Hallo,
ich bin umgezogen und habe entsprechend zum Umzugstermin 4 Wochen vorher meinen Telefon-/Internetanschluß bei der TKom gekündigt und spielte dann mit dme Gedanken zu einem anderen Anbieter zu wechseln in der neuen Wohnung. Ich hatte einen Call&Comfort Tarif, also einen mit Laufzeit. Die Telekom sandte mir dann eine Kündigungsbestätigung zum Ende des Vertrages Ende diesen Jahres zu. Man vermerkte im Schreiben, dass eine Kündigung zum Umzugstermin nur dann möglich ist, wenn man einen Vertrag mit Mindestlaufzeit 1 Jahr bei der Telekom abschließt, andernfalls muß man die natürliche Kündigungsfrist am alten Standort abwarten und dort solange weiterzahlen.
In meinen Augen ist das eine rechtlich sehr fragwürdige Angelegenheit. Da nach einem Umzug die ANlage am alten Standort ja nicht mehr genutzt wird soll man da zahlen, egal ob es Nachmieter gibt oder nicht. Im besten Fall kassiert die TKom also doppelt für einen Anschluß.
Was denkt ihr darüber? Ist das Geschäftsgebahren rechtlich fragwürdig oder sogar vollständig rechtswidrig ?
ich bin umgezogen und habe entsprechend zum Umzugstermin 4 Wochen vorher meinen Telefon-/Internetanschluß bei der TKom gekündigt und spielte dann mit dme Gedanken zu einem anderen Anbieter zu wechseln in der neuen Wohnung. Ich hatte einen Call&Comfort Tarif, also einen mit Laufzeit. Die Telekom sandte mir dann eine Kündigungsbestätigung zum Ende des Vertrages Ende diesen Jahres zu. Man vermerkte im Schreiben, dass eine Kündigung zum Umzugstermin nur dann möglich ist, wenn man einen Vertrag mit Mindestlaufzeit 1 Jahr bei der Telekom abschließt, andernfalls muß man die natürliche Kündigungsfrist am alten Standort abwarten und dort solange weiterzahlen.
In meinen Augen ist das eine rechtlich sehr fragwürdige Angelegenheit. Da nach einem Umzug die ANlage am alten Standort ja nicht mehr genutzt wird soll man da zahlen, egal ob es Nachmieter gibt oder nicht. Im besten Fall kassiert die TKom also doppelt für einen Anschluß.
Was denkt ihr darüber? Ist das Geschäftsgebahren rechtlich fragwürdig oder sogar vollständig rechtswidrig ?
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