür er sie eigentlich bekommt.
                          Zuletzt geändert von newman; 06.09.2011, 09:16.

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                            #43
                            Zitat von endar Beitrag anzeigen
                            Wenn du dich von der Berichterstattung der Bildzeitung distanzieren möchtest, verwende demnächst doch einfach den Konjunktiv.
                            Ich werde es mir merken


                            Zitat von kosmoaffe Beitrag anzeigen
                            jetzt macht mal nicht die BILD zeitung schlecht,sie ist halt das Blatt der Massen,mein Vater liess sie auch auf der Abeit,doch mit Sicherheit ist er nicht dumm oder unterbelichtet.Ihr tut so als ob nur der gemeine Pöbel dieses Blatt liesst.Jedenfalls nehmen die kein Blatt vor den Mund,sondern hauen die dicken Kracher heraus..so soll das sein,immer schocken!!!...Es heisst ja auch "Bild dir deine Meinung"...und Meinungen sind wie Arschlöcher,jeder hat eins (Zitat Clint Eastwood).
                            Ich kann hier genau das Gegenteil sagen : Mein Vater hat die früher auch gelesen. Und ja, mein Vater IST dumm und unterbelichtet

                            Nein, spaß beiseite. Empfänglichkeit für Meinungsmache hat nicht unbedingt was mit dem IQ zu tun - ich würde auch nicht behaupten, alle Leute die auf Nazi-Parolen reinfallen, wären dumm.

                            Es ist aber nunmal unbestritten, dass die BILD vor allem von solchen Kunden lebt, die ihre Artikel nicht hinterfragen. Ich emofehle dir dazu einfach mal einen Blick auf Bildblog.de zu werfen ... es ist wirklich hübsch, wie viele Kartenhäuser da zum Einsturz gebracht werden.

                            Toll war z.B. ein Aufruf der Bild, die Leserschaft sollte mit dem deutschen Presserat Kontakt aufnehmen, um dafür zu sorgen, dass die Richtlinie "Identitätsschutz von Straftätern" aufzuheben, weil sich die BILD durch diese Regel in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt fühle und weil die Information der öffentlichkeit wichtiger sei, als die Privatsphäre von Straftätern.

                            Was die BILD dabei jedoch verschwiegen hatte, war die Tatsache, dass der Axel-Springer-Verlag bereits seit Jahren MITGLIED im deutschen Presserat ist und zu jeder Zeit die Möglichkeit gehabt hätte, einen entsprechenden Antrag auf eine Änderung der Grundsätze zu stellen, wenn es ihm so wichtig gewesen wäre.

                            Nur ist das nicht getan worden.



                            Dem ASV ging es dabei wohl offensichtlich gar nicht um eine tatsächliche Änderung der Grundsätze (denn dann hätte man ja zumindest einen entsprechenden Antrag stellen müssen). Welche Möglichkeiten bleiben also?
                            Vieleicht diejenige, die Leser gegen das Grundrecht auf Privatsphäre aufzuhetzen, indem ihnen durch reißerische Polemik die "Schattenseite" der Grundrechte (auch Mörder haben Privatsphäre) vor Augen gehalten wird?

                            Ein Schelm, wer da böse Absichten vermutet.

                            Zitat von Politiker01 Beitrag anzeigen
                            1. Die waren schon vorbestraft
                            2. Ach er will den TÄTERN das Leben nicht schwerer machen? Was ist mit dem OPFER? Dem dann sofort wieder nachtgestellt wurde?

                            So ein Richter gehört eingesperrt - oder selber mal das erleben was das Opfer erlebt hat - dann wäre er ganz schnell von seinem Wahn befreit.
                            Ich bin aber kein Jurist und kann daher nicht Beurteilen, wie das Jugendstrafrecht funktioniert und ob jetzt unter dem Strich der Richter, oder das Gesetz unzureichende Maßnahmen vorsieht. Mein Menschenverstand sagt mir AUCH, das ein Vorbestrafter Verbrecher, der ein Wehrloses Mädchen zusammenschlagt, härter bestraft gehört, aber in einem Internet-Forum BILD-Polemik zu zitieren ist dafür wohl kaum der richtige Weg.

                            Außerdem bist du nach wie vor den Beweis dafür schuldig geblieben, dass muslimische Mitbürger in Deutschland pauschal vor Gericht besser wegkommen, als Christen. Wie ich schon sagte - nur weil die Bild nicht über 'uninteressante' Fehlurteile Berichtet, heißt das nicht, dass es sie nicht gibt.
                            Was ist Ironie?
                            Nachdem Kirks Leben 30 Jahre lang bestimmt wurde von "Captain auf der Brücke"
                            endete es schließlich mit einer Brücke auf dem Captain.

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                              #44
                              Das die Öffentlichkeit das Jugendstrafrecht in bestimmten Fällen für nicht ausreichend hält ist ja nichts neues und war schön öfters Thema in der Berichterstattung,auch der "seriös neutralen" Presse. Wenn man also nun sowas als "grund" anführt offensichtlich offene Türen einzurennen,dann doch nur mit dem Hintergrund dabei die Fahne der Fremden/Ausländerfeindlichkeit in der Hand zu halten,so wie Politiker01 das gerne tut.
                              .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                                #45
                                Zitat von caesar_andy Beitrag anzeigen
                                Toll war z.B. ein Aufruf der Bild, die Leserschaft sollte mit dem deutschen Presserat Kontakt aufnehmen, um dafür zu sorgen, dass die Richtlinie "Identitätsschutz von Straftätern" aufzuheben, weil sich die BILD durch diese Regel in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt fühle und weil die Information der öffentlichkeit wichtiger sei, als die Privatsphäre von Straftätern.

                                Was die BILD dabei jedoch verschwiegen hatte, war die Tatsache, dass der Axel-Springer-Verlag bereits seit Jahren MITGLIED im deutschen Presserat ist und zu jeder Zeit die Möglichkeit gehabt hätte, einen entsprechenden Antrag auf eine Änderung der Grundsätze zu stellen, wenn es ihm so wichtig gewesen wäre.

                                Nur ist das nicht getan worden.
                                Das wäre denen natürlich viel zu peinlich gewesen.

                                Für Ferndiagnosen a la "Das Urteil war nicht angemessen" braucht man natürlich Fakten und Details, die aber nicht vorliegen.

                                Ich habe zudem ja schon gesagt, dass es sich bei dem Gericht um eine Schöffenkammer gehandelt hat, d.h. da sind auch Laien an der Urteilsfindung beteiligt. Nur die Urteilshöhe bestimmt am Ende der Volljurist (wenn ich mich nicht sehr irre).

                                Behauptungen a la "Der weiße Mann ist benachteiligt" etc. sind natürlich völkischer Kram, den man in diesem Forum auch nicht allzu lange verbreiten darf.

                                edit: und ich habe den Threadtitel mal dem Inhalt angepasst.
                                Republicans hate ducklings!

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