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    Erbschaft

    Hallo.

    Ich habe keinen passenden Thread zu dem Thema gefunden, deshalb schreib ich hier einmal mein Problem rein. Zurzeit geht es in Wirtschaft um das Thema Erbschaft und ich blicke einfach nicht durch.
    Zwar habe ich die gesetzliche Erbfolge verstanden, aber wie das Geld am Ende aufgeteilt wird verstehe ich einfach nicht.

    Mal ein Beispiel:
    Von einem Ehepaar stirbt der Ehemann und hinterlässt ein Erbe in Höhe von 100.000 Euro. Die Frau, die drei Kinder und der Vater des Toten leben noch. Wie wird das Erbe hier aufgeteilt?

    Es wäre schön, wenn es mir jemand erklären würde.
    Nur wer vergessen wird, ist tot.
    Du wirst leben.

    ---- RIP - mein Engel ----

    #2
    Das hängt vom Ehegattenrecht ab:
    Bei rein gesetzlicher Erbfolge erbt ein Ehegatte 1/4 und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt.
    Bei einer Zugewinnsgemeinschaft erhält der Ehegatte die Hälfte und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt.
    Eltern sind Erben zweiter Ordnung und erben nur, wenn es keinen überlebenden Ehepartner und wenn es keine Kinder (Erben erster Ordnung gibt).
    Der Wiki Artikel zur gesetzlichen Erbfolge ist da sehr übersichtlich.
    In Zahlen also hier:
    entweder alle 25.000€
    oder der Ehepartner 50.000€ und Kinder jeweils 1/3 dieser Summe.
    Slawa Ukrajini!

    Kommentar


      #3
      Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
      Eltern sind Erben zweiter Ordnung und erben nur, wenn es keinen überlebenden Ehepartner und wenn es keine Kinder (Erben erster Ordnung gibt).
      Stimmt so nicht ganz: Gibt es keinen Erben erster Ordnung, aber einen zweiter Ordnung (also z.B. Eltern), oder wenn die Großeltern der Verstorbenen erbberechtigt sind (aber nicht bei anderen Erben dritter Ordnung), dann erhält der Ehepartner (im Normalfall) die Hälfte des Nachlass, wobei der Anteil von Erben dritter Ordnung, die nicht die Großeltern sind, hinzugefügt wird; bei Zugewinngemeinschaft wird auch hier der Anteil um 1/4 erhöht (also insgesamt 3/4). [$ 1931 BGB]
      Hat man also als Erben neben der Ehefrau einen Großvater und eine Cousine (die nicht miteinander verwandt sind), dann erbt der Großvater ein Viertel, die Frau drei Viertel (die Hälfte + das Viertel der Cousine) und die Cousine nichts.

      Wenn es aber Erben erster Ordnung (Kinder etc.) gibt, dann erhalten die Eltern nichts, da sie eben zur zweiten Ordnung gehören.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
        Das hängt vom Ehegattenrecht ab:
        Bei rein gesetzlicher Erbfolge erbt ein Ehegatte 1/4 und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt.
        Bei einer Zugewinnsgemeinschaft erhält der Ehegatte die Hälfte und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt.
        Eltern sind Erben zweiter Ordnung und erben nur, wenn es keinen überlebenden Ehepartner und wenn es keine Kinder (Erben erster Ordnung gibt).
        Der Wiki Artikel zur gesetzlichen Erbfolge ist da sehr übersichtlich.
        In Zahlen also hier:
        entweder alle 25.000€
        oder der Ehepartner 50.000€ und Kinder jeweils 1/3 dieser Summe.
        Nächstes Mal frage ich gleich dich.
        Also wenn die 100.000 Euro das gesamte sind, bekommt der Ehemann erstmal 50.000 Euro, weil es ja eine Zugewinngemeinschaft ist. Dann bleiben noch 50.000 Euro übrig. Davon bekommt der Ehemann dann nochmal die Hälfte: Also 25.000 Euro. Die restlichen 25.000 Euro werden dann unter den Kindern aufgeteilt, oder?


        .
        EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

        black_hole schrieb nach 3 Minuten und 20 Sekunden:

        Zitat von Lanchid Beitrag anzeigen
        Stimmt so nicht ganz: Gibt es keinen Erben erster Ordnung, aber einen zweiter Ordnung (also z.B. Eltern), oder wenn die Großeltern der Verstorbenen erbberechtigt sind (aber nicht bei anderen Erben dritter Ordnung), dann erhält der Ehepartner (im Normalfall) die Hälfte des Nachlass, wobei der Anteil von Erben dritter Ordnung, die nicht die Großeltern sind, hinzugefügt wird; bei Zugewinngemeinschaft wird auch hier der Anteil um 1/4 erhöht (also insgesamt 3/4). [$ 1931 BGB]
        Hat man also als Erben neben der Ehefrau einen Großvater und eine Cousine (die nicht miteinander verwandt sind), dann erbt der Großvater ein Viertel, die Frau drei Viertel (die Hälfte + das Viertel der Cousine) und die Cousine nichts.

        Wenn es aber Erben erster Ordnung (Kinder etc.) gibt, dann erhalten die Eltern nichts, da sie eben zur zweiten Ordnung gehören.
        Hö?

        Wenn es z.B. Kinder gibt, aber diese gestorben sind, aber noch Enkel vorhanden sind, so erhalten die Engel das Erbe, welches eigentlich die Kinder hätten bekommen sollen?
        Und wenn es z.B. keine Kinder gibt, bekommen die Eltern des Verstorbenen das Erbe und wenn die Eltern aber schon gestorben sind, bekommt die Schwester/Bruder das Erbe, welches eigentlcih die Eltern erhalten hätten sollen? Bäh...ich bin verwirrt.
        Zuletzt geändert von Vanth_; 14.05.2011, 19:15. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
        Nur wer vergessen wird, ist tot.
        Du wirst leben.

        ---- RIP - mein Engel ----

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          #5
          Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
          Wenn es z.B. Kinder gibt, aber diese gestorben sind, aber noch Enkel vorhanden sind, so erhalten die Engel das Erbe, welches eigentlich die Kinder hätten bekommen sollen?
          Die Enkel, ja.

          Und wenn es z.B. keine Kinder gibt, bekommen die Eltern des Verstorbenen das Erbe und wenn die Eltern aber schon gestorben sind, bekommt die Schwester/Bruder das Erbe, welches eigentlcih die Eltern erhalten hätten sollen? Bäh...ich bin verwirrt.
          Ja, zu einer Ordnung der Erbfolge gehören immer die direkten Vorfahren des Verstorbenen einer Generation (außer bei der ersten Ordnung, dort nimmt quasi der Verstorbene selbst diese Rolle ein) und deren Nachfahren.
          Du gehst im Stammbaum einfach immer einen Schritt nach oben. wenn die Personen da schon tot ist, guckst du ob sie noch lebende Nachkommen hat, diese wären dann die vorrangigen Erben. Wenn es diese auch nicht gibt, dann gehst du noch wieder einen Schritt nach oben und immer so weiter
          Bei jedem Schritt nach oben wird dabei die Ordnung erhöht.

          EDIT: Thomas W. Rikers Tip, dir die Seiten in der Wikipedia mal durchzulesen ist eigentlich ziemlich sinnvoll. Ansonsten sind IMHO auch die Paragraphen im BGB (findest du auch im Wiki, sogar verlinkt^^) eigentlich ganz verständlich...

          Kommentar


            #6
            Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
            Nächstes Mal frage ich gleich dich.
            Also wenn die 100.000 Euro das gesamte sind, bekommt der Ehemann erstmal 50.000 Euro, weil es ja eine Zugewinngemeinschaft ist. Dann bleiben noch 50.000 Euro übrig. Davon bekommt der Ehemann dann nochmal die Hälfte: Also 25.000 Euro. Die restlichen 25.000 Euro werden dann unter den Kindern aufgeteilt, oder?


            .
            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

            black_hole schrieb nach 3 Minuten und 20 Sekunden:


            Hö?

            Wenn es z.B. Kinder gibt, aber diese gestorben sind, aber noch Enkel vorhanden sind, so erhalten die Engel das Erbe, welches eigentlich die Kinder hätten bekommen sollen?
            Und wenn es z.B. keine Kinder gibt, bekommen die Eltern des Verstorbenen das Erbe und wenn die Eltern aber schon gestorben sind, bekommt die Schwester/Bruder das Erbe, welches eigentlcih die Eltern erhalten hätten sollen? Bäh...ich bin verwirrt.
            Der Ehemann ist zwar verstorben, aber das wäre dann ein Problem für den Glaubensthread, aber Dein Beispiel nochmal:
            Gesetzliche Erbfolge
            Ehefrau 1/4 = 25.000€ ; der Rest wird durch die Zahl der Kinder geteilt, bei 3 Kinder sind es 75.000€ durch 3, also je 25.000€
            Zugewinngemeinschaft (eine gegenseitige Erklärung beim Amtsgericht ist da relativ billig)
            Ehefrau 1/2 = 50.000€ ; der Rest wird durch die Zahl der Kinder geteilt, also 50.000€ durch 3 = 16.666,66 €, 2 cent zersägen

            Sobald Erben 2. oder gar 3. Ordnung berücksichtigt werden müssen, wird es wirklich kompliziert und lässt sich das am besten beim Amtsgericht vom Sachbearbeiter erklären, falls kein notarielles Testament vorliegt.
            Aber Lanchids Erklärung stimmt so.
            Am besten schreibt man sich die Ahnentafel auf, damit einem klar wird, wer Erbe 1./ 2./3. Ordnung ist.
            Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen, als das Erbe meiner Großtante unter 8 Erben in ein, zwei oder drei Zwölftel verteilt werden mußte, wobei es um weniger als 2000 DM Restsumme ging und ich erst mal ein halbes Jahr brauchte, um Geburtsurkunden aus Polen über die Botschaft zu bekommen.
            Sehr interessant, weil eines der Standesämter am Ende des II. Weltkrieges verbrannte und einiges über schriftliche Erklärungen der lebenden Erben laufen mußte.
            Slawa Ukrajini!

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              #7
              Zitat von Lanchid Beitrag anzeigen
              Ja, zu einer Ordnung der Erbfolge gehören immer die direkten Vorfahren des Verstorbenen einer Generation (außer bei der ersten Ordnung, dort nimmt quasi der Verstorbene selbst diese Rolle ein) und deren Nachfahren.
              Du gehst im Stammbaum einfach immer einen Schritt nach oben. wenn die Personen da schon tot ist, guckst du ob sie noch lebende Nachkommen hat, diese wären dann die vorrangigen Erben. Wenn es diese auch nicht gibt, dann gehst du noch wieder einen Schritt nach oben und immer so weiter
              Bei jedem Schritt nach oben wird dabei die Ordnung erhöht.
              In der Ex nehme ich dann einen Stammbaum mit.
              Im Heft steht noch folgendes Beispiel drinnen: Ein Mann, ohne Kinder und nicht verheiratet, stirbt und hinterlässt ein Vermögen von 90.000 Euro. Das Erbe soll auf die zwei Tanten und die Schwester aufgeteilt werden. Wieviel bekommt jeder?
              Als Lösung steht drinnen, dass sowohl Tanten, als auch die Schwester 30.000 Euro bekommen. Aber ist die Schwester nicht 2. Ordnung und sollte deshalb mehr bekommen?

              EDIT: Thomas W. Rikers Tip, dir die Seiten in der Wikipedia mal durchzulesen ist eigentlich ziemlich sinnvoll. Ansonsten sind IMHO auch die Paragraphen im BGB (findest du auch im Wiki, sogar verlinkt^^) eigentlich ganz verständlich...
              Danke, denn jetzt fühle ich mich blöd. Das Thema hatten wir ja in Wirtschaft und wie es in der Schule so ist, schreibt man den Eintrag ab, ohne zu wissen, um was es eigentlich geht. Geistig abwesend kann man auch dazu sagen.

              Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
              Der Ehemann ist zwar verstorben, aber das wäre dann ein Problem für den Glaubensthread, aber Dein Beispiel nochmal:
              Upps...vergesse meine eigene Fragestellung. Peinlich.

              Gesetzliche Erbfolge
              Ehefrau 1/4 = 25.000€ ; der Rest wird durch die Zahl der Kinder geteilt, bei 3 Kinder sind es 75.000€ durch 3, also je 25.000€
              Zugewinngemeinschaft (eine gegenseitige Erklärung beim Amtsgericht ist da relativ billig)
              Ehefrau 1/2 = 50.000€ ; der Rest wird durch die Zahl der Kinder geteilt, also 50.000€ durch 3 = 16.666,66 €, 2 cent zersägen
              Besteht die Zugewinngemeinschaft also nicht automatisch bei der Heirat? Ich glaub ich bin zu doof dafür...

              Sobald Erben 2. oder gar 3. Ordnung berücksichtigt werden müssen, wird es wirklich kompliziert und lässt sich das am besten beim Amtsgericht vom Sachbearbeiter erklären, falls kein notarielles Testament vorliegt.
              Aber Lanchids Erklärung stimmt so.
              Am besten schreibt man sich die Ahnentafel auf, damit einem klar wird, wer Erbe 1./ 2./3. Ordnung ist.
              1. Ordnung sind ja Kinder und dessen Abkömmlige.
              2. Ordnung sind die Eltern, die Geschwister und deren Abkömmlige
              3. Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlige.
              ...
              glaub ich.
              Nur wer vergessen wird, ist tot.
              Du wirst leben.

              ---- RIP - mein Engel ----

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                #8
                Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
                In der Ex nehme ich dann einen Stammbaum mit.
                Im Heft steht noch folgendes Beispiel drinnen: Ein Mann, ohne Kinder und nicht verheiratet, stirbt und hinterlässt ein Vermögen von 90.000 Euro. Das Erbe soll auf die zwei Tanten und die Schwester aufgeteilt werden. Wieviel bekommt jeder?
                Als Lösung steht drinnen, dass sowohl Tanten, als auch die Schwester 30.000 Euro bekommen. Aber ist die Schwester nicht 2. Ordnung und sollte deshalb mehr bekommen?
                Hmm... wirkt auf mich grade auch komisch, da eigentlich nur die Schwester das Erbe bekommen sollte, denn wenn es Erben zweiter Ordnung gibt, dann sollten Erben der dritten Ordnung nicht mehr berücksichtigt werden. Es sei denn es geht hier nicht um die Erbfolge (wenn der Mann das in sein Testament geschrieben hätte oder so...)


                Danke, denn jetzt fühle ich mich blöd. Das Thema hatten wir ja in Wirtschaft und wie es in der Schule so ist, schreibt man den Eintrag ab, ohne zu wissen, um was es eigentlich geht. Geistig abwesend kann man auch dazu sagen.
                Sorry, das war nicht meine Absicht.
                Ich hatte keine großen Probleme, mir die Paragraphen durchzulesen (aber nicht unbedingt alle einzeln, sondern durchaus mehrere Zusammenhängende auch wirklich hintereinander), zumindest in Verbindung mit dem Wiki-Text fand ich eigentlich dass man die, im Vergleich zu dem was sonst so manchmal in Gesetzestexten steht, eigentlich ganz verständlich... gut, du scheinst das aber anders zu sehen
                Aber geistesabwesendes Abschreiben ist auch noch was anderes als sich das gut durchzulesen (sag deinem Lehrer mal er soll euch eine gedruckte Version geben^^)

                Besteht die Zugewinngemeinschaft also nicht automatisch bei der Heirat? Ich glaub ich bin zu doof dafür...
                Nein (gilt für beide Sätze^^). Das hatte mich auch erst verwirrt, aber Zugewinngemeinschaft ist noch was anderes als die "normale" Ehe


                1. Ordnung sind ja Kinder und dessen Abkömmlige.
                2. Ordnung sind die Eltern, die Geschwister und deren Abkömmlige
                3. Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlige.
                ...
                glaub ich.
                Stimmt

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                  #9
                  Die Tanten sind Erben 3. Ordnung und bekommen nichts, wenn es Erben 1.oder 2. Ordnung gibt.
                  Schau Dir die Aufgabenstellung und die "angebotene" Lösung nochmal genau an. Manchmal liest Du Texte leider nicht gründlich genug durch.
                  Gerade im juristischen Bereich kommt es auf jedes Wort an!
                  Die gesetzliche Erbfolge tritt -automatisch- ein, wenn es keine Erklärung des Erblassers (Verstorbenen) gibt. Es ist also genau umgekehrt, nicht so wie Du dachtest.
                  In einer Ehe sollte der schlechter verdienende Ehepartner unbedingt daran denken, eine Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Beim Erben endet oft die Liebe, selbst bei Kindern und Eltern!
                  Übrigens sehr gut, dass dies in der Schule gelehrt wird, aber bei den meisten wird das zum einen Ohr rein, und beim anderen Ohr raus gehen.
                  In der Jugend ist dieses Thema -besonders wenn beide Eltern leben- noch weit entfernt.
                  Slawa Ukrajini!

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                    #10
                    Zitat von Lanchid Beitrag anzeigen
                    Hmm... wirkt auf mich grade auch komisch, da eigentlich nur die Schwester das Erbe bekommen sollte, denn wenn es Erben zweiter Ordnung gibt, dann sollten Erben der dritten Ordnung nicht mehr berücksichtigt werden. Es sei denn es geht hier nicht um die Erbfolge (wenn der Mann das in sein Testament geschrieben hätte oder so...)
                    Nicht wahr? Deshalb hat es mich ja auch so verwirrt. Also die Überschrift des Blattes lautet "Die gesetzliche Erbfolge". Also ist das Thema schonmal richtig. Es ist kein Testament vorhanden.
                    Ich hätte ja die Möglichkeiten eher in Betracht gezogen:
                    1. Schwester bekommt die kompletten 90.000 Euro.
                    oder
                    2. Schwester bekommt 45.000 Euro und die Tanten jeweils 22.500 Euro.
                    Aber wie man auf die Lösung gekomme ist, ist mir unklar.
                    ...
                    ...
                    Hä? Jetzt gibt es hier noch ein Beispiel mit dem gleichen Betrag und zwar soll dieser auf zwei Enkel und zwei Tanten aufgeteilt werden und die Tanten bekommen 30.000 Euro und die Enkel 15.000 Euro. Das geht doch überhaupt nicht.

                    Sorry, das war nicht meine Absicht.
                    Ich hatte keine großen Probleme, mir die Paragraphen durchzulesen (aber nicht unbedingt alle einzeln, sondern durchaus mehrere Zusammenhängende auch wirklich hintereinander), zumindest in Verbindung mit dem Wiki-Text fand ich eigentlich dass man die, im Vergleich zu dem was sonst so manchmal in Gesetzestexten steht, eigentlich ganz verständlich... gut, du scheinst das aber anders zu sehen
                    Aber geistesabwesendes Abschreiben ist auch noch was anderes als sich das gut durchzulesen (sag deinem Lehrer mal er soll euch eine gedruckte Version geben^^)
                    Ich habe mich mit der Tatsache bereits abgefunden. Der Lehrer hats *hust* auch noch erklärt, aber da hab ichs schon nicht verstanden.


                    Nein (gilt für beide Sätze^^). Das hatte mich auch erst verwirrt, aber Zugewinngemeinschaft ist noch was anderes als die "normale" Ehe
                    Das weiß ich ja nicht. Jedenfalls bin ich verwirrt.

                    Irgendwas stimmt hier ganz und garnicht. Wenn es etwas hilft, kann ich das Blatt kopieren und dir schicken.


                    .
                    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                    black_hole schrieb nach 3 Minuten und 30 Sekunden:

                    Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                    Die Tanten sind Erben 3. Ordnung und bekommen nichts, wenn es Erben 1.oder 2. Ordnung gibt.
                    Schau Dir die Aufgabenstellung und die "angebotene" Lösung nochmal genau an. Manchmal liest Du Texte leider nicht gründlich genug durch.
                    Gerade im juristischen Bereich kommt es auf jedes Wort an!
                    Die gesetzliche Erbfolge tritt -automatisch- ein, wenn es keine Erklärung des Erblassers (Verstorbenen) gibt. Es ist also genau umgekehrt, nicht so wie Du dachtest.
                    In einer Ehe sollte der schlechter verdienende Ehepartner unbedingt daran denken, eine Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Beim Erben endet oft die Liebe, selbst bei Kindern und Eltern!
                    Übrigens sehr gut, dass dies in der Schule gelehrt wird, aber bei den meisten wird das zum einen Ohr rein, und beim anderen Ohr raus gehen.
                    In der Jugend ist dieses Thema -besonders wenn beide Eltern leben- noch weit entfernt.
                    Danke TWR. Ich hab dich auch lieb. Aber die Aufgabenstellung ist klar und deutlich verfasst...naja...eher undeutlich, denn es steht nur die Erbmasse da und auf welche Personen das Erbe aufgeteilt wird. Aber das ist alles so unlogisch.
                    Zuletzt geändert von Vanth_; 14.05.2011, 20:38. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                    Nur wer vergessen wird, ist tot.
                    Du wirst leben.

                    ---- RIP - mein Engel ----

                    Kommentar


                      #11
                      Die Enkel je 45.000€, die Tanten nichts, würde ich mal sagen, aus dem gleichen Grund wie bei dem vorigen Beispiel.

                      Mit "zum einen Ohr rein, zum anderen Ohr raus" habe ich Dich nicht gemeint. Du bist ein engagierter junger Mensch. Die meisten anderen in Deinem Alter sitzen bestimmt nicht am WE am Laptop und fragen andere Menschen um ihre Meinung.

                      Vllt -> Lehrer
                      Slawa Ukrajini!

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                        #12
                        Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                        Die Enkel je 45.000€, die Tanten nichts, würde ich mal sagen, aus dem gleichen Grund wie bei dem vorigen Beispiel.
                        Genauso hätte ich es auch gelöst, aber auf dem Blatt steht es anders drauf und auch weitere Aufgaben sind anders gelöst, als wie ich gelöst hätte. Ich blicke einfach nicht durch. Aber ich denke nicht, dass der Lehrer bei jeder Aufgabe Fehler gemacht hat. Das wäre einfach noch unlogischer.
                        Mit "zum einen Ohr rein, zum anderen Ohr raus" habe ich Dich nicht gemeint. Du bist ein engagierter junger Mensch. Die meisten anderen in Deinem Alter sitzen bestimmt nicht am WE am Laptop und fragen andere Menschen um ihre Meinung.
                        Ich bezog mich auf den "Manchmal liest Du Texte leider nicht gründlich genug durch"-Satz. Damit hast du leider recht. Genauso höre ich nicht gründlich zu und schreibe für manche Mods nicht genau genug.
                        Da es die nächsten Wochen schulisch stressig wird, hab ich keine Lust die ganzen Aufgaben während der Schulwoche zu erledigen...immer schön aufteilen ist die Devise.
                        Vllt -> Lehrer
                        Das geht ja nicht, da wir vielleicht am Dienstag in Wirtschaft eine Ex schreiben und wir davor den betreffenden Lehrer nicht mehr haben.
                        Nur wer vergessen wird, ist tot.
                        Du wirst leben.

                        ---- RIP - mein Engel ----

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                          #13
                          Zitat von Lanchid Beitrag anzeigen
                          Nein (gilt für beide Sätze^^). Das hatte mich auch erst verwirrt, aber Zugewinngemeinschaft ist noch was anderes als die "normale" Ehe
                          Zitat von Lanchid Beitrag anzeigen
                          Nein (gilt für beide Sätze^^). Das hatte mich auch erst verwirrt, aber Zugewinngemeinschaft ist noch was anderes als die "normale" Ehe
                          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                          In einer Ehe sollte der schlechter verdienende Ehepartner unbedingt daran denken, eine Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Beim Erben endet oft die Liebe, selbst bei Kindern und Eltern!
                          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                          Zugewinngemeinschaft (eine gegenseitige Erklärung beim Amtsgericht ist da relativ billig)

                          Bei der Heirat gilt automatisch Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart wurde gem. § 1363 Abs. 1 BGB. Eine gesonderte Erklärung ist dann nicht notwendig. Nur bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
                          Zuletzt geändert von Mehani; 14.05.2011, 23:08.
                          Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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                            #14
                            Oder man machts so wie meine Großeltern per Testament. Der überlebende Ehepartner kriegt alles, der Rest der Familie nichts.
                            Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                            Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                            Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                            und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                              #15
                              Ein wenig unklar. Abkömmlinge sind pflichtteilsberechtigt. §§ 2303 ff. BGB.
                              Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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