Mit derselben Argumentation ließe sich auch die Einstellung eines Vermieters rechtfertigen, Wohnungen nur an Deutsche mit klar deutschem Aussehen und deutschem Habitus zu vermieten, und nicht an "Türken" und "andere".
Und genau sowas will das AntiDiskrG ausdrücklich verhindern, und wegen solcher Vermieter wurden auch schon Prozesse geführt - wo läge das Problem, wenn er ja lediglich den Zugang zu SEINEM Eigentum regeln will, gemäß deiner Argumentation?
Und genau sowas will das AntiDiskrG ausdrücklich verhindern, und wegen solcher Vermieter wurden auch schon Prozesse geführt - wo läge das Problem, wenn er ja lediglich den Zugang zu SEINEM Eigentum regeln will, gemäß deiner Argumentation?
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